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15.000 € Geldstrafe für ein Transparent gegen Rheinmetall

Veröffentlich am 13.01.2019

Pressemeldung von „Rheinmetall entwaffnen Rhein-Main“

Diesen Betrag sollen zwei Menschen aus Frankfurt/M. zahlen, weil sie während der Jahreshauptversammlung von Rheinmetall am 8. Mai 2018 im Berliner Maritim-Hotel vor dem Haupteingang ein Transparent mit der Aufschrift: „8. Mai 1945 – damals wie heute, war starts here, let’s stop it here“ zeigen wollten. Das Banner war in den Farben der kurdischen Befreiungsbewegung gehalten. um gegen den Einsatz von Leopardpanzern aus deutscher Rüstungsproduktion beim völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in Afrin/Syrien zu protestieren.

Ca 10 Personen wurden durch einen massiven Polizeieinsatz daran gehindert, das Transparent zu entrollen, und anschließend kurzfristig festgenommen. Die Strafbefehle mit dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte richten sich gegen 2 Personen aus Frankfurt.

Seit Jahren gibt es öffentlichen Protest gegen die Waffenschmiede Rheinmetall, so auch gegen deren Jahreshauptversammlungen, die 2018 am Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus unmittelbar gegenüber dem Verteidigungsministerium und ehemaligen Heeresamt, dem sogenannten Bendlerblock, statt fand.

Deutlicher kann der Rüstungskonzern Rheinmetall die Kontinuität der eigenen Geschichte und seine engen Verbindungen zu Verteidigungsministerium und Bundesregierung kaum demonstrieren. Damals wie heute ist Rheinmetall weltweit in Kriege involviert.

Jüngste Beispiele sind die Waffenlieferungen gleich an mehrere Kriegsparteien im Jemen und der Bau einer Panzerfabrik in der Türkei. Seit Jahren stellt sich der Konzern z.B. über seine Munitionsfabriken in Italien ( RWM Italia S.p.A) und Südafrika (Denel-Konzern) international auf, um Ausfuhrverbote umgehen zu können. Trotz eines Waffenembargos, wie aktuell gegen Saudi-Arabien, führt Rheinmetall seine Lieferungen über die internationalen Tochterfirmen fort.

Ein Friedensaktivist aus Celle, der vor den Rheinmetallwerken in Unterlüß mit Flugblättern gegen deren illegale Waffenexporte protestierte und die Beschäftigten zur Veröffentlichung solcher Machenschaften aufrief, wurde Ende November 2018 wegen „Aufruf zum whistleblowing“ zu einer Geldstrafe von 1800 € verurteilt. Das Urteil wird von dem Aktivisten nicht akzeptiert.

Ebensowenig werden die beiden Personen aus Frankfurt die Strafbefehle über insgesamt 15000 € akzeptieren und sie weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Es wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten kommen.

Polizei und Justiz stellen sich mit der Kriminalisierung von antimilitaristischen Aktionen auf die Seite der Profiteure von Krieg, Vertreibung und Flucht. Der Protest gegen Rheinmetall und andere Waffenschmieden wird weitergehen.

Informationen zur Kampagne „Rheinmetall entwaffnen“ hier

31.12. Silvester zum Knast?! Auch dieses Jahr!!

Veröffentlich am 29.12.2018

Silvester zeigen wir auch dieses Jahr lautstark Solidarität mit allen Gefangenen! Von der Liebigstraße 34 laufen wir zum Frauen*-Knast in Lichtenberg.
Ab 22.30 gibt es wärmenden Tee vor der L34, um 23 Uhr machen wir uns auf den Weg, um unseren Freund*innen um 24 Uhr zu zeigen, dass sie da drinnen nicht allein sind.

Route und Aufruf folgen. Informiert euch auf de.indymedia.org

„Politische Entscheidung, wer verfolgt wird“

Veröffentlich am 28.12.2018

Interview in der jungen Welt vom 28.12.2018

Ermittlungen gegen jW-Autor Peter Schaber wegen Paragraph 129 b. Kurdische Bewegung im Fokus der Behörden. Ein Gespräch mit Lukas Theune

Anfang Dezember erhielt jW-Autor Peter Schaber ein Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes: Ihm wird nach Paragraph 129 b StGB die »Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland« vorgeworfen. Konkret geht es um seinen Aufenthalt in Syrien im vergangenen Jahr, bei dem sich Schaber den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG angeschlossen haben soll. Was wissen Sie darüber?

Die Akte von Peter Schaber, die ich mittlerweile einsehen konnte, enthält einen Vermerk des Verfassungsschutzes sowie mehrere Zeitungsartikel. Es gibt auch einen Bericht eines Staatsschutzbeamten über eine Informationsveranstaltung in Berlin-Kreuzberg.

Nach besonders detailreichen Ausführungen klingt das nicht.

Nein, die Akte ist mit ungefähr 60 Seiten sehr dünn. Man muss zudem sagen, dass das Bundesjustizministerium keine Verfolgungsermächtigung erteilt hat. Das bedeutet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sowieso keine Anklage geben dürfte. Allerdings hat die Generalbundesanwaltschaft scheinbar damit angefangen, bei jedem Hinweis, dass sich jemand in Rojava aufgehalten und mit Waffen zu tun hatte, immer gleich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das gab es so vorher nicht. Es kann aber gut sein, dass das Verfahren sang- und klanglos wieder eingestellt wird.

weiterlesen bei der jungen Welt

Keine Beratung am 26.12.2018

Veröffentlich am 22.12.2018

Am Mittwoch, 26.12.2018, findet in der Lunte in Neukölln keine Beratung statt. Die nächsten Termine sind am

  • Donnerstag, 27.12.2018, bei der association 14a (Buchladen Müßiggang) in Kreuzberg
  • Dienstag, 01.01.2019, in der Scherer 8 im Wedding ab 19 Uhr und
  • Mittwoch, 02.01.2019, in der Lunte in Neukölln ab 18:30 Uhr

Jetzt offiziell: Drohbriefe kamen vom Polizeistaat

Veröffentlich am 22.12.2018

Vor einem Jahr versandte ein fiktives „Zentrum für politische Korrektheit“ an mehrere linke Projekte einen Brief mit persönlichen Daten, Bildern etc. von zahlreichen Personen, verbunden mit der Drohung, weitere Informationen über sie zu veröffentlichen und an Nazis weiterzugeben. Was damals schon jeder vermutet hatte, wurde nun offiziell bestätigt: Die Drohbriefe kamen von der Polizei. Der RBB berichtet, ein Polizist habe die Urheberschaft gestanden und habe wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz einen Strafbefehl über 3.500 Euro erhalten. Das dürfte (umgerechnet in Tagessätze) ungefähr dem entsprechen, was unsereins üblicherweise für ein paar im Affekt zu einem Polizisten gesagte böse Worte aufgebrummt bekommt – ein bemerkenswertes Strafmaß. In den nächsten Tagen wird zu dieser „Berliner NSU 2.0 – Affäre“ gewiss noch einiges berichtet werden. Dann wird hoffentlich auch klar, warum in dem Kontraste-Bericht von „21 Personen“ die Rede ist, während in dem seinerzeit auf Indymedia veröffentlichten Text von „42 vollnamentlich erwähnte[n] Menschen“ gesprochen wird, von denen „zu 18 Personen … Lichtbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner LKA bzw. Personalausweisfotos … beigefügt“ gewesen seien, während „weitere 24 Personen … namentlich ohne Foto genannt“ worden seien.

Internationalismus im Fadenkreuz

Veröffentlich am 20.12.2018

Bericht des Lower Class Magazine

Terrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen

Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten in einem Verfahren nach §129b aus – „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Tatort soll Syrien sein, Tatzeitpunkt: Februar bis Ende November 2017. Die terroristische Vereinigung, so heißt es in dem Schriftstück, sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG).

Es ist nicht das erste Mal, dass die deutschen Behörden dazu ansetzen, einen Terrorprozess gegen einen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen. Dass es dennoch bislang noch nicht zu einem Prozess kam, hat gute Gründe. Zwar versuchen die Behörden alles, um die kurdische Bewegung zu sabotieren und zu kriminalisieren, wo es geht. Sie verbieten Fahnen auf Demonstrationen, zensieren und beschlagnahmen Bücher, verteilen Anzeigen wegen Social-Media-Postings und sperren regelmäßig kurdische Aktivist*innen wegen vermeintlicher Leitungstätigkeiten für die seit den 1990er-Jahren verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) weg.

Direkt gegen YPG-Unterstützer*innen führte man jedoch bislang noch keinen Terrorprozess. Denn zum einen ist dessen Ausgang vor Gericht unklar – die Bundesregierung müsste schon sehr willfähige Richter*innen finden, um ihn durchzuboxen. Bis heute finden sich die YPG weder auf der EU-, noch der deutschen Liste von „terroristischen“ Organisationen.

Weiterlesen beim Lower Class Magazin

Polizei provoziert bei PKK-Feier in Berlin

Veröffentlich am 17.12.2018

In Berlin hat die Polizei nach einer Feier zur PKK-Gründung vor vierzig Jahren mehrere Menschen unter Einsatz von Gewalt festgenommen. Eine Frau erlitt einen Herzinfarkt und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Am Sonntagabend fand in Berlin eine Feier aus Anlass der Gründung der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) am 27. November 1978 statt. Über tausend Menschen nahmen daran teil. Beim Verlassen der Feier wurden mehrere Menschen festgenommen, darunter auch Musiker.

Bei der Festnahme des kurdischen Rappers Muharrem erlitt seine Mutter einen Herzinfarkt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sein Vater wurde von der Polizei geschlagen. Die Festgenommenen wurden zu später Stunde wieder freigelassen.

weiterlesen bei ANFdeutsch.com

Kampagne „Solidarität sichtbar machen“ gestartet

Veröffentlich am 14.12.2018

Offener Brief gegen die Kriminalisierung der YPG/YPJ

Nordsyrien 2014 – Die kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin, YPG/YPJ) machen Schlagzeilen. Weltweit feiern Menschen ihre Erfolge im Kampf gegen den so genannten Islamischen Staat (IS). Kobanî, Minbic, Raqqa, Deir ez-Zor, alle bedeutenden Siege gegen den IS wurden von der YPG/YPJ und ihren militärischen Bündnissen erkämpft. Bis heute sind sie die Kraft, die in Syrien am entschlossensten gegen den IS kämpft.

Deutschland heute – Auch hier ist die Anteilnahme am Kampf der Volksverteidigungseinheiten groß. In Solidarität mit der YPG/YPJ werden auf Demonstrationen deren Fahnen getragen, ihre Symbole werden zu Tausenden auf Facebook geteilt. Daraufhin beginnen Spezialeinheiten der bayrischen Polizei Türen aufzubrechen, Computer und Handys werden beschlagnahmt, Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole werden bundesweit verschickt. Sämtliche Symbole und Abbildungen werden zum Anlass für willkürliche Kriminalisierung genommen. Die bayrische Staatsanwaltschaft verfolgt die YPG/YPJ wie eine terroristische Vereinigung und versucht jede Solidarität mit ihnen zu bestrafen. (mehr …)

Geschichte wird gemacht: SDS Kongress solidarisch mit Roter Hilfe e.V.

Veröffentlich am 11.12.2018

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin der Kongress „Geschichte wird gemacht – 68/18“ des linken Studierendenverbands SDS statt. In zahlreichen Workshops und Podien wurde über die politischen Ereignisse ab 1968 und aktuelle Kämpfe wie Neue Klassenpolitik, Feminismus, den Kampf gegen Rechts und die internationale Solidarität diskutiert.

Während des Workshops „Von den Notstandsgesetzen zum Polizeigesetz“ richteten Genoss*innen der Ortsgruppe Berlin ein Grußwort an den Kongress und betonten die Notwendigkeit der strömungsübergreifenden Solidarität in repressiven Zeiten. Auch hier traten einige Teilnehmer*innen aus Protest gegen die Verbotsforderungen demonstrativ in die Rote Hilfe e.V. ein. Vielen Dank dafür!

Free Mumia – Kundgebung am 37. Haftjahrstag in Berlin

Veröffentlich am 11.12.2018

Mumia Abu-Jamal ist ein inzwischen 64-jähriger afroamerikanischer Journalist und ehemaliger Black Panther, der seit 1981 im US Bundesstaat Pennsylvania gefangen gehalten wird. Aufgrund seiner regierungskristischen journalistischen Arbeit, fehlender Tatschuldbeweise und dem Verlauf seines zutiefst manipulierten Verfahrens stufen ihn viele als politischen Gefangenen ein. Allerdings weisen er selbst als auch seine Unterstützer*innen immer wieder auf die strukturellen rassistischen und klassenbezogenen Komponenten in der Justiz hin, die seinen Fall zu einem von Millionen in den USA machen. Am 09.12.2018, auf den Tag genau 37 Jahre nach seiner Verhaftung, demonstrierten in Philadelphia, Mexico City, Paris, London, Haiti, Kanada, Frankfurt am Main auch knapp 100 Menschen vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.

weiterlesen bei der Mumia Gruppe

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