Artikel

Termine

Demo Free all Antifas, sowie weitere Infos und Aktionen um den 18.03 herum

Veröffentlich am 11.03.2025

Wir teilen hier den Aufruf für die kommende Demo in Berlin am 18.03 „Free all Antifas!“. Übrigens, ist neben Nanuk auch der Genosse Mehmet Karaca zurzeit in der JVA Moabit. Darüber hinaus, möchten wir euch auf andere Veranstaltungen hinweisen, welche nah am 18.3, dem Tag der politischen Gefangenen, sind. Kommt zahlreich, und hebt die Stimme und die Stifte. Solidarität ist unsere Waffe gegen deren Repression.


Free all Antifas! Free Nanuk!
Keine Auslieferung von Antifas nach Ungarn!

Heraus zum Tag der politischen Gefangenen

18. März 2025 | Berlin
19:00 Uhr | U-Bhf. Turmstraße (Moabit)

Infos: freenanuk.noblogs.org

Seit Ende 2024 sitzt der Berliner Antifaschist Nanuk, den in Berlin auch viele als KW-Thomas kennen, in Moabit hinter Gittern. Thomas wird vom Bundesgerichtshof (BGH) die Unterstützung einer „kriminellen Vereinigung“ in den Jahren 2018 bis 2020 vorgeworfen. Er ist damit Mitangeklagter des „Antifa-Ost-Komplexes“, eines der größten Repressionsverfahren gegen Antifaschist*innen der letzten Jahrzehnte. Was die Staatsmacht hier als kriminell deklariert, sind mehrere organisierte Angriffe auf militante Faschist*innen in Ostdeutschland, vor allem in Thüringen und Sachsen. Thomas wird in dem Zusammenhang ein Angriff auf die Fascho-Kneipe „Bulls Eye“ in Eisenach im Jahr 2019 vorgeworfen. Zudem wird gegen ihn ermittelt, weil in der Silvesternacht 2018/2019 in Leipzig eine Burschenschaft und die Außenstelle des BGH angegriffen wurden.

Faschos zurückdrängen

(mehr …)

100 Tage im Knast – Brief von Nanuk

Veröffentlich am 11.03.2025

Wir teilen hier einen Brief von Nanuk, der seine ersten 100 Tage im Knast beschreibt, sowie eine kurze Einleitung der Soligruppe. Solche Eindrücke und Schriften sind wichtig, damit wir uns alle besser mit der Repression auseinandersetzten können. An dieser Stelle möchten wir alle Genoss:innen dazu einladen praktische Solidarität mit Nanuk auszuüben. Ob in Form von Aktionen auf der Straße, Post, Spenden oder anderes. Zeigt dem Genossen und auch dem Knast und seine Schergen, dass er nicht alleine ist. Die ganzen Versuche ihn zu isolieren müssen scheitern und wir alle draußen dürfen nicht aufhören unsere Stimme und Stifte zu heben. Ihr findet hier mehr Infos dazu: https://freenanuk.noblogs.org/


Seit über 100 Tagen sitzt Nanuk in einer Einzelzelle in der JVA Moabit – Berlin.
Nanuk wurde am 21. Oktober 2024 in Berlin verhaftet, nachdem er über zwei Jahre lang für die Behörden nicht erreichbar war.

An Nanuks Fall lässt sich gut beobachten, wie das in sich geschlossene System „Knast“ einen Spielraum für Schikane und willkürlichem Handeln von Schließern, Beamt:innen und Generalbundesanwalt bietet.
Die hohen Sicherheitsbeschränkungen, die Nanuk auferlegt wurden und über die wir in den vorherigen Updates berichtet haben (https://freenanuk.noblogs.org/post/2024/12/21/gruesse-von-nanuk-aus-der-jva-moabit-neuigkeiten-zur-haftsituation-und-update/), werden seit Anfang Dezember 2024 in langsamen Schritten gelockert. Doch auch hier bleibt vieles der Willkür der Verwaltung und dem Willen der Schließer überlassen, die letztendlich darüber entscheiden, ob die genehmigte Beteiligung an Freizeitaktivitäten tatsächlich umgesetzt wird.

(mehr …)

15.03 Solidarität mit Daniela Klette – Auf nach Vechta

Veröffentlich am 11.03.2025

Wir teilen hier den Aufruf für die Kundgebung vom 15.03 von der Gruppe „Solidarität mit Daniela“. Es wird auch einen Bus von Berlin nach Vechta geben. Wo ihr die Tickets kaufen könnt und wann der Bus fährt, erfährt ihr auf der Seite 2. Wir rufen alle Genoss:innen dazu auf, sich den Protesten anzuschließen.


Solidarität mit Daniela Kundgebung am 15. März 2025 um 14 Uhr

In Vechta, Bürgermeister-Möller-Platz
Im Kontext zum Tag der politischen Gefangenen am 18. März rufen wir zu einer weiteren Solidaritätskundgebung vor dem Frauenknast in Vechta auf.
In den ersten Wochen war Daniela, nach ihrer Verhaftung am 26. Februar 2024 in Berlin, im Knast Vechta in Isolationshaft, sie hatte keinerlei Kontakt zu anderen Gefangenen. Es war Folter. Vor ihrem Zellenfenster war eine Metallblende angebracht, so dass sie kein Sonnenlicht und kein natürliches Tageslicht in ihrer Zelle hatte. Sie hatte frühmorgens allein Hofgang. Erst nach öffentlichen Solidaritätsaktionen wurden die Haftbedingungen von Daniela gelockert. Inzwischen hat sie Hofgang und Aufschluss unter der Woche für insgesamt 4 Stunden, aber aus Personalmangel sind es oft nur 3 Stunden. Daniela darf, wenn sie Hofgang und Aufschluss hat, nicht allein zur Toilette gehen. Seit einem halben Jahr kann Daniela keinen Sport mehr machen.

(mehr …)

Erste Eindrücke im Knast – von Andreas Krebs

Veröffentlich am 07.03.2025

Wir veröffentlichen hier ein paar Zeilen von Andreas Krebs, die vor allem die ersten Eindrücke im Knast beschreiben. Vor allem in Zeiten, wo erneut viele Menschen, auch für ihre politische Tätigkeit im Knast kommen, müssen wir uns als Bewegung mit der Thematik Knast und Repression mehr auseinandersetzten. Daher möchten wir uns an dieser Stelle bei Andreas für den Einblick bedanken und fordern alle Genoss:innen dazu auf, das Schreiben als solidarische Praxis Arbeit im Alltag nicht zu vergessen.


Ich hoffe dass ich mit den folgenden Ratschlägen dem ein oder anderem etwas die Angst nehme, der selbst noch nie Inhaftiert gewesen ist und welches Prozedere dieser in den ersten Stunden durchlaufen muss.

Die Ängste und Sorgen komplett zu nehmen, das geht nicht. Diese bleiben, und sie bleiben bis zum letzten Tag.

Ein Mensch, ob Frau oder Mann, der das erste mal durch die Polizei in eine Haftanstalt überstellt wird, egal aus welchen gründen auch immer, ob U-Haft, offene Geldstrafe oder eine bereits verurteilte Freiheitsentziehung, ist beim einfahren durch die Bullen komplett verstört, der Person kreisen tausende von Dingen durch den Kopf und noch schlimmer ist es, wenn derjenige seine Angehörigen noch nicht einmal verständigen konnte.

Der Betroffene wird der Bediensteten oder dem Bediensteten übergeben und man kommt erst einmal in einen Warteraum. Kein Betroffener brauch sich über diese wahnsinnige Angst schämen, den dass ist absolut normal und nachvollziehbar.

(mehr …)

Andreas Krebs über Rassismus und Abschiebungen im Knast

Veröffentlich am 16.02.2025

Wir veröffentlichen hier einen Beitrag, welchen Andreas Krebs verfasst hat. In diesem wird erneut die gefährliche und auch teilweise tödliche Schnittmenge von Knast und Rassismus deutlich.

Krebs Andreas
Seidelstraße 39
13507 Berlin

Berlin, den 08. Februar 2025

AKTUELLE MIGRATIONSPOLITIK UNSERER BUNDESREGIERUNG: AUSLÄNDERBEHÖRDEN VERBREITEN ANGST UND PANIK IN DEN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN

Fast täglich wenden sich Inhaftierte an mich, die einen Migrationshintergrund haben und komplett aus der Bahn geworfen sind, weil sie Schreiben von der für sie jeweiligen zuständigen Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft bekamen, die nicht zu Unrecht Angst und Panik verbreiten. Durch die ganzen Hetzkampagnen in den Medien hauptsächlich gegen ausländische Mitbürger, wie etwa der Terrorakt im Magdeburg, oder aktuell in Aschaffenburg, werden nun alle ausländischen Bürger und auch diejenigen die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, auf eine Stufe gestellt und sollen nun das Land schnellstmöglich verlassen.

Ich habe mit meinen eigenen Augen mehr als zehn Benachrichtigungen und Bescheide gelesen und war entsetzt, mit welchen Begründungen diese Menschen nun das Land verlassen sollen.

Bei jedem, der einen solchen Bescheid bekommen hat, stand: „Da sie mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird beabsichtigt, sie aus der Bundesrepublik Deutschland auszuweisen bzw. abzuschieben.“ Ich erinnere mich an den Fall, als vor Monaten 28 Menschen aus Afghanistan zurück in ihr Heimatland abgeschoben wurden und zur Besänftigung und vielleicht um ihr eigenes Gewissen zu erleichtern, jeder 2000 Euro Handgeld bekam. Das in Afghanistan die Taliban herrscht, spielte hier keine Rolle.

Mein Letzter Fall, wo sich ein Inhaftierter an mich gewendet hat, ist Hussein. Er kam zu mir und ist total durch den Wind gewesen. Er ist 32 Jahre Jung, in Deutschland geboren, seine ganze Familie ist hier, er besuchte die Schule mit Abschluss, machte eine Ausbildung, aber hat keinen richtigen Ausweis und bei ihm ist vermerkt: „Staatenlos“. Er ist das erste Mal in Haft und sitzt wegen Beschaffungskriminalität, da er stark drogenabhängig gewesen ist. Um sich diese finanziell leisten zu können begann er Straftaten.

(mehr …)

In Germany we don’t say تَضامُن, we make Sprachverbote

Veröffentlich am 15.02.2025

Unsere Solidarität gegen ihren Rassismus

Am vergangenen Samstag, dem 08. Februar, wurde Repression in Berlin Mal wieder groß geschrieben: Auf einer Demonstration mit dem Titel „Stoppt die Aggression in West Bank! Keine Waffenlieferungen an Israel“ verbot die Polizei jegliche Parolen und Reden, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, sowie Trommeln. Begründet wurde dieses die Versammlungsfreiheit in einem absurden Maß einschränkende Vorgehen mit der mangelnden Möglichkeit Straftaten zu verfolgen. Denn jede:r Polizist:in hat ein Recht darauf, immer alles zu verstehen, was um sie herum gesprochen wird. Die Trommeln wurden – na klar! – untersagt, da sie zu laut seien. Denn eine Sprache die man sowie so nicht versteht, versteht man noch schlechter, wenn dazu getrommelt wird. Macht Sinn.

Und Macht ist auch das, was hier in Wahrheit unangetastet bleiben soll. Es geht um Kontrolle, um deutsches Wohlbefinden und um den durch offizielle Auflagenbescheide legalisierten institutionalisierten Rassismus in der Polizei. Denn mit „anderen Sprachen“ meint sie vermutlich hauptsächlich Arabisch. Diese Verallgemeinerung und der Bezug der hier aufgemacht wird – Arabisch gleich möglicherweise strafbar – triefen nur so vor rassistischen Vorurteilen und festigen diese gleichzeitig in der Öffentlichkeit. Menschen, die arabisch sprechen werden unter Generalverdacht gestellt.

Durchgesetzt wurde diese Regelung dann auch wie gewohnt mit Polizeigewalt, wie auf Videos der Versammlung in den sozialen Medien zu sehen ist.

Das ist nicht der erste Fall von solchen polizeilichen Auflagen, auch wenn diese Rechnung letztes Mal aufgrund internationalistischer Solidarität nicht aufging. Unter anderem im (ebenfalls Palästinasolidarischen) Camp vor dem deutschen Bundestag im April 2024, fanden diese schon einmal Anwendung. Das führte vor knapp einem Jahr dazu, dass Genossinnen des Irish Bloc Berlin auch nach dem Verlassen des Camps von der Polizei bis in ein Museum verfolgt wurden, weil sie auf gälisch sprachen. Auch hebräische Reden wurden zunächst verboten, bevor sie dann zumindest für eine Shabbat-Feier und ein Pessachfest geduldet wurden. Und auch vergangenen Samstag waren ein Lied auf arabisch und ein Redebeitrag auf hebräisch der Grund für die gewaltsame Auflösung der Demonstration durch die Polizei.

Zu einem generellen Verbot soll es laut der Berliner Polizei und Innensenatorin Iris Spranger zwar nicht kommen, trotzdem zeigt sich hier eine Tendenz: Pauschalisierung und Prävention. Bewegungen und Aktivistinnen sollen durch solche Maßnahmen eingeschüchtert, klein gehalten und bereits im Vorhinein von ihrem politischen Handeln abgehalten werden. Das zeigt sich sowohl bei den pauschalen Demonstrationsverboten rund um den „Nakba-Tag“ im Jahr 2022 und gegen den Krieg in Gaza im Oktober 2023 in Berlin, als auch in der tagelangen polizeilichen Belagerung des Kiezes rund um die Sonnenallee und den Hermannplatz oder eben solche Sprachverbote. Weitere Beispiele abseits der Solidaritätsbewegung mit Palästina sind zum Beispiel präventive Haftstrafen gegen Klimagerechtigkeitsaktivistinnen in Bayern oder politische Betätigungsverbote für kurdische Genossinnen.

Und auch Politikerinnen machen mit: Martin Matz z.B., innenpolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, befürwortete das Trommel- und Sprachverbot. Ebenfalls verteidigte er im November 2023 im Tagesspiegel die eben schon angesprochenen Demonstrationsverbote (laut Polizei übrigens 20 der 41 angemeldeten oder spontan durchgeführten Versammlungen) mit den Worten „Es finden genügend Versammlungen ja auch statt.“ Eine Haltung zur Versammlungsfreiheit, die tief blicken lässt: Offensichtlich sieht Matz alle palästina- solidarischen Versammlungen als monolithischen Block, ungeachtet der Teilnehmerinnen, Anmelderinnen oder thematischen Schwerpunkte. Und selbst wenn man dieser kruden Perspektive folgen würde, ist 50/50 keine gute Bilanz für die Versammlungsfreiheit. Als linke Bewegung müssen wir wachsam sein: Aus Erfahrung wissen wir, dass Überwachung und Repression oft genug zuerst Bewegungen treffen, die der Politik ein Dorn im Auge sind. Und wir wissen auch, dass sie normalisiert werden, besonders wenn sie unbeantwortet bleiben.

Auch hier gilt: Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle. Wir als Rote Hilfe Berlin verurteilen diese präventive, pauschalisierende und rassistische Repression zutiefst!

Wir stehen an der Seite aller, welche aufgrund ihres Einsatzes für Frieden und Gerechtigkeit Polizeigewalt erfahren und wir sind solidarisch mit unseren Genossinnen – egal welche Sprache ihre Wut hat oder wie laut sie trommeln!

Updates zu Bahar von der Soligruppe

Veröffentlich am 11.02.2025

Wir teilen hier einen Text (en / de) von der Soligruppe über die Genossin Bahar. Ursprünglich ist der Text hier zu finden: https://kontrapolis.info/14960/


Updates zu unserer Genossin Bahar in U-Haft

Unsere Genossin Bahar saß seit 4 Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Lichtenberg. Nach 4 Gerichtsterminen wurde sie am 5. Termin, dem 31. Januar 2025, zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Sie wurde der Brandstiftung für schuldig befunden, da sie versucht haben soll, ein Polizeiauto vor der US-Botschaft in Brand zu setzen und während einer Solidaritätsdemonstration mit dem palästinensischen und libanesischen Volk und dem Widerstand versucht haben soll, ein weiteres Polizeiauto in Brand zu setzen. Zusätzlich zu diesen Anklagen sah sie sich zahlreichen weiteren Anschuldigungen gegenüber, wie z.B. dem Angriff auf Cops und Sachbeschädigung vor der Iranischen Botschaft!

Nach der Urteilsverkündung am 31.01.25 wurde sie wenige Stunden nach Ende der Sitzung aus der JVA entlassen. Mit dem Urteil wurde ihr derzeitiger Haftbefehl aufgehoben. Bahar und ihr Anwalt haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Bis zur Entscheidungs des BGH (das höhere Gericht) wird Bahar frei sein. Wenn wir weitere Updates haben, melden wir uns!

Während der fünf Gerichtstermine am 10.01.25, 17.01.25, 27.01.25, 29.01.25 und 31.01.25, als der Staat über ihr Schicksal entschied, wurde sie im Hochsicherheitstrakt des Gerichts festgehalten und musste in einem Glaskasten sitzen, isoliert von ihrem Anwalt und dem Rest des Saals. Wir verachten diese Taktik des Staates, sie als gefährliches Individuum hinzustellen, zutiefst. Die deutschen Medien unterstützten den Staat dabei, sie auf diese Weise zu schikanieren. Zeitungen wie die B.Z. nutzten ihren Hintergrund, um ein rassistisches und transphobes Narrativ aufzubauen.

(mehr …)

Zweieinhalb Jahre Haft – Ein Prozessbericht

Veröffentlich am 07.02.2025

Wir teilen hier einen Artikel von etos. Media, eine weitere Prozessbeobachtung bezüglich der Genossin Bahar, welche zu Zweieinhalb Jahre Haft am 31.01. verurteilt wurde. Der Artikel ist ursprünglich dort erschienen: https://etosmedia.de/politik/aktivistin-vor-gericht-zweieinhalb-jahre-haft-fuer-bahar-s-wegen-palaestinasolidarischer-aktionen/


Aktivistin vor Gericht: Zweieinhalb Jahre Haft für Bahar S. wegen palästinasolidarischer Aktionen

Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen endete am 31. Januar der Prozess gegen Bahar S. vor dem Berliner Landgericht. Die Kammer verurteilte die palästinasolidarische Aktivistin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zugleich hob das Gericht den Haftbefehl gegen Bahar S. auf. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft kommt sie zunächst frei, bis das Urteil rechtskräftig wird.

Alle Hintergründe in Teil 1 und Teil 2 zum Prozess gegen Bahar S.

Das Gericht sah neun Taten als erwiesen an, darunter versuchte Brandstiftung an zwei Einsatzfahrzeugen der Polizei sowie Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen. Der Darstellung der Verteidigung, es habe sich bei den versuchten Brandstiftungen um symbolische Aktionen gehandelt, mit denen auf den Völkermord in Gaza aufmerksam gemacht werden sollte, folgte das Gericht nicht. Es habe die reale Möglichkeit bestanden, dass die Brände übergreifen, so der Vorsitzende Richter. Auch andere Taten würden zeigen, dass es Bahar S. darum ging, Polizeifahrzeuge „mutwillig zu zerstören“.

(mehr …)

Stoppt den Staatsterrorismus!

Veröffentlich am 05.02.2025
Aufruf zur Demo in Solidarität mit Daniela Klette und allen von Staat verfolgten

Seit bald einem Jahr sitzt Daniela Klette im Knast. Ihr, Ernst-Volker Staub und Burkard (Martin) Garweg wird vorgeworfen Teil der Roten Armee-Fraktion (RAF) gewesen zu sein, sowie eine Reihe von Enteignungsaktionen vollzogen zu haben. Der Prozess gegen Daniela wegen der Enteignungsaktionen beginnt am 25. März vor dem Oberlandesgericht Celle. Die Aktionen der RAF, an denen die drei beteiligt gewesen sein sollen, sollen später durch die Bundesanwaltschaft angeklagt werden. Vor Gericht sitzt im März nur Daniela. Ernst-Volker und Burkard haben die Bullen nicht gekriegt.

Wie immer, wenn es um die RAF geht, wurden die Festnahme und die darauf folgende organisierte Menschenjagd von einem Schaulaufen der militarisierten Sicherheitsbehörden und Hetze in der bürgerlichen Presse begleitet. Panzerwagen und Sondeinsatzkommandos marodierten durch die Straßen Berlins, die Staatsanwaltschaft verschickte massenhaft Zeug:innenvorladungen und vor allem die Springerpresse ließ keine Gelegenheit aus, die Bevölkerung zur Denunziation aufzurufen. 

Diese Repressionskampagne ist eine Erinnerung daran, wie weit der bundesdeutsche Staat zu gehen bereit ist, wenn es um die Verfolgung derjenigen geht, die die herrschende Ordnung infrage stellen.

(mehr …)

Solidarität mit Lina: Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof

Veröffentlich am 03.02.2025

Am 6. Februar 2025 findet das Revisionsverfahren gegen Lina in Karlsruhe statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft ab 9.30 Uhr das erstinstanzliche Urteil gegen die Antifaschistin, die 2023 im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Die Aktivistin war im November 2020 verhaftet und für über zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gehalten worden. Konkret geht es um körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis, die Lina und weiteren Antifaschistinnen vorgeworfen werden. Doch indem die Behörden die angeblich Beteiligten zu einer „kriminellen Vereinigung“ erklärt und somit nach § 129 verfolgt haben, werden völlig neue Dimensionen von Verfolgungs- und Überwachungsbefugnissen freigesetzt und Antifaschismus delegitimiert. Zudem wurde die Kriminalisierung mit einer medialen Inszenierung und Stimmungsmache verknüpft, beginnend mit dem anfänglichen Hubschrauberflug von Lina zum Haftrichter. Es folgte ein gigantischer Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden gegen Lina und drei mitangeklagte Genossen, der sich ab September 2021 über mehr als hundert Verhandlungstage hinzog. Die Transporte von Lina zum Gericht wurden jeweils als Hochsicherheitsfahrten inszeniert, und auch der Gerichtssaal wurde durch absurde Kontrollen und Abschirmungsmaßnahmen in den Ausnahmezustand versetzt, um solidarische Beobachterinnen abzuschrecken und die ganze antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Obwohl es keinerlei eindeutige Beweise gab, sondern der gesamte Prozess nur auf Indizien und auf den widersprüchlichen und teils offensichtlich erlogenen Aussagen eines Kronzeugen beruhten, verhängte das OLG am 31. Mai 2023 hohe Haftstrafen: Lina wurde zu fünf Jahren und drei Monaten, die drei mitangeklagten Genossen zu Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
Am 6. Februar 2025 beginnt um 9.30 Uhr die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Um missliebiges Publikum fernzuhalten, hat der BGH nicht nur akribische Vorkontrollen angeordnet, sondern verlangt auch eine persönliche Voranmeldung mehrere Wochen im Voraus, bei der umfangreiche persönliche Daten erfasst werden. Von diesen Schikanen sind auch Journalist*innen betroffen.
Um den Prozess durch solidarische Präsenz zu begleiten, rufen die Rote Hilfe Ortsgruppe Karlsruhe und antifaschistische Gruppen zu einer Kundgebung ab 8.30 Uhr vor dem BGH auf.

„Die Kriminalisierung von Antifaschistinnen verschärft sich immer mehr, und solidarische Prozessbeobachtung und kritische Berichterstattung sollen staatlicherseits unterbunden werden“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, sich davon nicht abschrecken zu lassen und die Revisionsverhandlung zu beobachten. Wir stehen solidarisch an der Seite von Lina und allen verfolgten Antifaschistinnen!“

No posts found