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Lina ist in U-Haft

Veröffentlich am 07.11.2020

Am 05.11.2020 führte die Generalbundesanwaltschaft einen Einsatz gegen vermeintliche AntifaschistInnen in Leipzig duch. Für eine von ihnen hatte das LKA einen Haftbefehl mitgebracht, mit welchem sie eine Person in Untersuchungshaft nahmen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen an mehreren Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu sein, beziehungsweise selbige geplant und vorbereitet zu haben. Ergänzt wird das ganze durch den obligatorischen Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gegründet zu haben, deren Ziel es sein soll “Angriffe gegen Personen der Rechten Szene durchzuführen”.

Am 06.11 bestätigte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Lina. In einer Pressemitteilung bezichtigt der Generalbundesanwalt sie der taktischen Kommandoführung sowie eine “herausgehobenen Stellung” innerhalb jener Vereinigung eingenommen zu haben. Von der Klatschpresse wird sie dadurch zur “Anführerin” umgedeutet.

Lina wird in diesen Minuten in die JVA gebracht. Vor ihr liegen viele anstrengende Wochen die neben Nerven auch jede Menge Geld kosten werden:

Spenden für Lina an:

Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: unverzagt

Weitere Infos bald hier

Auf der Mauer auf der Lauer sitzt ‘ne kleine Wanze

Veröffentlich am 04.11.2020

Wie im Artikel „HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren“ (Indymedia) bekannt wurde, wurden kurz vor den Razzien ein GPS Sender und ein Abhörgerät in einem Fahrzeug gefunden.

Einer zeitnahen Veröffentlichung kamen die Bullen leider zuvor, sodass dies jetzt nachgeholt werden soll.

Die Geräte wurden offensichtlich vom Bundeskriminalamt eingebaut, um im vorliegenden §129 Verfahren Erkenntnisse über die Beschuldigten zu gewinnen. Generell ist es sehr wichtig, solche Dinge nicht für sich zu behalten, sondern diese verdeckten Methoden ans Licht zu bringen.

weiterlesen bei Indymedia

Feminism is not a crime! Repression und Polizeigewalt gegen Aktivist:innen in Berlin

Veröffentlich am 03.11.2020

Bis zu 100 Aktivist:innen haben in den vergangenen Wochen Strafbefehle erhalten, der erste Gerichtsprozess ist für den 4. November 2020 angekündigt. Das Berliner Bündnis What the fuck?! kritisiert die massive Repression.

2019: Während unserer Proteste gegen christliche FundamentalistInnen und ihren „Marsch für das Leben“ am 21. September letzten Jahres in Berlin wurden um die 100 Aktivist:innen nach einer friedlichen Sitzblockade stundenlang von der Polizei eingekesselt und danach in die Gefangenensammelstelle gebracht. Schon bei der Auflösung der Sitzblockade wandte die Polizei unnötig Gewalt u. a. Schmerzgriffe an. Nach stundenlangem Aufenthalt in der Gesa und abschließender Identitätsfeststellung wurden unsere Genoss:innen wieder frei gelassen. Es hagelte Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Vermummung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Das Strafmaß lautet 20 Tagessätze.

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Beratungsstellen bleiben geöffnet, aber…

Veröffentlich am 22.10.2020

Die Corona-Fallzahlen in Berlin steigen rasant an. Die Beratungsstellen in Neukölln, Wedding und Kreuzberg bleiben geöffnet, wir bitten euch aber um Folgendes:

Wenn ihr Anliegen habt, die sich per E-Mail klären lassen, dann schreibt uns eine E-Mail und kommt nicht in die Beratung. Am sichersten schreibt ihr PGP verschlüsselt, unseren Schlüssel findet ihr hier. Bei Bedarf können wir euch auch anrufen, schickt uns dafür eure Telefonnummer und die Zeiten, zu denen ihr gewöhnlich erreichbar seid. ACHTUNG: Sagt am Telefon und schreibt in den E-Mails nichts, dass die Bullen noch nicht wissen und dass euch belasten könnte.

Wir möchten den Andrang in den Beratungsstellen verringern und uns auf die Genoss*innen konzentrieren, die darauf angewiesen sind, dorthin zu kommen. Weil eine Sprachbarriere besteht, weil sie die Technik nicht beherrschen oder keinen Zugang dazu haben oder weil es um sensible Dinge geht, die sich nun einmal nicht per E-Mail oder telefonisch klären lassen.

Wenn ihr zu uns kommt, zieht euch warm an. Stellt euch darauf ein, draußen vor der Tür zu warten, bis ihr an der Reihe seid. Das kann eine Weile dauern. Auch drinnen wird es dieses Jahr kälter sein als sonst, weil wir so gut wie möglich lüften. Tragt drinnen unbedingt eine Maske.

Eure Verfahren sind schon abgeschlossen und ihr möchtet finanzielle Unterstützung beantragen? Hier findet ihr eine Übersicht, welche Unterlagen wir von euch benötigen. Ihr könnt uns die Sachen gern per E-Mail schicken oder ihr gebt sie (vollständig!) in der Beratungsstelle einfach kurz ab.

Auch wir sind von Corona betroffen, werden krank oder müssen sicherheitshalber in Quarantäne bleiben. Möglicherweise fallen Beratungen kurzfristig aus, dann weisen wir auf unserem Twitter Account darauf hin. Vielleicht müssen wir, wenn zu viel Andrang ist, auch einige von euch bitten, die Woche drauf noch einmal wieder zu kommen.

HardFacts zu den Durchsuchungen in Berlin/Athen im §129 Verfahren

Veröffentlich am 22.10.2020

Im Folgenden soll ein Überblick zu den erfolgten Maßnahmen und den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben werden. Sinn und Zweck der Veröffentlichung ist es vor allem Spekulationen und Gerüchten vorzubeugen, aber auch einen öffentlichen Umgang mit den Repressionsversuchen des Staates und seiner Sicherheitsbehörden zu haben.

Eine politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen und deren Hintergründen soll zeitnah publiziert werden.

Am 7. Februar 2019 leitete der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ein Verfahren nach §129a – der Bildung einer terroristischen Vereinigung – gegen drei beschuldigte Personen ein, wobei schon von Anfang an 7 Personen im Fokus der Ermittlungen standen.

So wurden ab dem 1.Juni 2019 auch die anderen Personen als Beschuldigte in das Verfahren eingetragen und der Vorwurf von §129a auf §129 Abs. 1 – also der Bildung einer kriminellen Vereinigung – herabgestuft.

Die Bearbeitung des Verfahrens zeigt dabei eindrucksvoll die Zusammenarbeit verschiedenster Behörden – der Länder, des Bundes, der Verfassungsschutzbehörden, als auch international.

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Hausdurchsuchungen in Berlin und Athen

Veröffentlich am 17.09.2020

Die Rote Hilfe Berlin verurteilt die Angriffe auf linke Strukturen in Berlin und Athen.

Am Mittwochmorgen verschafften sich Polizist*innen im Auftrag der Bundesanwaltschaft gewaltsam Zugang zu diversen Wohnungen in Berlin und Athen. Außerdem wurde die anarchistische Bibliothek „Kalabalik“ in der Reichenbergerstraße durchsucht.

Vorwand für diesen jüngsten Angriff ist der § 129 StGB, „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Es ist damit, nach den Durchsuchungen beim Roten Aufbau in Hamburg, das zweite Mal innerhalb weniger Wochen, dass die §§129/a/b gegen linke, widerständige Strukturen zum Einsatz kommen.

Die auch als „Schnüffelparagraphen“ bekannten §§129/a/b StGB sind ein altbekanntes Instrument politischer Repression. Durch den diffusen Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer nach diesen Paragraphen kriminalisierten Gruppe werden dem BKA nahezu alle technisch zur Verfügung stehenden Überwachungsinstrumente an die Hand gegeben, ohne dass sich ein konkreter Tatverdacht jemals erhärten müsste.

Zu Verurteilungen kommt es dabei nur in den seltensten Fällen. Vielmehr dienen die §§129/a/b der Durchleuchtung linker Strukturen und zur Rechtfertigung einer ganzen Palette repressiver Maßnahmen. Die jüngsten, beschönigend als „Ermittlungsmaßnahmen“ bezeichneten, Angriffe auf linke Strukturen sind dafür ein gutes Beispiel. Sie dienen weniger dem Auffinden von Beweisen, sondern viel mehr der Einschüchterung und Unterdrückung von Widerstand und Kritik an den herrschenden Verhältnissen.

„Dass diese Durchsuchungen am selben Tag stattfinden, an dem auch – wieder einmal – neonazistische Strukturen in der Polizei auffliegen, ist ein ein weiterer Offenbarungseid für die politische Agenda der bundesdeutschen Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei. Berliner LKA-Beamte beteiligen sich an rassistischen Übergriffen und grüßen militante Neonazis mit Handschlag, ohne von Seiten des Staates Konsequenzen fürchten zu müssen. Gleichzeitig ist ein diffuser Bezug zu den Protesten gegen den G20-Gipfel im Jahr 2017 genug, um einen international orchestrierten Angriff auf linke Strukturen zu rechtfertigen. Wie eh und je scheint die Devise zu lauten: ‚Der Feind steht links!‘“ so Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Berlin.

Wir, die Rote Hilfe Berlin, erklären uns solidarisch mit allen Betroffenen.

Gegen die Instrumentalisierung des »Tages des politischen Gefangenen!«

Veröffentlich am 26.08.2020

Unser Redebeitrag auf der Antifa-Kundgebung am 08.08.2020 in Hennigsdorf

Liebe Freund*innen und Freunde.

Für uns als Antifaschistinnen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher politischer Hintergründe war die heutige Aktion der Nazis von Anfang an nicht hinnehmbar. Die Gesichter ausgemachter Kriegsverbrecherinnen und Antisemit*innen dienen auf den Flyern für die heutige Nazikundgebung als Werbeträger und obendrein instrumentalisieren sie den »Tag des Politischen Gefangenen« für ihr Vorhaben, Altnazis zu ehren.

Für uns heißt das konkret:

(1) Dass wir die Antifaschist*innen aus Hennigsdorf durch eine gemeinsame Anreise aus Brandenburg und Berlin unterstützen.

  • Wir sind heute mit ca. 80 Menschen angereist!
  • Insgesamt 16 Initiativen haben unseren Aufruf unterschrieben

(2) Dass wir einen spontanen Aufmarschversuch der Nazis stören.

(3) Dass wir nicht zulassen werden, dass die Nazis linke Geschichte für ihre Zwecke entfremden.

(4) Dass die Nazis nicht das Andenken an die Ermordeten schänden!

Um unser Anliegen, nämlich linke Geschichte nicht den Nazis zu überlassen, umzusetzen, haben wir diesen Text verfasst. Es geht uns zum einen darum darzulegen, was es mit dem „Tag des politischen Gefangenen“ eigentlich auf sich hat. Und zum anderen geht es uns darum noch einmal mit aller Deutlichkeit herauszuarbeiten, wer genau die Personen sind, welche die Nazis heute würdigen wollen.

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Redebeitrag vom 24.07 zu Maria und warum wir ihre Namen nicht vergessen (dürfen)

Veröffentlich am 24.08.2020

Genau sieben Monate nach dem Vorfall, veröffentlichen wir unsere Rede vom 24.7 von der Gedenkdemo für Maria. Gleichzeitig wollen wir auch nochmal die wichtige Arbeit von Gruppen und Initiativen hervorheben, welche der fragwürdigen polizeiliche Narrativen aktiv und beständig entgegentreten. Polizeigewalt darf nicht einfach so hingenommen werden.
Die wohl bekanntesten Bemühungen, sind die von der Oury Jalloh Initiative. Ihr Aktivismus und Arbeit sorgen dafür, dass der Fall nach 15 Jahren immer noch bekannt ist. Aber sie sind nicht die einzigen. Im Falle von Maria, hat die Anarchist Black Cross Berlin immer wieder zu Gedenkdemos aufgerufen. An Hussam Fadl, welcher 2016 von der Polizei erschossen wurde, erinnert die KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt), durch Kundgebungen und Öffentlichkeitsarbeit und fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens. Auch Freund*innen und Familienmitglieder kämpfen nicht selten für eine konsequente Aufklärung der Todesursache, selbst wenn ihre Liebsten öffentlich und offiziell kriminalisiert werden. So auch zum Beispiel im Fall von Mohamed Idrissi, welcher am 18 Juni dieses Jahres in Bremen erschossen wurde.

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Demoaufruf für Ferhat Mayouf

Veröffentlich am 23.08.2020

Wir teilen hier den Aufruf von Criminals for Freedom. Ferhat Mayouf starb am 23.07.20 im Moabit im Knast. Wie in so vielen anderen Fällen, darf die offiziele Stellungnahme von Justiz und Polizei nicht einfach so hingenommen werden, vor allem wenn so viele Augenzeugen was anderes berichten. Daher informiert euch und kommt zur Demo am 29.09 um 19:00 Uhr zum U-Bahnhof Turmstraße.


Von Criminals for Freedom:
(The call is also in english, arabic, russian, you find it here)

Rassismus tötet!

Am 23. 07.20 wurde Ferhat Mayouf durch den Knast Moabit ermordet. Er kam aus Algerien, war 36 Jahre alt, Person of Color und saß im Untersuchungsknast. Am 23.07 brannte es in seiner Zelle. Obwohl Schliesser*innen während des Brandes vor seiner Zelle standen und er fünf Minuten lang „Hilfe“ und „Feuer“ schrie, öffneten sie die Zellentür nicht. Jetzt sprechen sie von Suizid.

Es war Mord!

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Neukölln-Komplex: Antifaschistischer Selbstschutz statt sabotierte Ermittlungen

Veröffentlich am 17.08.2020

Über siebzig, teils schwere Straftaten zählt die faschistische Anschlagsserie in Berlin-Neukölln und noch immer laufen die Hauptverdächtigen frei herum. Es sei ihnen gerichtsfest nichts nachzuweisen, so die Staatsanwaltschaft. Wie auch, wenn die Ermittlungen von Behörden geführt werden, die mit Informanten der Naziszene so durchsetzt sind wie die Naziszene ihrerseits mit Informanten von Polizei und Verfassungsschutz. Die Berichte über angebliche Ermittlungspannen im Neukölln-Komplex sind inzwischen so zahlreich, dass kein ernsthafter Beobachter mehr an eine Verkettung von unglücklichen Umständen glauben kann.

Vor diesem Hintergrund fand in der vergangenen Woche ein Prozess gegen zwei Antifaschisten statt. Laut Anklage sollen sie im Februar 2017 Plakate verbreitet haben, auf denen vor den hauptverdächtigen Nazis gewarnt wurde. Wenn es gegen links geht, stimmt die Motivation. Dann zieht die Staatsanwaltschaft alle Register, bittet wenn nötig die Nazis sogar noch ausdrücklich um entsprechende Anzeigen und erhebt zuversichtlich Anklage. Doch diesmal hat die Masche nicht gezogen, die Antifaschisten wurden vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen (taz-Bericht).

Lest hier die Prozesserklärung der beiden Angeklagten zum Neukölln-Komplex:

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