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Rosen sind rot, Ermittlungsgruppen sind blau

Veröffentlich am 25.02.2021

Im Spätsommer 2020 wurde beim Berliner Landeskriminalamt die Ermittlungsgruppe „Blau“ gegründet. Anlass waren einige militante Aktionen gegen die AfD seit Januar des Jahres. Ein halbes Jahr später gibt es keine öffentlichen Ergebnisse in diese Richtung. Aufgrund der eigenen Ohnmacht gegen die konfrontative Praxis verfolgt die EG „Blau“ inzwischen jede Form von Widerspruch gegen die neofaschistische Partei. So gerieten zwei Antifaschist*innen ins Visier, die schon lange vom LKA drangsaliert werden.

„Ding dong, die Zivilgesellschaft ist da“ – mit diesen Worten kommentierte der Pressesprecher der Berliner AfD, Ronald Gläser, im August 2020 sein abgebranntes Auto. Damit war er nicht alleine. In den Monaten nach dem rassistischen Attentat von Hanau traf es eine ganze Reihe von rechten Funktionär*innen der Partei und ihre Infrastruktur in Berlin: den Landesvorsitzenden Nicolaus Fest, den parlamentarischen Geschäftsführer Frank-Christian Hansel, die Lichtenberger Bezirksverordnete Marianne Kleinert, den Bundestagsabgeordneten Gottfried Curio, das Neuköllner Vorstandsmitglied Julian Potthast, den Neonazi und AfD-Vermieter Andreas Geithe, den Flügel-Treffpunkt Restaurant „Maestral“ in Reinickendorf, die Neuköllner Treffpunkte „Torrero“, „Novi Sad“ und „Casino Zwickauer Damm“ sowie zeitgleich die Parteizentralen von AfD und NPD.

Die sonst übliche Solidarisierung mit der AfD durch andere Parteien blieb diesmal aus. Selbst die Presse stellte durchgehend den Zusammenhang mit dem Attentat von Hanau her und zitierte aus verschiedenen Selbstbezichtigungsschreiben. Allerdings schienen die direkten Antworten auf rassistische Gewalt für das Landeskriminalamt ein Problem darzustellen. Eine Sonderkommission sollte her, um der taumelnden Berliner AfD angesichts der Wahlkämpfe im Jahr 2021 wieder ein gewisses Sicherheitsgefühl bieten zu können. Antifaschistische Proteste verhindern bereits seit zwei Jahren effektiv einen für die Afd dringend notwendigen Parteitag.

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Statement zur Zellenrazzia nach der „Ferhat Mayouf“-Kundgebung in Moabit

Veröffentlich am 24.02.2021

Nachdem zwei Genossen im Knast immer wieder den Knast gestört haben, durch Beschwerden und die weitergabe von Informationen zum Todesfall von Ferhat Mayouf, wurden sie immer wieder mit Repression überhäuft. Nun gab es wieder eine Zellenrazzia, nachdem sich beide Genossen am 23.1 an Kundgebung und Demo mit Redebeiträgen beteiligten. Wir teilen hier das Statement der Death in Custody Kampagne dazu.


Am 23.01 hielten wir in Gedenken an Ferhat Mayouf eine Kundgebung vor dem Knast in Moabit ab, in dem Ferhat sechs Monate zuvor starb. Dass sein Tod überhaupt Publik wurde, ist nicht zuletzt zwei Mitgefangenen zu verdanken, welche unermüdlich dafür kämpfen, dass Informationen über  Geschehnisse hinter den Mauern, diese überwinden. Auf der Kundgebung wurde von genau einem dieser zwei Gefangenen auch ein Audiobeitrag abgespielt, in dem sie von den Vorgängen in der Nacht des Todes berichteten. Der Beitrag lässt die in dieser Nacht anwesenden Schließer:Innen, wie auch die Anstaltsleitung, in keinem guten Licht dastehen. Nur fünf Tage später kam es zu einer Durchsuchung, bei der nur die Zellen der zwei erwähnten Gefangenen durchsucht wurden. Zufall? Wohl kaum!

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Demo in Solidarität mit Dimitris Koufontinas am 27.02.2021

Veröffentlich am 23.02.2021

Demonstration – 27.02.2021 – 15h – Kottbusser Tor

Dimitris Koufontinas befindet sich seit dem 08. Januar 2021 im Hungerstreik, nachdem die rechtskonservative Regierung Griechenlands eine Gesetzesänderung beschlossen hat. Hiernach sollen Gefangene, die als Terrorist:innen verurteilt oder angeklagt wurden, in Hochsicherheitsgefängnisse verlegt werden. Aufgrund dieses Gesetztes wurde Dimitris Koufontinas aus dem Landwirtschaftsgefängnis bei Volos in das alte Hochsicherheitsgefängnis in Domokos verlegt.

Dimitris Koufontinas Forderungen sind die Verlegung in das Gefängnis Korydallos in Athen und die Beendigung der willkürlichen Eingriffe gegen ihn, gesetzliche wie tatsächliche, sowie seine systematisch diskriminierende Behandlung einzustellen.

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Kundgebung am 28.02 der Death in Custody

Veröffentlich am 22.02.2021

Wir teilen hier den Aufruf der Death in Custody Kampagne:

Stell dir vor du sitzt in deiner Wohnung und bekommst mit, dass es in der Wohnung nebenan Streit gibt. Das ganze lässt dir keine Ruhe und so gehst du sogar vor die Tür, um nachzuschauen was da vor sich geht. Du stellst fest, dass es in der Wohnung nebenan einen Streit gibt, traust dir aber nicht zu, einzugreifen. Dennoch möchtest du auch nicht einfach so tun, als ob nichts ist. Also rufst du die Polizei an und meldest den Konflikt. Wenige Minuten später erscheinen die Beamt:Innen und du denkst dir, dass nun endlich jemand da ist, um den Konflikt zu beenden.

Doch viel zu oft deeskaliert sie keine brenzligen Situation, sondern befeuert diese. Sie schreit auf die Leute ein, bedroht sie, nutzt Pfefferspray, Schlagstöcke oder ähnliches, fixiert Menschen, drückt sie zu Boden und in manchen Fällen kommt auch die Schusswaffe zum Einsatz. Es besteht also jederzeit die reale Gefahr, dass bei jedem Polizei Einsatz Menschen verletzt oder gar umgebracht werden. Die Polizei beendet also keine Konflikte, sondern Leben!

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Auswertung zum Polizeiangriff auf die LL-Demo

Veröffentlich am 21.02.2021

Zum Polizeiangriff auf die diesjährige LL-Demo schreibt das “Fight and Remember”-Bündnis in seiner Auswertung:

Am Sonntag fanden sich schließlich um die 3.000 Menschen zusammen, um an die von der Reaktion ermordeten Revolutionär:innen zu erinnern. In Anbetracht der Pandemie war dies ein Mobilisierungserfolg und zeigt uns, dass die Ideen von Rosa & Karl auch heute noch sehr lebendig sind. Allerdings sind auch die Staatsgewalt und die von ihr ausgehende Repression leider sehr lebendig geblieben. Kurz nach 10 Uhr stürmten mehrere Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Berliner Polizei ohne Vorwarnung unter massiver Gewaltanwendung in die Demonstration und zogen mehrere Personen aus der Menge. Im Gegensatz zur späteren Darstellung der Polizei gab es keine Durchsagen im Vorfeld. Lediglich an der Demospitze wurde auf das angebliche Tragen von so genannten “verfassungsfeindlichen Symbolen” hingewiesen, ohne dies zunächst weiter auszuführen. Die in Gewahrsam genommenen wurden teils unter Anwendung von Schmerzgriffen an Handgelenken und im Gesicht aus der Menge gezogen und zu Gefangenentransportern gebracht. Einzelne Personen wurden davor noch von Polizeibeamt:innen am Boden liegend mit Tritten und Schlägen misshandelt. Insgesamt konnte sich die Demonstration trotz dieses Angriffs spontan verteidigen – allerdings zu dem Preis teils schwerer Verletzungen und weiterer Festnahmen. Die Menge wurde dabei zusammengedrängt, was die Polizei zu der zynischen Durchsage verleitete, es sollen die Abstände eingehalten werden. Dass dies zeitweise nicht möglich war, ist eben jener Polizei anzurechnen, nicht dem Unwillen der Demonstrant:innen. Es handelte sich also auch in diesem Sinne um einen Angriff auf unsere Gesundheit. Verwunderlich ist, dass der Angriff bereits mit Aufstellung der Demo erfolgte, was ein Novum darstellt. Deeskalation und Verhältnismäßigkeit sieht anders aus.

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Solidaritätskundgebung für Dimitris Koufontinas am Freitag

Veröffentlich am 10.02.2021

Internationaler Tag der Solidarität mit dem Hungerstreik von Dimitris Koufontinas

Wieder nimmt der griechische Staat den kommunistischen Revolutionär Dimitris Koufontinas ins Visier. D. Koufontinas ist Mitglied der revolutionären Organisation 17. November, einer Organisation, welche gegen den griechischen, US-amerikanischen, türkischen und britischen Staat kämpfte und dabei hauptsächlich auf den Imperialismus zielte.

Unter Anwendung eines erst kürzlich eingeführten Gesetzes, welches die Rechte von Gefangenen in den landwirtschaftlichen Gefängnissen* einschränkt und Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe für diese Art Gefängnis sperrt, wurde Dimitris Koufontinas ohne Ankündigung aus dem landwirtschaftlichen Gefängnis, in dem er bisher seine Strafe verbüßte, entführt.

Anstatt ihn erst in das Gefängnis Korydallos (Hochsicherheitsgefängnis in Athen) zu verlegen, wie vom neuen Gesetz vorgesehen, wurde er unter dem gleichen Gesetz vom griechischen Staat auf Anordnung der Sekretärin für Kriminalitätsbekämpfung, welche selbst überhaupt nicht das Recht für so eine Entscheidung hat, ohne Ankündigung in das Gefängnis Domokos entführt. Domokos ist ein Hochsicherheitsgefängnis der sogenannten Klasse C, in welchem nach dem „Antiterror“-Gesetz verurteilte Gefangene ihre Strafe absitzen. Die Klasse C ist der Typ Gefängnis, der nach vielen Kämpfen eigentlich abgeschafft wurde.

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Hausfriedenbruch bei den Bullen?

Veröffentlich am 02.02.2021

Ein Prozessbericht vom 28.01. & Aufruf für den nächsten Termin am Di. 09.02.

Was zuvor geschah…

Am Freitag den 13. März 2020 fand eine Kundgebung gegen Verdrängung vor dem Sabot Garden statt. Im Zuge dessen wurden 2 Personen wegen dem Vorwurf der Beleidigung festgenommen. Sie sollen angeblich mit Kreide auf griechisch Parolen auf dem Boden geschrieben haben. Als ein Gesa-Support bei dem Polizeiabschnitt am Nöldner Platz eintraf wurde eine weitere Person des Hausfriedensbruch beschuldigt. Tatvorwurf: Sie soll mit dem Fahrrad durch ein offenes Tor auf den Innenhof des Abschnitt gefahren sein, eine Runde gedreht haben und durch dasselbe Tor wieder rausgefahren sein.

1. Prozesstag: Erstmal einen Befangenheitsantrag

Als am 03.09.2020 der Prozess gegen die Radfahrerin beginnen sollte gab es zuallererst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin J. weil sie den absurden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft unterschrieben hatte und somit einem politischen Prozess gegen linken Aktivismus zugestimmt hatte. Der Befangenheitsantrag wurde geprüft (und wie erwartet abgelehnt, weil der Erlass des Strafbefehl nach Aktenlage vertretbar gewesen sei und maßgebend der Standpunkt einer vernünftigen Angeklagten sei). Bis zu dieser Entscheidung wurde der Prozess verschoben.

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Redebeitrag vom 24.01 – In Gedenken an Maria

Veröffentlich am 30.01.2021

Maria wurde vor einem Jahr, am 24.01.20, in Ihrer Wohnung von Polizisten erschossen. Nicht mal vier Wochen später, wurde das Verfahren gegen die Beamten eigestellt. Die Kundgebung in ihrem Kiez Friedrichshain, richtet sich auch gegen (tötliche) Polizeigewalt. Hier findet ihr unseren Redebeitrag dazu:

“Liebe Genoss*innen, ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin.

Heute, an ihrem Todestag, wollen wir an Maria gedenken.
Dabei ist es wichtig, diesen Fall, wie soviele andere nicht isoliert zu betrachten und als klares systematisches Problem wahrzunehmen. Polizeigewalt ist kein Einzelfall. Und vor allem in Zeiten, in denen durch Corona soziale und politische Themen untergehen, ist eine durchhaltende und kämpferische Haltung wichtig, damit Maria und all die anderen nicht in Vergessenheit geraten.

Wir finden uns heute hier zusammen um ihren Tod zu betrauern und uns mit den Angehörigen, Freund*innen, Bekannten und Unterstützer*innen der Verstorbenen zu solidarisieren. Wir sind heute aber auch hier, weil Maria von einem Bullen erschossen wurde und wir die staatliche Gewalt und ihre Erzählungen nicht einfach so hinnehmen, sondern dem etwas entgegensetzen wollen. Deshalb fordern wir lückenlose Aufklärung und Konsequenzen für die beteiligten Beamten. Denn die vermeintlichen Einzelfälle tödlicher Polizeieinsätze und deren Vertuschung sind auch in Deutschland Kontinuität.

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Update: Zum §129 Verfahren in Berlin und Athen

Veröffentlich am 27.01.2021

Bisher zum Verfahren veröffentlicht:

Hardfacts: Zu den Durchsuchungen im §129 Verfahren

Zum Wanzen Fund

Erklärung aus Athen

Erklärung zur Durchsuchung des Kalabalik

Zum Kontext

Am 16. September letzten Jahres wurden die anarchistische Bibliothek Kalabalik und mehrere Wohnungen in Berlin und Athen durchsucht. Den sieben Personen, die in dem Verfahren beschuldigt sind, wird dabei vorgeworfen, mindestens seit 2016 eine vermeintliche linksextremistische kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen dabei der G20-Gipfel in Hamburg und im Besonderen die Krawalle an der Elbchaussee, welche die Beschuldigten angeblich vorbereitet haben sollen. [1]

Seit den Durchsuchungen dauern die Ermittlungen der Behörden weiter an.

Ein kleiner Überblick zur weiteren Entwicklung des §129 Verfahrens in Berlin // Athen:

Bei allen Durchsuchungen wurden diverse Gegenstände beschlagnahmt, diese wurden nun nicht nur auf die DNA der Betroffenen untersucht, sondern auch auf mögliche DNA-Spuren anderer Personen und auf sogenannte Spur-Spur-Treffer. Darunter fallen auch die, in der anarchistischen Bibliothek Kalabalik beschlagnahmten, Gegenstände. Vom Ladekabel bis hin zum Notizblock soll praktisch jeder beschlagnahmte Gegenstand auf DNA untersucht werden.

Einige Betroffene wurden schon im Zusammenhang mit vorangegangenen Verfahren zur DNA-Abgabe gezwungen, woraufhin deren DNA-Muster in die sogenannte DAD [2] eingespeist wurde. Teilweise untersagten später gerichtliche Entscheidungen die Einspeisung oder veranlassten im Nachgang deren Löschung. Im aktuellen Fall wurde nun angeordnet, dass von zwei Personen, von denen die DNA nicht in der DAD gespeichert ist, die DNA zum aktuellen Verfahren herangezogen werden soll.

Dem KT-Antrag [3] ist die Hauptmotivation der umfassenden DNA Überprüfung durch das BKA zu entnehmen:

„Während des G20-Gipfels in Hamburg kam es am 07.07.2017 abseits der genehmigten Demonstrationen entlang der Elbchaussee zu schweren ausufernden Gewalttaten durch Mitglieder eines ca. 220 Personen umfassenden „Schwarzen Blocks“. Die Tatbegehung war in ein übergeordnetes strategisches Gesamtkonzept der linksextremen Szene eingebunden. Sie war planvoll und koordiniert sowie logistisch präzise vorbereitet. Den Beschuldigten wird u. a. vorgeworfen, in die Planung und Organisation der Ausschreitungen maßgeblich eingebunden gewesen zu sein.“

Laut Abschlussbericht der „Soko Schwarzer Block“ sollen dort u.a. auch DNA-Muster gefunden worden sein, die auch an Spuren an Tatorten aus den letzten Jahren in Berlin zu finden seien.

Für ein im Zuge der Durchsuchungen beschlagnahmten Smartphone wurde einem Beschluss stattgegeben, welcher die Auswertung der darauf gespeicherten Telegramm Nachrichten erlaubt. Erwähnenswert dabei ist, dass nach Paragraf 110 StPO die Durchsicht eben solcher räumlich abgetrennter Daten schon zum Zeitpunkt der Durchsuchung zulässig ist, sofern andernfalls der Verlust dieser Daten zu besorgen ist.
Außerdem wurden auch Smartphones von Personen mitgenommen, die im hiesigen Verfahren nicht beschuldigt sind, welche nun ebenfalls „beschlagnahmt“ wurden.

Die Beschlagnahmung der Gegenstände der Durchsuchung reicht bis zu einem Schlüsselbund, welcher aufgrund „der vielen Schlüssel“, als ein vermeintlicher Beweis für das Eingebundensein in die radikale Linke Szene Berlins gelesen wird.

Im Rahmen der Ermittlungen des Bundeskriminalamts wurden außerdem diverse Banken aufgefordert, alle Kontoverbindungen der Beschuldigten offenzulegen. Trotz Hinweis, dass durch eine Kontokündigung die Beschuldigten Kenntnis vom Verfahren bzw. der Maßnahmen erlangen würden, regt nun schon mindestens eine Bank, die Kündigung eines Kontos eines Betroffenen an.

In Athen wurde das Gerichtsverfahren, welches wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Griechenland gegen einige Betroffene geführt wird, wieder verschoben. Das Verfahren, geleitet von den griechischen Behörden, basiert auf dem Fund einiger Pfeffersprays, die in einer der durchsuchten Wohnungen gefunden wurden. Nachgeholt werden soll der Prozess nach dem Ende des Corona-bedingten Lockdowns.

Mit der Verhaftung der Antifachist:in Lina in Leipzig und der damit einhergehenden medialen Aufmerksamkeit, wurde zudem ein weiteres §129-Verfahren öffentlich bekannt. Eine Person, die im hiesigen Konstrukt beschuldigt ist, ist dabei auch im Sächsischen §129-Verfahren Beschuldigte:r.

Den obsessiven Konstruktionsleidenschaften der Bullen beim BKA scheinen weiterhin wenig Grenzen gesetzt zu sein. Wir sind gespannt, was sie sich als nächstes einfallen lassen:

Freiheit für Lina!
Für ein besseres Morgen!

[1] Für mehr allgemeine Information sieh den Text: Hardfacts: Zu den Durchsuchungen im §129 Verfahren

[2] Die DAD ist eine „DNA-Analyse-Datei“ welche beim BKA angesiedelt ist, in dieser werden neben bekannten Personen DNA-Mustern auch, sogenannte Spuren-DNA gespeichert, also von an vermeintlichen Tatorten aufgefundenen Gegenständen

[3] KT-Antrag ist ein Antrag auf Kriminaltechnische Untersuchung, z.B. auf Fingerabdrücke oder DNA

Redebeitrag vom 23.01 – In Gedenken an Ferhat Mayouf

Veröffentlich am 26.01.2021

Vor über sechs Monate starb Ferhat Mayouf in seiner Zelle im Knast Moabit. Die JVA, Polizei und Justiz erklärten den Fall zu einem Suizid und sprechen sich damit von jeder Verantwortung frei. Hintergrundinformationen und Augenzeugenberichte zeichnen allerdings ein anderes Bild.
Daher organisierte die Death in Custody Kampagne eine Kundgebung vor dem Knast am 23.01.21. Hier findet ihr unseren Redebeitrag dazu:

“Liebe Angehörige,
Liebe Genoss*innen,

ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin!

Wir sind heute hier versammelt um Ferhat Mayouf zu gedenken, welcher am 23. Juli 2020 durch einen Brand in der JVA Moabit ums Leben gekommen ist.
Die offizielle Version verkündete schnell einen Suizid und die Justiz spricht die Knastleitung und die Wärter*innen von jeglicher Schuld oder Mitschuld frei. Dieser Tod reiht sich ein in die vielen anderen sogenannten „Suizide“ in Knästen, Lagern und Polizeigewahrsam, welche am besten schnell in Vergessenheit geraten sollen.

Dass wir uns jedoch hier und heute versammeln um Ferhat Mayouf zu gedenken ist kein Zufall.

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