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dichthalten – Neuer Newsletter des EA Hamburg

Veröffentlich am 08.03.2018

Der EA Hamburg gibt unter dem Namen dichthalten einen neuen Newsletter rund ums Thema Antirepression heraus. Themen der ersten Ausgabe sind u. a. Racial Profiling und Repression zu G20. Den Newsletter könnt ihr hier herunterladen.

Kampf der Repression! Heraus zum 18. März, dem Tag des politischen Gefangenen

Veröffentlich am 26.02.2018

Soli-Konzert:
Fr, 16.03.2018 | 20:00 Uhr | KvU (Storkower Straße 119 / Prenzlauer Berg)

Demo zum Tag der politischen Gefangenen:
So, 18.03.2018 | 17:00 Uhr | Bundeskriminalamt (Am Treptower Park 5-8 / Treptow)

Aktuell erleben wir eine Zeit, die von der Mobilisierung gegen Linke und der Kriminalisierung linker Proteste geprägt ist. Darüber hinaus sehen wir uns Tag für Tag mit bedrohlichen Verschiebungen des öffentlichen Diskurses hin zu einer repressiven, alltäglichen Überwachung konfrontiert. Während die AfD in den Parlamenten mit plakativen Feindbildern hetzt, steht der Feind immer häufiger links. (mehr …)

Von Schweinen die fliegen und Alles zerstörenden Feuerbällen! Ein Resümee

Veröffentlich am 26.02.2018

Ich packe meine letzten Sachen in die große Sporttasche, in der Hoffnung diese zu Hause auspacken zu können. Jeder hat mir dazu geraten im Falle einer Haftverschonung direkt vom Gericht aus in die „Freiheit“ zu entweichen. Nicht nochmal zurück in meine Zelle. Nicht nochmal zurück, um sich gebührend zu verabschieden. Nicht die Zeit die Sachen mit Gewissheit zu packen. Es kommt öfter vor, dass die Staatsanwaltschaft noch etwas findet, um dich doch da zu behalten. Ich verabschiede mich von meinen Haftbrüdern. Sie sind sich sicher, dass ich nicht zurückkomme. Genauso wie meine Freunde draußen. Meine Anwältin beschreibt die Verschonung als das wahrscheinlichste Ergebnis. Es fällt mir schwer meine eingeredete Neutralität zu bewahren und diese nicht in blinde Hoffnung umschlagen zu lassen.

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United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!

Veröffentlich am 24.02.2018

Aufruf zur Demonstration am 17.03 in Hamburg

Im Sommer 2017 sind wir zu Tausenden international in Hamburg zusammengekommen und haben gegen den G20 Gipfel demonstriert. Nicht die offizielle Gipfelinszenierung, sondern die Proteste dagegen haben die Bilder bestimmt. Unsere Vielfältigkeit und Entschlossenheit haben es im Juli geschafft, die Propagandaveranstaltung nachhaltig zu behindern. Das ist auch gelungen, weil unterschiedlichste Gruppen und Zusammenhänge spektrenübergreifend ein gemeinsames Ziel verfolgt haben.

Wir wollen rund um den „Tag der politischen Gefangenen“ ein solidarisches Zeichen gegen Repression setzen. Mit der Demonstration werden wir zeigen, dass das staatliche Kalkül von Kriminalisierung, Einschüchterung und Spaltung scheitern wird. Die Gipfeltage waren für uns nicht nur Momente des Kennenlernens und des erfolgreichen Widerstands, sondern auch eine konsequente Zuspitzung staatlicher Repression. Vor und während des Gipfel agierte die Polizei völlig losgelöst mit großflächigen Demonstrationsverbotszonen, Campverboten und gewalttätigen Angriffen. Doch die Repression wird weiterhin fortgesetzt: lange Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen und öffentliche Denunziationsaufrufe. (mehr …)

„Society has failed – Feuer und Flamme der Repression“

Veröffentlich am 27.01.2018

Aktionstage zu G20, 28.01.-04.02.2018

Aufruf zu Aktionstagen vom 28.1. – 4.2.2018

Nach dem erfolgreichen Widerstand gegen die Politik des G20 im Sommer rufen wir in der Woche vom 28.01. – 04.02.2018 zu Aktionstagen auf. Wir waren mit vielen von euch während des G20 in Hamburg aktiv. An diese Erfahrung wollen wir sichtbar an möglichst vielen Orten mit unterschiedlichen Aktionen anknüpfen.

Es ist bereits 2018 und noch immer sitzen unsere Freund*innen und’Genoss*innen seit dem G20-Gipfel in U-Haft. Noch immer wird ein Bild der
gefährlichen Gewalttäter*innen stilisiert. Die brutalen Polizeiübergriffe vor, während und nach dem G20 Gipfel sollen heruntergespielt oder vergessen werden. Der Mythos von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Schanze hat in der Öffentlichkeit nach wie vor Bestand und bietet dem Gericht eine willkommene Grundlage, um absurd hohe Strafen zu verhängen. Dies soll von der Idee ablenken den G20 als Aufstandsbekämpfungs-Übungsfeld im städtischen Raum stattfinden zu lassen. Die Strategie des eskalativen Einsatzkonzepts der Bullen konnte nur scheitern. (mehr …)

Die Beratung in Friedrichshain pausiert

Veröffentlich am 27.01.2018

Die Beratung, die wir im Infoladen Daneben in Friedrichshain angeboten haben, muss leider auf absehbare Zeit pausieren. Aus zeitlichen Gründen, können wir aktuell nur in Neukölln und zweiwöchentlich im Wedding Beratung machen. Wir hoffen, dass die friedrichshainer Genoss*innen uns das nachsehen und der Wedding aus dem Norden, Neukölln auch aus dem Süden gut erreichbar ist.

solidarische Grüße
rh berlin

Bullenschubsen und die öffentliche Ordnung

Veröffentlich am 06.01.2018

Über die Gesetzesverschärfungen der Widerstands- und Landfriedensbruchparagrafen

„Drei Monate Knast fürs Bullenschubsen.“ Das ist die Ansage die der Bundestag pünktlich
zum G20-Gipfel gemacht hat, um neben dem lächerlich großen Polizeieinsatz noch eine jursitische Drohkulisse aufzubauen. Gemeint ist das im April 2017 beschlossene Gesetz „zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“, durch welches die §§113,114 (Widerstand/tätlicher Angriff) StGB und §§125,125a (Landfriedensbruch) StGB massiv verschärft wurden. Wer etwas Erfahrung mit Demonstrationen hat weiß, dass diese Paragraphen besonders gerne von den Bullen herangezogen werden, um vor Gericht ihre Übergriffe zu legitimieren. Genau darauf zielt diese Gesetzesverschärfung auch ab. Im Folgenden wollen wir über den Inhalt und die möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes informieren, um mensch die Möglichkeit zu geben, ihre*seine politische Tätigkeit darauf einzustellen, bzw. sich entsprechend vorzubereiten.

Gefährliche Gegenstände

Seit 2011 begeht mensch besonders schweren Widerstand, wenn sie*er während der Widerstandshandlung eine Waffe, oder ein sogenanntes „gefährliches Werkzeug“ bei sich trägt. Ein gefährliches Werkzeug kann so ziemlich jeder Alltagsgegenstand sein, von Flaschen bis hin zu Regenschirmen, wenn diese in der konkreten Situation dafür benutzt werden, Menschen zu verletzen, oder dies zumindest beabsichtigt ist. Sprich: Ein Regenschirm wird dadurch ein gefährliches Werkzeug, dass mensch ihn jemandem über den Kopf zieht, oder dies vorhat (=Verwendungsabsicht). In der aktuellen Gesetzesänderung vom April 2017 wurde diese Verwendungsabsicht gestrichen. Das heißt ein „gefährliches Werkzeug“ ist auch dann eins, wenn mensch gar nicht vorhat es als solches zu benutzen. Das eröffnet den Repressionsorganen einen weiten Auslegungsspielraum, was sie als gefährliches Werkzeug ansehen. Der Regenschirm, der wegen schlechten Wetters im Rucksack gesteckt hat oder die Flasche Limo für zwischendurch wären also möglicherweise schon Grund genug, um nicht mehr wegen „einfachen Widerstands“ verurteilt werde, sondern wegen besonders schweren Widerstands. Klingt unlogisch? Ist es auch. Man kann davon ausgehen, dass bis höchste Gerichte den Ermessensspielraum durch Grundsatzentscheidungen einschränken, diese Vorschriften sehr weit ausgelegt werden. So wird dann bei bestehenden Widerstandsdelikten einen besonders schwerer Fall konstruiert, was das Strafmaß in die Höhe schießen lässt.

Gemeinschaftliche Begehung

Als besonders schwrer Fall gilt nun auch, wenn die Widerstandshandlung mit mindestens einer weiteren Person zusammen begangen wird. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen Genoss*innen sich gegenseitig gegen Repression helfen, sich beispielsweise durch Einhaken gegen das Wegtragen von einer Sitzblockade wehren.

Gefährliches Werkzeug

Die oben beschriebende Erweiterung um „gefährliche Werkzeuge“ wurde auch beim Landfriedensbruch eingeführt. Das hat hier noch krassere Auswirkungen auf das Strafmaß, denn während der einfache Landfriedensbruch bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich zieht, sind es beim besonders schweren Fall schon sechs Monate bis zu zehn Jahren.

Die Subsidiaritätsklausel

Beim Landfriedensbruch (§ 125 StGB) wurde die Subsidiaritätsklausel gestrichen, sodass eine Handlung auch dann als Landfriedensbruch bestraft wird, wenn die selbe Tat in einem anderen Straftatbestand mit höherer Strafe bestraft werden kann. Bisher ist es so gewesen, dass der Landfriedensbruch durch Straftaten mit einem höheren Strafmaß sozusagen „verdrängt“ wurde bzw. gesagt wurde, er sei „Teil der anderen Tat“. Ein Bespiel zur Veranschaulichung der Subsidiaritätsklausel:
Wer aus einer Demo heraus eine Flasche auf ein Schaufenster wirft, begeht mehrere Straftaten gleichzeitig (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung). Verurteilt wurde bisher aber nur der Landfriedensbruch, weil die Sachbeschädigung schon in der anderen Tat enthalten ist (oder andersrum, je nachdem was schwerer wiegt). Jetzt kann mensch für Sachbeschädigung plus Landfriedensbruch verurteilt werden. Dies führt zu einer insgesamt höheren Strafe.

Solidarität ist und bleibt unsere beste Waffe!

Neue, verschärfte Gesetze, die darauf abzielen die linke Bewegung zu schwächen und zu verunsichern hat es in der Geschichte der BRD immer wieder gegeben. Die Liste ist lang und reicht vom Radikalenerlass bis zum Vermummungsverbot. Immer wieder hat sich aber auch gezeigt, dass solidarisches Handeln die beste Waffe im Kampf gegen An- und Übergriffe der Repressionsorgane ist, sowohl während Aktionen, als auch danch.

Allein machen sie dich ein.
United we stand!

§113 StGB :

Widerstand Widerstand begeht, wer bei Vollstreckungsmaßnahmen durch Bullen, durch Gewalt oder deren Androhung eben Widerstand leistet. Gewalt im Sinne der Rechtsprechung ist hierbei bspw. Der Versuch den Arm aus dem Griff eines Bullen zu ziehen, oder die Muskeln anszuspannen, wenn mensch weggetragen wird. Während es für einen einfachen Widerstand bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe gibt, drohen bei einem besonders schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre Knast.

§114 StGB, tätlicher Angriff

Durch die Gesetzesänderung vom April 2017 wurde dem Widerstandsparagraph noch der Straftatbestand Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) angefügt. Dieser wird begangen, wenn Polizist*innen bei Vollstreckungs- und nun auch Diensthandlungen tätlich angegriffen (zum beispiel geschubst) werden und mit mindestens drei Monaten Knast bestraft. Daher rührt die Bezeichnung „Bullenschubsparagraph“. Eine Geldstrafe ist in der Regel nicht möglich. Wichtig ist, dass der Tatbestand nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, wie Festnahmen, sondern auch schon bei Diensthandlungen, wie Streifelaufen erfüllt ist. D.h. mehr oder weniger unabhängig davon, was der*die Beamt*in gerade macht.

§§125 StGB, 125a StGB Landfriedensbruch

Landfriedensbruch begeht, vereinfacht gesagt, wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.

wer Teil einer Menschenmenge ist, die „mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ vornimmt und/oder „die öffentliche Sicherheit“ dadurch gefährdet. Dass jede Demo, die sich nicht alle Schikanenen durch die Bullen gefallen lässt, gerne mal zu einer solchen Menschenmenge erklärt werden kann und auch wird, ist klar.

Antwort auf den Fahndungsaufruf der Rigaer94: Drohbriefe vom Polizeistaat

Veröffentlich am 04.01.2018

Die Rote Hilfe OG Berlin solidarisiert sich mit den Betroffenen der staatlichen Drohbriefe.

Mehr dazu unter https://de.indymedia.org/node/16467

oder hier:

Am 22. Dezember 2017 gingen in verschiedenen Lokalitäten, die in Veröffentlichungen von Behörden als „linksextremistische Treffpunkte“ bezeichnet werden, anonyme Schreiben ein.
Der neunseitige Brief, doppelseitig kopiert mit jeweils 3 LichtbildernproSeite, enthält Drohungen gegen 42 vollnamentlich erwähnte Menschen. Zu 18 Personen sind Lichtbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner LKA bzw. Personalausweisfotos mit teilweise zutreffenden, meist verleumderischen Kommentaren aus Datenspeicherungen beigefügt, die dem Staatsschutz zugerechnet werden können. Weitere 24 Personen werden namentlich ohne Foto genannt.
Der Brief, der zu Dokumentationszwecken hier veröffentlicht wird (natürlich anonymisiert), ist durch ein fiktives „Zentrum für politische Korrektheit“ unterschrieben. Behauptet wird darin, dass es sich um eine Reaktion auf das Verhalten der Betreffenden im Bereich der Rigaer Straße handeln würde: „Ihr nervt einen ganzen Kiez mit Eurer Anwesenheit.“ Andererseits zeigt sich darin eine direkte Betroffenheit von der Veröffentlichung des Fahndungsaufrufes der Rigaer94.  Darin waren 54 Polizeibeamt_innen auf Portraitfotos zu sehen, die sich an der Räumung der Rigaer94 im Sommer 2016 beteiligt hatten.

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Aufruf: Silvester zum Knast

Veröffentlich am 23.12.2017

Demo: 31.12.2017 23:00, U-Bhf. Turmstr.

silvesterzumknast.nostate.net

Auch am Ende diesen Jahres wollen wir wieder ein kraftvolles Zeichen der Solidarität setzen: mit den Menschen, welche Gesetze und bürgerliche Normen gebrochen haben, deswegen von der Justiz weggesperrt und in den Betrieben der Knäste unter den prekärsten Bedingungen ausgebeutet werden. Alles im Namen der angeblichen „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ und „Sicherheit der Allgemeinheit“. Doch damit hat Knast tatsächlich wenig zu tun.

Knast ist ein Resultat der uralten Praxis der Herrschenden des Strafens und Abschreckens.
Wer gegen geltendes Recht und damit gegen eine Moral, welche von oben gepredigt wird verstößt, wird weggesperrt. Wegsperren bedeutet, aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden und nur wieder Zutritt zu gelangen, wenn mensch sich angepasst verhält und ausbeuten lässt. (mehr …)

Nach G20: Keine Beteiligung an Denunziation und der groß inszenierten Menschenjagd!

Veröffentlich am 18.12.2017

Erklärung der Kampagne United We Stand zur Öffentlichkeitsfahndung der Polizei

Bereits die letzte Pressekonferenz zu bundesweiten Hausdurchsuchungen bei Betroffenen, die im Rondenbarg von der Polizei festgestellt worden waren, war eine einzige PR-Show. Sie diente dazu, die Deutungshoheit über die Ereignisse zu gewinnen und ist Blendwerk, um von dem brutalen eigenen Vorgehen mit 14 Schwerverletzten abzulenken.

Es geht um den Rettungsversuch der Polizei am Rondenbarg nicht als brutal und in geschlossener Formation agierende gewalttätige Horde in dem Verfahren gegen Fabio dazustehen. Denn dort zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es keinerlei Anlass gab die Demo anzugreifen, noch dazu ohne jegliche Ankündigung. Aus Sicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft naht dort ein absolut peinlicher Gesichtsverlust.

Jetzt sollen Medienvertreter*innen in der bislang größten öffentlichen Fahndungsaktion „in 100 Fällen“ polizeiliche Aufgaben übernehmen und als willige Hilfspolizei dienen.
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