Uns ist in unserem Statement zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren ein sachlicher Fehler unterlaufen. Wir hatten fälschlicherweise berichtet, dass beide Durchsuchungen bei Genoss*innen am 15. Juni in Berlin und Leipzig im Kontext des Antifa-Ost Verfahrens stattfanden. Tatsächlich stimmt das nur für die Durchsuchung in Leipzig. Die Durchsuchung in Berlin fand zwar auch aufgrund der Kronzeugenaussagen von Johannes Domhöver und im Auftrag der Bundesanwaltschaft statt, allerdings im Kontext eines anderen Verfahrens. Und zwar ging es dabei um ein vom BKA geführtes Ermittlungsverfahren zu dem Angriff auf auf die Leipziger Außenstelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 1.1.2019. Die Ermittlungen laufen nach § 129a StGB („terroristische Vereinigung“), quasi dem großen Bruder des § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“), nach dem im Antifa-Ost Verfahren ermittelt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es bereits im Juni 2020 zu Hausdursuchungen bei Genoss:innen in Frankfurt am Main. Außerdem bekamen Genoss:innen Zeug:innenvorladungen vom BKA, die erfreulicherweise allesamt mit konsequenter Aussageverweigerung beantwortet wurden. Alle Infos zu dem Verfahren, dem Widerstand dagegen und der Solidaritätsarbeit für die Betroffenen sind hier zu finden.
An unserer inhaltlichen Einschätzung zu den Durchsuchungen und den Kronzeugenaussagen ändert sich dadurch nichts. Vielmehr sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass Johannes Domhöver in der trügerischen Hoffnunfg, seinen eigenen Hals retten zu können, offenbar einfach zu allem Geschichten erzählt hat, wozu sich die Repressionsbehörden bisher die Zähne ausgebissen haben. Wir sind natürlich mit den Betroffenen des §129a Verfahrens Frankfurt/Leipzig ebenso solidarisch, wie mit den Betroffenen des Antifa-Ost Verfahrens. Wir wünschen den betroffenen Genoss:innen alles Gute und viel Kraft!
Getroffen hat es einige – gemeint sind wr alle!