HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren
Im Folgenden soll ein Überblick zu den erfolgten Maßnahmen und den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben werden. Sinn und Zweck der Veröffentlichung ist es vor allem Spekulationen und Gerüchten vorzubeugen, aber auch einen öffentlichen Umgang mit den Repressionsversuchen des Staates und seiner Sicherheitsbehörden zu haben.
Eine politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen und deren Hintergründen soll zeitnah publiziert werden.
Am 7. Februar 2019 leitete der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ein Verfahren nach §129a – der Bildung einer terroristischen Vereinigung – gegen drei beschuldigte Personen ein, wobei schon von Anfang an 7 Personen im Fokus der Ermittlungen standen.
So wurden ab dem 1.Juni 2019 auch die anderen Personen als Beschuldigte in das Verfahren eingetragen und der Vorwurf von §129a auf §129 Abs. 1 – also der Bildung einer kriminellen Vereinigung – herabgestuft.
Die Bearbeitung des Verfahrens zeigt dabei eindrucksvoll die Zusammenarbeit verschiedenster Behörden – der Länder, des Bundes, der Verfassungsschutzbehörden, als auch international.
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