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Kundgebung im Gedenken an die Ermordung von Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez

Veröffentlich am 07.01.2020

Aufruf der Solikampagne Freiheit für Yildiz

Am Donnerstag, 09.01.2020, um 8 Uhr vor demKammergericht Schöneberg, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin- Schöneberg

Vor genau 7 Jahren wurden die kurdischen Feministinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez in Paris erschossen. Hintergrund waren die Aktivitäten der drei Frauen, die sich für ein selbstbestimmtes Leben von Kurdinnen und Frauen einsetzten. Das Leben Sakine Cansız’ war stets durch Repressionen durch den türkischen Staat geprägt. So verbrachte sie 12 Jahre lang im türkischen Militärgefängnis in Diyarbakir in Haft und wurde dort gefoltert. Doch auch im europäischen Exil waren Sakine, sowie Fidan und Leyla nicht sicher. Die türkische Repressionsmaschinerie hatte ebenso lange Arme, wie europäische Staaten kein Interesse am Schutz von den politisch verfolgten Frauen hatte: Am 09.01.2013 wurden die drei Kurdinnen in Paris durch den türkischen Geheimdienst ermordet.

Warum vor dem Kammergericht?

Seit Ende Oktober 2019 wird die Kurdin und Feministin Yildiz Aktaş hier in Berlin angeklagt. Der Vorwurf: Mitgliedschaft einer terroristischen Organisation im Ausland nach §129a/b. Auch Yildiz kämpfte als Feministin und Kurdin für die Selbstbestimmung von Frauen und Kurd*innen, auch Yildiz erlebte zahlreiche Festnahmen in der Türkei – bereits mit 12 Jahren war sie im Foltergefängnis von Diyarbakir, wo sie Sakine Cansız kennenlernte und durch sie grenzenlose feministische Solidarität und Unterstützung erfuhr, die ihr halfen als Mensch die Folter und das Gefängnis zu überleben. Der Mord an Sakine erschütterte Yildiz schwer, insbesondere weil sie zu dem Zeitpunkt nach jahrzehntelangem Kampf selber nach Deutschland geflohen war. Doch auch jetzt wieder zeigt sich der europäische Staatsapparat als Handlanger der türkischen Regierung: In der Beweisaufnahme gegen Yildiz werden Kundgebungen und Ausstellungen angeführt, die Yildiz im Gedenken an ihre Freundin Sakine organisierte, um ihrem Schmerz politischen Ausdruck zu verleihen. Auf dieser Grundlage soll sie nun kriminalisiert werden. Wir verurteilen den deutschen Staat und seine zynische Moral zutiefst!

Ein Einzelfall?

Keinesfalls! Nicht nur Yildiz, Sakine, Leyla und Fidan haben keinen sicheren Ort auf der Welt. Insbesonders linke, staatskritische Geflüchtete wie bspw. auch iranische Oppositionelle erfahren häufig erneute Repressionen oder eben sogar ihre Ermordung in den Staaten, in denen sie Asyl beantragen. Ein Interesse an der Verfolgung der Täterinnen besteht häufig nicht – da die Geflüchteten nicht als schützenswerte europäische Bürgerinnen angesehen werden und die Kritik an den mörderischen Regimen die ökonomischen und geostrategischen Beziehungen Deutschlands beeinträchtigen würde.

Als erste Schritte fordern wir…

  • die erneute Prüfung der Erfolgungsermächtigung gegen Yildiz Aktas
  • die Einordnung der kurdischen Bewegung und ihrer verschiedenen Organisationen als eine antikoloniale Befreiungsbewegung und eine Abkehr des Narrativs einer “terroristischen Vereinigung”
  • die Anerkennung der kurdischen Bewegung und deren Umsetzung des demokratischen Konförderalismus – einer Gesellschaftsform, die eine wahrhafte demokratische Alternative zum Nationalstaat darstellt
  • die Abschaffung des § 129 a/b
  • ein Ende der Kriminalisierung von Kurdinnen und anderer emanzipatorischer Kräfte!
  • eine faktische Anwendung des Rechts auf Asyl und somit realen Schutz von politisch Verfolgten!
  • ein Ende der Kollaboration Deutschlands mit dem türkischen Staat und anderen mörderischen Regimen!
  • ein freies und selbstbestimmtes Leben für Frauen, Trans und nichtbinäre Menschen, hier und überall!

Im Verborgenen Nazis helfen

Veröffentlich am 29.12.2019

Bundesamt für Verfassungsschutz wirbt um junge Patriot/innen

Nächste Beratungen erst am 7./8. Januar

Veröffentlich am 22.12.2019

Wegen der Feiertage finden unsere nächsten Beratungstermine erst am Dienstag, 7. Januar, im Wedding und am Mittwoch, 8. Januar, in Neukölln statt.

Wenn ihr in der Zwischenzeit Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder ähnliches erhaltet: Legt fristgerecht Einspruch ein! Den könnt ihr, wenn es nach einer Beratung sinnvoll erscheint, wieder zurücknehmen. Sendet keine Anhörungsbögen zurück und macht keinerlei Aussagen! Die könnt ihr später nicht mehr zurücknehmen. Und kommt dann im neuen Jahr in eine unsere Beratungen, um die Angelegenheit zu besprechen.

Wer noch nach guten Vorsätzen für das neue Jahr sucht: Wenn ihr noch nicht Mitglied der Roten Hilfe seid, tretet jetzt ein und leistet kontinuierlich eure Beiträge! Während die Justiz die Rädelsführer aus Hannibals faschistischer Schattenarmee als unpolitische Waffensammler darstellt und mit Samthandschuhen anfasst (taz-Bericht), werden antirassistische Demonstrant*innen inzwischen schon für das Werfen von Papierfliegern verfolgt (SZ-Bericht). Dagegen muss die gesamte Linke sich zusammenschließen und Solidarität organisieren. Wenn ihr bereits Mitglied seid und den ermäßigten Mindestbeitrag zahlt, prüft ob ihr auf den Mindestbeitrag erhöhen könnt. Wenn ihr den Mindestbeitrag zahlt, prüft ob ihr auf den Solibeitrag erhöhen könnt. Im kommenden Jahr stehen teure Prozesse an, z. B. mehrere Großprozesse wegen der Demonstration am Rondenbarg beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Die Justiz fährt hier schwere Geschütze auf. Kämpfen wir dafür, dass diese Prozesse mit einer Pleite enden, wie das im ersten Prozess gegen Fabio der Fall war!

Wir wünschen euch ein kämpferisches und solidarisches Jahr 2020!

Wenn ihr zu Silvester noch nichts vorhabt, die Gefangenen im Knast in Lichtenberg freuen sich über Besuch.

„Überwachung von Feminismus und rechte Gewalt“- Presseerklärung zum Prozesstag von Yildiz Aktas

Veröffentlich am 14.12.2019

Presseerklärung der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş vom 6. Dezember

Artikel 12 der UN-Menschenrechtscharta verbietet willkürliche Eingriffe des Staates in die Freiheits- und Privatssphäre. Demnach sind nur ebensolche Eingriffe zulässig, die auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Der §129 a/b hebelt diese grundlegenden Rechte aus, indem durch den Vorwurf „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ , auch Tätigkeiten wie Demonstrationen zu organisieren, die unter die freie Meinungsäußerung fallen, kriminalisiert werden. Der heutige Prozesstag von Yildiz Aktas machte das wieder einmal deutlich. Die Entscheidung, wer auf der EU „Terrorliste“ landet, ist immer eine politische. Die Gewaltenteilung wird faktisch aufgehoben, indem das Bundesjustizministerium festlegt gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln soll.

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Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!

Veröffentlich am 08.12.2019

Hier gehts zur Petition

Schreibe einen Protestbrief

Wer seine Solidarität auch mit Taten ausdrücken will, kann hier Mitglied der VVN-BdA werden

Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der Nazi-Verfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern, der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen.

Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, da dadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann.

Erster #borni Prozess: Bericht und Prozesserklärung

Veröffentlich am 29.11.2019

Squat the city, fight the law!

Wir berichten hier von einem juristischen Verfahren gegen jene, die sich dafür einsetzen, Räume zu schaffen, die nicht staatlicher Kontrolle unterliegen und in denen politische Veränderungen ausprobiert werden können. Räume, zu denen viele Menschen Zugang haben, da sie günstig und offen für alle sind. Wir berichten hier von einem juristischen Verfahren gegen jene, die sich mit ihren Taten direkt oder indirekt gegen Strukturen und Ereignisse richten, welche vom Staat mitverursacht und/oder mitverantwortet werden. Das Ergebnis liegt eigentlich auf der Hand, denn es ist kein neues: Polizeigewalt gibt es nicht, die Polizei lügt nie und Eigentum; Ja Eigentum muss geschützt werden.

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Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Schwerer Angriff auf die VVN-BdA

Veröffentlich am 22.11.2019

Presseerklärung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.

Am 4. November hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.

Das Finanzamt Berlin handelt damit anders, als das Finanzamt Oberhausen-Süd, das der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei.

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“Totale Überwachung” – Presseerklärung zum Prozess gegen Yildiz

Veröffentlich am 20.11.2019

Presseerklärung der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ zum fünften Verhandlungstag (15.11.2019) im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş

Den Auftakt des heutigen Prozesstages bildete die altbekannte Forderung des vorsitzenden Richters, dass sich alle Personen im Saal erheben mögen, um ihm den entsprechenden Respekt zu zollen, welche von den diensthabenden Justizbeamt*innen vehement bis zu ihrer Realisierung widerholt wurde.

Zollen wir also den Richter*innen und der unsere Grundrechte verteidigenden Justiz vollen Respekt. Ganz anders, als es umgekehrt die deutsche Justiz und ihre ausführenden Institutionen gegenüber der Angeklagten Yildiz Aktas tun.

Nach einer kurzen Verlesung eines nicht kontextualisierten Statements zu Protesten nach Angriffen auf einen kurdischen Märtyrerfriedhof als Beweisaufnahme, wurden der Haftbefehl gegen Yildiz, sowie das Anhörungsprotokoll ihrer ersten Vorführung vor Gericht, direkt nach der Verhaftung in Esslingen, auf Anweisung des Senats auszugsweise vorgelesen. Dann folgte, nach einer kurzen Unterbrechung, der Hauptteil der heutigen Verhandlung, während dem wir Zeug*innen der Totalität von Observation werden durften.

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VERFAHREN EINGESTELLT – Solidarität mit Adam Baher

Veröffentlich am 16.11.2019

UPDATE: Zahlreiche Unterstützer*innen zeigten heute Solidarität beim Prozess gegen Adam. Nach wenigen Minuten wurde das Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 300 Euro an die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete Xenion. Es steht damit Adams Einbürgerung nicht mehr im Wege.

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am Dienstag, den 19.11.2019

5 Jahre nach der gewaltvollen Räumung des Protestcamps am Berliner Oranienplatz eröffnet die Berliner Staatsanwaltschaft einen Prozess gegen den bekannten Refugee-Aktivisten Adam Baher. Adam engagiert sich seit Beginn der selbstorganisierten Protestbewegung für die Rechte von Geflüchteten, gegen Rassismus und Polizeigewalt. Nun muss er sich selbst gegen polizeiliche Willkür unter dem Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verteidigen.

Die Anklage gegen Adam kommt mit mehr als fünf Jahren Verspätung. Zufall ist dies wohl kaum, denn er hatte vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Dies wurde seitens der Berliner Staatsanwaltschaft offenbar zum Anlass genommen, Ordnung in ihre Aktenberge zu bringen und gleich noch ein Exempel an einem bekannten politischen Aktivisten zu statuieren. Solange das Strafverfahren offen ist, ist der Weg zur Staatsbürgerschaft für Adam erstmal blockiert.

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#besetzen: Allgemeines Statement zu Repression

Veröffentlich am 16.11.2019

Berlin im Herbst 2019: Auf der einen Seite tausende Menschen, die auf der Straße leben, Hunderttausende die sich die Miete nicht mehr leisten können, ganze Nachbarinnenschaftsstrukturen, die zerstört werden. Auf der anderen Seite Unternehmen, die Wohnraum leerstehen lassen und auf Kosten der Mieterinnen Profite erzielen. Die Armen werden ärmer, die Reichen werden reicher. Diese Entwicklung ist systembedingt und kann nur antikapitalistisch gestoppt werden!

In den letzten Jahren hat sich eine breite Bewegung gegen den Ausverkauf der Stadt gebildet. Menschen wehren sich gegen Verdrängung, schließen sich in Mieter*innen-Initiativen zusammen, initiieren ein Volksbegehren für die Enteignung der großen privaten Wohnungsunternehmen und vieles mehr.

Ein Teil dieser stadtpolitischen Bewegung ist die Kampagne #besetzen, mit der seit 2018 mehrere Häuser und Plätze besetzt wurden, zuletzt während der stadtpolitischen TuMalWat-Tage im September.

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