Wer ist die Rote Hilfe e.V.?

Die Rote Hilfe e.V. ist eine linke strömungsübergreifende Solidaritäts- und Schutzorganistion. Wir unterstützen Menschen, die auf Grund ihrer linken progressiven politischen Betätigung, Repression erfahren. Wir bieten euch politische und finanzielle Solidarität.

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In unseren Beratungen versuchen wir dir immer Einschätzung zu deinem Fall zu geben und können dir in der Regel Rechtsanwält:innen weiter empfehlen. Wir machen das nur in Ausnahmefällen per E-Mail und empfehlen für die allgemeine Suche, die folgende Suchmaschine: anwaltssuche.rav.de
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Aktuelle Artikel

Drohende Beugehaft – Weitere Vorladung einer Antifaschistin im Prozess in Dresden

Veröffentlich am 23.06.2026

Wir dokumentieren folgenden Text:

„Drohende Beugehaft – Weitere Vorladung einer Antifaschistin im Prozess in Dresden

Am 14.12.2019 wurden fünf Personen nach einem Angriff auf den überregional bekannten Neonazi Leon Ringl verhaftet. Seither ist viel passiert, sehr viel..

Die berüchtigte SoKo LinX aus Sachsen hat ihr gesamtes Repertoire an repressiven Maßnahmen genutzt, um die antifaschistische Bewegung in Sachsen und darüber hinaus zu durchleuchten. Unzählige Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, operative Maßnahmen gehören seit Jahren zum Alltag der Bewegung.

Darüber hinaus gab es Anquatschversuche, Repression gegen solidarische Personen und Aktionen, Durchstechen von Informationen und Bildern an faschistische Medien und den Auftritt eines Kronzeugen, der sich auf Lebzeit damit finanzieren wird, gegen Personen auszusagen, die im Fokus der Behörden stehen.

Der erste Prozess gegen vier Personen fand zwischen 2021 und 2023 am Oberlandesgericht Dresden statt und endete mit hohen Haftstrafen, der Verurteilung einer Vereinigung nach §129 ohne jede Grundlage und der Aussicht auf weitere Verfahren und Prozesse in diesem Kontext. 

Momentan läuft der zweite Prozess am OLG in Dresden gegen weitere beschuldigte Personen wegen Mitgliedschaft in derselben Vereinigung.

Im März diesen Jahres wurden bereits zwei Verurteilte aus der ersten Runde als Zeugen gegen die jetzt Ageklagten vorgeladen. Beide beriefen sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach §55, da sie sich trotz Veurteilung mit den Aussagen selbst belasten könnten. Einer von ihnen hat dieses Recht zugestanden bekommen und wurde zurück in die JVA gebracht, um die Reststrafe abzusitzen. Der zweite, der sich bereits im offenen Vollzug befand, wurde mit einem Ordnungsgeld belegt und direkt im Saal verhaftet – Sechs Monate Beugehaft.

Beugehaft ist ein Instrument des deutschen Staates, das dazu dienen soll, Menschen zu einer Aussage vor Gericht zu zwingen. Sie soll den Willen der Betroffenen beugen und zur Kooperation bewegen. In dem Sinne wird sie juristisch nicht als „Strafe“ gewertet, sondern als Mittel zur Erzwingung von „Zeug*innenpflichten“.

Trotz der existentiellen Bedrohung, die die Beugehaft mit sich bringt, wird damit argumentiert, dass sie strafrechtlich keine Auswirkungen hat, in keinem Führungszeugnis auftaucht und eben die Verantwortung des Antritts und der Beendigung bei den Zeug*innen liegt, da sie sich weigern zu kooperieren. 

Die maximale Dauer der Beugehaft beträgt sechs Monate und hinzu kommen meist Geldstrafen und die Kostenübernahme der Gerichtskosten, die durch die Aussageverweigerung entstehen. Mitunter werden Personen sogar aufgefordert, den Knastaufenthalt selbst zu zahlen.

In Beugehaft wird die Kommunikation überwacht und je nach Situation werden die politischen Gefangenen streng isoliert und haben meist 23 Stunden täglich Einschluss. Der Sinn dieser Haft ist es, die Zeug*innen zu beugen, ihnen die Zeit also so schwer wie möglich zu machen und sie so unter Druck zu setzten.

Schließlich könnte man sich täglich für eine Aussage entscheiden und für die eigene Freiheit sorgen. Zwar darf die Beugehaft nicht über die Beweisaufnahme in einem Prozess hinaus andauern, dies ist in Dresden jedoch noch nicht absehbar und es wurden Termine bis ins kommende Jahr angesetzt.

Beugehaft wurde, abgesehen von Verfahren nach 129b, schon seit vielen Jahren nicht mehr gegen Personen aus der Bewegung angewandt. Die letzten beiden Fälle in diesem Jahrtausend waren der Prozess gegen Sonja und Christan wegen der Revolutionären Zellen 2012 und der Prozess gegen den “Autonomen Zusammenschluss” Anfang der 2000er.

In diesen Verfahren saßen drei Personen für je vier, fünf und sechs Monate in Haft, ohne auszusagen.

Zwar hat es in der Geschichte der linksradikalen Bewegung bereits einige Verräter gegeben, jedoch wurde niemals jemand aufgrund der Beugehaft gebrochen. Der Verrat durch Kronzeugen mag den Gerichten Hoffnung machen, dass Aussagen erpressbar sind, doch unsere Geschichte sagt etwas anderes.

Anna und Arthur halten’s Maul!

Dieser erneute Angriff auf solidarische Beziehungen und die Verteidigung von Ideen, ist eine weitere Eskalation dieses repressiven Staates gegenüber der Bewegung.

Ende des Monats ist auch Lina geladen, um in Dresden auszusagen. Nach zweieinhalb Jahren U-Haft, fast 100 Prozesstagen und einem weiteren Jahr Haft, droht nun Beugehaft.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller von Repression Verfolgten – Niemand ist allein in den Händen des Staates! Grüße an alle Gefangenen, ob in Untersuchungshaft, Strafvollzug oder Beugehaft!

Freiheit für alle!

Solidarische Antifaschist*innen“

Aufruf zur solidarischen Gerichtsbegleitung

Veröffentlich am 21.06.2026

Wir teilen hier den Aufruf unserer Genoss*innen:

📢✊🏽 Aufruf zur solidarischen Gerichtsbegleitung

🗓️ Dienstag, 23.06.2026, Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91)

🕐 13:00 Uhr Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude
🕜 13:30 Uhr Prozessbeginn – Sitzungssaal C106, 1.Etage Wilsnacker Straße (Eingang Turmstraße 91)

Am 23.Juni findet vor dem Gericht die Hauptverhandlung gegen unseren Genossen statt. Ihm wird „gefährliche Körperverletzung“ gegen einen Bullen vorgeworfen, angeblich mittels einer Antifa-Fahne, auf der „Until total liberation – Demonstration zum Internationalen feministischen Kampftag“ am 8.März 2025.

Im Oktober 2025 wurde ohne vorherige Anhörung ein Strafbefehl über 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung erlassen. Dagegen hat der Genosse Widerspruch eingelegt. Nun kommt es zur Verhandlung.

Wir alle haben die Bilder gesehen: Wie die Berliner Polizei auf Genoss*innen einprügelte, mit der Sicherheit, dass sie sich nicht verantworten müssen.

Es war schon ab Auftakt der Demonstration in Kreuzberg klar, dass die Bullen die Demonstration mit Tausenden Teilnehmer*innen nicht mit der angemeldete Route durch Neukölln laufen lassen wollen, weswegen sie schon frühzeitig gewaltätige Angriffe auf die Demo verübten und unter anderem unseren Genossen festnahmen. In der Wiener Straße in Kreuzberg wurde dann die Demonstration von den Bullen mit Absperrung, brutalen Prügelorgien und weiteren Festnahmen vorzeitig beendet – wogegen es massenhaften widerständigen Protest gab.

❤️‍🔥 Wir sehen uns auf der Kundgebung und im Gerichtsaal!

english:

📢✊🏽 Call for Court Support

Come support our comrade in court on Tuesday, June 23rd 2026 at Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91)

1 PM rally  · in front of court building

1:30 PM trial start · Courtroom C106, 1st floor, Wilsnacker Straße (Entrance Turmstraße 91)

Our comrade is accused of “aggravated assault” against a cop – allegedly bonking a cop with an Antifa flag – at the demo Until Total Liberation on March 8th, 2025, on the International Day of Feminist Struggle. The main trial against him is on June 23rd, 2026.

In October 2025, a penal order was issued sentencing him to a 7-month suspended prison sentence without a prior hearing. Our comrade filed an objection, and now the case is going to trial.

We’ve all seen the footage: Berlin police ramming into and beating up people with gusto, knowing they won’t be held accountable.

It was clear from the start that the cops had no intention of letting this demo of thousands of people walk the planned and registered route through Neukölln – so they didn’t wait long to violently attack the demo multiple times and arrest comrades, among them our comrade whose trial is coming up. In Wiener Straße in Kreuzberg the cops forcibly ended the demo by blocking the street, unleashing a frenzied orgy of police brutality on the demo participants, and numerous further arrests – which was met with massive, defiant resistance.

❤️‍🔥 See you on the rally and in the courtroom!

Hohe Suizidrate im Strafvollzug: Zwei Tote in Berliner JVA werfen Fragen auf

Veröffentlich am 21.06.2026
Wir veröffentlichen hier einen Text von Political Prisoners:

Innerhalb weniger Tage starben zwei Häftlinge in der JVA Plötzensee. Während die Justizsenatorin von Suiziden spricht, werfen die Umstände Fragen auf. Zudem zeigt sich: Armutsbedingte Freiheitsstrafen und hohe Suizidraten sind Alltag im deutschen Justizsystem.

Nach dem Tod eines Inhaftierten am 27. Mai ist wenige Tage später am 3. Juni ein weiterer Insasse in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee in Berlin-Charlottenburg ums Leben gekommen. Die Gefängnisleitung geht im einem Fall von Suizid, im zweiten von einem möglichen Suizid aus.

In der BRD gibt es 172 Justizvollzugsanstalten mit rund 60.000 Inhaftierten. Alleine zwischen 1998 und 2017 starben mehr als 3.000 Menschen in Haft – bei knapp der Hälfte dieser Todesfälle wird Suizid als Todesursache angegeben.

Video wirft Fragen auf

Bei dem ersten Todesfall am 27. Mai ist nach Angaben der Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ein 25-jähriger polnischer Staatsbürger in einem selbst gelegten Feuer gestorben. Zuvor hatte er laut Badenberg eine „Barrikade“ aus einem brennenden Schrank vor seine Tür geschoben.

Der verstorbene Insasse soll sich „auf eigenen Wunsch hin früher als die Bewohner der angrenzenden Hafträume in den Einschluss nehmen lassen“, so die CDU-Justizsenatorin. Als ein Mithäftling aus einer anderen Zelle das Feuer bemerkte, löste dieser einen Alarm aus. Wegen der Hitzeeinwirkung durch den dahinterliegenden Brandherd sei die Tür zu stark verzogen gewesen, sodass den Bediensteten ein Öffnen nicht mehr gelungen sei. Die Feuerwehr war erst 20 Minuten nach Auslösen des Alarms vor Ort.

Zusätzliche Fragen wirft ein Bericht der Zeitung Junge Welt auf. Der Redaktion wurde ein aufgenommenes Video, das den Brand in der JVA Plötzensee zeigen soll, anonym zugespielt. Mehrere Gefangene berichten, sie hätten den Rauch bemerkt und versucht, Bedienstete zu alarmieren.

Ein Gefangener berichtet gegenüber Junge Welt: „Seine Hilfeschreie und das Klopfen gegen die geschlossene Tür waren für zahlreiche Mitgefangene zu hören. Er wollte offensichtlich nicht sterben.“ Diese Berichte werfen die Fragen auf, warum der Brand entstand und ob der Gefangene rechtzeitig hätte gerettet werden können.

Besonders brisant: Nach Angaben der Berliner Justizverwaltung kommt es in Berliner Haftanstalten durchschnittlich einmal pro Monat zu einem Zellenbrand. In den Zellen selbst sind laut der Berliner Justizsenatorin jedoch keine Rauchmelder installiert, da diese von den Insassen manipuliert werden könnten. „Wenn ein Mensch in seiner Zelle einen Brand legt und anschließend in Todespanik vergeblich an die Tür hämmert, ohne dass ihm da irgendwie geholfen werden kann, dann offenbart das ein eklatantes Versagen baulicher, personeller und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen“, erklärt Manuel Matzke, Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation, gegenüber Junge Welt.

Hohe Suizidrate im Gefängnis

Todesfälle in Berliner Justizvollzugsanstalten sind keine Seltenheit. Zwischen 2020 und Juni 2025 sind in Berliner Haftanstalten 46 Menschen gestorben. Darunter waren mindestens 18 Suizide. Das geht aus einer Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin über Entwicklung und Ursachen von Todesfällen in Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzug hervor.

Die Suizidrate unter Gefangenen liegt in Deutschland weit über dem europäischen Durchschnitt. Mit 17,8 Suiziden pro 10.000 Gefangene im Jahr 2021 (2016: 11,8) lag die deutsche Rate deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 9,5 (2016: 5,5). Damit ist sie auch rund 20-mal höher als die der deutschen Gesamtbevölkerung von etwa 0,8 Suiziden pro 10.000 Einwohner:innen.

Auch in Plötzensee wurden zwischen 2020 und 2025 mehrere Gefangene durch Suizid oder nach selbst gelegten Bränden tot aufgefunden. Insgesamt waren sieben der verstorbenen Gefangenen in Haft, da sie eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Auch bei dem zweiten Verstorbenen vom 3. Juni handelt es sich um einen 28-jährigen polnischen Staatsbürger, der eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß.

Wegen Armut in Haft


Eine Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet dabei, dass zuvor eine Geldstrafe verhängt wurde, die nicht bezahlt wurde und auch nicht anderweitig (etwa durch gemeinnützige Arbeit) erledigt werden konnte. Das führt dazu, dass jedes Jahr 40.000 Menschen im Gefängnis landen, und bedeutet, dass rund jeder zehnte Gefangene im deutschen Strafvollzug wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft saß.

Die meisten Menschen in Ersatzfreiheitsstrafe sitzen dabei nicht wegen schwerer Gewalt- oder Eigentumsdelikte ein. Häufiger geht es um Delikte, die eng mit Armut zusammenhängen, wie etwa Fahren ohne Fahrschein, kleinere Diebstähle, Verstöße im Zusammenhang mit Suchterkrankungen oder Schulden. Laut der Kampagne Freiheitsfonds landen etwa 9.000 Menschen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten.

Betroffen sind dabei überdurchschnittlich häufig Wohnungslose, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Personen in anderen prekären Lebenslagen – etwa arbeitslose oder suchtkranke Menschen.

Organisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie sehen darin seit Jahren eine Kriminalisierung von Armut. Wer eine Geldstrafe bezahlen kann, bleibt frei. Wer aber dazu nicht in der Lage ist, landet im Gefängnis. Zudem sei „eindeutig, dass die Androhung von Haft selten dazu führt, dass Menschen ausbleibende Strafen zahlen“.

Das Komitee weist weiter darauf hin, dass die Betroffenen ursprünglich nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Erst die fehlende Möglichkeit, die Geldstrafe zu bezahlen, führt zur Haft. Das Komitee bezeichnet die Ersatzfreiheitsstrafe als „zusätzliche – und bei der Urteilsverkündung nicht ausgesprochene – Strafe für Menschen, die das Pech haben, diese Geldstrafe nicht bezahlen zu können“. Die Ersatzfreiheitsstrafe werde damit faktisch zu einer zusätzlichen Strafe für arme Menschen.

Hinter Gefängnismauern herrscht oft Intransparenz

Auch wenn in den aktuellen Fällen Suizid nicht ausgeschlossen werden kann, zeigt die Geschichte, dass offizielle Darstellungen nicht immer der Wahrheit entsprechen. Der Fall Oury Jalloh, der 2005 gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, sorgt bis heute für Proteste für Aufklärung und Konsequenzen. Gutachten belegen seit Jahren, dass Oury Jalloh in seiner Zelle erst gefesselt und daraufhin angezündet wurde. Die Behörden sprechen jedoch weiterhin davon, dass er sich selbst angezündet habe.

Ein weiterer viel diskutierter Fall ist der Tod von Amad A. im Jahr 2018 in der JVA Kleve in Nordrhein-Westfalen. Dieser war zuvor zu Unrecht in Haft geraten und kam ebenfalls infolge eines Zellenbrands ums Leben. Berichte und spätere Untersuchungen verwiesen dabei auf widersprüchliche Angaben im Ablauf der Ereignisse. Die Ermittler:innen gingen schnell davon aus, dass er den Brand selbst gelegt habe. Erst wurde von der Justizbehörde verneint, dass er versucht habe, auf den Brand aufmerksam zu machen. Doch Amad soll am Abend die Gegensprechanlage in seiner Zelle genutzt haben. Außerdem deaktivierten die Justizbeamt:innen das ausgelöste Lichtsignal der Sprechanlage.

Zudem gibt es auch in jüngerer Zeit immer wieder Berichte über Misshandlungen und Rechtsverstöße in Haftanstalten. In der JVA Augsburg-Gablingen wird gegen ehemalige Verantwortliche wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung ermittelt. Gefangene berichteten von tagelanger Isolation, Entkleidung und der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen.

Auch aus der JVA Euskirchen wurden zuletzt Vorwürfe bekannt. Laut Berichten von ehemaligen Gefangenen im Zuge der laufenden Ermittlungen soll es ein System von Bevorzugungen und Sonderrechten gegen Geldzahlungen gegeben haben.

https://perspektive-online.net/2026/06/hohe-suizidrate-im-strafvollzug-zwei-tote-in-berliner-jva-werfen-fragen-auf/

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