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Bullenschubsen und die öffentliche Ordnung

Veröffentlich am 06.01.2018

Über die Gesetzesverschärfungen der Widerstands- und Landfriedensbruchparagrafen

„Drei Monate Knast fürs Bullenschubsen.“ Das ist die Ansage die der Bundestag pünktlich
zum G20-Gipfel gemacht hat, um neben dem lächerlich großen Polizeieinsatz noch eine jursitische Drohkulisse aufzubauen. Gemeint ist das im April 2017 beschlossene Gesetz „zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“, durch welches die §§113,114 (Widerstand/tätlicher Angriff) StGB und §§125,125a (Landfriedensbruch) StGB massiv verschärft wurden. Wer etwas Erfahrung mit Demonstrationen hat weiß, dass diese Paragraphen besonders gerne von den Bullen herangezogen werden, um vor Gericht ihre Übergriffe zu legitimieren. Genau darauf zielt diese Gesetzesverschärfung auch ab. Im Folgenden wollen wir über den Inhalt und die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes informieren, um mensch die Möglichkeit zu geben, ihre*seine politische Tätigkeit darauf einzustellen, bzw. sich entsprechend vorzubereiten.

Gefährliche Gegenstände

Seit 2011 begeht mensch besonders schweren Widerstand, wenn sie*er während der Widerstandshandlung eine Waffe, oder ein sogenanntes „gefährliches Werkzeug“ bei sich trägt. Ein gefährliches Werkzeug kann so ziemlich jeder Alltagsgegenstand sein, von Flaschen bis hin zu Regenschirmen, wenn diese in der konkreten Situation dafür benutzt werden, Menschen zu verletzen, oder dies zumindest beabsichtigt ist. Sprich: Ein Regenschirm wird dadurch ein gefährliches Werkzeug, dass mensch ihn jemandem über den Kopf zieht, oder dies vorhat (=Verwendungsabsicht). In der aktuellen Gesetzesänderung vom April 2017 wurde diese Verwendungsabsicht gestrichen. Das heißt ein „gefährliches Werkzeug“ ist auch dann eins, wenn mensch gar nicht vorhat es als solches zu benutzen. Das eröffnet den Repressionsorganen einen weiten Auslegungsspielraum, was sie als gefährliches Werkzeug ansehen. Der Regenschirm, der wegen schlechten Wetters im Rucksack gesteckt hat oder die Flasche Limo für zwischendurch wären also möglicherweise schon Grund genug, um nicht mehr wegen „einfachen Widerstands“ verurteilt werde, sondern wegen besonders schweren Widerstands. Klingt unlogisch? Ist es auch. Man kann davon ausgehen, dass bis höchste Gerichte den Ermessensspielraum durch Grundsatzentscheidungen einschränken, diese Vorschriften sehr weit ausgelegt werden. So wird dann bei bestehenden Widerstandsdelikten einen besonders schwerer Fall konstruiert, was das Strafmaß in die Höhe schießen lässt.

Gemeinschaftliche Begehung

Als besonders schwrer Fall gilt nun auch, wenn die Widerstandshandlung mit mindestens einer weiteren Person zusammen begangen wird. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen Genoss*innen sich gegenseitig gegen Repression helfen, sich beispielsweise durch Einhaken gegen das Wegtragen von einer Sitzblockade wehren.

Gefährliches Werkzeug

Die oben beschriebende Erweiterung um „gefährliche Werkzeuge“ wurde auch beim Landfriedensbruch eingeführt. Das hat hier noch krassere Auswirkungen auf das Strafmaß, denn während der einfache Landfriedensbruch bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich zieht, sind es beim besonders schweren Fall schon sechs Monate bis zu zehn Jahren.

Die Subsidiaritätsklausel

Beim Landfriedensbruch (§ 125 StGB) wurde die Subsidiaritätsklausel gestrichen, sodass eine Handlung auch dann als Landfriedensbruch bestraft wird, wenn die selbe Tat in einem anderen Straftatbestand mit höherer Strafe bestraft werden kann. Bisher ist es so gewesen, dass der Landfriedensbruch durch Straftaten mit einem höheren Strafmaß sozusagen „verdrängt“ wurde bzw. gesagt wurde, er sei „Teil der anderen Tat“. Ein Bespiel zur Veranschaulichung der Subsidiaritätsklausel:
Wer aus einer Demo heraus eine Flasche auf ein Schaufenster wirft, begeht mehrere Straftaten gleichzeitig (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung). Verurteilt wurde bisher aber nur der Landfriedensbruch, weil die Sachbeschädigung schon in der anderen Tat enthalten ist (oder andersrum, je nachdem was schwerer wiegt). Jetzt kann mensch für Sachbeschädigung plus Landfriedensbruch verurteilt werden. Dies führt zu einer insgesamt höheren Strafe.

Solidarität ist und bleibt unsere beste Waffe!

Neue, verschärfte Gesetze, die darauf abzielen die linke Bewegung zu schwächen und zu verunsichern hat es in der Geschichte der BRD immer wieder gegeben. Die Liste ist lang und reicht vom Radikalenerlass bis zum Vermummungsverbot. Immer wieder hat sich aber auch gezeigt, dass solidarisches Handeln die beste Waffe im Kampf gegen An- und Übergriffe der Repressionsorgane ist, sowohl während Aktionen, als auch danch.

Allein machen sie dich ein.
United we stand!

§113 StGB :

Widerstand Widerstand begeht, wer bei Vollstreckungsmaßnahmen durch Bullen, durch Gewalt oder deren Androhung eben Widerstand leistet. Gewalt im Sinne der Rechtsprechung ist hierbei bspw. Der Versuch den Arm aus dem Griff eines Bullen zu ziehen, oder die Muskeln anszuspannen, wenn mensch weggetragen wird. Während es für einen einfachen Widerstand bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe gibt, drohen bei einem besonders schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre Knast.

§114 StGB, tätlicher Angriff

Durch die Gesetzesänderung vom April 2017 wurde dem Widerstandsparagraph noch der Straftatbestand Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) angefügt. Dieser wird begangen, wenn Polizist*innen bei Vollstreckungs- und nun auch Diensthandlungen tätlich angegriffen (zum beispiel geschubst) werden und mit mindestens drei Monaten Knast bestraft. Daher rührt die Bezeichnung „Bullenschubsparagraph“. Eine Geldstrafe ist in der Regel nicht möglich. Wichtig ist, dass der Tatbestand nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, wie Festnahmen, sondern auch schon bei Diensthandlungen, wie Streifelaufen erfüllt ist. D.h. mehr oder weniger unabhängig davon, was der*die Beamt*in gerade macht.

§§125 StGB, 125a StGB Landfriedensbruch

Landfriedensbruch begeht, vereinfacht gesagt, wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.

wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.

Antwort auf den Fahndungsaufruf der Rigaer94: Drohbriefe vom Polizeistaat

Veröffentlich am 04.01.2018

Die Rote Hilfe OG Berlin solidarisiert sich mit den Betroffenen der staatlichen Drohbriefe.

Mehr dazu unter https://de.indymedia.org/node/16467

oder hier:

Am 22. Dezember 2017 gingen in verschiedenen Lokalitäten, die in Veröffentlichungen von Behörden als „linksextremistische Treffpunkte“ bezeichnet werden, anonyme Schreiben ein.
Der neunseitige Brief, doppelseitig kopiert mit jeweils 3 LichtbildernproSeite, enthält Drohungen gegen 42 vollnamentlich erwähnte Menschen. Zu 18 Personen sind Lichtbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner LKA bzw. Personalausweisfotos mit teilweise zutreffenden, meist verleumderischen Kommentaren aus Datenspeicherungen beigefügt, die dem Staatsschutz zugerechnet werden können. Weitere 24 Personen werden namentlich ohne Foto genannt.
Der Brief, der zu Dokumentationszwecken hier veröffentlicht wird (natürlich anonymisiert), ist durch ein fiktives „Zentrum für politische Korrektheit“ unterschrieben. Behauptet wird darin, dass es sich um eine Reaktion auf das Verhalten der Betreffenden im Bereich der Rigaer Straße handeln würde: „Ihr nervt einen ganzen Kiez mit Eurer Anwesenheit.“ Andererseits zeigt sich darin eine direkte Betroffenheit von der Veröffentlichung des Fahndungsaufrufes der Rigaer94.  Darin waren 54 Polizeibeamt_innen auf Portraitfotos zu sehen, die sich an der Räumung der Rigaer94 im Sommer 2016 beteiligt hatten.

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Aufruf: Silvester zum Knast

Veröffentlich am 23.12.2017

Demo: 31.12.2017 23:00, U-Bhf. Turmstr.

silvesterzumknast.nostate.net

Auch am Ende diesen Jahres wollen wir wieder ein kraftvolles Zeichen der Solidarität setzen: mit den Menschen, welche Gesetze und bürgerliche Normen gebrochen haben, deswegen von der Justiz weggesperrt und in den Betrieben der Knäste unter den prekärsten Bedingungen ausgebeutet werden. Alles im Namen der angeblichen „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ und „Sicherheit der Allgemeinheit“. Doch damit hat Knast tatsächlich wenig zu tun.

Knast ist ein Resultat der uralten Praxis der Herrschenden des Strafens und Abschreckens.
Wer gegen geltendes Recht und damit gegen eine Moral, welche von oben gepredigt wird verstößt, wird weggesperrt. Wegsperren bedeutet, aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden und nur wieder Zutritt zu gelangen, wenn mensch sich angepasst verhält und ausbeuten lässt. (mehr …)

Nach G20: Keine Beteiligung an Denunziation und der groß inszenierten Menschenjagd!

Veröffentlich am 18.12.2017

Erklärung der Kampagne United We Stand zur Öffentlichkeitsfahndung der Polizei

Bereits die letzte Pressekonferenz zu bundesweiten Hausdurchsuchungen bei Betroffenen, die im Rondenbarg von der Polizei festgestellt worden waren, war eine einzige PR-Show. Sie diente dazu, die Deutungshoheit über die Ereignisse zu gewinnen und ist Blendwerk, um von dem brutalen eigenen Vorgehen mit 14 Schwerverletzten abzulenken.

Es geht um den Rettungsversuch der Polizei am Rondenbarg nicht als brutal und in geschlossener Formation agierende gewalttätige Horde in dem Verfahren gegen Fabio dazustehen. Denn dort zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es keinerlei Anlass gab die Demo anzugreifen, noch dazu ohne jegliche Ankündigung. Aus Sicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft naht dort ein absolut peinlicher Gesichtsverlust.

Jetzt sollen Medienvertreter*innen in der bislang größten öffentlichen Fahndungsaktion „in 100 Fällen“ polizeiliche Aufgaben übernehmen und als willige Hilfspolizei dienen.
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Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung

Veröffentlich am 16.12.2017

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 17.12.2017

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten zu 50 Tagessätzen Geldstrafe.

Der Aktivist wurde während einer Demonstration am 5. November 2016 in Berlin festgenommen. Angeblich stand er einem Polizeibeamten im Weg, weshalb eine Festnahme missglückte. Deshalb wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, aber auch Vermummung und passive Bewaffnung vorgeworfen. Besonders im Hinblick auf letztere Vorwürfe hat das nun gefällte Urteil eine besondere Bedeutung: Sie leiteten sich unmittelbar aus der Kleidung ab, die der Betroffene und andere Aktivist*innen als Sanitäter*innen auf Demonstrationen tragen. (mehr …)

FREE MUMIA – Free Them ALL! Kundgebungsbericht aus Berlin

Veröffentlich am 03.12.2017

von Free Mumia Berlin

120 Menschen demonstrierten gestern anläßlich Mumia Abu-Jamals bevorstehenden 36. Haftjahrestag vor der US Botschaft auf dem Pariser Platz in Berlin für seine Freilassung. Derzeit finden in verschiedenen Ländern Solidaritätsaktionen mit dem afroamerikanischen Journalisten und Black Panther statt, denn Mumia und seine Verteidigung drängen auf die Wiederholung seines Verfahrens, um endlich seine Freiheit durchzusetzen. (mehr …)

Polizeigewalt beim G20 – Zeug_innenanschreiben des Dezernats Interne Ermittlung

Veröffentlich am 16.11.2017

Mitteilung der Ortsgruppe Hamburg

Im Zusammenhang mit den Ereignissen während des G20-Gipfels in Hamburg werden zurzeit Betroffene vom Dezernat Interne Ermittlung der Hamburger Polizei angeschrieben, ob sie als Zeug_innen für interne Ermittlungen gegen Polizist_innen zur Verfügung stehen. Einige der Betroffenen haben gleichzeitig Vorladungen der örtlichen Polizei als Beschuldigte mit dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs erhalten. Wir als OG Hamburg der Roten Hilfe raten davon ab, durch  Zeug_innenaussagen bei internen Ermittlungen der Polizei mitzuwirken und empfehlen die Vorladungen zu ignorieren. Auch die Aussagen gegen Polizist_innen können Ansatzpunkte für Ermittlungen gegen euch und euer Umfeld sein und sind insbesondere dann problematisch, wenn gegen euch in gleicher Sache ermittelt wird. Falls ihr doch überlegt, gegen Polizist_innen auszusagen, sprecht vorher mit eurer RH-Ortsgruppe oder einer anderen Antirepressionsgruppe vor Ort und geht zu der Vorladung nicht ohne anwaltlichen Beistand.

Ausführlich zum Thema:Polizist*innen anzeigen?! Das schafft keine Gerechtigkeit

Siemens verliert erneut gegen kämpferische Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit

Veröffentlich am 14.11.2017

Pressemitteilung des Solidaritätskreises Felix Weitenhagen zum Prozess vor dem Arbeitsgericht am 10.11.2017

Der Ausgangspunkt für die Abmahnungswelle gegen den Betriebsrat Felix Weitenhagen seit 2015 war der Kampf gegen die Einführung von Samstags- und Sonntagsarbeit im Siemens Schaltwerk Berlin. Das Berliner Arbeitsgericht verurteilte Siemens am 10. November drei Abmahnungen aus der Personalakte des Betriebsrats zu entfernen. Es sieht die Vorwürfe von Siemens gegen die Betriebsratsarbeit als haltlos an, wie schon bei den zwei Abmahnungen zuvor. (mehr …)

FREIHEIT FÜR MIKEL UND IÑIGO! FRIEDEN UND FREIHEIT FÜR DAS BASKENLAND!

Veröffentlich am 14.11.2017

Solidaritätskundegebung am Samstag den 18.11.2017, Treffpunkt: 15Uhr vor dem Knast in Moabit

Wir dokumentieren den Artikel des Solikreises „FREIHEIT FÜR MIKEL UND IÑIGO!“

Am vergangenen Freitag, den 27. Oktober wurden in Berlin die zwei jungen Basken Iñigo Gulina und Mikel Barrios von Einsatzkräften der deutschen Polizei verhaftet. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der spanischen Guardia Civil, einer militärischen Sondereinheit, die für etliche Fälle von Folter und Staatsterrorismus verantwortlich ist. Die Basken waren vom spanischen bzw. französischen Staat mittels Euro-Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Sie befinden sich in der Berliner Haftanstalt Moabit. Es erwartet sie ein Auslieferungsverfahren vor dem OLG Berlin.

In Spanien soll sich Iñigo Gulina Tirapu vor dem Gericht wegen Aktionen der Sabotage aus dem Jahre 2007 verantworten. Er wurde damals festgenommen und fünf Tage lang in Isolationshaft gesteckt und verhört. Während dieser fünf Tage wurde er brutal misshandelt und gestand unter Folter die Taten, die ihm vorgeworfen wurden. Bis zur weiteren Verhandlung wurde er auf freien Fuß gesetzt und entschied, aus Spanien zu fliehen, um weiterer Folter und einer langen Haftstrafe zu entgehen. Politisch war er damals in der baskischen Jugendorganisation SEGI aktiv, die am 19. Januar 2007 verboten und als Terrororganisation eingestuft worden war. Iñigo steht beispielhaft für viele baskische Jugendliche, die grausame Repression des spanischen Staates erfahren mussten. (mehr …)

Arbeitsgerichts­prozess von Felix Weitenhagen am 10.11.2017

Veröffentlich am 07.11.2017

Aufruf des Solidaritätskreises Felix Weitenhagen zur Kundgebung und Prozessbegleitung am 10.11.2017 vor dem Arbeitsgericht

Der aktive IG Metaller und Betriebsrat im Siemens Schaltwerk Felix Weitenhagen klagt auf Entfernung von 3 Abmahnungen aus seiner Personalakte. (mehr …)

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