Einstellung wegen Widerstand 3.10.2020
Prozessbericht auf Kontrapolis
3. Oktober 2020: Die faschistische und militante Kleinpartei „Der Dritte Weg“ mobilisiert nach Berlin-Hohenschönhausen, um dort einen Naziaufmarsch mit europaweit bekannten Neonazis durchzuführen. Weit kommen die Faschistinnen nicht, denn der Aufmarsch wird schon nach wenigen Metern von Antifaschistinnen blockiert (https://berlingegenrechts.de/2020/10/17/b0310-nazis-blockiert/). Gelang es der Polizei und Justiz schon nicht, den störungsfreien Ablauf des Nazimarsches zu gewährleisten, so überzieht sie einige Teilnehmer*innen von Gegenaktionen mit Repressionen. Der Protest wird so in „gut“ und „schlecht“ geschieden. Viele werden an dem Tag in Hohenschönhausen durch Polizeigewalt verletzt. Manche sollen trotz umsichtigen Verhaltens ein Bußgeld aufgrund der Infektionsschutzverordnung zahlen (https://berlingegenrechts.de/2021/03/07/b0310-erste-strafbefehle-nach-nazi-aufmarsch/). Andere werden mit Strafverfahren nachträglich belangt.
So auch ein Antifaschist, der 2021 einen Strafbefehl erhielt, in dem ihm vorgeworfen wurde, er habe Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Er wurde im Zuge der Anreise auf dem Weg durch einen Park an der Ribnitzer Straße von zwei jungen Bereitschaftspolizisten festgenommen. Diese malträtierten ihn bei der Festnahme derart, dass der junge Vater seitdem berufsunfähig und zu 30 Prozent schwerbehindert ist. Der Prozess fand außgerechnet an dem Tag statt, an dem auch der vernichtende Bericht der Vereinten Nationen zu Polizeigewalt in Deutschland veröffentlicht wurde (https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-04/polizeigewalt-deutschland-un-systemversagen).
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