Die Rote Hilfe e.V. ist eine linke strömungsübergreifende Solidaritäts- und Schutzorganistion. Wir unterstützen Menschen, die auf Grund ihrer linken progressiven politischen Betätigung, Repression erfahren. Wir bieten euch politische und finanzielle Solidarität.
Unsere Beratungen
NEUKÖLLN
Stadtteilladen Lunte,
Weisestr. 53, 12049 Berlin
Jeden Mittwoch, 18:00-19:00 Uhr
WEDDING
Scherer8,
Schererstraße 8, 13347 Berlin
Jeden Dienstag, 19:00-20:00 Uhr
FLINTA-Beratung…
…können per Mail angefragt werden und finden in allen Orten statt.
Kontakt
Falls du nicht in unsere Beratung kommen kannst und/oder andere dringende Fragen hast, schreibe uns eine verschlüsselte Mail mit Hilfe des Kontaktformulars. Achtung! Der Betreff ist nicht verschlüsselt. Bitte lies dir vorher „Allgemeines und wiederkehrende Fragen“ durch.
Allgemeines und wiederkehrende Fragen
Wer kann zur Beratung kommen?
Jede:r kann zu unseren Beratungen kommen, ganz egal ob Mitglied oder nicht. Es gibt keine Voranmeldungen. Ein direkter Austausch vor Ort ist immer besser als lange E-Mails.
Bitte nutzt unsere Beratungen vor Ort. Wir können keine ausführliche Beratungen per E-Mail anbieten und tun dies auch nicht.
Kann ich euch Unterlagen zu meinem Verfahren schicken?
Bitte sendet uns keine Unterlagen per E-Mail zu, sondern kommt mit diesen zur Beratung. Diese sind für uns hilfreich um eine bessere Einschätzung geben zu können.
Ich habe eine Vorladung zur Polizei bekommen.
Vorladungen als Beschuldigte:r von der Polizei müssen nicht befolgt werden. Egal wie absurd der Vorwurf ist, gehe niemals hin und beantworte auch nicht die Fragebögen. Die Polizei ermittelt immer nur gegen dich.
Ich habe einen Strafbefehl bekommen.
Ein Strafbefehl wird innerhalb von 2 Wochen nach dem Erhalt rechtskräftig, außer du legst fristgerecht einen Einspruch ein. Spätestens jetzt musst du aktiv werden. Schreibe einen Einspruch, diesen kannst auch zur Not später zurückziehen. Hilfe und mehr dazu findest du hier
Generell gilt: Nehme Kontakt mit deiner Bezugsgruppe, deinen Genoss:innen und komme zu unseren Beratungen um weitere Schritte zu besprechen. Auch auf andere Briefe vom Gericht und Staatsanwaltschaft muss schnell reagiert werden.
Könnt ihr mir eine*n Rechtsanwält*in vermitteln?
In unseren Beratungen versuchen wir dir immer Einschätzung zu deinem Fall zu geben und können dir in der Regel Rechtsanwält:innen weiter empfehlen. Wir machen das nur in Ausnahmefällen per E-Mail und empfehlen für die allgemeine Suche, die folgende Suchmaschine: anwaltssuche.rav.de
Ich möchte einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung nehmen wir in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens entgegen. Was ihr alles benötigt, findet ihr unter dem Punkt „Anträge auf Unterstützung“. Fall ihr weitere Fragen habt, kommt bitte in unsere Beratung.
Ich möchte meine Mitgliedsdaten ändern.
Bei Mitgliedsänderungen oder Fragen bezüglich der Rote Hilfe Zeitung, kontaktiert bitte direkt die Geschäftsstelle per Mail info@rote-hilfe.de , oder nutzt folgendes Formular.
FLINTA-Beratung
In der Regel ist mindestens eine Flinta* Person bei unseren Beratungen vor Ort. Wenn du in deinem Anliegen allerdings ausschließlich von Flinta* Personen beraten werden möchtest, dann kontaktiere uns bitte vorher per Mail oder über unser Kontaktformular. Es kann einige Tage dauern, bis wir antworten.
Am Montag, dem 27. April 2026, begann der Prozess gegen die Ulm5 im Hochsicherheitstrakt des berüchtigten Oberlandesgerichtsgebäudes in Stuttgart-Stammheim, das seinem miesen Ruf alle Ehre machte. Alleine die Tatsache, dass Vi, Leandra, Crow, Zo und Daniel gerade hier vor Gericht stehen, ist höchst fragwürdig und lädt die politische Dimension zum klaren Nachteil der Angeklagten auf: Unschuldsvermutung Fehlanzeige. Aber da die vorsitzende Richterin die Kommunikation zwischen Verteidigung und Angeklagten unterband, die Verteidiger*innen gekonnt ignorierte und selbst die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen verweigerte, kam es nicht einmal zur Feststellung der Personalien.
Nachdem sich der Beginn der Verhandlung aufgrund akribischer Kontrollen der Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen der Angeklagten bereits um über eineinhalb Stunden verspätet hatte, weigerten sich die Angeklagten und die Verteidiger*innen, sich zu setzen. Das Setting im Gerichtssaal besteht aus zwei Reihen für die Verteidigung – es sind insgesamt elf Rechtsanwält*innen – die vor einer Panzerglasscheibe Platz nehmen sollen, hinter der sich die fünf Angeklagten in Handschellen und in Begleitung von Justizbeamt*innen befinden. Eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen ihnen und der Verteidigung soll offensichtlich unterbunden werden. Da das Gericht nicht auf Lösungsvorschläge einging, verließen die Verteidiger*innen geschlossen den Saal und es kam zu einer zweistündigen Unterbrechung.
Da sich bereits anbahnte, dass es an diesem Verhandlungstag im Gerichtssaal nicht mehr zu den Eröffnungsstatements der Verteidigung kommen würde, wurden diese kurzerhand von den Aktivist*innen verlesen, die sich aus Solidarität vor der JVA eingefunden hatten. Die Stellungnahmen gewährten Einblicke in die bodenlose Arbeitsweise der Generalstaatsanwaltschaft (GSA) Stuttgart und des Gerichts. Die Verteidiger*innen wurden von Anfang an als lästiges Übel behandelt. Die Richterin ging im Voraus nicht ans Telefon, verbot den Anwält*innen, ihr Mails zu schreiben und nahm keinerlei Rücksicht auf Anfahrten der Verteidiger*innen, von denen einige aus Berlin kommen.
Dass diese Verhandlung gerade in diesem Haus geführt wird, hat ein besonderes »Geschmäckle«: Das Gebäude wurde extra für die RAF-Prozesse Anfang der 1970er Jahre erbaut. Das unterstellt den Angeklagten ein Gefahrenpotenzial, das in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten steht. Damals hat der deutsche Staat auch wiederholt die Strafprozessordnung im Sinne einer von Schikanen und Vorverurteilungen geprägten Prozessführung neu ausgelegt, so die Anwältinnen von Zo. Außerdem instrumentalisiert die GSA Stuttgart den Antisemitismusbegriff in der Anklage, wie wir es aktuell in vielen Kontexten in Deutschland erleben.
In Bezug auf die konkreten Vorwürfe wiesen die Verteidiger*innen in ihren Statements darauf hin, dass bei einer im Raum stehenden Beteiligung eines Rüstungskonzerns an einem genozidalen Vorgehen der israelischen Armee eine direkte Aktion durchaus angebracht sein kann.
Nachdem die Verhandlung nach der Unterbrechung ungeändert fortgeführt werden sollte, besetzten die Anwält*innen die Sitzplätze der Angeklagten. Daraufhin wurde der Prozess unterbrochen und auf den nächsten Verhandlungstermin am 4. Mai vertagt.
„Elbit Systems in Ulm gehört zu den größten Rüstungslieferanten der israelischen Armee und macht sich an unvorstellbarer Gewalt gegen die palästinensische Zivilbevölkerung mitverantwortlich, die zehntausenden Menschen bereits das Leben gekostet hat. Wir müssen uns ins Gedächtnis rufen, dass die Angeklagten hingegen keiner Fliege etwas zu Leide getan haben, die Vorwürfe belaufen sich auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Darüber hinaus soll wie so oft eine kriminelle Vereinigung konstruiert werden,« kommentiert Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Dass das Gericht sich anmaßt, Recht sprechen zu wollen, ohne ein absolutes Minimum der Rechte der Angeklagten zu wahren, ist ein bezeichnender Skandal.“
[In der Zwischenzeit wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt.]
Am 27. April beginnt in Stuttgart Stammheim der Prozess gegen Daniel, Zo, Crow, Vi, und Leandra – auch bekannt als die Ulm5.
Vorgeworfen wird ihnen die erfolgreiche Sabotage des größten Rüstungsunternehmens Israels. Die Aktivist:innen sollen im September letzten Jahres in den deutschen Standort von Elbit System in Ulm eingedrungen sein und dort einen Sachschaden von rund einer Millionen Euro verursacht haben. In einem Video während und direkt nach der Tat machten sie klar, worum es ihnen dabei ging. Noch vor Ort wurden die Genoss:innen festgenommen.
7 Monate später sitzen die Fünf immer noch in Untersuchungshaft, verteilt auf verschiedene Knäste Süddeutschlands. Die Freilassung gegen Kaution wurde verweigert wegen angeblicher Flucht- und Verdunklungsgefahr – dabei haben sich die Fünf scheinbar selbst bei der Aktion gefilmt und vor Ort darauf gewartet, festgenommen zu werden!
Als wäre dies nicht genug, hat das OLG Stuttgart nun sogar beschlossen, die Fünf über die eigentliche gesetzliche Höchstfrist von 6 Monaten hinaus in U-Haft zu halten. Dabei wurden schon Mord-Beschuldigte aufgrund der Befristung nach 6 Monaten U-Haft freigelassen. Doch nicht so hier! Hier droht bis Prozessende gar knapp 1 Jahr U-Haft mit all den Schikanen. Diese politisch motivierte Repression ist eine klare Ansage der Strafjustiz.
Die Beschuldigten haben harte Haftbedingungen. So werden vier der fünf Beschuldigten zwischen 20 und 23 Stunden täglich eingesperrt, eine Person davon 23h/Tag in Einzelhaft. Ein Zustand, der nach internationaler Definition auch als Folter eingestuft wird. Besuchs- und Telefonrechte für Familie und Freund:innen wurden stark eingeschränkt und unterliegen lückenloser Überwachung durch LKA und Kriminalpolizei. Briefe werden entweder gar nicht oder nur mit extremer Verzögerung zugestellt. Polizeiliche Verhöre fanden zum Teil ohne Anwesenheit von Anwält:innen statt. Staat und Justiz behandeln die Genoss:innen wie Schwerstkriminelle. Zur Unterstützung dient hier wie so oft der § 129 StGB („Vorwurf der Bildung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“). Ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, für den bisher allerdings keinerlei Beweise vorliegen. Passend hierzu lässt sich auch die Wahl des Prozessortes einordnen: Das Stammheim Hochsicherheitsgefängnis, welches durch die RAF-Terrorismusprozesse der 70er Jahre bekannt wurde.
Der Fall der Ulm5 reiht sich ein in mehr als drei Jahre härtester Staatsgewalt gegen Alle, die sich gegen Genozid und für ein freies Palästina einsetzen. Drei Jahre, in denen sich der deutsche Staat durch Repression und das Aussetzen rechtsstaatlicher Prinzipien seine Unterstützung für die israelische Kriegspolitik absicherte. Noch immer ist Deutschland zweitgrößter Waffenlieferant Israels. Die Kooperation mit Elbit Systems wird nicht aufgehoben, sondern sogar ausgeweitet.
Der Prozess gegen die Ulm5 muss als Prozess gegen eine gesamte Bewegung verstanden werden. Gegen Alle, die weiter auf die Straße gehen, die sich nicht einschüchtern lassen und Widerstand leisten, auf welche Art und Weise auch immer.
Zeigen wir Daniel, Zo, Crow, Vi, und Leandra, dass sie nicht alleine sind. Kommt zu den Prozesstagen!
Schließt euch den solidarischen Protesten bei euch vor Ort an!
Der Prozess beginn am Montag, dem 27. April 2026 in den Räumen des OLG Stuttgart Stammheim im “modernsten Hochsicherheitsgericht Deutschlands.“