Am 27. April beginnt in Stuttgart Stammheim der Prozess gegen Daniel, Zo, Crow, Vi, und Leandra – auch bekannt als die Ulm5.
Vorgeworfen wird ihnen die erfolgreiche Sabotage des größten Rüstungsunternehmens Israels. Die Aktivist:innen sollen im September letzten Jahres in den deutschen Standort von Elbit System in Ulm eingedrungen sein und dort einen Sachschaden von rund einer Millionen Euro verursacht haben. In einem Video während und direkt nach der Tat machten sie klar, worum es ihnen dabei ging. Noch vor Ort wurden die Genoss:innen festgenommen.
7 Monate später sitzen die Fünf immer noch in Untersuchungshaft, verteilt auf verschiedene Knäste Süddeutschlands. Die Freilassung gegen Kaution wurde verweigert wegen angeblicher Flucht- und Verdunklungsgefahr – dabei haben sich die Fünf scheinbar selbst bei der Aktion gefilmt und vor Ort darauf gewartet, festgenommen zu werden!
Als wäre dies nicht genug, hat das OLG Stuttgart nun sogar beschlossen, die Fünf über die eigentliche gesetzliche Höchstfrist von 6 Monaten hinaus in U-Haft zu halten. Dabei wurden schon Mord-Beschuldigte aufgrund der Befristung nach 6 Monaten U-Haft freigelassen. Doch nicht so hier! Hier droht bis Prozessende gar knapp 1 Jahr U-Haft mit all den Schikanen. Diese politisch motivierte Repression ist eine klare Ansage der Strafjustiz.
Die Beschuldigten haben harte Haftbedingungen. So werden vier der fünf Beschuldigten zwischen 20 und 23 Stunden täglich eingesperrt, eine Person davon 23h/Tag in Einzelhaft. Ein Zustand, der nach internationaler Definition auch als Folter eingestuft wird. Besuchs- und Telefonrechte für Familie und Freund:innen wurden stark eingeschränkt und unterliegen lückenloser Überwachung durch LKA und Kriminalpolizei. Briefe werden entweder gar nicht oder nur mit extremer Verzögerung zugestellt. Polizeiliche Verhöre fanden zum Teil ohne Anwesenheit von Anwält:innen statt. Staat und Justiz behandeln die Genoss:innen wie Schwerstkriminelle. Zur Unterstützung dient hier wie so oft der § 129 StGB („Vorwurf der Bildung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“). Ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, für den bisher allerdings keinerlei Beweise vorliegen. Passend hierzu lässt sich auch die Wahl des Prozessortes einordnen: Das Stammheim Hochsicherheitsgefängnis, welches durch die RAF-Terrorismusprozesse der 70er Jahre bekannt wurde.
Der Fall der Ulm5 reiht sich ein in mehr als drei Jahre härtester Staatsgewalt gegen Alle, die sich gegen Genozid und für ein freies Palästina einsetzen. Drei Jahre, in denen sich
der deutsche Staat durch Repression und das Aussetzen rechtsstaatlicher Prinzipien seine Unterstützung für die israelische Kriegspolitik absicherte. Noch immer ist Deutschland zweitgrößter Waffenlieferant Israels. Die Kooperation mit Elbit Systems wird nicht aufgehoben, sondern sogar ausgeweitet.
Der Prozess gegen die Ulm5 muss als Prozess gegen eine gesamte Bewegung verstanden werden. Gegen Alle, die weiter auf die Straße gehen, die sich nicht einschüchtern lassen und Widerstand leisten, auf welche Art und Weise auch immer.
Zeigen wir Daniel, Zo, Crow, Vi, und Leandra, dass sie nicht alleine sind. Kommt zu den Prozesstagen!
Schließt euch den solidarischen Protesten bei euch vor Ort an!
Der Prozess beginn am Montag, dem 27. April 2026 in den Räumen des OLG Stuttgart Stammheim im “modernsten Hochsicherheitsgericht Deutschlands.“