Automobilkonzern Daimler erreicht Skandal-Urteil gegen Flugblattverteiler
Wegen Flugblattverteilens bei Daimler wurde Barbara R. am 7. Dezember 2015 wegen Hausfriedensbruch verwarnt. Das Amtsgericht Tiergarten legte zudem eine zweijährige Bewährungsfrist fest
Im Oktober 2014 wurden auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz des Automobilkonzerns in Berlin Marienfelde Flugblätter einer Aktionseinheit verteilt, in denen zum weltweiten Antifracking-Tag und einem europaweiten Aktionstag gegen TTIP und CETA aufgerufen wurde. Die Geschäftsleitung von Daimler rief die Polizei. Die Berliner Amtsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 450 Euro pro Verteiler.
Ein in Neukölln gegründeter Solidaritätskreis verteidigt die beiden Flugblattverteiler und wehrt sich gegen „eine Kriminalisierung des Flugblattverteilens an Industriearbeiter“.
Zunächst bot die Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro an. Der Strafbefehl lautete auf 15 Tagessätze a 30 Euro. Die Staatsanwältin betonte: „Damit haben sie keine Vorstrafe.“ Das lehnte die Verteilerin und ihr Rechtsanwalt ab, da der Parkplatz jederzeit öffentlich zugänglich ist. Kritisiert wurde von Barbara und ihrem Anwalt das polizeiliche Vorgehen im Auftrag von Daimler gegen kritische und linke Kräfte und besonders die Zensurmaßnahme gegen den Daimler-Arbeiter. Diese sollten selbst entscheiden können, was sie lesen und welche Konsequenzen sie ziehen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung vor und im Betrieb sei ein demokratisches Grundrecht und dürfe dem Privateigentum an einem Parkplatz nicht untergeordnet werden.
Laut Aussage des Leiters der Sicherheitsfirma WISAG, kam die Anordnung, die Polizei einzuschalten von „ganz oben“. Von der Abteilung SUM (Sicherheit-Umwelt-Management). Der Vorgang macht deutlich, um welche Sicherheit das Management besorgt ist. Daimler-Chef Dieter Zetsche hatte auf dem Neujahrsempfang im Januar 2015 in Berlin deutlich gemacht: „Studien zufolge könnte das Bruttoinlandsprodukt der EU durch TTIP um rund 120 Milliarden Euro steigen. Schon deshalb können wir es uns nicht leisten, uns selbst Sand ins Getriebe zu streuen.“
Die Richterin würdigte in ihrem Plädoyer immerhin die „ehrenwerte Vorsätze“ der Angeklagten. Dennoch verurteilte sie Barbara wegen Hausfriedensbruch zu einer Verwarnung und einer 2-jährigen Bewährungsfrist. Gegen dieses skandalöse Urteil wird Barbara in die Berufung gehen und kann sich dabei der Solidarität der über 30 Zuhörer im Saal – darunter eine Schulklasse – und des Solidaritätskreises sicher sein.
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