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Lasst uns über Knast und Repression reden – Ein Gespräch mit Kay

Veröffentlich am 06.03.2023

Politische Bewegungen müssen sich mit dem Thema Repression auseinandersetzen, um sich im Ernstfall auch darauf besser vorzubereiten. Als Rote Hilfe Berlin machen wir oft die Erfahrung dass. vor allem jüngere, Genoss:innen, sich damit zu wenig beschäftigen und das Thema fast verdrängen. Das Ergebnis ist eine diffuse Unsicherheit und teilweise Lähmung. Daher haben wir einem politisch kämpfenden Gefangenen gebeten, uns Etwas über seine Sicht und Knast Erfahrung zu berichten.


Willst du dich einmal kurz vorstellen um über deine Situation zu erzählen?

Mein Name ist Kay Schedel, momentan im offenen Vollzug der JVA Neuruppin-Wulkow. Bevor ich nach Neuruppin-Wulkow gekommen bin, war ich für 14 Monate in der U-Haft in Berlin Moabit.

Wie bist du reingekommen nach Moabit?

Warum ich in die UHaft gekommen bin, dazu möchte ich gerne auf den Artikel „Prozessbericht über die Verhandlung wegen dem Brand im Gericht Tiergarten“ (10.09.2020) auf der Hompage Criminals for Freedom verweisen. (https://criminalsforfreedom.noblogs.org/2020/09/prozessbericht-ueber-die-verhandlung-wegen-dem-brand-im-gericht-tiergarten/)

Wie war dein erster Eindruck, als du in die U-Haft gekommen bist? Hattest du schon vorher Erfahrung mit Knast als Besucher oder was darüber gelesen? Oder war alles neu für dich?

Gelesen mal ab und zu in den Nachrichten, wenn es zum Beispiel Revolten in Gefängnissen gab, oder jemand ist zu tode gekommen, wenn mal daüber berichtet worden ist. Sonst hatte ich noch gar keine Bezüge zum Thema Knast. Ich bin halt mal vorbeigefahren. Habe mir öfters gedacht: muss echt scheiße dahinter sein.
Der erste Eindruck in der JVA Moabit: es stinkt, es ist grau, es ist kalt. Hier darf man erstmal quasi seinen Prozess abwarten, man weiß nicht was passiert. Wie soll man damit umgehen, was ist mit der Freundin, ganz wichtig. Was ist mit den Eltern, was ist mit den ganzen Bekannten? Wenden sie sich jetzt ab, glauben sie den ganzen Stuss, warum ermittelt wird. Da waren also zigtausend Fragen, die auf einen einprasseln. Und die erste Zeit, die ersten 1-2 Monate, war man mega mega traurig. Ja also irgendwie, weiß ich nicht, ein paar Gedanken gehabt. Das hält man nicht aus, das möchte man nicht aushalten und irgendwann kam dann der Punkt, wo man gemerkt hat, dass in diesem Knast-System, beziehungsweise in der JVA Moabit sehr viel Mist gemacht wird mit den Gefangenen. Dort gilt eigentlich noch die Unschuldsvermutung, da die noch kein Urteil haben. Das quasi mit den Menschen ekelhaft umgegangen wird. Manche Repression erleiden. Irgendwann fing bei mir auch die erste Repression an, wo ich mir dann gesagt hab, dass werde ich mir von diesem Justizsystem und diesen Schlusen die dort arbeiten nicht gefallen lassen. Und wie gesagt, nach diesen zwei Monaten ist die Traurigkeit und die Hoffnungslosigkeit in Wut und Hass gegen dieses System umgeschlagen.

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Ältere Redebeiträge zu Polizei(gewalt)

Veröffentlich am 02.03.2023

– Doch wie eh und je bleibt es aktuell

Wir veröffentlichen hier im Nachgang zwei ältere Redebeiträge von uns. Der erste Beitrag wurde auf der „Umverteilen“ Demo, am 12.11.22 gehalten und der zweite bei der Kundgebung „was tun gegen Gewalt an Menschen in Krisen“, am 13.11.22.


Beitrag vom 12.11

Hallo Liebe Mitstreiter:innen, hallo liebe Genoss:innen, ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin, schön, dass ihr alle da seid!

Die Ampel-Koalition sagt uns, wir müssen zusammenhalten.
Wenn wir alle weniger duschen und heizen, kämen wir schon gut durch die sogenannte Krise und die Inflation.
Dazu wird ein wenig am Mindestlohn rumgeschraubt und einen kleinen Heizkostenzuschlag gibt es auch. Welch ein blanker Hohn!

Unsere Mieten waren schon VOR der sogenannten Krise viel zu hoch, schon VOR der Explosion der Preise lebten 13 Millionen Menschen in Deutschland in Armut. Jetzt gesellen sich noch astronomische Energie- und Lebenshaltungskosten dazu während Konzerne und Banken Rekordgewinne einfahren oder mit Rettungsschirmen gerettet werden.

Gleichzeitig gibt es Institutionen, die von den verantwortlichen Parteien, sowohl in der Bundesregierung als auch hier in Berlin, fröhlich immer weiter mit Steuergeldern gefüttert und technisch aufgerüstet werden. 
Und zwar Repressionsorgane wie die Polizei und der Verfassungsschutz! Organe, die unfähig sind ihre internen rechten Netzwerke zu bekämpfen, da diese ein Produkt ihrer grundlegenden Arbeits- und Denkweise sind. Aber auch die Bundeswehr, wo sich rechte Denkweisen und Faschist:innen aus den gleichen Gründen wohlfühlen.

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Klimaschutz statt Repression: Verhält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz gilt auch im Umgang mit der „Letzten Generation“!

Veröffentlich am 22.12.2022

Wir dokumentieren an dieser Stelle eine gemeinsame Erklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, von Green Legal Impact, Lawyers4Future, ClientEarth, der Humanistischen Union und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie

Mit dem Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB fahren die Strafverfolgungsbehörden schweres Geschütz gegen gewaltfreien Klimaprotest auf, der mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ein verfassungs- und völkerrechtlich legitimiertes Anliegen verfolgt. Angesichts der weitreichenden Grundrechtseingriffe, die durch diesen Vorwurf gerechtfertigt werden, halten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin nach § 129 StGB gegen Menschen aus der Bewegung „Letzte Generation“ für unverhältnismäßig. 21. Dezember 2022 von Gemeinsame Erklärung

Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Bewegung „Letzte Generation“ hat eine neue Qualität erreicht. Am vergangenen Dienstag, den 13.12.2022, kam es zu elf Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Handys, Laptops und Plakaten. Der Vorwurf lautet „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gemäß § 129 Abs. 1 StGB, außerdem Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Medienberichten zufolge wurden Ermittlungen gegen insgesamt 34 Beschuldigte in acht Bundesländern eingeleitet, nachdem seit Mai bei mehreren Protestaktionen an der PCK-Raffinerie in Schwedt Ventile zugedreht und der Öl-Zufluss damit kurzzeitig unterbrochen worden sein soll. Zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen hatten mehrere Landesminister auf der Innenministerkonferenz Ermittlungen nach § 129 StGB gefordert.

Anfangsverdacht der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ bereits fraglich

Die Unterzeichnenden kritisieren dieses Vorgehen, denn bereits das Vorliegen des Anfangsverdachts bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint zweifelhaft. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Gruppe die Begehung von schweren Straftaten bezweckt, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das trifft auf das Festkleben an Straßen, Gemälden und Flughäfen als bislang wichtigster Protestform der „Letzten Generation“ schon im Ansatz nicht zu. Ob Sitzblockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams überhaupt strafbares Verhalten darstellen, ist fraglich – Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wertungsoffenen juristischen Fragen der Verwerflichkeit und eines rechtfertigenden Klimanotstandes zuletzt unterschiedlich beantwortet und Protestierende vereinzelt freigesprochen. Jedenfalls aber haben die mit den Sitzblockaden verbundenen Vorwürfe kein ausreichendes Gewicht, um Vorwürfe nach § 129 StGB begründen zu können.

Ähnlich sieht es bei dem Zudrehen von Ventilen an der Raffinerie in Schwedt aus. Weder wurden durch die kurzzeitige Unterbrechung der Versorgung einer Raffinerie Menschen gefährdet, noch die öffentliche Sicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch zu Sachbeschädigungen kam es nicht. Dass die Aktion möglicherweise den Anfangsverdacht einer Störung öffentlicher Betriebe begründet, kann für sich genommen die Ermittlungen nach § 129 StGB ebenso wenig rechtfertigen.

Motivation, Ziele und Kontext entscheidend

Gerade weil der Vorwurf nach § 129 StGB weitreichende Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht, die mit schweren Grundrechtseingriffen verbunden sind, fordert auch der BGH die strikte Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Bewertung der Zwecke einer Vereinigung. Ob die Schwelle zu einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift überschritten wird, ist nicht allein anhand der begangenen Straftaten, sondern anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu bewerten, die auch den Rahmen und den Hintergrund der Taten in den Blick nimmt – und gerade dieser könnte nicht deutlicher gegen die Annahme einer kriminellen Vereinigung sprechen:

Die „Letzte Generation“ weist mit ihrem Protest auf etwas hin, das auch Barack Obama und Annalena Baerbock genau so formuliert haben: Dass wir zu der letzten Generation gehören, die die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels noch stoppen kann. „Die nächsten acht Jahre sind entscheidend“, erkennt selbst Bundeskanzler Olaf Scholz. Trotzdem reichen weder global noch national die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aus, um die globalen Klimaziele sowie den in Deutschland verfassungsrechtlich vorgegebenen Reduktionspfad einzuhalten. Das wurde unlängst durch das Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bestätigt, der einen Paradigmenwechsel in der deutschen Klimaschutzpolitik anmahnt. Derweil hat der voranschreitende Klimawandel bereits in vielen Teilen der Erde verheerende Konsequenzen. Angesichts dieser Entwicklungen richtet sich die „Letzte Generation“ an die Politik. Die Bewegung fordert im Grunde nicht mehr, als die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und der völker- und verfassungsrechtlichen Pflicht, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen. Die Proteste haben ein starkes kommunikatives Element und zielen auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung ab. Sie nehmen damit eine grundrechtlich garantierte Freiheit wahr, welche das Bundesverfassungsgericht als schlechthin konstitutiv für unsere Demokratie erachtet. Diese Umstände müssen die Ermittlungsbehörden bei der Bewertung des Verhältnisses von Straftaten und verfolgten Zwecken angemessen berücksichtigen.

Für die strafrechtliche Bewertung des Gesamtbildes ist außerdem entscheidend: Die Bewegung agiert nicht im Verborgenen, sondern trägt ihre Ziele und Methoden sowie die Identität der Beteiligten in die Öffentlichkeit. Dort, wo die gewählten Protestformen des zivilen Ungehorsams die Grenzen zur Strafbarkeit überschritten haben, stellen sich bislang alle Aktiven den Strafverfahren. All das spricht entscheidend gegen die Annahme einer kriminellen Vereinigung.

Ermittlungsmaßnahmen müssen Verhältnismäßigkeit wahren

In jedem Fall erscheinen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen angesichts des gewaltfreien und öffentlichen Protests und der verfolgten Anliegen der Bewegung unverhältnismäßig. Die Mitglieder der „Letzten Generation“ haben bislang keinerlei Anstalten gemacht, ihre Taten zu verbergen und Ermittlungsmaßnahmen zu behindern.

Leider reihen sich die Ermittlungen in andere staatliche Maßnahmen gegen die „Letzte Generation“ ein, wie die wahrscheinlich verfassungswidrige Anordnung eines 30-tägigen Gewahrsams in Bayern. In ihrer Gesamtheit erwecken diese Maßnahmen den Eindruck einer Instrumentalisierung des Ordnungs- und Strafrechts für die Delegitimierung und Einschüchterung von unliebsamem Protest. Das ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Repression sollte nicht die Antwort des Staats auf eine Klimabewegung sein, die den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einfordert und an die Einhaltung von Gesetz und Recht erinnert.

Die Dringlichkeit des Problems erkennen!

Vor allem aber drohen die Diskussionen über strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen von der eigentlichen Problematik abzulenken. Die Verantwortlichen sollten sich mit dem Ruf der Protestierenden nach wirksamen Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe auseinandersetzen und endlich ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Klimaschutz ist Menschenrecht, das haben Gerichte rund um die Welt bereits entschieden – und dieses Menschenrecht hat jeder Staat zu achten. Die „Letzte Generation“ wählt drastische Mittel, um auf das bis heute andauernde, drastische Versagen der Klimaschutzpolitik hinzuweisen. Die Dringlichkeit der Klimakrise haben die meist jungen Betroffenen nicht zu verantworten.

§129 gegen zivilen Ungehorsam

Veröffentlich am 13.12.2022

Heute am 13.12. veröffentlichte der Blog der ‚Letzten Generation‘ einen Bericht über Razzien bei Aktivist_innen der Gruppe. Vorgeworfen wird ihnen die Bildung einer kriminellen Organisation nach §129.

In unseren Vorträgen erklären wir den Paragrafen 129 als offenkundigstes Beispiel für politische Repression, schließlich stellt dieser Paragraf (incl Abs. a und b) an sich legales Verhalten unter Strafe. Auch wenn die Vorwürfe schlussendlich nicht für ein Gerichtsverfahren ausreichen, legitimieren sie weitreichende Ermittlungsmaßnamen.

Das liegt nicht an Fehlern der ermittelnden Behörde. Die Hausdurchsuchung durch aggressive Bullen am frühen Morgen ist selbst eine heftige Möglichkeit der Bestrafung . Ob der Wunsch ist, durch überzogene Vorwürfe ins Blaue hinein zu ermitteln und Informationen zu sammeln, mag von Fall zu Fall verschieden sein. Sicherlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, die Aktivist_innen eingeschüchtert und in ihrem Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt zu haben.

Dagegen stellen wir unsere Solidarität gilt den Betroffenen von staatlicher Repression! Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob die Vorwürfe plausibel, oder wie in diesem Fall völlig absurd sind.

Klima-Blockaden: Innenminister Stübgen will den Polizeistaat

Veröffentlich am 01.12.2022

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Potsdam

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) schwadroniert im Zuge der Klimaproteste über eine Verschärfung des kürzlich erst neu aufgelegten Brandenburgischen Polizeigesetzes zur Gefahrenabwehr. Sein Blick richtet sich dabei nach Bayern, wo nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz Personen auf richterliche Entscheidung bis zu zwei Monate inhaftiert werden können – um eine potenzielle schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu verhindern. Ein Rahmen so weit und so unspezifisch, dass sich die Regelung dazu anbietet, politisch missbraucht zu werden. Da nützt dann auch der sogenannte Richtervorbehalt nicht mehr viel, zu sehen beispielsweise an der präventiven Inhaftierung von Klimaaktivist:innen in München.

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29 Jahre PKK-Betätigungsverbot in Deutschland

Veröffentlich am 24.11.2022

Keine Änderung der Repressionspolitik unter der Ampel-Regierung

Pressemitteilung von AZADÎ e.V. vom 24.11.2022

Am 26. November 1993 trat das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie angebliche Tochter- und mögliche Nachfolgeorganisationen in Deutschland in Kraft. Auf dieser Grundlage fanden in den letzten 29 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten. Politisches Engagement ohne jeden strafrechtlichen Verstoß ist vielen Kurdinnen und Kurden ohne deutschen Pass unter Maßgaben des Ausländerrechts zum Verhängnis geworden. Einbürgerungen wurden verweigert, der Asylstatus wieder aberkannt und Menschen per Ausweisungsverfügung die Aufenthaltserlaubnis und damit jede gesicherte Lebensgrundlage in Deutschland entzogen. Kurdische Einrichtungen und Vereine waren flächendeckend der Bespitzelung durch Polizei und Geheimdienste ausgesetzt. Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen und bei vielen die Erfahrung hinterlassen, der Verfolgung in der Türkei entkommen zu sein, um in Deutschland wieder in einer Falle zu sitzen.

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Haftstrafen für Unfreiwillige Feuerwehr

Veröffentlich am 19.11.2022

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.

Am Donnerstag, 17. November 2022 verurteilte das Amtsgericht Cottbus zwei Klimaaktivist*innen zu vier Monaten Haft: Ava und Ralph sind bereits seit der Blockade des Braunkohlekraftwerks in Jänschwalde am 19. September 2022 in Untersuchungshaft und sollen nun für weitere zwei Monate im Gefängnis bleiben. Damit hat der staatliche Repressionsapparat die Gangart gegen Kohlegegner*innen nochmals verschärft.

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We Want Freedom: FREE MUMIA – FREE THEM ALL!

Veröffentlich am 17.11.2022

Demo am 09.12.2022, 18 Uhr, Alexanderplatz

(English below)

Mumia Abu-Jamal ist ein afroamerikanischer Journalist und Black Panther, der seit 1981 für einen untergeschobenen Polizistenmord in Pennsylvania, USA inhaftiert ist. Seit seiner Jugend bei den Panthers berichtet Mumia über Rassismus, Ausbeutung und Widerstand in den USA. Zum Zeitpunkt seiner politisch motivierten Verurteilung war er Vorsitzender der afroamerikanischen Journalist*innenvereinigung in Philadelphia. Er berichtete in den 1970ern us-weit über Morde an unbewaffneten Teenagern of Color durch Polizeibeamte im Nachrichtensender NPR. Seine Arbeit brachte ihm in PoC Gemeinden damals den Ehrentitel „The Voice of the Voiceless“ (die Stimme der Unterdrückten) ein.

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C4F: Neues zum Mord an Ferhat Mayouf

Veröffentlich am 16.11.2022

Criminals for Freedom berichten ausführlich über aktuelle Entwicklungen im Fall von Ferhat Mayouf, der am 23.07.2022 in in seiner Zelle in der JVA Moabit verbrannte. Ferhats Bruder hat jetzt Strafanzeige gegen Mitarbeiter der JVA gestellt. Solche Prozesse kosten die Angehörigen nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld. Wenn ihr helfen wollt, spendet auf folgendes Konto:

VusEumUmseP e.V.
IBAN: DE30 8306 5408 0004 0613 81
BIC: GENO DEF1 SLR
Betreff: Ferhat Mayouf


Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Knastes Moabit gestellt

Am 23.07.202 verstarb der 36 jährige Ferhat Mayouf an einer Rauchvergiftung im Knast Moabit. Die Justiz spricht von Suizid, aber wir und die Angehörigen wissen: das war Mord!

Nun hat Ferhat Mayoufs Bruder Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der JVA Moabit gestellt und ist damit einen weiteren Schritt im Kampf um Aufklärung gegangen.

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Zur Repression gegen die Aktivist:innen der Letzten Generation

Veröffentlich am 15.11.2022

In den letzten Tagen hat sich der mediale Ton in der Kampagne gegen die Aktivist_innen der „Letzten Generation“ stark verschärft. Der bedauerliche Unfalltod einer Radfahrerin wurde schamlos missbraucht und instrumentalisiert, um eine Scheindebatte über die Aktionsformen der Letzten Generation loszutreten, während die offiziellen Vertreter:innen der BRD beim Klimagipfel zeitgleich eingestehen müssen, dass sie die selbstgesteckten (niedrigen) Ziele zur Begrenzung des Klimawandels verfehlen werden.

Seit dem 5.11.2022 sind bis zu 13 Aktivist:innen in Bayern für 30 Tage in Unterbindungsgewahrsam. In aller Deutlichkeit bedeutet das 30 Tage Gefängnis für „Taten“ die weder geschehen sind, noch im einzelnen nachgewiesen werden mussten. Damit tritt genau der Umgang mit den neuen Möglichkeiten der Präventivhaft ein, vor dem auch wir als Rote Hilfe seit Ankündigung der Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes gewarnt haben: Der bürgerliche Staat nutzt dieses Werkzeug zur Kriminalisierung jeglicher Proteste, selbst wenn diese in ihren Forderungen nicht über die Grundlagen dieses Staates hinausgehen.

Gegen diese Repression heißt es zusammen zu stehen.

Solidarität mit den Aktivist:innen im Unterbindungsgewahrsam!

Erklärung des Bundesvorstandes:

https://rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1211-polizeistaatsmethoden-praeventivhaft-gegen-klima-aktivist-innen-in-bayern

Interview Bundesvorstand der Roten Hilfe mit Radio Corax:

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