Skalitzer Prozesse: Freispruch in der 2. Instanz
Am 10.12.2020 um 9 Uhr fand die Fortsetzung zu dem Berufungsprozess vom 3.12.2020 in der Reihe der Skalitzer-Prozesse gegen das Urteil in den Skalitzer-Prozessen vom 16.09.2020 statt (ausführlicher Prozessbericht unter http://www.magazinredaktion.tk/gerichtsreport_zwei.php). Die Angeklagte ist damals in Berufung gegangen, verhandelt wurden 9 Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlichem Widerstand und tätlichem Angriff plus 800 Euro Geldstrafe.
Vor dem Gerichtsaal stand – scheinbar seit 8 Uhr Morgens – bereits eine kleine Gruppe Bullen zusammen, die auf den Prozessbeginn warteten. Sie haben offenbar aus dem letzten Prozess gelernt und im Voraus angemeldet, dass zwei von ihnen dem Prozess als Zuhörer beiwohnen werden; einer von ihnen, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens, dessen Befragung im letzten Prozessteil abgeschlossen wurde. Scheinbar war ihm der Fall so wichtig, dass er ihn unbedingt in seiner Freizeit weiter aktiv verfolgen wollte. Der andere Bulle war offenbar dienstlich unterwegs. Auf eine Anfrage diesbezüglich seitens eines Anwalts der Angeklagten erteilte er darüber zwar keine Auskunft, er betrat den Saal aber mit dem Beginn des Verhörs des letzten Zeugen und verließ ihn auch zeitgleich mit ihm. Vielleicht bestand sein Zweck allein darin, den vermutlich (zukünftig) als verdeckten Ermittler eingesetzten Bullenzeugen zu überwachen und seine Tauglichkeit zu überprüfen. Nach der fruchtlosen Befragung ebenjenes Zeugens, der, wie auch letztes Mal mit Perücke, Brille und eingeschränkter Aussagegenehmigung erschien, wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Die Richterin merkte an, dass man ihr im Vorfeld den Eingangs verlinkten Prozessbericht anonym zur Beweisaufnahme habe zukommen lassen, sie ihn aber als nicht relevantes Beweismittel nicht verlesen oder in das Urteil einfließen lassen würde.
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