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Rote Hilfe verurteilt Angriff auf linke Strukturen

Veröffentlich am 15.11.2018

Heute, am 15. November führte die Berliner Polizei mal wieder eine Hausdurchsuchung durch. 560 Polizeibeamte waren im Einsatz um die Rigaer94 und zwei weitere Gebäude zu durchsuchen, angeblich wegen einem Überfall auf einen Späti. Die Rote Hilfe Berlin verurteilt diesen Einsatz auf das Schärfste. Es ist offensichtlich, dass es bei dem Einsatz, bei dem auch mit Maschinengewehren bewaffnete Spezialeinheiten zum Einsatz kamen, der Einschüchterung und Kriminalisierung linker Strukturen dient. Die Berliner Polizei und der Senat versuchen bei jedem kleinsten Anlass linke Projekte und Einzelpersonen mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anzugreifen und so Aktivist*innen einzuschüchtern und medial zu diskreditieren. Die Botschaft ist klar: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Alex Schneider, Sprecher*in der Roten Hilfe Berlin sagt dazu: „Nur mit sehr viel Naivität kann den Aussagen von Innensenator Geisel glauben, wenn er zum Einsatz in der Rigaer 94 behauptet, es gebe keine blinden Flecken im Rechtsstaat. Die Durchsuchung ist genauso offensichtlich politisch motiviert wie die vielen anderen Angriffe auf die Rigaer 94 auch.“ Desweiteren ergänzte sie: „ Es ist bedenklich mit welcher Selbstverständlichkeit schwer bewaffnete, paramilitärische Polizeieinheiten mittlerweile wegen Lappalien eingesetzt werden. Unsere Solidarität gilt den von Polizeischikane betroffenen Personen. Wir hoffen, dass die Polizei dieses Mal die Abwesenheit von Presse im Gebäude nicht dafür nutzt um Bewohnerinnen und Bewohner zu misshandeln.“

Rote Hilfe OG Berlin

Sanitätsausrüstung verstößt nicht gegen Versammlungsgesetz

Veröffentlich am 11.11.2018

Freispruch für Berliner Demosani vom Vorwurf der Vermummung und „Schutzbewaffnung“ rechtskräftig

Wir hatten im Dezember 2017 über die Verurteilung eines Demosanitäters berichtet, der im Einsatz auf einer Demonstration Atemmaske und Schutzhelm getragen hatte. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wurde der Sanitäter bereits am 14.09.2018 freigesprochen; das Urteil ist nach Rücknahme der Revision der Staatsanwalt inzwischen rechtskräftig.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass eine die Erkennbarkeit erschwerende Aufmachung allein nicht strafbar sei. Der Täter müsse auch beabsichtigen, die Feststellung seiner Identität zu verhindern. Der angeklagte Sanitäter hatte im Einsatz auffällige orange Kleidung getragen und im Prozess erklärt, er habe die Atemschutzmaske aus hygienischen Gründen angelegt. Ähnliches gelte für den Schutzhelm, der nicht zur Abwehr von Polizeigewalt gedient habe.

Das Gericht hob das erstinstanzliche Urteil auch hinsichtlich der weiteren Anklagepunkte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung auf. Das Landgericht erkannte den Widerspruch zwischen der belastenden Aussage eines Polizisten und dem Einsatzvideo und sprach den Angeklagten frei.

Das erstinstanzliche Urteil aus dem Dezember 2017 hatte bundesweit bei Sanigruppen, aber auch Polizeibehörden für Aufsehen gesorgt. Das Landgericht stärkt nun die Position von Sanitätern, Journalisten und Demobeobachtern, die sich in angespannten Versammlungssituationen durch geeignete Ausrüstung schützen, während sie ihren Aufgaben nachgehen.

#unheimlichsicher – Gegen die Innenministerkonferenz in Magdeburg

Veröffentlich am 10.11.2018

Aufruf zur Demonstration am 24.11.2018 in Magdeburg

Zugtreffpunkt Berlin 10:30 Uhr Alexanderplatz

Am 28. November findet in Magdeburg die alljährliche Innenministerkonferenz statt.

Die IMK ist seit 1954 ein Zusammenschluss der Innenministerien der Bundesländer. Sie teilt sich in sechs Arbeitskreise, die nahezu alle bundesinneren Themen umfassen. In dieser Form tagt sie zweimal jährlich.

Dieses Jahr findet die IMK unter Schirmherrschaft des sachsen-anhaltinischen CDU-Innenministers Holger Stahlknecht statt. Unterstützung erhält er vom neuen rechtskonservativen Bundesinnenminister Horst Seehofer. Eines der im Rampenlicht stehenden Themen ist die Schaffung eines bundesweit einheitlichen „Polizei-Muster-Gesetzes“ (PAG). Schon im letzten Jahr wurde hier der Paragraph §113 im Zuge der G20-Proteste verschärft. Weitere Strafverschärfungen und erweiterte Befugnisse für Polizei und Ordnungsämter sind in Planung. (mehr …)

Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten

Veröffentlich am 04.11.2018

Wir rufen auf zur Demo gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus am 01.12.2018 in Berlin

25 Jahre erfolglos gegen den Traum von Demokratie, Freiheit und Frieden: Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei stehen an der Spitze der Länder, die global gegen demokratischen Protest und Freiheitsbewegungen kämpfen. Seit 25 Jahren ist die PKK nunmehr in Deutschland verboten. Doch die PKK und ihr Projekt des Demokratischen Konföderalismus haben in dieser Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Nicht umsonst titelte die Taz im September 2014: ‚Die PKK gehört zu Deutschland‘. Die Stärke dieser Freiheitsbewegung und die Erfolglosigkeit der deutsch-türkischen Demokratiefeindlichkeit werden wir am 1. Dezember gemeinsam auf den Straßen der deutschen Hauptstadt unterstreichen – als Demokrat*innen, Feminist*innen, Anti-Faschist*innen und als Internationalist*innen. (mehr …)

Ermittlungsverfahren wegen Verteidigung von Pressefreiheit

Veröffentlich am 01.11.2018

Wir dokumentieren einen Artikel von Peter Nowak, Achim Schill, und Detlef Georgia Schulze zum Verbot von linksunten.insymedia.org

Wir hatten uns im vergangenen Jahr gegen das kurz zuvor verfügte Verbot des – auch von Linksradikalen genutzten – internet-Mediums linksunten.indymedia.org ausgesprochen. Nun bekamen wir Post vom Landeskriminalamt Berlin. Wir werden „beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben:

Tatvorwurf: Verstoß Vereinsgesetz […]
Tatörtlichkeit: Internet, Ihr Artikel vom 31. 8. 2017
http://systemundcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/“

Mit jener Tatörtlichkeit dürfte wohl folgender Text gemeint sein:

#linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen

Die tatsächliche URL des Artikels lautet allerdings:

http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/

Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: (mehr …)

Nächstes Urteil gegen pro choice – Aktivist*innen

Veröffentlich am 01.11.2018

http://schweigemarsch-stoppen.de/

Am 12. Juni 2017 fand unsere Demonstration “Leben schützen! Abtreibung legalisieren! Weg mit § 218!” in Annaberg-Buchholz statt. Bei der Abreise, d.h. beim Zustieg in die Busse, kam es aus heiterem Himmel zu massiven Übergriffen seitens der anwesenden sächsischen Polizei.

Im Rahmen dieses Polizeieinsatzes kam es zu temporären
Ingewahrsamnahmen, bei denen zwei Personen ihre Personalien abgeben mussten und sich im Anschluss mit Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (nach dem wenige Wochen zuvor verschärften § 113 StGB) bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung konfrontiert sahen. Das erste Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB wurde gegen eine Auflage, d.h. eine Zahlung in Höhe von 200 € an eine gemeinnützige Organisation, eingestellt. Das zweite Verfahren (Widerstand in Tateinheit mit Körperverletzung) begann am 12. März 2018, wurde am 12. Juli 2018 fortgesetzt und endete nach insgesamt drei Prozesstagen mit folgendem Urteil: 120 Tagessätze á 50 € zzgl. Schmerzensgeld an den Polizeibeamten in Höhe von 300 €. Der Angeklagte hat zudem die gesamten Gerichtskosten zu tragen. Das Strafmaß bedeutet, dass die angeklagte Person vorbestraft ist. Der Richter folgte mit seinem Urteil immerhin nicht der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Pro Choice Sachsen kritisiert die Verurteilung auf das Schärfste. Von Beginn an haben Polizeikräfte unsere Demonstrationen in Annaberg drangsaliert, schikaniert und mit rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen überzogen. Ihre Einschüchterungsstrategie wird nicht aufgehen. Ihre Repression und auch der verschärfte Strafrechtsparagraph 113 werden uns nicht davon abhalten, für die volle Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und für den Feminismus auf die Straße zu gehen. Von unserer Kritik an christlichem Fundamentalismus und dem antifeministischen Rollback werden wir uns nicht abbringen lassen! Wir möchten auch in Zukunft, dass alle Menschen, die unsere Ziele teilen, sich unseren Demonstrationen anschließen können und nicht aus Furcht vor Polizeigewalt, Repression und Prozesskosten zu Hause bleiben. Deshalb werden wir den Angeklagten mit den anstehenden zu zahlenden Kosten nicht allein lassen! Wir bitten euch deshalb, Geld zu spenden und/oder Solitresen/Solikonzerte/Soliparties zu organisieren.

Spendenkonto:
evibes e.V.
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE 22 8505 0300 0221 0618 35
BIC: OS DD DE 81 XXX
Kennwort: Spende Repression

PRO CHOICE UNITED!

­Die Rote Hilfe Berlin verurteilt die öffentlichen Einschüchterungsversuche der Berliner Polizei

Veröffentlich am 25.10.2018

Wie jedes Jahr fand auch dieses Jahr eine revolutionäre 1.Mai Demonstration in Kreuzberg statt.
Nach dem Auftakt am Oranienplatz lief die Demo friedlich quer durch Kreuzberg 36 bis zum Schlesischen Tor. Dort wurde sie, wie jedes Jahr, von hunderten Polizisten in Kampfausrüstung brutal angegriffen. Genoss*innen wurden zusammengeschlagen, mitgenommen und teilweise erst Tage später aus dem Gewahrsam entlassen.
Derartige Gewaltorgien haben Tradition und hinterlassen bei den Betroffenen oft nachhaltige physische und psychische Verletzungen. Die Berliner Polizei interessiert das wenig. Beschönigend als „Maßnahmen zur Beweissicherung“ bezeichnet und im Nachhinein von Richter*innen abgesegnet, wird staatlich sanktionierte Polizeigewalt regelmäßig als ebenso normal wie alternativlos dargestellt.

Ähnlich verhält es sich mit dem jüngsten Streich des LKA 523, der auf sogenannten „Linksextremismus“ spezialisierten Abteilung des polizeilichen Staatsschutzes.
Wie aus Presseberichten hervorgeht haben sich am 1. Mai 2018 Berliner Polizist*innen im Dachgeschoss des Hotel Orania am Oranienplatz einquartiert und von dort mit einem Teleobjektiv die Auftaktkundgebung der Demonstration abfotografiert. Dabei entstandene Porträtfotos werden nun in einem öffentlichen Fahndungsaufruf vom LKA 523 genutzt um Genoss*innen, die angeblich an der Demonstration teilgenommen haben an den Pranger zu stellen und zu ihrer Denunziation aufzurufen.
Dass den Betroffenen, laut Polizeimeldung, außer sich ein Tuch vor den Mund zu ziehen und Rauchtöpfe zu zünden nichts nachgewiesen werden kann, hindert die Berliner Polizei nicht daran sie für alles verantwortlich zu machen, was am 1. Mai in Kreuzberg passiert ist. Schließlich seien sie mit der revolutionären 1.Mai Demonstration ja Teil einer Gruppe von Straftätern gewesen. So wird indirekt schon die Teilnahme an einer Demonstration zum Straftatbestand erklärt. (mehr …)

FIGHT BACK! Naziübergriffe in Neukölln!

Veröffentlich am 10.10.2018

An dieser Stelle dokumentieren wir ein Statement zu den  Nazi-Angriffen in Neukölln in den vergangenen Tagen:

Naziübergriffe in Neukölln!

In der Nacht zum Samstag den 29.09. sowie gestern Nacht (05.10.) sammelten sich Nazi-Gruppen von 15-20 männlichen Personen zwischen 18-35 Jahren im Schillerkiez und am U-Bahnhof Boddinstraße. Konfrontiert mit engagierten Antifaschist*innen, kam es zu Auseinandersetzungen und Angriffen, die erfolgreich abgewendet werden konnten. Bisher gibt es noch keine gesicherten Infos über die Nazis.

Falls ihr Beobachtungen gemacht habt, schreibt diese bitte an: kontakt@neukoelln-gegen-nazis.de

Wenn wir genug belastbare Informationen bekommen oder rausgefunden haben, werden wir diese veröffentlichen.

Verteilt diese Info an Nachbar*innen, Kneipen, Spätis etc. im Kiez!

Antifaschistischen Selbstschutz organisieren!

 


Polizei stürmt Jugendzentren Potse & Drugstore mit Gewalt!

Veröffentlich am 17.09.2018

Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Aktivist*innen des Jugenzentrums Potse & Drugstore.

Am 16.09 um kurz nach 3 Uhr morgens hat die 13. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei die Jugendzentren Potse & Drugstore brutal gestürmt. Durch diesen Einsatz wurden einige der Mitarbeiter*innen und Jugendliche verletzt.

Zuvor trafen bei den Kollektiven der beiden Jugendzentren mehrere Lärmbeschwerden ein, auf Grund des jährlichen Geburtstagsfestivals zum 46. Geburtstag.

Diese Lärmbeschwerden wurden durch die Berliner Polizei an uns getragen, indem die Polizei mehrfach vorgefahren ist und auch Ansprechpersonen telefonisch kontaktiert hat. Diese Beschwerden & Anzeigen wurden durch rent24 aufgegeben (CoWorking Spaces und „temporäres“ Wohnen, kürzlich eingezogen). Es wurde sich mit der Polizei darauf geeinigt, die Lautstärke zu reduzieren und auch den Bass/Subwoofer auszuschalten. Dies wurde telefonisch vereinbart und auch eingehalten. Es gab eine Zusage des Polizeibeamten, dass das Anliegen damit geklärt wäre.

Um kurz nach 3 sind 6 Mannschaftswagen der 13. Einsatzhundertschaft, 6 Streifenwagen und ein Einsatzleitwagen der Polizei vor den Jugendzentren eingetroffen. Daraufhin haben sich die ehrenamtlichen Jugendlichen mit den Polizist*innen in Kontakt gesetzt, um den Sachverhalt zu klären. Währenddessen wurde von der Polizei die Straße abgesperrt und die Beamt*innen fingen an sich ihre Panzerung/Einsatzkleidung anzuziehen. Es wurde von den Jugendlichen erfragt, ob ein Durchsuchungsbefehl vorläge oder Gefahr im Verzug sei. Der Einsatzleiter behauptete es bestünde Gefahr im Verzug, aufgrund der Ruhestörung, die eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Es wurde außerdem von den Jugendlichen angeboten, die Veranstaltung eigenständig zu beenden und die Besucher*innen hinaus zu begleiten.

Noch während des Gesprächs mit dem Einsatzleiter begannen die behelmten Einsatzkräfte das Gebäude zu stürmen. Die Jugendlichen versuchten dies zu verhindern, um eine unnötige Eskalation zu vermeiden und eine Massenpanik zu verhindern. Das Jugendzentrum war zu dem Zeitpunkt noch gut besucht, die Konzerte jedoch seit geraumer Zeit beendet und die Musik lief auf Zimmerlautstärke.

Bei dem Versuch in den Eingangsbereich der Jugendzentren einzudringen wandten die Einsatzkräfte massive Gewalt an. Die Jugendlichen wurden durch die Polizei geschlagen und zu Boden gedrückt. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, wurde die Feuerschutztür zu den Räumlichkeiten zugezogen und die verbliebenen Besucher*innen aufgefordert, über die Notausgänge die Räume zu verlassen. Im Innenhof hat die Polizei einzelnen Besucher*innen verwehrt sich von den Räumlichkeiten zu entfernen. Zeitgleich drohte die Polizei damit, mit mitgebrachtem Rammbock und Brecheisen die genannte Feuerschutztür aufzubrechen.

Ehrenamtliche, die sich noch auf der Straße befanden, haben daraufhin das Gespräch mit dem Einsatzleiter gesucht. Sie überzeugten ihn davon die Räumlichkeiten nicht gewaltsam zu öffnen, sondern mit den ehrenamtlichen Jugendlichen eine gemeinsame, friedliche Lösung zu finden. Die Polizei drohte an, die Räumlichkeiten gewaltsam zu öffnen und diese versiegeln zu lassen. Daraufhin sahen sich die Jugendlichen gezwungen, sich der Forderung der Polizei zu beugen und mit diesen die Räumlichkeiten gemeinsam zu begehen, damit diese sich vergewissern können, dass die Besucher*innen gegangen sind und die Veranstaltung wie
abgesprochen beendet wurde.

Während sich die Polizei in den Räumlichkeiten von Potse & Drugstore befand, wurde ein ehrenamtlicher Mitarbeiter aus unbekannten Gründen festgenommen. Außerdem wurden während des gesamten Einsatzes Videoaufzeichnungen, sowohl von den Besucher*innen, als auch den Räumlichkeiten angefertigt. Zudem wurden Infomaterialien durch Beamt*innen entwendet. Dies geschah gegen unseren Willen, nachdem uns zugesichert wurde, dass dies nicht passiert.

Einigen Besucher*innen wurden trotz Zusage, ihre Sachen rausholen zu können, der Zutritt verwehrt und ihnen und sowohl weiteren Jugendlichen willkürlich Platzverweise ausgesprochen.

Um kurz nach 5 Uhr morgens hat die Polizei ihre Einsatzkräfte vor der Tür der Jugendzentren abgezogen. Die Ehrenamtlichen, Besucher*innen und Jugendlichen sind entsetzt, über die Brutalität des vermeidbaren Einsatzes und stehen weiterhin unter Schock.

Politiker*innen des Abgeordnetenhauses und der BVV Tempelhof-Schöneberg waren anwesend und konnten den Einsatz beobachten.

Eine Besucherin berichtet: „Der Einsatz kam aus heiterem Himmel! Das Konzert war schon lange vorbei und auf einmal müssen wir überstürzt raus!“.

Ein anderer Besucher sagt: „Auf einmal kam die Polizei rein und hat
meinem Kumpel ohne Grund in den Unterleib geschlagen!“.

Die Kollektive beider Jugendzentren fordern die Untersuchung des
Einsatzes! Außerdem eine Stellungnahme von den politisch Verantwortlichen!

Pressekontakt: presse.drugstore.potse@online.de
Pressehandy: 015750939824

Getroffen hat es Einen, gemeint sind wir alle.

Veröffentlich am 13.09.2018

Wie wir erfahren haben wurde am 4.September eine Person in der U7 nach einer antifaschistischen Intervention mit einem Messer niedergestochen. Dabei wurde die Person lebensgefährlich verletzt. Wir freuen uns, dass der Genosse wohl wieder außer Lebensgefahr ist und wünschen gute Besserung. Getroffen hat es Einen, gemeint sind wir alle.

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