Prozess, RAZ, RL, Radikal
Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag
Übernommen von hier
Der Auftakt im RAZ-RL-radikal-Prozess gegen unseren Gefährten begann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen am 08.06.2021 um 13 Uhr vor dem Landgericht in Berlin Moabit mit dem 1. von bisher insgesamt 21 angesetzten Gerichtsterminen. Vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude in der Wilsnacker Str. fand ab 12 Uhr eine Kundgebung in Solidarität mit dem Angeklagten statt, an der sich ca. 40 Menschen beteiligten.
Die Zuhörerinnen und Zuhörer wurden beim Betreten des Gerichtsgebäudes von den Justizbullen durchsucht, nichts durfte mit rein, auch Bleistift und Papier mussten abgegeben werden mit dem Hinweis, im Saal würden Stifte und Papier zur Verfügung gestellt werden. Als der dritte Mensch sich der Durchsuchung unterzog, kam ein Anruf an die Bullen, worauf es hieß, es gäbe nicht genug Stifte und Papier und die mitgebrachten Schreibutensilien wurden wieder ausgehändigt. Um ca.13:15 Uhr wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer vom Wartebereich, in dem es im Übrigen keine funktionierenden Toiletten gab, in den Sitzungssaal gelassen.
Der vorsitzende Richter begann mit der Aufnahme der Personalien des Angeklagten und bat den Staatsanwalt um Verlesung der Anklageschrift, dies wurde jedoch von den beiden Rechtsanwälten des Angeklagten durch die Vorlegung eines Antrags bezüglich der angeordneten sitzungspolizeilichen Maßnahmen verhindert. Dabei wurde zunächst geklärt, dass die Erhöhung der Anzahl der zuhörenden Menschen, die zum Prozess zugelassen wurden, von 10 auf 15 auf eine Saaländerung zurückzuführen sei. Dann führten die Rechtsanwälte in ihrem Antrag aus, dass die gerichtliche Anordnung vom 05.05.21 rechtswidrig sei, da es keine Gründe für die Maßnahmen gäbe und sie von dem Angeklagten als ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber ihm und der Anwaltschaft verstanden werden und der Öffentlichkeit und der Presse eine Gefährlichkeit unseres Gefährten suggeriere, für die es keine Grundlage gäbe. Des Weiteren wurde im Antrag auf die Beschränkung der Zuhörendenzahl eingegangen und auf die Praxis des Kopierens der Lichtbildausweise der Zuhörenden beim Betreten des Gebäudes, was angeblich der schnellen Identifizierung von Störern dienen solle. Es sei zweifelhaft, dass diese Kopien nach Schluss der Sitzung tatsächlich vernichtet werden, eine Identifizierung von Störern sei auch auf anderem Wege möglich und auch sei es völlig unklar wie und wer diese Kopien anfertigt und wie diese dann in den Sitzungssaal gelangen. Der Anwaltschaft seien durchaus Fälle bekannt, in denen solche angefertigten Kopien von Besucherinnen und Besuchern bei Prozessen in die Hände des Staatsschutzes gelangten. Ergänzend wurde sich ebenfalls erkundigt, nach welchen Kriterien denn die Auswahl der Pressevertreter erfolgt sei, deren Anzahl durch die Anordnung auf fünf begrenzt wurde und von denen sich wohl einige nun in dem für die Zuhörenden vorgesehenen Bereich des Sitzungsaales befinden.