(junge Welt vom 28.02.2020) Kurdin droht wegen Verurteilung Entzug des Asylrechts. Sie wurde schon als Kind gefoltert
Die Feministin Yildiz Aktas ist am Donnerstag vom Berliner Kammergericht wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sei mit der Verurteilung nach Paragraph 129 b, der die Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« unter Strafe stellt, weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gefolgt, teilten die Anwälte der 51jährigen Kurdin mit. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens kritisierte die aus ihrer Sicht außenpolitischen Hintergründe des Urteils, nachdem der Vorsitzende Richter für die Angeklagte verständnisvolle Worte gefunden hatte, die im Widerspruch zu der Strafe standen. Deutlich habe er in seiner Urteilsbegründung die repressive Politik der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung kritisiert. »Ebenso fand er bewegende Worte für die von Yildiz Aktas in der Türkei erlittene grausame Verfolgung«, so von der Behrens. Nach dem Militärputsch 1980 war ihre Mandantin im Alter von zwölf Jahren als jüngste weibliche Gefangene im berüchtigten Foltergefängnis Nr. 5 in Diyarbakir infhaftiert worden. »Ihr Leben ist geprägt vom Kampf gegen Gewalt an Frauen und dem Einsatz für deren Recht auf Bildung, finanzielle Unabhängigkeit und Gleichberechtigung«, schrieben Unterstützerinnen anlässlich des Verfahrens in Deutschland im Aufruf »Freiheit für Yildiz – Defend Feminism«. Trotz weiterer Festnahmen im Lauf der Jahrzehnte war sie erst 2012 nach Deutschland geflüchtet. Davor war sie zuletzt in hoher Funktion für Frauenrechte in der prokurdischen »Partei des Friedens und der Demokratie« (BDP) aktiv gewesen. Der Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft in Deutschland bezog sich auf die Zeitspanne von Sommer 2013 bis Ende 2014.
Die Verurteilung zeige, dass die Strafverfolgung von vermeintlichen PKK-Mitgliedern »allein im Interesse des Erdogan-Regimes erfolgt, denn die Urteilsbegründung kann die harte Freiheitsstrafe gegen Frau Aktas von zwei Jahren nicht tragen«, betonte Rechtsanwältin von der Behrens. »Im Interesse der Türkei wurde also Yildiz Aktas als erste Frau nach § 129 b StGB wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt; eine Frau, die ihr Leben lang für den demokratischen Wandel in der Türkei, die Anerkennung der kurdischen Identität und für die Selbstbestimmungen von Frauen gekämpft hat.« Aktas drohe mit der Verurteilung auch der Entzug der Anerkennung als Asylberechtigte. »Während etwa die belgische Rechtsprechung anerkennt, dass sich der türkisch-kurdische bewaffnete Konflikt insgesamt einer Beurteilung als Terrorismus entzieht, hat das Berliner Kammergericht heute erneut eine Chance verpasst, ein Umdenken, einen Neuanfang im Umgang mit der kurdischen Minderheit in Deutschland in die Wege zu leiten«, erklärte Koverteidiger Lukas Theune.