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Rote Hilfe hisst gelbe Fahne: Sprechstunden entfallen

Veröffentlich am 17.03.2020

Aus Gründen des Infektionsschutzes entfallen ab sofort auf unbestimmte Zeit alle unsere Sprechstunden. Für dringende Fragen schreibt uns bitte eine E-Mail (PGP-Schlüssel hier). Wenn die Sache nicht per E-Mail zu klären ist, schickt uns eine Telefonnummer, wir rufen euch dann zurück. Nachstehend findet ihr unsere wichtigsten Verhaltenshinweise. Zieht die Infektionskurve und eure Verfahren in die Länge, so gut ihr könnt! Sobald sich die Lage entspannt, eröffnen wir die Sprechstunden wieder und geben das hier bekannt.


Unsere Beratung in Kürze:

Wer eingeladen ist zu den Bullen zu gehen, soll nicht hingehen!

“Soll ich mich in der Sache äußern?” Nein!

Wer einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid bekommen hat, kann unbesorgt ohne Begründung einen Einspruch einlegen und sich danach Rat holen.

Wer sich fragt: “Kann ich eine politische Erklärung abgeben” Ja!

Wir unterstützen korrekte Verfahren gerne finanziell, schreibt uns eine Mail.

Absage der Soli Party

Veröffentlich am 13.03.2020

Wegen des Virus wird die party heute leider am 13.03 abgesagt.

Auch die geplante Demo am 15.3 gegen Polizeigewalt wird nicht stattfinden.

Soli-Konzert zum Tag der politischen Gefangenen

Veröffentlich am 03.03.2020

Dieses Jahr findet unsere 18.3. Party schon am 13.3.2020 statt.

Wir laden dazu ab 20.00 ins Schwester Martha (Ex Rauchhaus) am Bethaniendamm 28 ein.

Wie jedes Jahr unterstützen wir mit dem Erlös politische Gefangene und ihren Kampf in den Knästen.

Musikalisch erwarten euch:

GÖLDI

Roim- und Stroifahrzeuge

Lés Pünks

Falsos Positivos

Pest Chords

Bewährungsstrafe für Yildiz Aktas

Veröffentlich am 29.02.2020

(junge Welt vom 28.02.2020) Kurdin droht wegen Verurteilung Entzug des Asylrechts. Sie wurde schon als Kind gefoltert

Die Feministin Yildiz Aktas ist am Donnerstag vom Berliner Kammergericht wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sei mit der Verurteilung nach Paragraph 129 b, der die Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« unter Strafe stellt, weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gefolgt, teilten die Anwälte der 51jährigen Kurdin mit. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens kritisierte die aus ihrer Sicht außenpolitischen Hintergründe des Urteils, nachdem der Vorsitzende Richter für die Angeklagte verständnisvolle Worte gefunden hatte, die im Widerspruch zu der Strafe standen. Deutlich habe er in seiner Urteilsbegründung die repressive Politik der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung kritisiert. »Ebenso fand er bewegende Worte für die von Yildiz Aktas in der Türkei erlittene grausame Verfolgung«, so von der Behrens. Nach dem Militärputsch 1980 war ihre Mandantin im Alter von zwölf Jahren als jüngste weibliche Gefangene im berüchtigten Foltergefängnis Nr. 5 in Diyarbakir infhaftiert worden. »Ihr Leben ist geprägt vom Kampf gegen Gewalt an Frauen und dem Einsatz für deren Recht auf Bildung, finanzielle Unabhängigkeit und Gleichberechtigung«, schrieben Unterstützerinnen anlässlich des Verfahrens in Deutschland im Aufruf »Freiheit für Yildiz – Defend Feminism«. Trotz weiterer Festnahmen im Lauf der Jahrzehnte war sie erst 2012 nach Deutschland geflüchtet. Davor war sie zuletzt in hoher Funktion für Frauenrechte in der prokurdischen »Partei des Friedens und der Demokratie« (BDP) aktiv gewesen. Der Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft in Deutschland bezog sich auf die Zeitspanne von Sommer 2013 bis Ende 2014.

Die Verurteilung zeige, dass die Strafverfolgung von vermeintlichen PKK-Mitgliedern »allein im Interesse des Erdogan-Regimes erfolgt, denn die Urteilsbegründung kann die harte Freiheitsstrafe gegen Frau Aktas von zwei Jahren nicht tragen«, betonte Rechtsanwältin von der Behrens. »Im Interesse der Türkei wurde also Yildiz Aktas als erste Frau nach § 129 b StGB wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt; eine Frau, die ihr Leben lang für den demokratischen Wandel in der Türkei, die Anerkennung der kurdischen Identität und für die Selbstbestimmungen von Frauen gekämpft hat.« Aktas drohe mit der Verurteilung auch der Entzug der Anerkennung als Asylberechtigte. »Während etwa die belgische Rechtsprechung anerkennt, dass sich der türkisch-kurdische bewaffnete Konflikt insgesamt einer Beurteilung als Terrorismus entzieht, hat das Berliner Kammergericht heute erneut eine Chance verpasst, ein Umdenken, einen Neuanfang im Umgang mit der kurdischen Minderheit in Deutschland in die Wege zu leiten«, erklärte Koverteidiger Lukas Theune.

Bundesweite Demo von der “Death in Custody” Kampagne

Veröffentlich am 26.02.2020

Auf die Straße am 15.3.2020 !!!

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Zum internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15.03.2020 lädt die Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ zur bundesweiten Demonstration in Berlin Moabit ein.

Death in Custody ist ein Bündnis von verschiedenen antirassistischen, antikolonialen Gruppen und Einzelpersonen. Immer wieder sterben in Deutschland Schwarze und People of Color in Gewahrsam von Polizei und anderen staatlichen Institutionen.

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Veröffentlich am 25.02.2020

Im Rahmen der Tu-Mal-Wat-Aktionstage in Berlin hat eine Kleingruppe von nahezu ausschließlich FLINT-Personen am 28.09.2019 in der Landsberger Alle 54 ein 7 Jahre leer stehendes Haus besetzt. Nun sind 8 Personen mit Tatvorwürfen wie gemeinschaftlicher Widerstand angeklagt. Der zweite Prozess findet am 27.02. statt. Es folgt ein Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung: Im Rahmen der Tu-Mal-Wat Aktionstage in Berlin hat eine Kleingruppe von nahezu ausschließlich FLINT-Personen am 28.09.2019 in der Landsberger Alle 54 ein 7 Jahre leer stehendes Haus besetzt. Das Haus sollte vor allem als Schutzraum für Menschen marginalisierter Gruppen fungieren. Eine konkrete Maßnahme um einen save-space für FLINT*-Personen zu schaffen, war die Idee, dass die obere Etage nicht von cis Männern betreten werden sollte. Aber auch für weitere Konzepte sollte der Raum offen sein.

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Urteilsverkündung im Verfahren gegen Yildiz Aktaş am Donnerstag

Veröffentlich am 24.02.2020

Kundgebung vor dem Kammergericht ab 08:30 Uhr

Am 27. Februar endet der Prozess gegen die kurdische Feministin, die wegen ihres politischen Engagements und ihres Kampfes für die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen kämpfte, in Deutschland terroristischer Betätigung bezichtigt und vor Gericht gestellt wurde.

Bereits als 12Jährige war sie im berüchtigten „Hölle Nr. 5“ genannten Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert, was sie nur durch die große Solidarität und Unterstützung der mitgefangenen Frauen überlebt hat, insbesondere durch Sakine Cansız. Sie, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez wurden im Januar 2013 in Paris im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT erschossen.

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13.02.20: Mindestens drei Hausdurchsuchungen in Berlin

Veröffentlich am 18.02.2020

Am Morgen des 13.02.2020, fanden in Berlin mindestens 3 Hausdurchsuchungen statt, davon eine in dem Hausprojekt B53/55 in Neukölln und 2 in Privatwohnungen.Die Durchsuchungen wurden von BFE Einheiten des LKA zusammen mit PMS links durchgeführt.

In den Privatwohnungen wurden sämtliche Zimmer durchsucht mit dem Vorwand nach einem “Transmitter” zu suchen, mit dem sich Zugang zur Bundespressekonferenz verschafft worden sein soll. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Intervention auf der Bundespressekonferenz am 08.05.2019. Dabei wurden unter anderem ein Handy und ein Computer beschlagnahmt, die Polizei ging wieder einmal super brutal vor. In einer Wohnung wurde ein Mitbewohner in Unterhose an die Wand gedrückt und eine Person von Bullen aus dem Bett geholt.In einer anderen Wohnung wurden 2 Mitbewohner*innen Handschellen angelegt.

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Linksunten-Verbot bleibt weiterhin bestehen

Veröffentlich am 11.02.2020

Die Plattform Linksunten bleibt weiterhin verboten. Hier ein Beitrag des Bundesvorstands:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot der alternativen Medienplattform linksunten.indymedia.org abgewiesen. Mit Verweis darauf, dass die Klagenden nicht berechtigt seien ein entsprechendes Verfahren anzustrengen, verweigert das Gericht in Leipzig eine inhaltliche Prüfung des Verbots.

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Maria ist kein Einzelfall -Rede zur Gedenkdemo vom 01.02.2020

Veröffentlich am 09.02.2020

Am 01.02.2020 haben Anwohnende der Grünberger Str. und aus Friedrichshain zu einer Demo aufgerufen, um an Maria zu gedenken und sich solidarisch mit den Opfern von Polizeigewalt zu zeigen. Auf dieser haben wir folgende Rede gehalten:

Liebe Genoss*innen, ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin.

Wir finden uns heute hier zusammen um den Tod von Maria zu betrauern und uns mit den Angehörigen, Freund*innen, Bekannten und Unterstützer*innen der Verstorbenen zu solidarisieren. Wir sind heute aber auch hier, weil Maria von einem Bullen erschossen wurde und wir die staatliche Gewalt und ihre Erzählungen nicht einfach so hinnehmen, sondern ihr etwas entgegensetzen wollen. Deshalb fordern wir lückenlose Aufklärung und Konsequenzen für die beteiligten Beamten. Denn die vermeintlichen Einzelfälle tödlicher Polizeieinsätze und deren Vertuschung sind auch in Deutschland teil einer Kontinuität.

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