Unterstützung & Rechtsinfo

Wie gehe ich mit Festnahmen um?!

Wie gehe ich mit Festnahmen um?!

Während der Aktion

Festnahmen bei Demonstrationen oder politischen Aktionen passieren meistens unvermittelt und überraschen die betroffene Person. Bist du selbst von einer Festnahme betroffen, dann mache auf deine Festnahme aufmerksam, falls es deiner Bezugsgruppe engeht. Bist du in diesem Moment allein, dann ist dies nur um so wichtiger. Teile Genoss:innen in der Umgebung deinen Namen, Geburtsdatum und auch deine Meldeaddresse mit. Damit stellst sicher, dass der Ermittlungsausschuss (EA) deine Festnahme registriert und im Zweifelsfall Rechtsanwält:innen entsendet, die dich im Falle einer Haftprüfung beim Haftrichter unterstützen und bestenfalls deine Freilassung erwirken.

Nach deiner Festnahme wirst du in einen Gefangenentransporter der Cops gebracht. Dort befinden sich meistens auch andere festgenommene Genoss:innen. Merkst du, dass es Genoss:innen physisch oder mental schlecht versuche sie zu unterstützen. Beachte aber, dass du oder andere Gefangene nicht über die Aktionen oder auch Festnahme selbst sprechen. Du musst davon ausgehen, dass Cops in der Nähe sind, die natürlich alles von dir gesagte gegen dich verwenden. Manchmal sind auch deine Mitgefangenen keine Genoss:innen, sondern auch Cops, sogenannte Tatbeobachter:innen. Fängt eine der festgenommen Menschen an über die Aktionen an zu sprechen, dann erkläre der Person, dass man nicht über Vorwürfe oder anderweitig strafrechtlich Relavante spricht, schon gar nicht unter diesen Umständen! Keine Aussagen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht!

Auf der Wache

In der Folge wirst du meistens auf die Wache oder Gefangenensammelstelle (Gesa) gebracht. Manchmal nehmen die Cops aber auch nur deine Daten vor Ort auf und lassen dich nach dem Aufenhalt im Gefangenen Trasporter gehen. Bist du einmal in der Gesa hast du in der Regel das Recht auf 3 Telefonate. Weiß niemand, dass du festgenommen wurdest, kann es sinnvoll sein, dass du es Genoss:innen oder deinem:r Rechtsanwält:in dies mitteilst. In Gewahrsam können dich die staatlichen Schergen in Berlin bis um 24Uhr am Folgetag der Festnahme festhalten. In anderen Bundesländern kann diese Dauer kürzer oder auch länger sein. Auch können in anderen Bundesländern, wie bspw. Bayern, das Polizeigesetze des Bundeslandes eine Rolle bei der Dauer der Gewahrsamnahme spielen. Nutzen die Cops das Polizeigesetz, dann ist dies rechtlich betrachtet etwas Anderes, als die Gewahrsamregelung im strafrechtlichen Kontext. Wurdest du in Berlin bis um 24Uhr am Folgetag der Festnahme nicht einem Haftrichter vorgeführt und/oder der Haftrichter hat keine Untersuchungshaft angeordnet, dann müssen die Cops dich gehen lassen.

Nach der Freilassung

Nach deiner Frelassung solltest du diese dem EA mitteilen. Verfasse auch möglichst schnell ein Gedächtnisprotokoll. Haben die Cops dich bei der Festnahme verletzt, dann gehe zu einem Arzt und lasse die Verletzungen dokumentieren, bzw. attestieren. Das kann dir bei einem Strafverfahren unter Umständen helfen. Komme auch in unsere Beratung, so dass wir dir eine erste Rechtsberatung geben können und, falls notwendig, dir eine:n solidarische:n Rechtsanwält:in vermitteln können.

Vorladungen zur Polizei

Vorladungen zur Polizei

Wenn du in Kontakt mit der Polizei gekommen bist, kann ein sog. Ermittlungs- oder Vorverfahren eingeleitet werden. Das bedeutet erst einmal nur, dass es den Anfangsverdacht gibt, dass du eine angebliche Straftat begangen haben könntest. Nach Ende des Ermittlungsverfahrens wird das Strafverfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du Polizei und Staatsanwaltschaft nicht hilfst, ihnen keinerlei Informationen gibst, denn sie haben ein Interesse daran, dass es zur Anklage kommt und werden jede Information gegen dich verwenden.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann es sein, dass die Polizei dich vorlädt, dich um eine schriftliche Stellungnahme bittet oder dich zu Hause besucht. Als Beschuldigte:r musst du der Vorladung rein rechtlich nicht nachkommen und solltest dies aus eigenem Interesse nicht tun, da die Cops niemal zu deinem Vorteil ermitteln werden. Das Gegenteil ist Fall! Sie werden jede deiner Aussagen nutzen, um Tatbestände zu konstruieren und dir ein Strafverfahren anzuhängen.

In manchen Fällen sollst vermeintliche Straftaten beobachtet haben und wirst von der Polizei als Zeug:in vorgeladen. Auch hier musst und solltest du der Vorladung nicht nachkommen. Es gibt jedoch eine Ausnahme in der Strafprozessordnung (StPO). Nach §163a StPO gibt es die Möglichkeit, dass du im Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Polizei vorgeladen wirst. Diese Form der Vorladung ist leider verpflichtend. Organisiere dir unbedingt rechtlichen Beistand!

Generell gilt: Melde dich bei unseren Beratungsstellen, falls dir eine Vorladung zur Polizei zugestellt wurde und nimm unsere Beratung und Unterstützung in Anspruch. In manchen Fällen lohnt es sich schon während der Ermittlungen rechtlichen Beistand in Form Rechtsanwält:innen in Anspruch zu nehmen. Diese können wir euch vermitteln.

Ich habe einen Strafbefehl/Anklageschrift erhalten…

Ich habe einen Strafbefehl/Anklageschrift erhalten…

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist erst einmal ein Urteil ohne Prozess, welches die Rechtsfolgender euch vorgeworfenen Tat festlegt. Die Rechtsfolgen entsprechen einer Geldstrafe in Höhe der Tagessätze der Ersatzfreiheitsstrafe á x Euro. Die Höhe der Tagessätze x entspricht ca einem dreissigstel deines Nettomonatseinkommens. Dieses wird oftmals geschätzt. Dabei hattest du bisher keine realistische Möglichkeit dich gegen die staatlichen Vorwürfe zu verteidigen. Deine Schuld muss hierbei nicht bewiesen sein, es reicht für die Ausstellung des Strafbefehls ein sogenannter hinreichender Tatverdacht.

Ein Strafbefehl ist eigentlich nur für Fälle gedacht, in denen die Sach- und Rechtslage eines Strafverfahren sehr einfach und überschaubar sind. Das ist jedoch bei Weitem nicht immer der Fall. Viel mehr werden Strafbefehle von der Klassenjustiz genutzt, um auf einfachem Wege schnelles Geld einzutreiben. Denn oftmals werden Fristen für einen Einspruch verpasst oder Betroffene wissen nicht, was getan werden muss.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Strafbefehl wird innerhalb von 2 Wochen nach dem Erhalt rechtskräftig, außer du legst fristgerecht einen Einspruch ein. Ergo, dein Einspruch muss innerhalb einer 2-wöchentlichen Frist entweder per Fax oder Einschreiben (Post) bei dem Absender des Strafbefehls eingegangen (!) sein. Wichtig ist, dass es einen Nachweis gibt, das fristgerechte Absenden des Einspruches belegt.

Um die Hürden für einen Einspruch zu senken, gibt es hier ein Tool von uns, mit dem du einen Einspruch generieren kannst. Der Brief muss nur noch von dir ausgedruckt, unterschrieben und versendet werden. Die Angaben, die du in das Formular eingeben musst, findest du auf deinem Strafbefehl.

Wie bekomme ich weitere Unterstützung?

Nach dem Einspruch solltest du eine:n Rechtsanwält:in engagieren, die:der eine Akteneinsicht beantragt, versucht das Strafverfahren einzustellen und prüft, ob man den Einspruch vielleicht doch zurückziehen sollte oder auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Kann das Strafverfahren an diesem Punkt nicht abgeschlossen werden, so kommt es zu einem Prozess vor Gericht.

Wir können dir beim Engagieren eines:r solidarischen Rechtsanwält:in helfen, in dem wir die Einen vermitteln. Wir können dir auch eine erste Beratung anbieten, Rückfragen zum Vorgehen deiner:s Rechtsanwält:in beantworten und bei der Vorbereitung auf deinen Prozess helfen. Komme dazu bitte zu einer unserer Sprechstunden.

Wie gehe ich Hausdurchsuchungen um?

Wie gehe ich Hausdurchsuchungen um?

Wir haben hier eine Checkliste für euch zusammen gestellt. Die folgenden Hinweise können euch wirklich helfen mit Hausdurchsuchungen gut umzugehen. Wir wissen jedoch auch, dass Hausdurchsuchungen absolut schwierige und meist überfordernde Situationen sind und die Cops sich regelmäßig nicht an ihre eigenen Spielregeln halten.

Checkliste

  1. Bewahre Ruhe.
  2. Rufe sofort eine gut erreichbare Person an, der du das unter Punkt 3 Aufgelistete sagst. Sie soll Anwält:in, Rechtshilfegruppe und Beobachter:innen benachrichtigen und zu dir schicken.
  3. Die Polizei steht vor der Tür:
    • Frage sie, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet. In der Regel dürfen nur die Räume der Person durchsucht werden, auf die der Durchsuchungsbeschluss ausgestellt ist. Bringt Namen in euren WGen an.
    • Frage sie, was der Grund des Durchsuchungsbeschlusses ist.
    • Verlange einen Durchsuchungsbeschluss und lies ihn. Lass dir eine Kopie geben. Beim Grund „Gefahr in Verzug“ gibt es keinen Beschluss.
    • Erfrage Name und Dienstnummer der:s Einsatzleiter:in.
  4. Lege Widerspruch gegen die Durchsuchung ein und lass diesen protokollieren (unterschreiben).
  5. Verlange, dass nur unter den Augen der:des Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter:innen durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig).
  6. Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamt:innen! Auch Zeug:innen müssen vor Ort ohne Anwält:in keine Aussagen machen.
  7. Pass auf!
    • Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
    • Verhindere die Durchsuchungen anderer Räume, leg Widerspruch ein.
    • Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur die:der Staatsanwält:in darf vor Ort lesen, aber kein:e normale:r Beamt:in.
    • Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.
  8. Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen. Kontrolliere das Protokoll in Ruhe. Die Beamt:innen und die von ihnen mitgebrachten Zeug:innen müssen unterschreiben. Du nicht. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.
  9. Nach der Hausdurchsuchung:
    • Gedächtnisprotokoll schreiben
    • Einspruch über Anwält:in einlegen
    • Schadensbilanz erstellen
    • Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.

DNA-Abnahmen

DNA-Abnahmen – Um Haaresbreite

Stell dir vor, du erhältst vom Gericht eine Aufforderung zur Abgabe einer Speichelprobe für eine DNA-Analyse und du gehst nicht hin. Du hörst einige Zeit nichts von ihnen und eines Morgens steht die Polizei vor deiner Haustür und will dich zur Abnahme einer Speichelprobe mitnehmen.

Seit 1997 dürfen die das: die molekulargenetische Untersuchung ist als Beweismittel im Strafprozess zulässig. Seit 1998 (»DNA-Identitätsfeststellungsgesetz«) darf der Staat die so erhobenen »genetischen Fingerabdrücke« auch suchbar speichern, die entsprechende BKA-Datei (DAD) enthält inzwischen (2013) deutlich über eine Million Datensätze.

Warum DNA?

Die DNA enthält die Erbinformation von Organismen und, hier wird es für die Staatsgewalt interessant, identifiziert jedes Lebewesen und also auch jeden Menschen (fast) eindeutig. Jede Zelle des Körpers enthält eine vollständige Kopie dieser Information. Hat man eine Spur und eine Probe von Zellmaterial einer Person, lässt sich mit großer Sicherheit feststellen, ob die beiden zueinander passen oder nicht. DNA ist damit ein Beweismittel ähnlich wie ein konventioneller (»daktyloskopischer«) Fingerabdruck, nur reichen weit geringere Spuren, es ist einfacher, große Datenbestände zuverlässig abzugleichen, und wir alle hinterlassen weit mehr DNA-Spuren als Fingerabdrücke. Die DNA-Analyse erlaubt auch die Auswertung älteren Materials etwa aus Asservatenkammern. DNA-basierte Methoden sind besonders eklig, weil wir immer und überall DNA-Spuren hinterlassen, etwa durch Speichel, Haare, Hautzellen oder auch Blut. Insbesondere bleiben bei jedem direkten Kontakt mit Gegenständen jeder Art in der Regel auswertbare Spuren von Hautzellen zurück. Speichelreste lassen sich z.B. an Kippen (die im Wendland nach Demos schon polizeilich erfasst wurden), Spuckis, angeleckten Briefumschlägen oder Trinkgefäßen finden.

Was tun, wenn es brennt?!

Die Entnahme und Analyse von Körpermaterial zu Zwecken der DNA-Analyse ist in den Paragraphen 81 der Strafprozessordnung geregelt. Der Staat macht in der Regel großes Aufheben um den »Richtervorbehalt«, also den Umstand, dass bereits die Entnahme von Körpermaterial normalerweise durch ein Gericht angeordnet werden muss. Bei »Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung« oder sowieso »Gefahr im Verzug« reicht aber gegenüber Beschuldigten auch der Wunsch »der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen« (also der Polizei).

Dennoch solltet ihr, wenn die Polizei z.B. nach einer Aktion im Rahmen einer ED-Behandlung gleich noch eine Speichelprobe nehmen will, zur Not mit anwaltlicher Hilfe versuchen, die Maßnahme zu verhindern, denn im Gegensatz zu etwa Bluttests zur Bestimmung des Blutalkohols kann bei Material für DNA-Analysen eine »Verzögerung« eigentlich keine Rolle spielen (außer, die Polizei versucht, Fluchtgefahr zu konstruieren – das aber ist an die recht strengen Regeln für Haftbefehle gebunden). Mit etwas Glück ist es der Polizei dann zu mühsam, über die (eingestandenermaßen niedrige) Hürde des Richtervorbehalts zu springen.

Leider können Gerichte auch Nichtbeschuldigte zur Speichelprobe laden, wenn die Staatsanwaltschaft geeignet konstruiert, dass das der Wahrheitsfindung dienen könne. Die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, entsprechen denen beim Zeugnisverweigerungsrecht – bitte informiert euch dazu in unserer Broschüre zur Aussageverweigerung.

Schließlich gibt es auch noch Reihenuntersuchungen. Bei diesen ist die Entnahme von Körperzellen strikt an eure schriftliche Einwilligung gekoppelt. Diese solltet ihr natürlich nicht geben, auch wenn im Einzelfall der Ermittlungszweck noch so berechtigt erscheint.

DNA-Analyse

Aus dem entnommenen Körpermaterial wird über eine mittlerweile weitgehend automatisierte Prozedur meist in unabhängigen Labors ein »Fingerabdruck« von einem runden Dutzend Zahlen ermittelt. Diese Zahlen sind technisch relativ einfach zu gewinnen und haben etwas mit der Länge von DNA-Stücken zu tun, deren genetische Funktion bisher nicht voll verstanden ist, d.h. es können keine Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften der Person gezogen werden (»nichtcodierend« wird das genannt). Über diese Analyse hinaus darf noch das Geschlecht des/der SpurenlegerIn bestimmt werden, danach muss das Material vernichtet werden. Wenn (!) Entnahme und Analyse korrekt durchgeführt werden, ist die Identifikation von Personen über diesen »Fingerabdruck« in der Tat sehr zuverlässig. Weitere Daten dürfen nicht aus der DNA gewonnen werden (diese Einschränkung wird wohl fallen, wenn das mit einiger Sicherheit möglich wird…).

Die Analyse muss unter ähnlichen Umständen wie die Entnahme angeordnet werden. Schon der Umstand, dass dies seit 1997 weit über eine Million Mal passiert ist, lässt darauf schließen, dass dabei recht sorglos vorgegangen wird. Abgesehen von der Verwendung in eventuellen Verfahren ist Hauptzweck einer Entnahme in aller Regel die Speicherung in der bereits erwähnten Analysedatei DAD beim BKA, je nach Bundesland auch in einer vom jeweiligen LKA unterhaltenen Datei. Die Speicherung wird normalerweise begründet mit der Prognose, der/die Beschuldigte werde gewiss weitere Straftaten begehen, die Speicherung sei also zur Identitätsfest stellung in künftigen Verfahren nötig; in politischen Prozessen liegen Argumente dieser Art besonders nahe.Ihr könnt damit rechnen, dass der entsprechende Datensatz frühestens zehn Jahre nach der letzten Speicherung irgendwelcher Daten zu euch beim BKA gelöscht wird, also vermutlich gar nicht. Über ein (kostenloses) Auskunftsersuchen beim BKA könnt ihr herausfinden, ob ihr bereits gespeichert seid. Es hat Fälle gegeben, in denen das BKA auf Intervention von Datenschutzbeauftragten oder auch AnwältInnen Datensätze vor Ablauf der Löschfrist gelöscht hat.

Noch mal ganz klar: Zur Speicherung ist keine Verurteilung nötig. Steht ihr in der Datei, ist für euch die Unschuldsvermutung de facto umgekehrt: Wird an irgendeinem Tatort genetisches Material von euch gefunden, müsst ihr nachweisen, dass ihr dort nicht oder jedenfalls nicht zur Tatzeit wart. Es ist also eine sehr gute Idee, nach der Entnahme von Körperzellen beim BKA nachzuhaken und – wenn es irgendwie geht – eine Löschung des Datensatzes zu erreichen.

Das ist gar nicht so aussichtslos, wie es scheinen mag: So hat der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg bei der Prüfung einer Stichprobe von Datensätzen, wie sie für politische Repression nicht ganz untypisch sein dürften, die Löschung von 42% der Datensätze verfügt, weil sie selbst nach den zunehmend verwässerten Schutzrichtlinien nicht hätten gespeichert werden dürfen.

Im konkreten Fall einer geplanten DNA-Entnahme kann die Rote Hilfe folgende Tipps geben:

  • Keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders keine Einwilligung zur freiwilligen Speichelprobe unterschreiben!!!
  • In jedem Fall gilt: Eine Blutentnahme muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt werden (in der Regel wird heute aber Speichel genommen, und das darf die Polizei selbst machen).
  • Wie bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung gilt: legt explizit gegen die Speichelprobe Widerspruch ein und lasst ihn schriftlich festhalten!
  • Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine anwesende Rechtsanwältin/ein anwesender Rechtsanwalt solche rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zumindest zu diesem Zeitpunkt verhindern kann. Informiert eine Anwältin bzw. einen Anwalt eures Vertrauens uns uns über eure Festnahme und die geplante DNA-Entnahme. Euch steht bei jeder Festnahme ein Anruf bei einer Person Eures Vertrauens zu.
  • Lasst Euch von eventuellen Drohungen der PolizeibeamtInnen nicht einschüchtern, sondern behaltet einen klaren Kopf. Bedenkt die folgenschweren Konsequenzen

Wie gehe ich mit Anquatschversuchen um?

Wie gehe ich mit Anquatschversuchen um?

Immer wieder versuchen staatliche Behörden, politisch aktive Menschen für eine Mitarbeit anzuwerben.Ziel der Anquatschversuche ist es, Informationen über politische Initiativen und linke Strukturen zu gewinnen. Betroffen sein können davon prinzipiell alle, die in irgendeiner Weise politisch aktiv sind oder Kontakt zur linken Szene haben. Anquatschversuche kommen in der Regel unerwartet, da die Behörden es darauf anlegen, die Betroffenen zu überrumpeln und zu verunsichern. Umso wichtiger ist es, sich gezielt auf einen möglichen Kontaktversuch vorzubereiten! Deshalb hier einige Informationen und Tipps.

Der VS ist der politische Inlandsgeheimdienst des deutschen Staates. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Seine Aufgabe ist es, die linke Szene zu durchleuchten und letzten Endes zu zerschlagen. Das heißt, er sammelt Informationen, wie Strukturen aufgebaut sind, wer sich mit wem wo organisiert usw. Daraus strickt er Lageeinschätzungen, die als Vorlagen für polizeiliche Behörden zur Kriminalisierung dienen.

Prinzipiell kann es jede:n treffen, die:der in Kontakt zur linken Szene steht. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden sehr breit vorgehen, gegen Antifaschist:innen, Klima-Aktivist:innen, Leute, die sich für Freiräume einsetzen usw.

Jüngere Aktivist:innen werden angesprochen, weil die Repressionsbehörden glauben, sie leichter unter Druck setzen zu können und weil sie denken, dass diese noch nicht „politisch gefestigt“ seien. Ähnliches erhoffen sie sich auch von Leuten, die sich aus ihrer Sicht „am Rand“ der Szene bewegen. Ehemals aktive Leute fallen genauso in dieses Raster, weil der Staat annimmt, dass diese vielleicht leichter zu Aussagen zu bringen sind. Immer wieder wurde jedoch auch versucht, langjährig aktive Genoss:innen für eine Mitarbeit anzuwerben, weil die Beamt:innen auf diese Art direkt an zentrale Infos gelangen wollen.

Sie haben viel Zeit, sich auf einzelne Anwerbeversuche gezielt vorzubereiten. Dabei folgen sie verschiedenen Mustern, welche Menschen sie warum und in welcher Form ansprechen.Betroffen sein können alle!

Es handelt sich um geschultes Personal, das auf Anwerbetour geschickt wird. Geschult darin, wie mensch verhört und darin, wie mensch Betroffene verunsichert und zum Reden bringt.

Die Behörden klingeln an deiner Haustür und stellen sich teils einfach als Mitarbeiter:innen des Innenministeriums oder zunächst nur mit Decknamen vor. Oder sie passen dich in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf der Straße ab.

Um Aktivist:innen zur Mitarbeit zu bewegen bzw. zunächst einmal überhaupt eine Kommunikation aufzubauen, wurden schon die verschiedensten Methoden angewandt.

Eine kleine Auswahl:

  • Drohungen: Sie sagen z. B ., dass sie deinem Umfeld (Arbeitsplatz, Eltern, Schule usw.) von deinen Aktivitäten erzählen oder dass du dich tief in juristischen Ärger begibst oder vielleicht einen Knastaufenthalt riskierst, wenn du nicht kooperierst.

  • Lockmittel: Sie bieten dir für einzelne Informationen oder eine dauerhafte Mitarbeit Geld an, versprechen, dir bei Ausbildung oder Jobsuche zu helfen oder stellen dir die Einstellung eines Gerichtsverfahrens in Aussicht.

  • Spaltung der Szene: Bei internen Auseinandersetzungen in politischen Strukturen versuchen sie, einen Keil hineinzutreiben; sie befragen dich zu Leuten, mit denen du Auseinandersetzungen hattest und versuchen, eine Entsolidarisierung zu erreichen.

  • Angebot zum angeblichen Informationsaustausch: Sie bieten z.B. Informationen über Nazi-Strukturen im Austausch zu angeblich unverfänglichen Infos über die linke Szene an, denn gegen Nazis seien sie ja auch.

  • Die:der „verständnisvolle Sozialarbeiter:in“: Das kommt insbesondere bei Jugendlichen zum Zug. Die VSler:innen geben an, dass sie besorgt um dich seien, da du ja eigentlich „vernünftig“, aber leider in „falsche Gesellschaft“ geraten bist.

    Wie reagieren?

    Zunächst einmal: Kurz tief durchatmen und möglichst Ruhe bewahren! Dann: Jede Form eines Gespräches entschieden ablehnen! Egal wie blöd die Situation auch sein mag: Mit den Verfolgungsbehörden zu sprechen, macht alles nur schlechter! Es gibt auch keine Belanglosigkeiten. Alles, was die Leute vom VS zu dir sagen, dient dazu, ein Gespräch in Gang zu bringen. Alles, was du sagst, ist ein Signal für sie, dass sie vielleicht doch eine Chance bei dir haben. Lehne jede Kommunikation konsequent ab. Auch die Vorstellung, aus den Beamt:innen Informationen herauszuholen, ohne selbst etwas preiszugeben, ist naiv und gefährlich! Das funktioniert nicht, schließlich sind sie genau darauf trainiert.

    Der Verfassungsschutz hat keinerlei polizeiliche Befugnisse dir gegenüber. Gesetzlich gesehen hat er keine Druckmittel gegen dich. Wirf ihn raus, schick ihn weg!

    Und dann?

    Schreibe möglichst schnell ein kurzes Gedächtnisprotokoll: Wann wurdest du wo angequatscht? Wer hat angequatscht? Was haben sie gesagt? Mach den Anquatschversuch öffentlich! Insbesondere der VS als Geheimdienst fürchtet nichts mehr als eine kritische Öffentlichkeit. Zudem können sich deine Genoss:innen vorbereiten, denn ein Anquatschversuch kommt selten alleine.

    Sprich mit Genoss:innen über den Vorfall und kontaktiere eine Antirepressionsgruppe vor Ort oder eine:n Anwält:in deines Vertrauens. Die Adressen der Ortsgruppen der Roten Hilfe e. V. findest du unter www.rote­-hilfe.de

    Denke daran: Es geht nicht nur um deinen Schutz, sondern auch um den Schutz deiner Genoss:innen, Freund:innen und politischer Strukturen.

    Was, wenn trotz allem geredet wurde?

    Leider kann auch mit Vorbereitung nicht ausgeschlossen werden, dass mensch in einer Anquatschsituation mehr redet als gewollt. Sei es auch nur, weil mensch überrumpelt wurde, auf dreiste Anschuldigungen hin sich gerechtfertigt hat oder doch versucht hat, Infos über die Behörden herauszukriegen. Der einzige Weg, Schaden von dir und deinen Genoss:innen abzuwenden, ist der offene Umgang damit! Sprich mit deinen Genoss:innen darüber, damit diese Bescheid wissen und überlegt Euch gemeinsam, wie ihr mit der Situation umgeht.

    Das bisher Gesagte trifft ebenso auch auf den Staatsschutz zu. Der Staatsschutz ist die politische Abteilung der Kriminalpolizei. Die Sammlung von Informationen dient diesem Dezernat unmittelbar für seine Ermittlungsarbeit, das heißt, es versucht, linke Strukturen zu durchleuchten, um sie direkt mit Verfahren zu überziehen.

    Als Abteilung der Kriminalpolizei hat der Staatsschutz jedoch die Rechte, die jede Polizeibehörde hat. Ihm musst du die Informationen geben, die auf deinem Personalausweis stehen und außerdem eine allgemeine Berufsbezeichnung (z. B. Student:in, Arbeiter:in, selbstständig) und mehr nicht. Um den Druck zu erhöhen, enden polizeiliche Anquatschversuche manchmal mit einem Revieraufenthalt und eventuell einer Erkennungsdienstlichen (ED) Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos u. a.). Hiergegen solltest du Widerspruch einlegen. In der Regel werden sie versuchen, die ED Behandlung einfach durchzuziehen. Im Nachhinein kann in Absprache mit Antirepressionsstrukturen auch anwaltlich hiergegen vorgegangen werden.

    Egal was passiert: Keine Aussagen gegenüber den Repressionsbehörden!

    Es gibt nichts Entlastendes, was du nicht auch später in Absprache mit einer:m Anwält:in und Genoss:innen sagen könntest, soweit es überhaupt jemals zu einem Verfahren gegen dich kommen sollte.

  • Anna und Arthur halten’s Maul!

    Anna und Arthur halten’s Maul! – Aussageverweigerung!

    Als linke Aktivist*innen werden wir immer wieder mit staatlicher Repression konfrontiert. Repression soll den Effekt haben, uns abzuschrecken, umzuerziehen und die Öffentlichkeit und den Staat als solchen vor uns zu schützen. Sie ist kein Fehler im System, sondern eine Eigenheit, die wir in unsere politischen Auseinandersetzungen mit einbeziehen müssen. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass der Staat und seine Repressionsorgane mit vielerlei Mitteln Informationen über linke Strukturen, Personenzusammenhänge und Aktivitäten zu gewinnen versuchen. Aussagen von linken Aktivist*innen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind für diese eine wichtige Quelle der Informationsgewinnung. Wir, die Rote Hilfe, stellen jedoch immer wieder fest, dass dennoch Aussagen gemacht werden. Sei es, weil Betroffene in Strafverfahren ihre „Unschuld“ beweisen wollen. Sei es, weil sie eingeschüchtert und mit Ohnmachtsgefühlen konfrontiert sind und sich allein gelassen fühlen. Mit Aussagen bei den Repressionsorganen ist allerdings niemandem geholfen, außer den Repressionsorganen!

    Der einzig sinnvolle Umgang mit staatlicher Repressi-on ist die radikale Absage an jegliche Kooperation: Keine Zusammenarbeit mit und keine Aussagen bei staatlichen Repressionsorganen! Nur so können wir uns und unsere Strukturen schützen.

    Aussageverweigerung als Waffe gegen den Repressionsapparat

    Die Abwehr von staatlicher Repression beginnt mit dem Mundhalten bei Polizei und Staatsanwaltschaft; nicht nur um die Genoss*innen, sondern auch um sich selbst zu schützen. Denn bei jedem Gespräch, jeder Festnahme und jedem Strafverfahren wollen Polizei und Justiz neben der Repression gegen Einzelne immer auch Informationen über politische und persönliche Zusammenhänge gewinnen. Alles, was du sagen würdest, werden die Repressionsorgane im Zweifel gegen dich und andere Aktivist*innen verwenden. Manchmal will die Polizei dich auch zu scheinbar „harmlosen“ oder „entlastenden“ Aussagen überreden. Aber es gibt keine „harmlosen“ Aussagen. Jede Äußerung hilft der Polizei bei ihren Ermittlungen, entweder gegen dich oder gegen andere. Scheinbar „entlastende“ Aus-sagen können entweder andere belasten oder der Polizei Tipps geben, nach weiteren Beweisen gegen dich zu suchen. Daher raten wir grundsätzlich: Keine Zusammenar-beit mit dem Repressionsapparat durch konsequente Aussageverweigerung!

    Überraschende Befragungen

    Allein das Gefühl, bei einer Festnahme ganz und gar der Polizei aus-geliefert zu sein, verleitet dazu, Aussagen zu machen. Es muss jedoch noch nicht einmal zu einer akuten Repressionssituation kommen, um mit der Polizei oder Geheimdiensten konfrontiert zu werden. Teilweise werden Leute auf Demos belanglos angequatscht und in ein „unverfängliches Gespräch“ verwickelt. Auch wenn solche Gespräche keinen „offiziellen“ Beigeschmack haben, so kann jedes Wort gegen euch und andere Aktivist*innen verwandt werden! Ebenso werden Genoss*innen immer wieder auf offener Straße, oft unter einem einfachen Vorwand, angequatscht oder angerufen, um sie als Informant*innen zu gewinnen. Hier hilft nur: Verweigert jedes Gespräch, lasst sie stehen und informiert eure Zusammenhänge und die Rote Hilfe!

    Festnahme

    Wenn du festgenommen wurdest, kannst du dich nicht immer so einfach der Situation entziehen. Die Polizei hat für genau solche Momente Methoden entwickelt, wie sie dich unter Druck setzten kann und versuchen wird, Aussagen aus dir herauszubekommen. Die Vorgehensweise von „guter Bulle, böser Bulle“ kommt nicht nur in Filmen vor, sondern ist die gängige Praxis. Dies geschieht einerseits durch Einschüchterung (Anschreien, Gewaltandrohung und manchmal auch -ausübung, Drohen mit Konsequenzen bei den Eltern, in der Schule oder im Job) und andererseits über verständnisvolle Ansprache („Wir sind ja auch gegen die Rechten, wir wollen ja das gleiche“).

    Vorladung als Beschuldigte*r von der Polizei

    Grundsätzlich gilt: Zu Vorladungen von der Polizei musst und solltest du aus genannten Gründen nicht hingehen! Eine gesetzliche Erscheinungspflicht besteht nicht. Es drohen also keine Konsequenzen beim Fernbleiben. Zudem steht dir als Beschuldigte*r das Recht zu, die Aussage zu verweigern.

    Vorladung als Beschuldigte*r von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter*in

    Bei Vorladungen von der Staatsanwaltschaft/Ermittlungsrichter*in besteht eine gesetzliche Erscheinungspflicht. Erscheinst du zu einer solchen Vorladung nicht, kannst du zwangsweise vorgeführt werden. Die Erscheinungspflicht hat allerdings nichts mit deinem Recht auf Aussageverweigerung zu tun. Auch bei der Ladung durch Staatsanwält*innen oder Ermittlungsrichter*innen bist du gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen und die Aussageverweigerung darf dir nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Es ist empfehlenswert, dir zu einer solchen Vorladung eine*n Anwält*in mitzunehmen und vor-her das Vorgehen zu besprechen. Dadurch ist es auch möglich, einer Verhörsituation zu entgehen, wenn der*die Antwält*in für dich spricht, auch wenn er*sie nur erklärt, dass du keine Aussage machen wirst.

    Vorladung als Zeug*in von der Polizei

    Auch als Zeug*in musst du grundsätzlich nicht bei der Polizei erscheinen; es besteht auch keine Aussagepflicht!

    Durch eine Gesetzesverschärfung 2017 besteht nun für Zeug*innen aber dann eine Erscheinungspflicht und teilweise auch Aussagepflicht vor der Polizei, wenn die Polizei auf Grund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft vorlädt. Daher ist nun bei der Vorladung als Zeug*in von der Polizei durchaus Vorsicht geboten. Es muss jedoch aus der Vorladung hervorgehen, ob du zum Erscheinen verpflichtet bist und welche Konsequenzen dir sonst drohen.

    Vorladung als Zeug*in von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter*in

    Bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder der*dem Ermittlungsrichter*in besteht eine gesetzliche Erscheinungspflicht. Zudem besteht die gesetzliche Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen, sofern du nicht zeugnis- oder auskunftsverweigerungsberechtigt bist. Da insbesondere Zeug*innenaussagen von der Repressionsjustiz zum Ausforschen von Zusammenhängen und der Spaltung genutzt werden, ist in den meisten Fällen auch hier die konsequente Aussageverweigerung das einzig richtige Verhalten.

    Was tun bei Vorladung als Zeug*innen und mögliche Konsequenzen

    Es muss dir jedoch bewusst sein, dass die Staatsanwaltschaft sogenannte Ordnungsmittel (Ordnungsgeld und Ordnungshaft) einsetzt, um persönliches Erscheinen und Aussagen zu erzwingen. Hierzu zählt auch die zwangsweise Vorführung einer nicht erschienenen Person, d.h. du wirst von der Polizei abgeholt.

    Bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft/Ermittlungsrichter*in oder von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist es daher wichtig, dich mit anderen Betroffenen, einer Ortsgruppe der Roten Hilfe oder anderen Antirepressionsgruppen auszutauschen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und bestmöglich informiert zu sein. Ein weiteres Vorgehen sollte in jedem Fall nicht individuell entschieden werden, da das der Repressionsjustiz zumeist in die Hände spielt. Auch als Zeug*in hast du das Recht, eine*n Rechtsanwält*in als juristischen Beistand hinzuzuziehen, die*der dich berät und dir während der Zeug*innenvernehmung bei Staatsanwaltschaft oder Gericht zur Seite steht. Wenn du dorthin gehst, raten wir dringend dazu, mit einem Rechtsbeistand dort zu erscheinen.

    Aussageverweigerung – ein permanentes Thema für alle

    Umgang mit Repression und der Frage der Aussageverweigerung sind untrennbarer Bestandteil linker Politik und nicht nur lästiges Beiwerk, mit dem sich Betroffene, deren direktes Umfeld und einige Spezialist*innen auseinandersetzen müssen. Es liegt an uns allen, unsere Strukturen vor staatlicher Repression so effektiv wie irgend möglich zu schützen. Das funktioniert nur, wenn wir den Repressionsfall in unsere politischen Auseinandersetzungen einbeziehen und uns gemeinsam theoretisch und praktisch auf Situationen vorbereiten, in denen die*der Einzelne oft allein steht. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Festnahme und Knast erleichtert den Umgang mit dem Repressionsapparat. Darüber hinaus bedeutet Vorbereitung auch, sich da-mit auseinanderzusetzen, was wir uns als Einzelne in bestimmten Situationen zutrauen, und individuelle Grenzen abzustecken. Wenn wir ehrlich damit umgehen, wo uns etwas zu heikel ist, geraten wir seltener in überfordernde Situationen. Es muss dar-um gehen, dass wir mit den unangenehmen Situationen fertig werden und nicht fertiggemacht werden. Alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Aussagen vor allem ein Ausdruck der Schwäche politischer Strukturen sind. Aussagen werden gemacht, wenn sich Menschen mit den Folgen ihrer politischen Aktivität alleine gelassen fühlen und daher versuchen, für sich das scheinbar Beste aus der Situation zu machen. Verantwortung heißt einerseits „keine Aussagen“ – andererseits auch die Organisation von politischer und materieller Solidarität: Wir lassen niemanden alleine!

    Meldet jede Festnahme, jede Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft der Roten Hilfe oder anderen Rechtshilfegruppen. So können wir gemeinsam ein solidarisches Vorgehen besprechen.

    Anträge auf Unterstützung

    Anträge auf Unterstützung

    Die Rote Hilfe organisiert, dass die finanzielle Belastung staatlicher Verfolgung von vielen gemeinsam getragen wird. Die Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt direkt durch uns. Bitte schicke keine Anträge nach Göttingen. Komme in unsere Beratung und gib uns deinen Antrag und die Unterlagen.

    In der Satzung heißt es:

    (I) Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation.
    (II) Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden.
    (III) Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.

    Die finanzielle Unterstützung ist unabhängig von der Mitgliedschaft bei uns, d. h. wir unterstützen Nichtmitglieder genauso wie Mitglieder.

    Für einen Antrag benötigen wir folgende Angaben:

    • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mail sowie unbedingt BIC und IBAN
    • Politische Einordnung des Vorfalls: Anlass der Festnahme, Ermittlungsverfahren, Prozess usw.
    • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Gab es Vernehmungen? Andere Betroffene? Anklage, Strafbefehl, Prozesstermine?
    • Wurden von dir oder anderen Aussagen gemacht und wenn ja, warum?
    • Um welche Vorwürfe (§§) handelt es sich?
    • Welche Gerichtsinstanzen sind zu erwarten?
    • Ist das Verfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
    • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten
    • Wurde schon ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
    • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?

    Wichtige Hinweise:

    Es ist wichtig, dass du deinen Antrag so früh wie möglich stellst, da der Antrag spätestens neun Monate nach Erhalt der letzten relevanten Unterlagen, wie beispielsweise der Rechnung, bei uns eingegangen sein muss. So kann eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden. Leg deinem Antrag die nachzuweisenden Unterlagen als Kopien bei:

    • Strafbefehl
    • Anklage
    • Urteil
    • Gerichtskostenrechnung
    • Rechtsanwält:innenrechnung

    Gefangenen schreiben!

    Gefangenen schreiben

    Es gibt heute in der Linken wohl kaum politisch arbeitende Menschen, Gruppen oder Organisationen, die sich im Laufe der Zeit nicht durch staatliche Repression in ihrer politischen Tätigkeit verfolgt oder behindert sahen. Auch wenn wir aus unterschiedlichen Kämpfen und Bewegungen kommen (wie z.B. aus antifaschistischen, antirassistischen Zusammenhängen, aus der Anti-Atom und/oder der Umwelt und Ökologie-Bewegung, und/oder uns am Kampf gegen Krieg und Kapitalismus beteiligen). Gerade klassenkämpferische und antikapitalistische Organisierung, die sich nicht zu Kompromissen und Zugeständnissen an das kapitalistische System hinreißen lässt, wird auf kurz oder lang mit staatlicher Repression konfrontiert und das letzte Repressionsinstrument des Staates ist das Gefängnis. In unserem Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse dürfen wir gerade diejenigen, die aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten und Überzeugungen hinter Gittern sitzen, nicht vergessen und damit alleine lassen. Dabei kann es für uns keine Rolle spielen, ob sie im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs “schuldig” oder “unschuldig” sind. Sie sind ein Teil von uns, sie sind unsere Genoss:innen und brauchen unsere Solidarität. Getroffen werden einige – gemeint sind wir alle!

    Solidarität muss praktisch werden: Schreibt den gefangenen Genoss:innen!

    Für die Gefangenen aus unserer Bewegung, unseren Zusammenhängen und unseren Kämpfen (wie z.B. Streiks, Kriegsdienstverweigerung, Mitglieder aus revolutionären Gruppen usw.), also diejenigen, die wir im weitesten Sinn als politische Gefangene definieren, ist es enorm wichtig sie weiterhin in den weitergehenden Widerstand miteinzubeziehen. Das heißt ihnen von Aktionen zu erzählen, ihnen Zeitschriften zu schicken (wenn sie diese wollen) und mit ihnen ggf. Strategien und Ideen zu diskutieren. Sicherlich gibt es Einige, die nichts mehr von Klassenkampf und Revolution hören wollen und die nur noch ihre Strafe absitzen möchten. Dies müssen wir selbstverständlich respektieren. Doch gerade für die meisten der politischen Gefangenen gilt dieses nicht. Im Gegenteil ist es gerade für die politischen Gefangenen sehr wichtig, weiterhin von den Kämpfen “draußen” etwas mitzubekommen und soweit wie möglich mit einbezogen zu werden. „Politische“ werden in der Regel selbst im Knast (u.a. auch von den anderen Gefangenen) isoliert (Isolationshaft). Zusätzlich kann es zu Angriffen der Wärter*innen (Rollkommandos) kommen, dazu können weitere Schikanen (wie z.B. Beleidigungen, Belästigungen) sowie weitere verschärfte Restriktionen kommen. So kann ein Brief den hellsten Punkt eines Tages hinter Gittern ausmachen.
    Das Leben im Knast ist totlangweilig und jegliche Nachricht, die etwas Licht bringt, egal ob sie von einer bekannten oder unbekannten Person kommt, ist stets willkommen. Für Inhaftierte zählt daher der Erhalt von Briefen zu den wenigen Lichtblicken im alltäglichen Grau des vor-sich-hin-lebens in der Anstalt. Hinter den Mauern mit Stacheldraht, Wachtürmen und bewaffneten Schließer:innen gibt es kaum menschliche Nähe und Gefühle, sondern Unterordnung und der tägliche Kampf ums Überleben. Aber eine Möglichkeit, diese Mauern der Passivität und Kälte zu überwinden, ist das Schreiben von Briefen an Gefangene. Es schafft eine Abwechslung und gibt die Möglichkeit die eigenen Gedanken zu erweitern und die Isolation ein stückweit zu durchbrechen.

    Sie sind drinnen für uns, wir sind draußen für sie:

    Die Gefangenen sollen gebrochen werden, indem ihnen jegliche Emotionen, Gefühle und menschliche Nähe vorenthalten werden. Der regelmäßige Kontakt mit ihnen, sei es durch Briefe, Telefonate oder Besuche, ist das einzige Mittel, die von den Herrschenden befohlene und von den Knastwärtern praktizierte Kontrolle über das tägliche Leben zu durchbrechen.

    Wie schreibe ich Gefangenen?

    Wenn du Unterstützung oder gar eine Kampagne für eine:n Gefangene:n anbieten möchtest, so ist es am besten realistisch zu bleiben, bezüglich dessen, was du auch wirklich erreichen und umsetzen kannst. Für jeden Menschen, der eine sehr lange Zeit hinter Gittern verbringen muß, kannst du wie ein sehr starker Hoffnungsschimmer erscheinen – es ist wichtig, die Hoffnung aufrecht zu erhalten, aber keine falschen Illusionen zu kreieren. Wenn ein:e Gefangene:r dir glaubt und diese Erwartungen dann nicht erfüllt werden, so kann dies durchaus in Desillusion und Depression enden.

    Wie fange ich an zu schreiben?

    Eines der Hauptprobleme, das Leute davon abhält Inhaftierten zu schreiben, ist, daß sie es nicht gewohnt sind einer fremden Person zu schreiben und von ihren Erlebnissen zu erzählen. Sie wissen nicht, was sie schreiben sollen und denken, dass sie mit dem, was sie aufs Papier bringen, den Menschen auf der anderen Seite der Mauern deprimieren könnten oder es ihn:sie gar nicht interessiert. Nun, es handelt sich dabei um ein Problem, das die meisten von uns erstmal überwinden müssen, deshalb haben wir hier einige Tips und Vorschläge zusammengestellt.

    Natürlich handelt es sich nicht um starre Richtlinien und wir geben auch keinesfalls vor, alle Probleme gelöst zu haben. Unterschiedliche Menschen schreiben eben auch unterschiedliche Briefe. Doch wir hoffen, dass diese Tipps hier doch einige anregen werden und helfen können in Briefkontakt mit inhaftierten Genossinnen und Genossen* zu treten.

    Um im sogenannten Sinne „das Eis zu brechen“, ist es besser, den ersten Brief eher kurz zu halten und nur die nötigsten Sachen zu schreiben, damit der:die Empfänger:in nicht gleich überrumpelt wird.
    Besonders, wenn du sie nicht vor ihrem Haftantritt gekannt hast, möchte sie eventuell mehr über dich wissen. Benutze deinen Verstand und dein Mitgefühl. Sobald sich ein Briefkontakt zwischen euch beiden „eingespielt“ hat, werdet ihr euch mehr zu erzählen haben. Sage vielleicht auch in deinem ersten Brief ein paar kurze Worte zu deiner politischen Einstellung, so daß der:die Gefangene entscheiden kann, ob er:sie mit dir in Kontakt bleiben möchte. Sage wo und wann du von seinem:ihrem Fall gehört oder gelesen hast. Ob du dich eingehender vorstellen möchtest, ist natürlich dir alleine überlassen, dennoch ist es sinnvoll ein paar Worte über dich und zu deiner Motivation der Kontaktaufnahme zu schreiben. Falls du es als notwendig erachtest, schreibe welcher Gruppe/Organisation oder politischen Strömung du angehörst. Aber bedenke, dass die Briefe nicht nur von dir und dem:der Gefangenen gelesen werden. Achte darauf nichts zu schreiben, was sowohl dich (mit den staatlichen Repressionsorganen “draußen”) wie den:die Gefangene:n – in Schwierigkeiten – mit dem Knast bringen kann.

    Bei Gefangenen in Untersuchungshaft werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Briefe/Postkarten von der Staatsanwaltschaft gelesen. In der Strafhaft ist dies nicht der Standard. Bei renitenten Inhaftierten ist dies hingegen aber eher die Regel als die Ausnahme, sowie oftmals das Verschwindenlassen und/oder das Nichtaushändigen von Briefen. Nummeriere die einzelnen Seiten deines Briefes um vorzubeugen, dass einzelne Seiten „verloren“ gehen. Auch ist es sinnvoll die Briefe fortlaufend zu nummerieren und immer das aktuelle Datum reinzuschreiben. Dies hilft dabei zu erkennen, ob der Brief aufgehalten und die Auslieferung verzögert wurde. Liste außerdem alle Beilagen, wie Briefmarken, Broschüren, Zeitungsausschnitte o.ä. auf, denn auch solche Dinge verschwinden gerne mal.

    Auf deinen Briefumschlag solltest du stets die Adresse des:der Absender:in draufschreiben, nicht nur damit der:die Inhaftierte dir antworten kann, sondern auch weil einige Gefängnisse keine Briefe ohne Absender:in durchlassen. Natürlich muß dies nicht unbedingt deine eigene Adresse sein. Briefe werden regelmäßig von den staatlichen Überwachungs- und Repressionsorganen aufgehalten, gelesen, verzögert oder gar „verlegt“. Eine Möglichkeit, mit der ein Verschwinden von Briefen zu einem Großteil unterbunden werden kann, ist der Versand per Einschreiben. Die Post notiert, ob und wann sie den Brief der JVA übergeben hat. Somit ist im Fall des Falles nachprüfbar, auf welchem Wegabschnitt er „verschwand“. Aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch dafür nicht. Wenn du glaubst, daß ein Brief von der Knastaufsicht aus dem Verkehr gezogen worden ist, frage am besten gleich nach dem Grund dieser Zensur. Jede Haftanstalt hat eigene Regelungen für den Briefverkehr, teilweise gibt es Begrenzungen für die Anzahl der Seiten und/oder Beilagen usw. Informiere dich, ob die Anzahl der Briefmarken/Postkarten/ sonstige Beilagen (wie z.B. Zeitschriften, Flugblätter), die Gefangene erhalten können, begrenzt ist. Oftmals kann es Sinn machen sich bei beigelegten Zeitschriften auch auf die Zeitschrift bzw. einen besonderen Artikel der beilgelegten Zeitschrift/oder Zeitungsausschnitt im Brief zu beziehen, da das dann als verlängerter Anhang des Briefes gilt und es rechtlich schwieriger für die Anstalt wird das ggf. nicht auszuhändigen, da wie gesagt in einigen Anstalten der Erhalt von Zeitschriften begrenzt ist.

    Bedenke, dass die meisten Gefangenen sicherlich keine Millionär*innen sind, weshalb sich die Gefangenen auch meistens über Briefmarken freuen – allein um dir zurückzuschreiben. In der Regel ist es in den meisten Haftanstalten erlaubt (mindestens/bis zu) drei Briefmarken/Briefumschläge beizulegen. Jedes Bundesland/Haftanstalt hat aber diesbezüglich inzwischen seine eigenen Regeln.

    Informationen über die jeweiligen Regelungen findest du meist auf der Website der Knäste, auch kann ein Anruf vor Ort weiterhelfen. Das Verschicken von Packeten ist da schon weitaus komplizierter, da oftmals eh nur drei Päckchen pro Jahr erlaubt sind (waren) und vor dem Gefangene eine Paketmarke beantragen müssen, die sie dir vorher zuschicken müssen. Auch der Inhalt von Knastpaketen ist strengen Regelungen unterworfen. In einigen Bundesländern wurde die Möglichkeit des Erhaltens von Paketen für Gefangene inzwischen komplett abgeschafft. Informiere dich also vorher in welchen Bundesländern/Knästen welche Regelungen gelten.

    Durch die Mauern

    Schlußendlich hat das Schreiben an eine:n Inhaftierte:n sehr viel mit gesundem Menschenverstand und dem Benutzen des Hirns zu tun. Die Gefangenen sind eben nicht jene verrückten Bestien, wie sie uns die reißerischen Boulevardmedien glauben lassen möchten. Knäste sind da um Menschen voneinander zu isolieren, deshalb müssen wir die Verbindung nach draußen aufrechterhalten. Direkte Kontakte mittels Briefverkehr ist einer der sichersten Wege, dass Gefangene nicht der Staatskontrolle alleine überlassen werden.

    Laurinas Mogila, der aufgrund “Landfriedensbruch” und „Widerstand“ bei einer Demonstration in Berlin eine 15-monatige Haftstrafe erhielt, schreibt in einem Brief über die Bedeutung der Solidarität: “Zuerst war ich sehr einsam und niemand interessierte sich für mich. Das ist als Gefangener das Schlimmste, was einem passieren kann. Jetzt ist das aber vorbei und viele zeigen Solidarität! Ich kann heute sagen: Sowas gibt einem Kraft, wenn man weiß, dass jemand an einen denkt und du nicht vergessen wirst! So eine Erfahrung ist für einen hinter Knastmauern sehr wichtig. (..) Wenn wir alle zusammenhalten, sind wir eine große Kraft.” (..)

    Aktuelle Adressen findet ihr unter http://political-prisoners.net/