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Andreas Krebs über Rassismus und Abschiebungen im Knast

Veröffentlich am 16.02.2025

Wir veröffentlichen hier einen Beitrag, welchen Andreas Krebs verfasst hat. In diesem wird erneut die gefährliche und auch teilweise tödliche Schnittmenge von Knast und Rassismus deutlich.

Krebs Andreas
Seidelstraße 39
13507 Berlin

Berlin, den 08. Februar 2025

AKTUELLE MIGRATIONSPOLITIK UNSERER BUNDESREGIERUNG: AUSLÄNDERBEHÖRDEN VERBREITEN ANGST UND PANIK IN DEN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN

Fast täglich wenden sich Inhaftierte an mich, die einen Migrationshintergrund haben und komplett aus der Bahn geworfen sind, weil sie Schreiben von der für sie jeweiligen zuständigen Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft bekamen, die nicht zu Unrecht Angst und Panik verbreiten. Durch die ganzen Hetzkampagnen in den Medien hauptsächlich gegen ausländische Mitbürger, wie etwa der Terrorakt im Magdeburg, oder aktuell in Aschaffenburg, werden nun alle ausländischen Bürger und auch diejenigen die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, auf eine Stufe gestellt und sollen nun das Land schnellstmöglich verlassen.

Ich habe mit meinen eigenen Augen mehr als zehn Benachrichtigungen und Bescheide gelesen und war entsetzt, mit welchen Begründungen diese Menschen nun das Land verlassen sollen.

Bei jedem, der einen solchen Bescheid bekommen hat, stand: „Da sie mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird beabsichtigt, sie aus der Bundesrepublik Deutschland auszuweisen bzw. abzuschieben.“ Ich erinnere mich an den Fall, als vor Monaten 28 Menschen aus Afghanistan zurück in ihr Heimatland abgeschoben wurden und zur Besänftigung und vielleicht um ihr eigenes Gewissen zu erleichtern, jeder 2000 Euro Handgeld bekam. Das in Afghanistan die Taliban herrscht, spielte hier keine Rolle.

Mein Letzter Fall, wo sich ein Inhaftierter an mich gewendet hat, ist Hussein. Er kam zu mir und ist total durch den Wind gewesen. Er ist 32 Jahre Jung, in Deutschland geboren, seine ganze Familie ist hier, er besuchte die Schule mit Abschluss, machte eine Ausbildung, aber hat keinen richtigen Ausweis und bei ihm ist vermerkt: „Staatenlos“. Er ist das erste Mal in Haft und sitzt wegen Beschaffungskriminalität, da er stark drogenabhängig gewesen ist. Um sich diese finanziell leisten zu können begann er Straftaten.

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In Germany we don’t say تَضامُن, we make Sprachverbote

Veröffentlich am 15.02.2025

Unsere Solidarität gegen ihren Rassismus

Am vergangenen Samstag, dem 08. Februar, wurde Repression in Berlin Mal wieder groß geschrieben: Auf einer Demonstration mit dem Titel „Stoppt die Aggression in West Bank! Keine Waffenlieferungen an Israel“ verbot die Polizei jegliche Parolen und Reden, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, sowie Trommeln. Begründet wurde dieses die Versammlungsfreiheit in einem absurden Maß einschränkende Vorgehen mit der mangelnden Möglichkeit Straftaten zu verfolgen. Denn jede:r Polizist:in hat ein Recht darauf, immer alles zu verstehen, was um sie herum gesprochen wird. Die Trommeln wurden – na klar! – untersagt, da sie zu laut seien. Denn eine Sprache die man sowie so nicht versteht, versteht man noch schlechter, wenn dazu getrommelt wird. Macht Sinn.

Und Macht ist auch das, was hier in Wahrheit unangetastet bleiben soll. Es geht um Kontrolle, um deutsches Wohlbefinden und um den durch offizielle Auflagenbescheide legalisierten institutionalisierten Rassismus in der Polizei. Denn mit „anderen Sprachen“ meint sie vermutlich hauptsächlich Arabisch. Diese Verallgemeinerung und der Bezug der hier aufgemacht wird – Arabisch gleich möglicherweise strafbar – triefen nur so vor rassistischen Vorurteilen und festigen diese gleichzeitig in der Öffentlichkeit. Menschen, die arabisch sprechen werden unter Generalverdacht gestellt.

Durchgesetzt wurde diese Regelung dann auch wie gewohnt mit Polizeigewalt, wie auf Videos der Versammlung in den sozialen Medien zu sehen ist.

Das ist nicht der erste Fall von solchen polizeilichen Auflagen, auch wenn diese Rechnung letztes Mal aufgrund internationalistischer Solidarität nicht aufging. Unter anderem im (ebenfalls Palästinasolidarischen) Camp vor dem deutschen Bundestag im April 2024, fanden diese schon einmal Anwendung. Das führte vor knapp einem Jahr dazu, dass Genossinnen des Irish Bloc Berlin auch nach dem Verlassen des Camps von der Polizei bis in ein Museum verfolgt wurden, weil sie auf gälisch sprachen. Auch hebräische Reden wurden zunächst verboten, bevor sie dann zumindest für eine Shabbat-Feier und ein Pessachfest geduldet wurden. Und auch vergangenen Samstag waren ein Lied auf arabisch und ein Redebeitrag auf hebräisch der Grund für die gewaltsame Auflösung der Demonstration durch die Polizei.

Zu einem generellen Verbot soll es laut der Berliner Polizei und Innensenatorin Iris Spranger zwar nicht kommen, trotzdem zeigt sich hier eine Tendenz: Pauschalisierung und Prävention. Bewegungen und Aktivistinnen sollen durch solche Maßnahmen eingeschüchtert, klein gehalten und bereits im Vorhinein von ihrem politischen Handeln abgehalten werden. Das zeigt sich sowohl bei den pauschalen Demonstrationsverboten rund um den „Nakba-Tag“ im Jahr 2022 und gegen den Krieg in Gaza im Oktober 2023 in Berlin, als auch in der tagelangen polizeilichen Belagerung des Kiezes rund um die Sonnenallee und den Hermannplatz oder eben solche Sprachverbote. Weitere Beispiele abseits der Solidaritätsbewegung mit Palästina sind zum Beispiel präventive Haftstrafen gegen Klimagerechtigkeitsaktivistinnen in Bayern oder politische Betätigungsverbote für kurdische Genossinnen.

Und auch Politikerinnen machen mit: Martin Matz z.B., innenpolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, befürwortete das Trommel- und Sprachverbot. Ebenfalls verteidigte er im November 2023 im Tagesspiegel die eben schon angesprochenen Demonstrationsverbote (laut Polizei übrigens 20 der 41 angemeldeten oder spontan durchgeführten Versammlungen) mit den Worten „Es finden genügend Versammlungen ja auch statt.“ Eine Haltung zur Versammlungsfreiheit, die tief blicken lässt: Offensichtlich sieht Matz alle palästina- solidarischen Versammlungen als monolithischen Block, ungeachtet der Teilnehmerinnen, Anmelderinnen oder thematischen Schwerpunkte. Und selbst wenn man dieser kruden Perspektive folgen würde, ist 50/50 keine gute Bilanz für die Versammlungsfreiheit. Als linke Bewegung müssen wir wachsam sein: Aus Erfahrung wissen wir, dass Überwachung und Repression oft genug zuerst Bewegungen treffen, die der Politik ein Dorn im Auge sind. Und wir wissen auch, dass sie normalisiert werden, besonders wenn sie unbeantwortet bleiben.

Auch hier gilt: Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle. Wir als Rote Hilfe Berlin verurteilen diese präventive, pauschalisierende und rassistische Repression zutiefst!

Wir stehen an der Seite aller, welche aufgrund ihres Einsatzes für Frieden und Gerechtigkeit Polizeigewalt erfahren und wir sind solidarisch mit unseren Genossinnen – egal welche Sprache ihre Wut hat oder wie laut sie trommeln!

Updates zu Bahar von der Soligruppe

Veröffentlich am 11.02.2025

Wir teilen hier einen Text (en / de) von der Soligruppe über die Genossin Bahar. Ursprünglich ist der Text hier zu finden: https://kontrapolis.info/14960/


Updates zu unserer Genossin Bahar in U-Haft

Unsere Genossin Bahar saß seit 4 Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Lichtenberg. Nach 4 Gerichtsterminen wurde sie am 5. Termin, dem 31. Januar 2025, zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Sie wurde der Brandstiftung für schuldig befunden, da sie versucht haben soll, ein Polizeiauto vor der US-Botschaft in Brand zu setzen und während einer Solidaritätsdemonstration mit dem palästinensischen und libanesischen Volk und dem Widerstand versucht haben soll, ein weiteres Polizeiauto in Brand zu setzen. Zusätzlich zu diesen Anklagen sah sie sich zahlreichen weiteren Anschuldigungen gegenüber, wie z.B. dem Angriff auf Cops und Sachbeschädigung vor der Iranischen Botschaft!

Nach der Urteilsverkündung am 31.01.25 wurde sie wenige Stunden nach Ende der Sitzung aus der JVA entlassen. Mit dem Urteil wurde ihr derzeitiger Haftbefehl aufgehoben. Bahar und ihr Anwalt haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Bis zur Entscheidungs des BGH (das höhere Gericht) wird Bahar frei sein. Wenn wir weitere Updates haben, melden wir uns!

Während der fünf Gerichtstermine am 10.01.25, 17.01.25, 27.01.25, 29.01.25 und 31.01.25, als der Staat über ihr Schicksal entschied, wurde sie im Hochsicherheitstrakt des Gerichts festgehalten und musste in einem Glaskasten sitzen, isoliert von ihrem Anwalt und dem Rest des Saals. Wir verachten diese Taktik des Staates, sie als gefährliches Individuum hinzustellen, zutiefst. Die deutschen Medien unterstützten den Staat dabei, sie auf diese Weise zu schikanieren. Zeitungen wie die B.Z. nutzten ihren Hintergrund, um ein rassistisches und transphobes Narrativ aufzubauen.

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Zweieinhalb Jahre Haft – Ein Prozessbericht

Veröffentlich am 07.02.2025

Wir teilen hier einen Artikel von etos. Media, eine weitere Prozessbeobachtung bezüglich der Genossin Bahar, welche zu Zweieinhalb Jahre Haft am 31.01. verurteilt wurde. Der Artikel ist ursprünglich dort erschienen: https://etosmedia.de/politik/aktivistin-vor-gericht-zweieinhalb-jahre-haft-fuer-bahar-s-wegen-palaestinasolidarischer-aktionen/


Aktivistin vor Gericht: Zweieinhalb Jahre Haft für Bahar S. wegen palästinasolidarischer Aktionen

Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen endete am 31. Januar der Prozess gegen Bahar S. vor dem Berliner Landgericht. Die Kammer verurteilte die palästinasolidarische Aktivistin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zugleich hob das Gericht den Haftbefehl gegen Bahar S. auf. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft kommt sie zunächst frei, bis das Urteil rechtskräftig wird.

Alle Hintergründe in Teil 1 und Teil 2 zum Prozess gegen Bahar S.

Das Gericht sah neun Taten als erwiesen an, darunter versuchte Brandstiftung an zwei Einsatzfahrzeugen der Polizei sowie Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen. Der Darstellung der Verteidigung, es habe sich bei den versuchten Brandstiftungen um symbolische Aktionen gehandelt, mit denen auf den Völkermord in Gaza aufmerksam gemacht werden sollte, folgte das Gericht nicht. Es habe die reale Möglichkeit bestanden, dass die Brände übergreifen, so der Vorsitzende Richter. Auch andere Taten würden zeigen, dass es Bahar S. darum ging, Polizeifahrzeuge „mutwillig zu zerstören“.

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Stoppt den Staatsterrorismus!

Veröffentlich am 05.02.2025
Aufruf zur Demo in Solidarität mit Daniela Klette und allen von Staat verfolgten

Seit bald einem Jahr sitzt Daniela Klette im Knast. Ihr, Ernst-Volker Staub und Burkard (Martin) Garweg wird vorgeworfen Teil der Roten Armee-Fraktion (RAF) gewesen zu sein, sowie eine Reihe von Enteignungsaktionen vollzogen zu haben. Der Prozess gegen Daniela wegen der Enteignungsaktionen beginnt am 25. März vor dem Oberlandesgericht Celle. Die Aktionen der RAF, an denen die drei beteiligt gewesen sein sollen, sollen später durch die Bundesanwaltschaft angeklagt werden. Vor Gericht sitzt im März nur Daniela. Ernst-Volker und Burkard haben die Bullen nicht gekriegt.

Wie immer, wenn es um die RAF geht, wurden die Festnahme und die darauf folgende organisierte Menschenjagd von einem Schaulaufen der militarisierten Sicherheitsbehörden und Hetze in der bürgerlichen Presse begleitet. Panzerwagen und Sondeinsatzkommandos marodierten durch die Straßen Berlins, die Staatsanwaltschaft verschickte massenhaft Zeug:innenvorladungen und vor allem die Springerpresse ließ keine Gelegenheit aus, die Bevölkerung zur Denunziation aufzurufen. 

Diese Repressionskampagne ist eine Erinnerung daran, wie weit der bundesdeutsche Staat zu gehen bereit ist, wenn es um die Verfolgung derjenigen geht, die die herrschende Ordnung infrage stellen.

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Solidarität mit Lina: Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof

Veröffentlich am 03.02.2025

Am 6. Februar 2025 findet das Revisionsverfahren gegen Lina in Karlsruhe statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft ab 9.30 Uhr das erstinstanzliche Urteil gegen die Antifaschistin, die 2023 im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahrens zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Die Aktivistin war im November 2020 verhaftet und für über zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gehalten worden. Konkret geht es um körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis, die Lina und weiteren Antifaschistinnen vorgeworfen werden. Doch indem die Behörden die angeblich Beteiligten zu einer „kriminellen Vereinigung“ erklärt und somit nach § 129 verfolgt haben, werden völlig neue Dimensionen von Verfolgungs- und Überwachungsbefugnissen freigesetzt und Antifaschismus delegitimiert. Zudem wurde die Kriminalisierung mit einer medialen Inszenierung und Stimmungsmache verknüpft, beginnend mit dem anfänglichen Hubschrauberflug von Lina zum Haftrichter. Es folgte ein gigantischer Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden gegen Lina und drei mitangeklagte Genossen, der sich ab September 2021 über mehr als hundert Verhandlungstage hinzog. Die Transporte von Lina zum Gericht wurden jeweils als Hochsicherheitsfahrten inszeniert, und auch der Gerichtssaal wurde durch absurde Kontrollen und Abschirmungsmaßnahmen in den Ausnahmezustand versetzt, um solidarische Beobachterinnen abzuschrecken und die ganze antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Obwohl es keinerlei eindeutige Beweise gab, sondern der gesamte Prozess nur auf Indizien und auf den widersprüchlichen und teils offensichtlich erlogenen Aussagen eines Kronzeugen beruhten, verhängte das OLG am 31. Mai 2023 hohe Haftstrafen: Lina wurde zu fünf Jahren und drei Monaten, die drei mitangeklagten Genossen zu Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
Am 6. Februar 2025 beginnt um 9.30 Uhr die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Um missliebiges Publikum fernzuhalten, hat der BGH nicht nur akribische Vorkontrollen angeordnet, sondern verlangt auch eine persönliche Voranmeldung mehrere Wochen im Voraus, bei der umfangreiche persönliche Daten erfasst werden. Von diesen Schikanen sind auch Journalist*innen betroffen.
Um den Prozess durch solidarische Präsenz zu begleiten, rufen die Rote Hilfe Ortsgruppe Karlsruhe und antifaschistische Gruppen zu einer Kundgebung ab 8.30 Uhr vor dem BGH auf.

„Die Kriminalisierung von Antifaschistinnen verschärft sich immer mehr, und solidarische Prozessbeobachtung und kritische Berichterstattung sollen staatlicherseits unterbunden werden“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, sich davon nicht abschrecken zu lassen und die Revisionsverhandlung zu beobachten. Wir stehen solidarisch an der Seite von Lina und allen verfolgten Antifaschistinnen!“

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung für den 29 und 31.01 und eine weitere Prozessbeobachtung

Veröffentlich am 28.01.2025

Wir veröffentlichen hier einen Aufruf (en / ar / de) zu solidarischen Prozessbegleitungen und Kundgebungen für den 29 und 31.01, sowie eine weitere Beobachtung (de) der Prozesstage davor. Kommt zahlreich, es kann nie zuviel Solidarität geben.


29.01.2025 + 31.01.2025
Turmstraße 91, 10559 Berlin
09:30 Hearing / 10:00 Rally

At the previous hearing on 27.01.25 the state put the comrade again in a wooden cage while police officers from Bayern gave testimonies regarding the “attacking police” charges. The rally outside the court faced a lot of police harassment and arrests under the pretence that the slogan „Zionisten sind Faschisten“ constitutes „Volksverhetzung“. The police arrested almost half the rally attendees and took some to the detention center in Spandau, releasing them a couple of hours later.

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung für den 27.01

Veröffentlich am 25.01.2025

Wir veröffentlichen hier einen weiteren Aufruf (en/ar/de) zu einer solidarischen Prozessbeobachtung für den 27.01. Kommt zahlreich und unterstützt die Genossin, es kann nie zuviel Solidarität geben.


At the previous hearing on 17.01.25 the state put the comrade in a wooden cage while more police officers gave testimonies regarding the “attacking police” charge. Their testimonies highlighted among other things their arbitrary use (or non-use) of bodycams and their feeling of being somehow above the law.

The dear comrade has been held since October 2024 in prison (Untersuchungshaft) for allegedly: Attempted damage to property, attempted arson, use of signs of unconstitutional or terrorist organizations, resistance to law enforcement officers, and assault on law enforcement officers.

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Pressemitteilung vom Bundesvorstand der Roten Hilfe zur Verfolgung gegen Antifaschist:innen

Veröffentlich am 22.01.2025

Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung vom 20.01.25 des Bundesvorstands der Roten Hilfe.


Keine Auslieferung nach Ungarn: Rote Hilfe fordert Ende der Verfolgung gegen Antifaschist*innen

Am heutigen Montag, 20. Januar 2025, stellten sich sieben Antifaschist*innen zeitgleich den Behörden, nachdem sie zuvor fast zwei Jahre lang untergetaucht gewesen waren. Vorgeworfen werden ihnen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis im so genannten Budapest-Komplex. Den sieben Aktivist*innen, die umgehend in Untersuchungshaft genommen wurden, drohen hohe Haftstrafen und nicht zuletzt eine Auslieferung an Ungarn.

Konkret beschuldigt werden sie, sich im Februar 2023 an den Protesten gegen das NS-verherrlichende Nazi-Großevent „Tag der Ehre“ in Budapest beteiligt zu haben. Am Rand der Veranstaltung war es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit mehreren bekannten Neonazis gekommen. Drei Antifaschist*innen wurden damals in Budapest mit diesen Vorwürfen verhaftet, und gegen weitere fahnden die ungarischen Behörden seither mit europäischen Haftbefehlen. In Ungarn drohen den Aktivist*innen offen politische Gerichtsprozesse, die jedem Minimalanspruch an Rechtsstaatlichkeit Hohn sprechen, und bis zu 24 Jahre Haft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Deshalb sind viele Beschuldigte untergetaucht, um dieser Verfolgung zu entgehen.

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Text von Andreas Krebs über die Zustände im Knast

Veröffentlich am 22.01.2025

Wir veröffentlichen hier einen text von Andreas Krebs, der erneut die Gewalt und Schikane offenlegt, die in den Knästen allgegenwärtig sind. Leider hat die Veröffentlichung ein wenig gedauert.


Berlin, der 30.12.24

Frustration und Eskalation unter den Gefangenen in der JVA Tegel / Haus 2 !!!

Eigentlich sollte man Glauben das zu Heilig Abend unter den Inhaftierten eine eher harmonische Stimmung herrscht, aber nicht hier im Haus 2.

Zuerst wird ein Homosexueller Gefangener gemobbt und schikaniert. Er verließ seinen Haftraum und trank bei einen anderen Gefangenen Kaffee und diese unterhielten sich.
Während dieser Zeit haben sich unbekannte Inhaftierte in seiner Zelle ausgetobt und schütteten einige Eimer voll Wasser über sein Bett, das natürlich durchsickerte und letztendlich auch in seinem Bettkasten unter dem Bett landete. Und darin befanden sich Lebensmittel und Unterlagen.
Der Gefangene blieb erstaunlich ruhig und versuchte erst einmal das ganze Wasser abzuschöpfen.

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