Über die Gesetzesverschärfungen der Widerstands- und Landfriedensbruchparagrafen
„Drei Monate Knast fürs Bullenschubsen.“ Das ist die Ansage die der Bundestag pünktlich
zum G20-Gipfel gemacht hat, um neben dem lächerlich großen Polizeieinsatz noch eine jursitische Drohkulisse aufzubauen. Gemeint ist das im April 2017 beschlossene Gesetz „zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“, durch welches die §§113,114 (Widerstand/tätlicher Angriff) StGB und §§125,125a (Landfriedensbruch) StGB massiv verschärft wurden. Wer etwas Erfahrung mit Demonstrationen hat weiß, dass diese Paragraphen besonders gerne von den Bullen herangezogen werden, um vor Gericht ihre Übergriffe zu legitimieren. Genau darauf zielt diese Gesetzesverschärfung auch ab. Im Folgenden wollen wir über den Inhalt und die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes informieren, um mensch die Möglichkeit zu geben, ihre*seine politische Tätigkeit darauf einzustellen, bzw. sich entsprechend vorzubereiten.
Gefährliche Gegenstände
Seit 2011 begeht mensch besonders schweren Widerstand, wenn sie*er während der Widerstandshandlung eine Waffe, oder ein sogenanntes „gefährliches Werkzeug“ bei sich trägt. Ein gefährliches Werkzeug kann so ziemlich jeder Alltagsgegenstand sein, von Flaschen bis hin zu Regenschirmen, wenn diese in der konkreten Situation dafür benutzt werden, Menschen zu verletzen, oder dies zumindest beabsichtigt ist. Sprich: Ein Regenschirm wird dadurch ein gefährliches Werkzeug, dass mensch ihn jemandem über den Kopf zieht, oder dies vorhat (=Verwendungsabsicht). In der aktuellen Gesetzesänderung vom April 2017 wurde diese Verwendungsabsicht gestrichen. Das heißt ein „gefährliches Werkzeug“ ist auch dann eins, wenn mensch gar nicht vorhat es als solches zu benutzen. Das eröffnet den Repressionsorganen einen weiten Auslegungsspielraum, was sie als gefährliches Werkzeug ansehen. Der Regenschirm, der wegen schlechten Wetters im Rucksack gesteckt hat oder die Flasche Limo für zwischendurch wären also möglicherweise schon Grund genug, um nicht mehr wegen „einfachen Widerstands“ verurteilt werde, sondern wegen besonders schweren Widerstands. Klingt unlogisch? Ist es auch. Man kann davon ausgehen, dass bis höchste Gerichte den Ermessensspielraum durch Grundsatzentscheidungen einschränken, diese Vorschriften sehr weit ausgelegt werden. So wird dann bei bestehenden Widerstandsdelikten einen besonders schwerer Fall konstruiert, was das Strafmaß in die Höhe schießen lässt.
Gemeinschaftliche Begehung
Als besonders schwrer Fall gilt nun auch, wenn die Widerstandshandlung mit mindestens einer weiteren Person zusammen begangen wird. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen Genoss*innen sich gegenseitig gegen Repression helfen, sich beispielsweise durch Einhaken gegen das Wegtragen von einer Sitzblockade wehren.
Gefährliches Werkzeug
Die oben beschriebende Erweiterung um „gefährliche Werkzeuge“ wurde auch beim Landfriedensbruch eingeführt. Das hat hier noch krassere Auswirkungen auf das Strafmaß, denn während der einfache Landfriedensbruch bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich zieht, sind es beim besonders schweren Fall schon sechs Monate bis zu zehn Jahren.
Die Subsidiaritätsklausel
Beim Landfriedensbruch (§ 125 StGB) wurde die Subsidiaritätsklausel gestrichen, sodass eine Handlung auch dann als Landfriedensbruch bestraft wird, wenn die selbe Tat in einem anderen Straftatbestand mit höherer Strafe bestraft werden kann. Bisher ist es so gewesen, dass der Landfriedensbruch durch Straftaten mit einem höheren Strafmaß sozusagen „verdrängt“ wurde bzw. gesagt wurde, er sei „Teil der anderen Tat“. Ein Bespiel zur Veranschaulichung der Subsidiaritätsklausel:
Wer aus einer Demo heraus eine Flasche auf ein Schaufenster wirft, begeht mehrere Straftaten gleichzeitig (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung). Verurteilt wurde bisher aber nur der Landfriedensbruch, weil die Sachbeschädigung schon in der anderen Tat enthalten ist (oder andersrum, je nachdem was schwerer wiegt). Jetzt kann mensch für Sachbeschädigung plus Landfriedensbruch verurteilt werden. Dies führt zu einer insgesamt höheren Strafe.
Solidarität ist und bleibt unsere beste Waffe!
Neue, verschärfte Gesetze, die darauf abzielen die linke Bewegung zu schwächen und zu verunsichern hat es in der Geschichte der BRD immer wieder gegeben. Die Liste ist lang und reicht vom Radikalenerlass bis zum Vermummungsverbot. Immer wieder hat sich aber auch gezeigt, dass solidarisches Handeln die beste Waffe im Kampf gegen An- und Übergriffe der Repressionsorgane ist, sowohl während Aktionen, als auch danch.
Allein machen sie dich ein.
United we stand!
§113 StGB :
Widerstand Widerstand begeht, wer bei Vollstreckungsmaßnahmen durch Bullen, durch Gewalt oder deren Androhung eben Widerstand leistet. Gewalt im Sinne der Rechtsprechung ist hierbei bspw. Der Versuch den Arm aus dem Griff eines Bullen zu ziehen, oder die Muskeln anszuspannen, wenn mensch weggetragen wird. Während es für einen einfachen Widerstand bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe gibt, drohen bei einem besonders schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre Knast.
§114 StGB, tätlicher Angriff
Durch die Gesetzesänderung vom April 2017 wurde dem Widerstandsparagraph noch der Straftatbestand Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) angefügt. Dieser wird begangen, wenn Polizist*innen bei Vollstreckungs- und nun auch Diensthandlungen tätlich angegriffen (zum beispiel geschubst) werden und mit mindestens drei Monaten Knast bestraft. Daher rührt die Bezeichnung „Bullenschubsparagraph“. Eine Geldstrafe ist in der Regel nicht möglich. Wichtig ist, dass der Tatbestand nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, wie Festnahmen, sondern auch schon bei Diensthandlungen, wie Streifelaufen erfüllt ist. D.h. mehr oder weniger unabhängig davon, was der*die Beamt*in gerade macht.
§§125 StGB, 125a StGB Landfriedensbruch
Landfriedensbruch begeht, vereinfacht gesagt, wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.
wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.