Frauen*kampftag 2021

Veröffentlich am 08.03.2021

Berlin zeigt sich als Vorreiterin. Seit 2019 ist der 08. März in Berlin ein offizieller Feiertag – vom Frauen*kampftag zum konsumierbaren Fest. Diese Symbolpolitik, die wohl zeigen soll, wie progressiv und feministisch die Hauptstadt ist, ist aber vor allem die Fassade eines rot-rot-grünen Senates. Denn wie bei allen Kämpfen für eine andere Gesellschaft, ist es auch hier in Berlin der bürgerliche patriarchale Staat mit seinen Repressionsorganen, der sich diesen Kämpfen in den Weg stellt.

What the Fuck!

Jedes Jahr findet in Berlin der sogenannte „Marsch für das Leben“ statt, früher hieß er „Marsch der tausend Kreuze“. Hier treffen sich seit Jahren christliche Fundamentalist:innen, Abtreibungsgegner:innen, Rechte und Konservative – manchmal sind sie auch alles in Einem und ziemlich oft von der protofaschistischen AfD. Sie treffen sich, um immer wieder ihre Herrschaftsbestrebungen gegenüber schwangeren Personen kundzutun. Den notwendigen Gegenprotest organisiert das What the fuck?!-Bündnis. Es wird gestört und blockiert, Kreuze werden geklaut, es gibt Demonstrationen und Kundgebungen – ganz im Sinne eines Frauen*kampftages. Doch die ach so progressive und feministische Hauptstadt lässt sich die Repression in Form von Strafbefehlen und Gerichtsprozessen nicht nehmen. So laufen aktuell circa 100 Strafverfahren wegen angeblicher Nötigung gegen Teilnehmer:innen der Gegenproteste. Seit November 2020 finden trotz Lockdown die ersten Gerichtsverhandlungen statt. Die Gegenproteste sollen dadurch eingeschüchtert und geschwächt werden. Aber einmal im Jahr gibt’s ja Blumen.

Schwangerschaftsabbruch, aber bitte nur heimlich und möglichst uninformiert

Die Kämpfe für sexuelle Selbstbestimmung zu kriminalisieren, das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was im Sinne eines progressiven und feministischen 8. März im 21. Jahrhundert zu erwarten wäre. Doch der patriarchale Staat bleibt starr in seinem Kern.

Die Paragraphen 218 ff. StGB regeln in Deutschland den Schwangerschaftsabbruch bzw. dessen Strafbarkeit. Denn grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch immer noch ein Verbrechen, das mit bis zu drei Jahren Knast bestraft wird. Der Abbruch bleibt nur dann straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft, nach Aufforderung durch die schwangere Person und nach einem mindestens drei Tage vorher stattgefundenen Beratungsgespräch durchgeführt wird.


Doch nicht nur das. Die Hürden für einen informierten selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch werden zusätzlich durch den Paragraph 219 StGB hochgehalten. Dieser regelt zusammen mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz die Beratung und Information im Falle einer ungewollten Schwangerschaft. Dort heißt es: Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen (…)“; ein Schwangerschaftsabbruch würde nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen die „zumutbare Opfergrenze“ überstiegen würde.

Während sich die Liberalen dieses Landes nur zu gerne mit den Protesten gegen das quasi komplette Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen solidarisieren, wird vor der eigenen Tür nicht so gründlich gekehrt. Schwangerschaftsabbrüche sind, entgegen der verqueren Propaganda vom „Marsch für das Leben“, immer noch kriminalisiert (siehe Infokasten). Nicht nur das, wenn Ärzt:innen über die verschiedenen Methoden, eine Schwangerschaft abzubrechen, informieren und aufklären, wird das als „Werbung“ gewertet, die dann natürlich – da ist Vater Staat konsequent – bestraft werden muss.

So auch bei der Gießener Gynäkologin Kristina Hänel. Sie informierte auf ihrer Webseite bis vor Kurzem darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und vor allem mit welchen Mitteln. Seit 2009 liefen deshalb insgesamt drei Strafverfahren gegen sie. Angezeigt wurde sie von einem selbsternannten „Lebensschützer“. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde Hänel im Dezember 2019 zu 25 Tagessätzen verurteilt. Sie kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, musste aber trotzdem dem Urteil folgend zunächst die entsprechenden Informationen von ihrer Seite nehmen. Der Kampf ist also noch nicht annähernd gewonnen.

Nicht nur einmal im Jahr

Den 08.März zu feiern, heißt also nicht, sich vom rot-rot-grünen Senat mit einem „Frauentag“ abspeisen zu lassen, sondern feministische Kämpfe fortzuführen, Solidarität zu leben und nicht zuletzt der Repression gemeinsam entgegenzutreten. Genauso selbstbestimmt und politisch, wie die anderen 364 Tage im Jahr auch. Denn es gibt noch viele feministische Kämpfe zu kämpfen und zu gewinnen, nicht nur am 8. März und nicht nur in Berlin.


INFOKASTEN:

Es heißt in § 219a Abs. 1 StGB:

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

In der Praxis bedeutet das, dass Gynäkolog:innen und Krankenhäuser zwar Abbrüche durchführen, aber nicht auf ihren Internetseiten darüber informieren und aufklären dürfen. Nach langem Protest gibt es seit 2019 immerhin eine gebündelte Liste der Bundesärztekammer (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/)