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Refugium in Venezuela (K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren)

Veröffentlich am 02.02.2022

Am 2 Dezember 2021 hat die venezolanische Flüchtlingskomission „CONARE“ den Antrag von uns beiden Überlebenden im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren, Peter Krauth und Thomas Walter, auf Anerkennung als politische Flüchtlinge positiv beschieden. Wir haben damit Anspruch auf unbegrenztes Bleiberecht in Venezuela. Wir bekommen Ausweispapiere und können nach Jahren der Unsicherheit und der ständig drohenden Festnahme wieder ein halbwegs normales Leben führen. Vorausgegangen war der Entscheidung der CONARE die Rücknahme der internationalen Ausschreibung „Red Flag“ durch Interpol. Für den dritten Beschuldigten im Verfahren, Bernd Heidbreder, kam die Entscheidung zu spät. Bernd ist im Mai 2021 in Mérida an einem Tumor gestorben.

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Free Leonard Peltier – seit 46 Jahren in Haft

Veröffentlich am 31.01.2022

Kundgebung am 6. Februar 2022

Trotz Corona und den damit verbundenen gesundheitlichen und ökonomischen Belastungen vergessen wir nicht diejenigen, die in Gefängnissen unter deutlich schwereren Bedingungen gegen staatliche Repression, Rassismus und Haft kämpfen.

Daher werden wir am 6. Februar vor der Berliner US Botschaft am 46. (!) Haftjahrestag die sofortige Freiheit des schwer kranken indigenen Aktivisten Leonard Peltier aus den USA fordern. Weltweit werden an diesem Wochenende ähnliche Proteste stattfinden.

Der indigene Aktivist Leonard Peltier ist 77 Jahre alt – mehr als die Hälfte seines Lebens hat er in Knästen der US Regierung verbracht. Er ist bereits 46 Jahre gefangen, oder genauer, er kämpft seit 46 Jahren um sein Überleben.

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Statement der Death in Custody Kampagne

Veröffentlich am 27.01.2022

Wir teilen hier den Rückblick und die Analyse der DIC Kampagne, bei welcher wir uns als Rote Hilfe beteiligt hatten. Den Original Post findet ihr unter folgendem Link:
https://deathincustody.noblogs.org/post/2022/01/24/rueckblick-auf-die-death-in-custody-kampagne/


Rückblick auf die Death in Custody-Kampagne
– Der Kampf gegen Polizeigewalt geht weiter

Nach mehr als zwei Jahren endet die Death in Custody Kampagne. Konkret bedeutet das für uns, dass das Bündnis sich auflöst, der Blog https://deathincustody.noblogs.org nicht mehr aktualisiert wird und wir als Kampagne an keiner weiteren Vernetzung oder an anderen Formen des Protests teilnehmen werden. Die Recherche-AG wird ihre Arbeit jedoch fortsetzen und weiterhin die Dokumentation der Todesfälle aufrechterhalten und ergänzen. Die Dokumentationswebseite https://doku.deathincustody.info wird somit regelmäßig aktualisiert und die Gruppe ist auch weiterhin erreichbar über death-in-custody@riseup.net

Zunächst einmal möchten wir uns bei allen Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen bedanken, die Teil des Bündnis waren, mit uns zusammengearbeitet oder uns auf unterschiedlichste Weise unterstützt haben. In den zwei Jahren, in denen wir aktiv Recherche und Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben, ist viel passiert. Neben dem tödlichen Covid-19 gab es erneut eine Zuspitzung der rassistischen Gefahr in Deutschland, welche uns vor allem durch die faschistischen Anschläge von Halle und Hanau1 im Gedächtnis geblieben sind. Auch durch die Polizei und Justiz wurden mehrere Menschen ermordet, wie zum Beispiel Ferhat Mayouf2, Mohamed Idrissi3 oder aber auch Maria B.4, um nur einige Namen zu nennen.

Gleichzeitig gab und gibt es immer wieder Menschen, die den Status Quo nicht mehr hinnehmen und dagegen auf unterschiedlichste Weise kämpfen. Ob es zum Beispiel die langjährigen Genoss:innen von der Oury Jalloh Initiative5 sind, oder die 2020 gegründetede Migrantifa6. Der Widerstand gegen Rassismus erreichte im Sommer 2020 einen Höhepunkt. Durch George Floyds Ermordung und die darauf folgenden massiven Proteste weltweit konnte Polizeigewalt nicht mehr ignoriert werden. Auch in Deutschland berichteten erstmals auch bürgerliche Medien breiter über staatliche Gewalt und Rassismus. Die Veröffentlichung unserer vorläufigen Rechercheergebnisse zu Todesfällen von rassifizierten Menschen in Gewahrsam am 08.06.20207 wurde in diesem Zusammenhang mehrfach aufgegriffen. Unsere Recherche wäre nie zustande gekommen ohne die Arbeit anderer Initiativen, wie zum Beispiel der ARI8 und CILIP9, aber auch kleinerer Gruppen, Journalist:innen oder Einzelpersonen. Vor allem auf letztere sind wir weiterhin angewiesen, um die Dokumention möglichst genau fortführen zu können. Momentan sind uns 203 Todesfälle seit 1990 bekannt, die Dunkelziffer dürfte aber sehr viel höher sein (Stand: 08.01.2022). Und das Töten geht weiter.

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Für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags!

Veröffentlich am 26.01.2022

Die Rote Hilfe Berlin teilt hier eine Solidaritätserklärung von Kulturschaffenden anlässlich des heutigen Prozesstermins zur Verhandlung der Klage der Betroffenen gegen ihr Verbot!


Am 26.01.2022 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt.

Beide in Neuss ansässigen Medienhäuser wurden 2019 vom Bundesinnenminister nach dem Vereinsgesetz verboten, da sie Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) seien und „der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ diene.

„Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag“ seien die Aktionsmöglichkeiten der PKK „in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt“ worden, hieß es in der Begründung des Innenministeriums. So wie viele andere Medienhäuser in Deutschland, haben jedoch auch diese beiden nachgewiesenermaßen defizitär gewirtschaftet.
Einem Buchverlag und einem Musikvertrieb terroristisches Handeln anzudichten, bedeutet einen harschen Eingriff in die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit.
Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren wurde auf Veranlassung des Bundesinnenministeriums buchstäblich tonnenweise Kulturgut beschlagnahmt: die Bücher des Mezopotamien Verlags (Romane, Bücher zu kurdischer Geschichte und Kultur, zur Idee des demokratischen Konföderalismus, Lehrbücher, Kinderbücher), außerdem Bücher aus anderen Verlagen, die er vertrieb, darunter viele Werke der Weltliteratur. Darüber hinaus wurden Tontechnik, Musikinstrumente, Tonträger und vor allem das weltweit größte Archiv kurdischer Musik eingezogen, das nunmehr für Interessierte unzugänglich ist – weggesperrt in den Kellern des Verfassungsschutzes.

Dies bedeutet einen ungeheuren kulturellen Verlust zum einen für die Allgemeinheit, insbesondere jedoch für die kurdischen Menschen, die ohnehin seit vielen Jahrzehnten gegen die Unterdrückung und Leugnung ihrer Kultur kämpfen müssen. Und auf politischer Ebene werden hier nicht nur Grundrechte gravierend beschnitten, sondern obendrein die Assimilierungspolitik des türkischen Staates und seine Repression gegen nicht-türkische Kultur massiv unterstützt.

Wir als Kultur- und Medienschaffende fordern die Aufhebung des Verbots der beiden Medienbetriebe und die Rückgabe des beschlagnahmten Materials, damit die Medienhäuser ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Wir fordern die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit auch für die kurdischen Menschen in Deutschland ein.

Und wir fordern ein Ende der Repression von Bundesregierung und türkischem Staat gegen kurdische Menschen und ihre Kultur.


Januar 2022

Vorladung zur DNA-Probenentnahme

Veröffentlich am 18.01.2022



In der letzten Zeit haben mehrere Beschuldigte eines seit mehr als einem Jahr vom LKA 523 geführten Verfahrens eine Vorladung zur DNA-Probenentnahme erhalten. Das LKA 523 ist zuständig für politisch motivierte Straftaten. Gegen die Entnahme wurden Rechtsmittel eingelegt.

Da DNA-Probenentnahmen mittlerweile zur gängigen Praxis der Repressionsorgane gehören, lohnt sich eine Auseinandersetzung mit dem Thema DNA-Spuren. Einen guten Einstieg findet ihr hier:

– Antirepressionsplattform Berlin Comic „Umgang mit DNA in der Praxis“
https://archive.org/details/dna_comic_web

– Rote Hilfe „Um Haaresbreite“
https://we.riseup.net/assets/138811/DNA-Ansicht.pdf

– Gen-ethisches Netzwerk e.V. „Der Zugriff auf DNA-Daten“
https://shop.gen-ethisches-netzwerk.de/broschuere/76-der-polizeiliche-zugriff-auf-dna.html

Prozessauftakt gegen Ella: Soli-Bus von Berlin nach Gießen!

Veröffentlich am 14.01.2022

Zum Auftakt der Berufungsverhandlung im Fall „Ella“ (Dannenröder Forst) am 17. Januar 2022 organisiert die Ortsgruppe Frankfurt a. M. einen Soli-Bus von Berlin über Frankfurt nach Gießen.

Der gebuchte Soli-Bus fährt aus Berlin los! (Covid-Regelung: 3 G+)

Abfahrt:

Sonntag, 16. Januar 2022 um 23 Uhr vom Oranienplatz (Berlin-Kreuzberg).

Prozessbeginn:

Montag, 17. Januar um 9 Uhr im Landgericht Gießen, Stolzenmorgen 68, 35394 Gießen.

Anmeldung Soli-Bus: soli-bus@posteo.de

Infos: https://www.soli-bus.org/

Writing on the Wall – Lesung zu Mumias 40. Haftjahrestag

Veröffentlich am 03.12.2021

2022 erscheint eine neue Sammlung von Texten von Mumia Abu-Jamal im Verlag Edition Kettenbruch. In „Die Schrift an der Wand“ skizziert der gefangene Journalist gesellschaftliche Perspektiven, politische Entwicklungen, Widerstand, Geschichte, soziale Veränderungen und Bewegungsdynamiken in den USA und weltweit. Es sind Texte aus vier Jahrzehnten, die fast alle noch nie auf Deutsch erschienen sind.

Anlässlich von Mumias 40. Haftjahrestag wird Jutta Kausch im Voraus Passagen aus dem Buch vorlesen. Außerdem werden wir über die weitergehenden Bemühungen sprechen, den ehemaligen Black Panther endlich zu befreien. Auch wenn in letzter Zeit in Deutschland wenig davon zu hören war, kämpft Mumia nach wie vor auf der juristischen Ebene um eine Aufhebung seines Urteils.

Die Corona-Pandemie hat staatliche Zwangsanstalten wie Abschiebelager und Gefängnisse noch weiter aus dem öffentlichen Bewusstsein gedrängt – sorgen wir dafür, dass sich das ändert! Lassen wir den kämpfenden Gefangenen Mumia Abu-Jamal zu Wort kommen und überlegen, wie wir ihn und andere von hier aus unterstützen können!

Bis alle frei sind – Free Mumia – Free Them All!

Da es pandemiebedingt nicht möglich ist, die Veranstaltung im größeren Rahmen in Präsenz durchzuführen, findet sie online im Livestream statt.

Do. 9. Dezember 2021 – 19:30 Uhr

„Was uns eint, ist die Utopie für ein besseres Morgen“

Veröffentlich am 01.12.2021

Unser Redebeitrag auf der Demo gegen das PKK-Verbot am 27.11.2021

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

internationale, strömungsübergreifende Solidarität ist unser Leitmotiv in unserem Handeln und Wirken als Rote Hilfe.

Sie ist die Basis für unseren gemeinsamen Widerstand gegen Unterdrückung und Ausbeutung. Das heißt für uns auch, dass wir unsere Kämpfe und Kräfte verbinden müssen.

Erst Ende Oktober wurde vor dem OLG Stuttgart ein Genosse im Zuge eines 129b-Verfahrens zu sieben Monaten Haft verurteilt. 10 weitere kurdische Genoss*innen befinden sich derzeit in der BRD auf Grund dieses politischen Gesinnungsparagraphen in Haft. Sie sitzen ein und sollen sich vor Gericht verantworten, weil sie eine politische Überzeugung teilen, die den Herrschenden nicht gefällt: Der Wunsch nach Freiheit. Der Wunsch nach einer anderen, freien Gesellschaft die über das Bestehende hinausweist.

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Redebeitrag vom 28.11.2021 (Demo zum RAZ-Verfahren)

Veröffentlich am 29.11.2021

Vor mehr als vier Monaten wurde hier, vor dem Landgericht Moabit, das Verfahren gegen unseren Genossen Cem eröffnet.

Wie alle Prozesse, die wir als Antirepressionsorganisation begleiten, ist auch dieser politisch. Das zeigt sich nicht nur an den absurden Sicherheitsvorkehrungen, die Zuschauer:innen durchlaufen müssen, um ihre Solidarität in Form von Prozessbegleitung auszudrücken. Das zeigt sich auch daran, dass über einen Zeitraum von mehreren Jahren nach § 129 ermittelt wurde. Dass dieser Paragraph sich bei dem aktuellen Verfahren nicht mehr in der Anklage findet, wundert uns nicht. Hier wird noch einmal deutlich, dass der Satz „Getroffen hat es eine:n, gemeint sind wir alle!“ nicht bloß eine leere Phrase ist. Denn genau darum geht es bei solchen Ermittlungen: Strukturen sollen ausgespäht, Genoss:innen überwacht und die Befugnisse dafür möglichst weit gefasst sein. Der Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ richtet sich eindeutig gegen unsere Bewegung, denn ermittelt wird aktuell in ganz unterschiedlichen Spektren: Von klassischer Antifaschistischer Handarbeit über antikapitalistische und antiimperialistische Gruppen, bis in die kurdische Bewegung, wo teilweise Kleinigkeiten wie Spendensammlungen oder Vereinsmitgliedschaften für den Vorwurf der Unterstützung einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach § 129b reichen. Oft wird diese Anklage zwecks mangelnder Beweise nach jahrelangen Ermittlungen eingestellt, um dann mit dünner Beweislage gegen Einzelne, wie in diesem Fall Cem, das Verfahren zu eröffnen. Die gewonnenen Informationen über Personen und Gruppen bleiben jedoch in den Händen der Repressionsorgane.

Wir sollten uns von solchen Ermittlungen aber auch in Zukunft nicht einschüchtern lassen. Denn unsere Waffe ist die Solidarität. Auf der Straße und vor Gericht. Wir müssen unser Bewusstsein darüber stärken, dass diese Klassenjustiz keine Gerechtigkeit schaffen kann. Dass wir uns nicht an den strafrechtlichen Vorwürfen orientieren sollten oder an den gewählten Mitteln. Wir müssen unsere Solidarität nach politischen Überlegungen ausrichten und unsere eigenen Ansprüche formulieren. Folgen wir diesen, dann kommen wir als Rote Hilfe zu der Überzeugung, dass strömungsübergreifende Solidarität unverzichtbar ist. Mit Cem und allen anderen linken Angeklagten!

Rote Hilfe e. V. Ortsgruppe Berlin

Justizspektakel nähert sich dem Ende: Urteil im RAZ-/RZ-Prozess am 1. Dezember

Veröffentlich am 24.11.2021

Beitrag des Bundesvorstands der Roten Hilfe

Am Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird das Landgericht Berlin im RAZ-/RL-Prozess gegen Cem das Urteil verkünden. Damit findet ein jahrelanges staatliches Repressionsspektakel seinen Abschluss, bei dem die anfangs vollmundigen Vorwürfe immer weiter zurückgeschraubt werden mussten. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft am 17. November eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

 Von den laufenden Ermittlungen erfuhren die Betroffenen, als es am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart zeitgleich 21 Hausdurchsuchungen in Privatwohnungen, an Arbeitsplätzen und in linken Vereinsräumen gab. Neun Beschuldigten wurde damals die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB vorgeworfen, indem sie angeblich gemeinsam die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) bzw. Radikale Linke (RL) gebildet hätten. Konkret zur Last gelegt wurden ihnen verschiedene militante Aktionen zwischen 2009 und 2012 sowie die Mitarbeit an der Untergrundzeitung „radikal“, die immer wieder mit Verfolgungsmaßnahmen überzogen wurde.

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