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Keine Abschiebung nach Frankreich – Freiheit für Tomás

Veröffentlich am 20.11.2014

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Am 31. Oktober 2014 wurde unser Genosse Tomás Elgorriaga Kunze verhaftet. Tomás wird vorgeworfen hochrangiges ETA-Mitglied zu und lebte mehrere Jahre unter falscher Identität in Freiburg, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität arbeitete.
Bevor er im Frühjahr 1998 von der spanischen Polizei zusammen mit weiteren Personen, angeblich wegen Unterstützung der ETA verhaftet wurde, war er in der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv. In der anschließenden Incommunicado-Isolationshaft, in der Gefangenen jegliche Kommunikation mit Anwält*innen, Angehörigen oder Unterstützer*innen untersagt ist, wurde er schwer gefoltert. Danach kam er in Untersuchungshaft und wurde nach Hinterlegung einer Kaution vorerst freigelassen. Kurz vor Prozessbeginn im Jahr 2000 flüchtete er mit unbekanntem Zielort. Seine Mitangeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Tomás wurde später in Frankreich wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft in Abwesenheit verurteilt.
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Verdeckte Ermittlerin in Hamburg enttarnt – Keine rechtsfreien Räume bei Polizei und Verfassungsschutz!

Veröffentlich am 20.11.2014

In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass im Zeitraum von 2000 bis 2006 eine Verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamts in verschiedenen Gruppen der Hamburger linken Szene eingesetzt worden ist. Dazu Kim König, Sprecherin der Roten Hilfe Ortsgruppe Hamburg:
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Zeitung der Gefangenengewerkschaft

Veröffentlich am 20.11.2014

Die Gefangenengewerkschaft veröffentlichte eine Zeitung zur Gewerkschaftsbewegung in den Knästen. Diese ist leider schon vergriffen, kann aber nun digital runtergeladen werden.

Outbreak – Zeitung der Gefangenengewerkschaft

Mehr Infos zur Gefangenengewerkschaft:
http://www.gefangenengewerkschaft.de/

Das PKK-Verbot wird fallen!

Veröffentlich am 07.11.2014

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Nach der Rettung zehntausender Yeziden vor einem Massaker des IS im Sengal-Gebirge durch Einheiten der PKK und der syrisch-kurdischen YPG, sowie der seit Wochen andauernden Verteidigung von Kobane durch kurdische Kämpfer*innen scheint sich die Sichtweise auf die PKK in deutschen Medien und Politik radikal geändert zu haben. Gleich geblieben ist dabei allerdings die Repression der Sicherheitsbehörden.

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Repression in Spanien

Veröffentlich am 30.10.2014

Spanien_VA_FlyerInfo-Veranstaltung November 3 @ 19:0022:00 | Eintritt frei


In Spanien verschärft sich staatliche Repression gegen emanzipatorische Bewegungen und Einzelpersonen massiv. Im Baskenland ist die Inhaftierung von Politikern, die für die Unabhängigkeit eintreten keine Neuigkeit. Seit Jahrzehnten trifft die linke Unabhängigkeitsbewegung brutalste Repression. Auch vor Folter schreckt man nicht zurück, die sogar angesehene Journalist*innen trifft, deren Zeitungen – sogar nach spanischem Recht – illegal geschlossen wurden. Die Repression wurde lange mit der Gewalt der Untergrundorganisation ETA gerechtfertigt wurde. Doch die hat ihren Kampf schon vor drei Jahren auf Druck der baskischen Linken und der Bevölkerung definitiv eingestellt. Bis jetzt sind über 600 Gefangene aus diesem Konflikt in ganz Spanien eingesperrt.
Der spanische Repressionsapparat richtet sich aber auch gegen die, die gegen massive Kürzungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich auf die Straße gehen. Genauso, wie gegen Streikende, die erkämpfte Rechte verteidigen. So stehen Prozesse gegen Streikposten an, in denen Haftstrafen bis zu acht Jahren gefordert werden. Seit der Franco-Diktatur wurden nicht mehr so hohe Strafen gefordert. Doch Proteste sollen nicht nur kriminalisiert, sondern auch über massive Geldstrafen ausgetrocknet werden. So drohen auf administrativer Ebene Strafen von 600.000 Euro für die Teilnahme an spontanen Protesten.

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Soliparty für Antifaschist*innen in der Ukraine

Veröffentlich am 12.10.2014

Schreina47  Berlin-Friedrichshain//24. Oktober 14 // 22:00 Uhr

No Pop no Style (Alltimes, Pop und Schenkelklopfer)//2 Typen, ein Genpool (High-Energy-Trash)//K.Atze (Alltimes, Trash, Pop)

Die Rote Hilfe unterstützt durch ihre ‚Spendenkampagne für Antifaschist*innen in der Ukraine‘ linke Aktivist*innen, die sich für eine andere Gesellschaft außerhalb nationaler Herrschaftsinteressen einsetzen. Bisher konnte bereits Einiges an Kohle gesammelt werden. Aus den Soligeldern wurden mehreren Einzelpersonen unterschiedlicher linker Spektren und Überzeugungen unterstützt.

Doch wir wollen und wir brauchen noch viel mehr Geld!

Antifaschistische Initiativen hatten es bereits vor dem Regierungssturz schwer gegen das nationalistische Treiben in der Ukraine. Nun versuchen sie in wenigen Städten linke Strukturen zu schaffen bzw. zu erhalten. Sie sind akut bedroht durch Nazis, die in den Bataillonen der Nationalgarde oder  in anderen Verbänden im Osten seit Monaten Kampferfahrung sammeln und dadurch auch  zukünftig linke und emanzipatorische Strukturen massiv bedrohen.  Solidarität mit unseren Genoss*innen!

Schafft Rote Hilfe – tanzt und kämpft gemeinsam gegen Nazis!

Rote Hilfe e.V. Sparkasse Göttingen

IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39

BIC: NOLADE21GOE

Stichwort: Antifa Ukraine

Anquatschversuch in Berlin

Veröffentlich am 19.09.2014

In Berlin kam es anfang dieser Woche zu mindestens drei Anquatschversuchen durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Die Schnüffelei steht im direkten Zusammenhang mit der Gründung der Gefangenengewerkschaft GG/BO und der Entlassung von Oli aus dem Knast.

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Hausdurchsuchung

Veröffentlich am 18.09.2014
Versuche möglichst ruhig zu bleiben!
Sofort und solange es noch geht, Freundinnen oder beim EA anrufen.
Diese sollen sich um Anwältinnen und Beobachterinnen kümmern.
Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lies ihn möglichst ruhig und genau durch. Sage den Beamten, sie sollen solange warten.
– Auf welche Namen ist der Beschluss ausgestellt?
– Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
– Wie lautet der Vorwurf bzw. der Verdacht?
– Stehen noch andere Namen auf dem Beschluss?
– Was soll gesucht werden?
– Gibt es einen Haftbefehl?
Bei »Gefahr im Verzug« gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.
Wenn du jetzt noch telefonieren kannst, dann gib diese Information weiter.
Auf jeden Fall hast du das Recht mit deiner Anwältin zu telefonieren. Widersprich der Durchsuchung und lass deinen Widerspruch protokollieren. Durch den Widerspruch ist es den Beamten nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen (Tagebücher, Adressbücher, …) durchzulesen, sie dürfen sie lediglich sichten. Die Papiere müssen versiegelt werden und nur eine Richterin oder ein Staatsanwalt dürfen sie lesen. Auch für ein späteres Verfahren ist der Widerspruch von Nutzen.
Durchsucht werden dürfen nur die Räume von der Person, auf die
der Beschluss ausgestellt ist.
Bei Eheleuten ist das schwierig, weil davon ausgegangen wird, dass sie die Räume der Partnerin oder des Partners jeweils mitbenutzen (trotzdem versuchen). Bei sogenannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften versuchen sie das Konstrukt von Ehe. Die Annahme, du würdest die Räume deines Freundes oder deiner Freundin nutzen, ist eine Unterstellung. Bei Wohn- und Hausgemeinschaften ist völlig klar, dass die Räume von Nichtbeschuldigten nicht betreten werden dürfen. Durchsucht werden dürfen zusätzlich zu den Zimmern der/des Betroffenen nur Gemeinschaftsräume; wie Küche, Bad, Stube, Keller, Dachboden und Nebengebäude, wenn sie der WG zur Verfügung stehen und nicht vermietet sind. Kinderzimmer dürfen nicht durchsucht werden, sondern nur in Augenschein genommen werden. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch die oder den Beschuldigten nehmen sie sich das Recht, doch herumzuschnüffeln.
Es verlangt viel verbale Kraft, die Durchsuchung einzelner Räume
zu verhindern, lohnt sich aber!
Die Beamten versuchen meist alle Räume gleichzeitig zu durch-
suchen. Bestehe darauf, dass du oder eine von dir bevollmächtigte Zeugin in jedem Raum dabei sein kann. Die Durchsuchung also Raum für Raum stattfindet – womöglich haben sie ja etwas mitgebracht (Papiere, Wanzen, …).
Das Anwesenheitsrecht hast du auf jeden Fall, auch wenn von der Polizei üblicherweise Mitarbeiterinnen der Stadt/Verwaltung als Zeuginnen mitgebracht werden. Wenn dir vertraute Beobachterinnen schon herbeigeeilt sind, kannst du sie auch als Zeuginnen benennen. Ebenso natürlich die Anwältin. Wenn die Beamten Unterlagen, die du ständig brauchst, zuBeschlagnahme sichten, entsteht eine Situation, in der du abwägen kannst: Natürlich gilt bei der gesamten Durchsuchung der Grundsatz nicht mit den Herren und Damen zusammenzuarbeiten, aber wenn sie die Papiere lesen dürfen, lassen sie sie unter Umständen da.
Am Ende der Durchsuchung wird ein Durchsuchungsprotokoll
geschrieben. Alles was sie mitnehmen, sollte möglichst genau (Titel, Farbe, Größe und Fundort) aufgelistet werden, damit nichts verwechselt oder hinzugefügt werden kann. Auch wenn nichts mitgenommen wird, muss dies protokolliert werden. Wenn im Protokoll gestrichen wird, sollen Protokollantin und Zeugin die jeweiligen Stellen extra unterschreiben. Du jedoch nicht.
Aus dem Formular muss hervorgehen, dass du mit alldem nicht einverstanden bist und dass du eine richterliche Überprüfung der Durchsuchung beantragst.
Lies das Protokoll in Ruhe durch, damit du alles mitkriegst. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach. Wenn etwas fehlt, verlange, dass es nachgetragen wird, z. B. tatsächlich durchsuchte Räume, beschlagnahmte Gegenstände, widerrechtlich Durchsuchtes, wie z.B. Zimmer anderer Personen, Firmenwagen o. ä. Es ist genügend Zeit, der Tag ist dir sowieso versaut.
Du wirst aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben, solltest es aber bleiben lassen. Im Gegensatz dazu muss der Einsatzleiter und Zeuge auf jeden Fall unterschreiben.
Durchschlag unbedingt aushändigen lassen!
Vollständiger Flyer mit Checkliste:

Aussageverweigerung

Veröffentlich am 18.09.2014

Um den Repressionsorganen des Staates keinen Einblick in die eigenen Strukturen zu gewähren und sich selbst und andere vor Repression zu schützen, galt in der Linken lange Zeit strömungsübergreifend das »Anna und Arthur halten’s Maul«-Prinzip.

Seit einigen Jahren aber nehmen wir als Rote Hilfe zur Kenntnis, dass viele Menschen bei der Polizei Aussagen machen, um entweder ihre eigene ›Unschuld‹ zu beweisen oder weil sie eingeschüchtert sind. Auch bei der Staatsanwaltschaft wird geredet, vor Gerichten werden Zeugenaussagen gemacht.
Gefördert wird ein solches Verhalten von Gruppen die einen »kreativen Umgang mit Polizei und Justiz« propagieren und damit von Repression Betroffenen das Gefühl vermitteln, die Polizei mit harmlosen Aussagen im Verhör ›austricksen‹ zu können. Aber: Es gibt keine ›harmlosen‹ Aussagen!
Jede Äußerung hilft der Polizei bei ihren Ermittlungen, entweder gegen dich oder gegen andere. Scheinbar ›entlastende‹ Aussagen können entweder andere belasten, oder der Polizei Tipps geben, nach weiteren Beweisen gegen dich zu suchen oder sie zu erfinden.
Deshalb: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft konsequente Aussageverweigerung!
Der Trend sich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zur Sache einzulassen zeigt, dass Wissen und Bewusstsein über den richtigen Umgang mit Polizei und Justiz nicht selbstverständlich sind … Deshalb muss das Thema Aussageverweigerung ein permanenter Bestandteil der politischen Arbeit sein. Nur wenn wir diesen Grundsatz kontinuierlich an die neuen Genoss*innen weitergeben, können wir uns und unsere Strukturen schützen.
Die vorliegende Broschüre „Bitte sagen Sie jetzt nichts! Aussageverweigerung und Verhörmethoden“ soll ein Beitrag hierfür sein. Sie soll aufzeigen welche Rechte man als Beschuldigte*r oder Zeug*in gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hat, welche Konsequenzen eine Aussageverweigerung haben kann und warum es trotzdem richtig ist, die Klappe zu halten.

Die Broschüre kannst du hier downloaden.

Information zu Anquatschversuchen

Veröffentlich am 18.09.2014

Immer wieder kommt es zu Anquatschversuchen durch staatliche Behörden gegenüber politisch aktiven Menschen. Ziel der Anwerbeversuche ist, Informationen über politische Initiativen und linke Strukturen zu gewinnen. Betroffen sein können davon prinzipiell alle, die in irgendeiner Weise politisch aktiv sind oder Kontakt zur linken Szene haben. Anquatschversuche kommen in der Regel unerwartet, da die Behörden es darauf anlegen, die Betroffenen zu überrumpeln und zu verunsichern. Umso wichtiger, sich gezielt auf einen möglichen Kontaktversuch vorzubereiten! Deshalb hier einige Informationen und Tipps.

Wer ist der Verfassungsschutz?
Der VS ist der politische Inlandsgeheimdienst des deutschen Staates. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Seine Aufgabe ist, die linke Szene zu durchleuchten und letzten Endes zu zerschlagen. Das heißt, er sammelt Informationen, wie Strukturen aufgebaut sind, wer sich mit wem wo organisiert usw. Daraus strickt er Lageeinschätzungen, die als Vorlagen für polizeiliche Behörden zur Kriminalisierung dienen.
Wer wird angequatscht?
Prinzipiell kann es jede und jeden treffen, die/der in Kontakt zur linken Szene steht. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden sehr breit vorgehen, gegen AntifaschistInnen, Anti-Atom-AktivistInnen, Leute, die sich für Freiräume einsetzen usw.
Jüngere AktivistInnen werden angesprochen, weil die Repressionsbehörden glauben, sie leichter unter Druck setzen zu können und weil sie denken, dass diese noch nicht „politisch gefestigt“ seien. Ähnliches erhoffen sie sich auch von Leuten, die sich aus ihrer Sicht „am Rand“ der Szene bewegen. Ehemals aktive Leute fallen genauso in dieses Raster, weil der Staat denkt, dass diese vielleicht leichter zum Verrat zu bringen sind. Immer wieder wurde jedoch auch versucht, langjährig aktive GenossInnen für eine Mitarbeit anzuwerben, weil sie denken, über diese direkt an zentrale
Infos zu gelangen.
Sie haben viel Zeit, sich auf einzelne Anwerbeversuche gezielt
vorzubereiten. Dabei folgen sie verschiedenen Mustern, wen sie
warum ansprechen.
Betroffen sein können alle!
Wie wird vorgegangen?
Es handelt sich um geschultes Personal, das auf Anwerbetour geschickt wird. Geschult darin, wie man verhört und darin, wie man Betroffene verunsichert und zum Reden bringt. Die Behörden klingeln an deiner Haustür und stellen sich teils einfach als Mitarbeiter des Innenministeriums oder zunächst nur mit Decknamen vor. Oder sie passen dich in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf der Straße ab.
Um AktivistInnen zur Mitarbeit zu bewegen bzw. zunächst einmal überhaupt eine Kommunikation aufzubauen, wurden schon die verschiedensten Methoden angewandt.
Eine kleine Auswahl:
• Drohungen: sie sagen z. B., dass sie deinem Umfeld (Arbeitsplatz, Eltern, Schule usw.) von deinen Aktivitäten erzählen oder dass du dich tief in juristischen Ärger begibst oder vielleicht einen Knast­aufenthalt riskierst, wenn du nicht kooperierst
• Lockmittel: sie bieten dir für einzelne Informationen oder eine dauerhafte Mitarbeit Geld an oder versprechen, dir bei Ausbildung oder Jobsuche zu helfen oder stellen dir die Einstellung eines Gerichtsverfahrens in Aussicht
• Spaltung der Szene: bei internen Auseinandersetzungen in politischen Strukturen versuchen sie, einen Keil hineinzutreiben; sie befragen dich zu Leuten, mit denen du Auseinandersetzungen hattest und versuchen, eine Entsolidarisierung zu erreichen
• Angebot zum angeblichen Informationsaustausch: sie bieten z. B. Informationen über Nazi-Strukturen im Austausch zu angeblich unverfänglichen Infos über die linke Szene an, denn gegen Nazis seien sie ja auch
• Der „verständnisvolle Sozialarbeiter“: kommt insbesondere bei Jugendlichen zum Zug. Sie geben an, dass sie besorgt um dich seien, da du ja eigentlich „vernünftig“, aber leider in „falsche Gesellschaft“ geraten bist.

Wie reagieren?
Zunächst einmal: Kurz tief durchatmen und möglichst Ruhe bewahren! Dann: Jede Form eines Gespräches entschieden ablehnen! Egal wie blöd die Situation auch sein mag: mit den Verfolgungsbehörden zu sprechen, macht alles nur schlechter! Es gibt auch keine Belanglosigkeiten. Alles, was die Leute vom VS zu dir sagen, dient dazu, ein Gespräch in Gang zu bringen. Alles, was du sagst, ist ein Signal für sie, dass sie vielleicht doch eine Chance bei dir haben. Lehne jede Kommunikation konsequent ab. Auch die Vorstellung, aus den Beamten Informationen herauszuholen, ohne selbst etwas Preis zu geben ist naiv und gefährlich! Das funktioniert nicht, schließlich sind sie genau darauf trainiert. Der Verfassungsschutz hat keinerlei polizeiliche Befugnisse dir gegenüber. Gesetzlich gesehen hat er keine Druckmittel gegen dich. Wirf ihn raus, schick ihn weg!
Und dann?
Schreibe möglichst schnell ein kurzes Gedächtnisprotokoll:
Wann wurdest du wo angequatscht? Wer hat angequatscht? Was haben sie gesagt? Mach den Anquatschversuch öffentlich! Insbesondere der VS als Geheimdienst fürchtet nichts mehr als eine kritische Öffentlichkeit. Zudem können sich deine GenossInnen vorbereiten, denn ein Anquatschversuch kommt selten alleine. Sprich mit GenossInnen über den Vorfall und kontaktiere eine Anti-Repressionsgruppe vor Ort oder eine/n AnwältIn deines Vertrauens. Viele Adressen findest du unter www.rote-hilfe.de

Denke daran: es geht nicht nur um deinen Schutz, sondern auch um den Schutz deiner GenossInnen, FreundInnen und politischer Strukturen.
Was, wenn trotz allem geredet wurde?
Leider kann auch mit Vorbereitung nicht ausgeschlossen werden, dass mensch in einer Anquatschsituation mehr redet als gewollt. Sei es auch nur, weil mensch überrumpelt wurde, auf dreiste Anschuldigungen hin sich gerechtfertigt hat oder doch versucht hat, Infos über die Behörden herauszukriegen. Der einzige Weg, Schaden von dir und deinen GenossInnen abzuwenden, ist der offene Umgang damit! Sprich mit deinen GenossInnen darüber, damit diese Bescheid wissen und überlegt Euch gemeinsam, wie ihr mit der Situation umgeht.

 

Staatsschutz

Das bisher Gesagte trifft ebenso auch auf den Staatsschutz zu. Der Staatsschutz ist die politische Abteilung der Kriminalpolizei. Die Sammlung von Informationen dient diesem Dezernat unmittelbar der Ermittlungsarbeit, das heißt, es versucht, linke Strukturen zu durchleuchten, um sie direkt mit Verfahren zu überziehen. Als Abteilung der Kriminalpolizei hat der Staatsschutz jedoch die Rechte, die jede Polizeibehörde hat. Ihm musst du die Informationen geben, die auf deinem Personalausweis stehen und außerdem eine allgemeine Berufsbezeichnung (z. B. StudentIn, ArbeiterIn, Selbstständig) und mehr nicht. Um den Druck zu erhöhen, enden polizeiliche Anquatschversuche manchmal mit einem Re-
vieraufenthalt und eventuell einer Erkennungsdienstlichen (ED-)Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos u. a.). Hiergegen solltest du
Widerspruch einlegen. In der Regel werden sie versuchen, die ED-Behandlung einfach durchzuziehen. Im Nachhinein kann in Absprache mit Antirepressionsstrukturen auch anwaltlich hiergegen vorgegangen werden.
Egal was passiert: Keine Aussagen gegenüber den Repressionsbehörden!
Es gibt nichts Entlastendes, was du nicht auch später in Absprache mit einem Anwalt/einer Anwältin und GenossInnen sagen könntest, soweit es überhaupt jemals zu einem Verfahren gegen dich kommen sollte.

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