Prozess gegen gegen Yildiz Aktas hat begonnen

Veröffentlich am 27.10.2019

Stellungnahme der Kampagnengruppe “Freiheit für Yildiz” zum Auftakt der Hauptverhandlung am 25.10.2019 im Verfahren gegen Yildiz Aktas, vor dem Kammergericht Schöneberg

Heute, am 25.10.2019 begann der Prozess gegen die kurdisch-feministische Politikerin Yildiz Aktaş (51) im Kammergericht Berlin-Schöneberg. Sie wird gemäß den Paragraphen §§129a/b StGB als Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ angeklagt.

Yildiz Aktaş engagierte sich zeitlebens sowohl in der Türkei, als auch in Deutschland, gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und deren Recht auf Selbstbestimmung, Bildung und finanzielle Unabhängigkeit. Schon mit 12 Jahren wurde sie in Dyarbakir, einem für seine Grausamkeiten gegenüber den Insass*innen bekannten Gefängnis, inhaftiert und gefoltert. 2012 flüchtete sie vor der fortlaufenden politischen Verfolgung in der Türkei nach Deutschland und erhielt hier Asyl. Vor ihrer Flucht nach Deutschland im Jahr 2012 war sie in hoher Funktion für Frauenrechte in der prokurdischen „Partei des Friedens und der Demokratie“ (DBP) aktiv.

Die Verteidigung, vetreten durch Lukas Theune und Antonia von der Behrens, zogen am ersten Prozesstag die Legitimität des Verfahrens in Zweifel und beantragten eine Unterbrechung des Verfahrens. Die für die Angeklagte äußerst belastende und stigmatisierende Beweisaufnahme, solle bis zur Entscheidung des Bundesjustizministeriums darüber, ob die von ihm erteilte Verfolgungsermächtigung gegen angebliche Führungskader der PKK, noch angemessen und politisch haltbar sei, unterbrochen werden.

BundesjustizministerinChristine Lambrecht (SPD) äußerte sich in der Vergangenheit bereits wiederholt kritisch zur deutschen Zusammenarbeit mit dem Regime Erdogans. Die Verteidigerinnen betonten, dass die Verfolgung kurdischer Aktivistinnen in Deutschland allerdings eine indirekte Unterstützung der diktatorischen Verhältnisse in der Türkei darstelle, komme doch Deutschland damit den Verfolgungsforderungen Erdogans nach. Hierzu merkte auch eine Sprecherin der Kampagne “Freiheit für Yildiz- defend feminism” an: “Die Repression hat nicht nur innenpolitische Konsequenzen, sondern auch gravierende außenpolitische Folgen. Damit stellt die Bundesregierung die PKK sowie die syrische PYD/YPG, auf eine Stufe mit dem Islamischen Staat, was wiederum der Türkei in die Hände spielt. Wir fordern die Bundesjustizministerin dringend dazu auf, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Dies bedeutet den Wandel der Ziele der PKK sowie die aktuelle politische Situation in der Türkei und Nordostsyrien zu berücksichtigen und die Einzelverfolgungsermächtigung gegen Yildiz Aktaş zurückzunehmen.”

Die Türkei führt aktuell einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die selbstverwalteten Gebiete in Nord – und Ostsyrien. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hat bereits Kriegsverbrechen angeprangert und spricht unter anderem von „rücksichtslose[n] Angriffe[n] in Wohngebieten“. Insbesondere Frauen werden zur Zielscheibe der Gewalt, so beispielsweise die kurdische Politikerin Havrin Khalaf, die am 12.10.2019 brutal hingerichtet wurde. 2016 sagte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière: „Die Türkei ist Nato-Mitglied und für uns ein wichtiger Partner in der Flüchtlingskrise und im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“. Wer sind aber die Terroristen? Diejenigen die in Syrien gegen den IS kämpfen und dort das Fundament für eine ökologische, feministische und basisdemokratische Gesellschaft legen oder ein Regime, dass trotz internationaler Warnungen in sein Nachbarland einmarschiert und die dort ansässige Zivilbevölkerung verfolgt, verletzt und tötet?

Vor diesem Hintergrund fordern wir einen sofortigen Stopp der Zusammenarbeit deutscher und türkischer Verfolgungsbehörden und eine Einstellung des Verfahrens gegen Yildiz Aktaş.

Die feministische Kampagnengruppe “Freiheit für Yildiz” ruft auf zu einer weiteren Kundgebung, beim nächsten Prozesstermin, Dienstag den 29.10.2019 um 8 Uhr, vor dem Kammergericht Berlin-Schöneberg, Elßholzstr. 30 – 33, 10781 Berlin.

Mehr Informationen zur Kampagne und weitere Prozesstermine sind dem Blog freiheit-yildiz.com zu entnehmen sowie auf Twitter #freedom4yildiz.