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Statement der ISKS Kampagne

Veröffentlich am 08.04.2022

Wir teilen hier ein Statement der “Ihr seid keine Sicherheit” Kampagne zu Übergriffen von Cops während und um das Aktionswochende.

Rassistische Kontrollen und Repression während unseres Aktionswochenendes!

Lasst uns den Cops ihre (Selbst)Sicherheit nehmen!

Berlin, 7. April 2022

Zunächst danken wir allen Freund:innen, Mitstreiter:innen und Interessierten, die am vergangenen Wochenende unsere Veranstaltungen, Workshops und Aktionen mitorganisiert oder an ihnen teilgenommen haben! Wir konnten uns austauschen, uns vernetzen und auf die Gefahr, die von ständiger Bullenpräsenz in unseren Kiezen ausgeht, aufmerksam machen. 

Wie allgegenwärtig diese Gefahr ist, mussten am sogenannten „kriminalitätsbelasteten Ort“ Görlitzer Park auch an unserem Aktionswochenende Schwarze Männer wieder am eigenen Leibe erfahren.

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Racial Profiling Flyer

Veröffentlich am 06.04.2022

In Zusammenarbeit mit der ISD (Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland) haben wir einen Flyer zu Racial Profiling erstellt. Ihr könnt euch den Flyer gerne in unseren Beratungen abholen. Zurzeit ist dieser nur in deutscher Sprache erhältlich. Meldet euch gerne bei uns, bei Kritik und Anregung.

Hier auch als Download zum .pdf

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Diskussion mit der ISD und der RH über Racial Profiling und Widerstand

Veröffentlich am 28.03.2022

Zusammen mit der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) laden wir euch herzlich zu einer Diskussionsrunde und Austausch ein. Thema ist Staatliche Alltagsrepression und Racial Profiling. Wieso sich einmischen und selbst widersetzen / widersprechen?
Politische Haltung in die Praxis umsetzten. Widerstand muss gestärkt werden.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Aktionswochenendes von dem Bündnis “Ihr seid keine Sicherheit”. Schaut auf jedenfall auch nach weiteren Terminen, informiert und vernetzt euch. Am Sonntag, dem 03.04, gibt es auch eine Demo. Mehr infos findet ihr hier.

Wann und Wo: Am 02.04.22 / um 12:30 / vor dem Aquarium am Kotti

Vom Demo-Anmelder zum „ausgebildeten Gewaltbereiten“

Veröffentlich am 25.03.2022

Dem Berliner Aktivisten U ist der Ausweis entzogen und ein Ausreiseverbot erteilt worden. Der Anmelder der Demonstration „PKK-Verbot aufheben! Krieg beenden, politische Lösung fördern!“ wird als Sicherheitsrisiko für Deutschland eingestuft.

Der Anmelder einer Demonstration für die Aufhebung des PKK-Verbots im vergangenen November in Berlin wird als Gefährder der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland eingestuft und darf das Land nicht mehr verlassen. Das teilt der Unterstützer:innenkreis des Betroffenen mit:

Am 24. Januar 2022 wurde dem politischen Aktivisten U per Brief mitgeteilt, dass dieser binnen vier Werktagen seine Ausweisdokumente abzugeben habe und ihm das Verlassen der Bundesrepublik zeitgleich mit der Zustellung untersagt sei. Veranlasst wurde dies durch eine Stelle des Berliner Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, welches auf Betreiben des Berliner LKAs und dessen Konstruktion einer potenziellen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik tätig wurde.

Bereits mehrere Wochen zuvor sind dieser Maßnahme „Anquatschversuche“ durch zivile Ermittler:innen bei den Mitbewohner:innen und anderen dem Betroffenen nahe stehenden Personen vorausgegangen. Die kurz darauf eingetroffene Mitteilung des Entzugs der Passdokumente wird durch die zuständige Dienstelle damit begründet, dass unter Berufung auf den § 8 des Passgesetzes der Pass verwehrt werden könne, wenn die im vorherigen § 7 gelisteten Voraussetzungen erfüllt seien. Im Fall des politisch aktiven U geschah die Beschneidung der eigentlich als „Grundrecht“ geltenden Freizügigkeit, unter Berufung auf den Absatz 1, Nr. 1,6 und 10.

„Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

Doch was heißt das und was wird ihm vorgeworfen? Konkret geht es hier um den Vorwurf, dass der Betroffene U durch seine politische Betätigung die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde und plane, eine im § 89a des Strafgesetzbuches beschriebene Handlung vorzunehmen. Eine solche Handlung umfasst laut Strafgesetz die„Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.

weiterlesen bei ANF

Redebeiträge vom 15.3 und 18.3

Veröffentlich am 23.03.2022

Wir veröffentlichen hier jeweils die Redebeiträge zum Internationalen Tag gegen Polizeigewalt und zum Tag der politischen Gefangenen.

Die Rede am 15.03.22 haben wir zusammen mit Women in Exile geschrieben und gehalten, auf französisch und deutsch.

Redebeitrag vom 15.03:

Liebe Genoss:innen, Liebe Mitstreiter:innen und Liebe Parkbesucher:innen,

wir haben uns heute, am internationalen Tag gegen Polizeigewalt, versammelt, um für mehr Solidarität statt Kriminalisierung zu kämpfen.
Wir grüßen euch im Namen von Women in Exile und der Rote Hilfe. Wir sind zwei Gruppen mit unterschiedlichen Themen und Erfahrungen.
Women in Exile wird seit 20 Jahren von Geflüchteten Frauen selbst organisiert, da diese doppelt Opfer von Diskriminierung sind. Sie werden als Asylbewerberinnen* durch rassistische Gesetze ausgegrenzt und als Frauen* diskriminiert. Neben viel Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen, besuchen sie die Frauen direkt in den Lagern, vernetzen sich und bieten unter anderem Workshops an.
Die Rote Hilfe wiederum bietet seit Jahrzehnten eine Solidaritätsorganisation für all diejenigen, die wegen ihrer linken politischen Aktivität von den staatlichen Repressionen drangsaliert werden. In Berlin bietet sie untser anderem regelmäßige Beratungen und beteiligt sich an den unterschiedlichen Bündnisarbeiten.

Trotz unserer unterschiedlichen Schwerpunkte eint uns nicht nur der Kampf für eine besseres Zukunft, ohne Sexismus, Rassismus, mörderischen Grenzen und jeglicher Form von Repression und Ausbeutung, sondern uns eint leider auch unsere alltägliche direkte und indirekte Erfahrung mit der
unterdrückenden Staatsgewalt.
Menschen, die wegen Ihrer Herkunft und Flucht kriminalisiert werden, laufen ständig Gefahr von Polizist:innen beleidigt, gedemütigt, eingesperrt und abgeschoben zu werden. In Deutschland sind uns 208 Fälle bekannt, seit 1990, in denen Geflüchtete, Migrant:innen und Schwarze durch und in
Polizeigewahrsam oder in Knästen ermordet oder gestorben sind. Diese Dunkelziffer, enthält nicht mal die uns bekannten Todesfällen nach erfolgter Abschiebung. Alleine im Jahr 2020 starben in Berlin Ferhat Mayouf, Marius K, Mohamed S und Mehmet B im Knast und durch Polizeischüsse.

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Solidarität statt Kriminalisierung / Kundgebung am 15.03

Veröffentlich am 12.03.2022

Zusammen mit dem Wrangelkiez United rufen wir zu einer Kundgebung auf am 15.03, dem Iternationalen Tag gegen Polizeigewalt. Die Polizei ist keine Lösung, sondern ein Problem und eine tödliche Gefahr.
Wir müssen was Unternehmen gegen die Repression gegen unsere Genoss:innen, Racial Profiling, die Vertreibung von Obdachlosen, die gewaltsamen Abschiebungen, die Aufrechterhaltung tödlicher Grenzen in Zusammenarbeit mit Frontex, den unzähligen Toden durch und in Polizeigewahrsam, …

Daher kommt alle vorbei am 15.03 ab 16:00 im Görli, vor Haus 3 (beim Cafe Edelweiß).

Solidarität statt Kriminalisierung!

Aufruf zum Tag der politischen Gefangenen, 18.3

Veröffentlich am 12.03.2022

Wir teilen hier den Aufruf zur Demo für den 18.3. Kommt alle vorbei und zeigt den Gefangenen, dass sie nicht alleine sind.


Die Aufrufe sind auf deutsch, englisch, türkisch, grieschich und arabisch.

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Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 04.03.2022

Veröffentlich am 02.03.2022

Am 4. März 2022 steht unsere Gefährtin vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen am 1. Mai 2020 eine Flasche auf Polizeibeamt*innen geworfen zu haben.

Der 1. Mai 2020 war etwas Besonderes. Es war das erste Corona-Jahr und geprägt von den eigenen Unsicherheiten wie ein solidarischer, gleichzeitig herrschaftskritischer Umgang mit der Pandemie zu finden sei oder einem ganzen Sammelsurium an staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen begegnet werden kann. Eine dieser Maßnahmen war eines der ersten generellen Demo- und Versammlungsverbote in Berlin. Was mit der Eindämmung der Corona Pandemie begründet sein mochte, war natürlich ein willkommener Anlass für den Staat unliebsame Versammlungen wie die „Revolutionäre 1. Mai“ Demonstration komplett zu verbieten. In den Monaten März, April 2020 beugten sich viele linke und anarchistische Menschen und Gruppierungen den Restriktionen und folgten plötzlich einer staatlichen Aneignung und Verdrehung des Solidaritätsbegriffs. Umso besser, dass sich dann am 1. Mai 2020 doch einige tausend Menschen dezentral auf der Straße zusammen fanden. In jenem Jahr gab es keine zentrale Demonstration, aber mehrere Anlaufpunkte, die im Laufe des Abends veröffentlicht wurden. Mal kamen an einem Ort mehrere hundert Menschen zusammen und zogen für einen Moment gemeinsam als Sponti los, mal waren es nur sehr kurze Augenblicke, in denen sich die Straße genommen wurde. Insgesamt war es doch ein äußerst kreativer und weniger routinierter 1. Mai, als wir ihn sonst in dieser Stadt gewohnt sind.

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Verfassungsgerichtshof Berlin gibt Klage von Civaka Azad statt

Veröffentlich am 01.03.2022

Pressemitteilung von Civaka Azad

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Verfassungsbeschwerde unseres Vereins in Bezug auf die Durchsuchung unserer Räumlichkeiten am 13. Juni 2018 recht gegeben. Demnach wurde mit der erfolgten Durchsuchung das Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art. 28. Abs. 2 VvB) verletzt. Der Verfassungsgerichtshof Berlin verweist mit dem Urteil die Angelegenheit zurück an das Landgericht Berlin.

Als Civaka Azad e.V. haben wir gegen die Durchsuchung unserer Räumlichkeiten, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen vier Verantwortliche des kurdischen Kulturvereins NAV-DEM Berlin e.V., geklagt. Obwohl sich der Durchsuchungsbefehl auf die Räumlichkeiten des benachbarten Kulturvereins richtete, durchsuchten Polizeikräfte am 13. Juni 2018 auch unsere Büros und beschlagnahmten dabei unsere gesamte technische Infrastruktur. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt nun fest, dass diese Durchsuchung unrechtmäßig war.

Mako Qocgirî, Mitarbeiter von Civaka Azad e.V., erklärt zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin: „Auch wenn dieses Urteil spät getroffen wurde, ist es für uns von großer Bedeutung. Denn es zeigt auf, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine und Aktivistinnen durch die Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden. Wir als Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit verschiedensten Journalistinnen, Politiker*innen und zivilgesellschaftlichen Strukturen im ständigen Austausch. Wir versuchen die hiesige Gesellschaft über die Ereignisse in Kurdistan zu informieren und Dialogkanäle zwischen kurdischen und deutschen politischen Akteuren aufzubauen. Und dennoch werden auch wir und unsere Arbeiten unter einem Generalverdacht gestellt und der Kriminalisierung durch die Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Mit dem Urteil wird deutlich, dass mit den Maßnahmen der Sicherheitsbehörden unsere Grundrechte verletzt wurden. Wir sind davon überzeugt, dass dies kein Einzelfall ist. Um die Kriminalisierung der kurdischen Bevölkerung und die Verletzung ihrer Grundrechte zu unterbinden, muss deshalb dringend das PKK-Verbot aufgehoben werden.“

Berufungsprozess gegen Thunfisch

Veröffentlich am 16.02.2022

—version francais au-dessous du texte—

2016 – was war da eigentlich los?
Im Sommer 2016 versuchte Henkels Innensenat die Kadterschmiede zu räumen. Das endete in einer dreiwöchigen Belagerung der Rigaer94, begleitet von zahlreichen Angriffen gegen Symbole der Aufwertung und der städtischen Politik, großen Demonstrationen und einem allgemeinen Gefühl des Aufbruchs in der Stadt. Nach drei Wochen mussten die Bullen unverrichteter Dinge wieder abziehen, die Kadterschmiede gewann gegen die Briefkastenfirma, der Kampf um selbstorganisierte autonome Räume war gefestigter als zuvor.

Ein Zustand, der dazu führte, dass der Repressionsapparat im Nachgang verstärkt versuchte auf Einzelne zu zielen. Thunfisch wurde im Rahmen der Demo vom 9. Juli 2016 festgenommen und wurde von November bis Februar dafür in Untersuchungshaft in der JVA Lichtenberg eingesperrt. Nach vier Prozesstagen wurde sie zu 7 Monaten und 1 Woche wegen gefährlicher Körperverletzung (gegen einen Bullen), Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand verurteilt. Die Strafe wurde auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Für mehr Infos, Texte und Einblick auf die zahlreichen Soliaktions: freethunfisch.blackblogs.org .

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