Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren
Contentwarning: In diesem Text wird auch sexualisierte Gewalt thematisiert.
Am 15. Juni fanden im Kontext des sogenannten Antifa-Ost Verfahrens zwei Hausdurchsuchungen in Berlin und Leipzig statt.
Das Verfahren wird seit September 2021 vor dem sächsischen Oberlandesgericht in Dresden geführt. Der vermeintlichen Vereinigung werden eine Reihe antifaschistischer Aktionen vorgeworfen. Vier Genoss:innen sind angeklagt, zusammen mit mindestens sechs weiteren Beschuldigten eine „kriminelle Vereinigung“ im Sinne des §129 StGB gebildet zu haben. Eine der angeklagten Genoss:innen, Lina, sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft.
Wie wir erfahren mussten, fanden die letzten Durchsuchungen aufgrund von Kronzeugenaussagen statt. Einer der Beschuldigten, Johannes Domhöver, hatte sich entschieden im Tausch gegen vermeintlichen Schutz und Strafmilderung ausführliche Aussagen bei den Repressionsbehörden zu machen. Allein zum Antifa-Ost Verfahren umfassen die Aussagen mehrere hundert Seiten. Hinzu kommen offenbar weitere Aussagen zu Personen und Strukturen aus der linken Bewegung im ganzen Bundesgebiet, über die Domhöver Kenntnis zu haben vorgibt.
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