„Der staatliche Repressionsapparat benutzt die palästinasolidarische Bewegung aktuell als Experimentierfeld für alte und neue Maßnahmen. Zusehends werden Grundrechte unterhöhlt oder systematisch ausgehebelt, demokratische Minimalstandards werden abgebaut“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir fordern ein sofortiges Ende der anhaltenden Grundrechtseinschränkungen und Repressionsmaßnahmen!“
Am frühen Morgen des 16. Mai 2024 gab das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Herbert Reul das Verbot der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg bekannt. Zeitgleich begann eine mehrstündige Razzia, bei der ein massives Polizeiaufgebot vier Wohnungen durchsuchte und kistenweise Materialien beschlagnahmte. Dabei wurde gegenüber den Betroffenen auch der Vorwurf der Volksverhetzung erhoben. Die Homepage und Social-Media-Kanäle sowie das Logo der Gruppe sind ebenfalls von der Verbotsverfügung betroffen.
In der Begründung warf das Innenministerium unter Herbert Reul der Initiative pauschal vor, sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu richten und antisemitische Narrative zu verwenden, führte aber keine konkreten Belege an. Medienberichte verwiesen sofort auf einen umstrittenen Prozess vom 10. April, in dem das Duisburger Amtsgericht den Sprecher der Palästina Solidarität wegen des Vorwurfs der Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt hatte – ein erstinstanzliches Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
Dieses neue Verbot reiht sich ein in eine lange Folge von Kriminalisierungsmaßnahmen gegen palästinasolidarische Strukturen, bei denen die Behörden das ganze Repressionsarsenal einsetzen und neue Verfolgungsformen testen. Während Demonstrations- und Parolenverbote schon fast zum staatlichen Standardrepertoire gegen unliebsame Bewegungen zählen, geraten zunehmend auch andere Grundrechte ins Visier. Neben Auftritts- und Einreiseverboten oder dem Abbruch von Veranstaltungen wie des Palästina-Kongresses am 12. April macht sich der Staat inzwischen daran, unliebsames politisches Engagement durch wirtschaftliche Einschnitte zu unterbinden. Dazu gehört nicht nur die Streichung von Fördergeldern, sondern auch die Vorbereitung von Berufs-, Arbeits- und Ausbildungsverboten. Die beiden prominentesten Beispiele sind dabei das Vorhaben der Berliner Hochschulen, Exmatrikulationen aus politischen Gründen wiedereinzuführen, und die Schließung der Mädchen*einrichtungen Alia und Phantalisa. Die Kündigung der beiden Berliner Mädchen*treffs wurde damit begründet, dass sich Mitarbeiterinnen in ihrer Freizeit an palästinasolidarischen Demonstrationen beteiligt oder auf ihren Privataccounts Berichte darüber geteilt hatten.
„Der staatliche Repressionsapparat benutzt die palästinasolidarische Bewegung aktuell als Experimentierfeld für alte und neue Maßnahmen. Zusehends werden Grundrechte unterhöhlt oder systematisch ausgehebelt, demokratische Minimalstandards werden abgebaut“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir fordern ein sofortiges Ende der anhaltenden Grundrechtseinschränkungen und Repressionsmaßnahmen!“