Wir teilen hier einen Aufruf zu einer Kundgebung die von Patient*innen des KMVs, deren Unterstützer*innen und Angehörige organisiert wird. Kommt zahlreich am 24.02, um 13 Uhr, vor der Senatsverwaltung für Gesundheit, Oranienstr. / Alte Jakobstr. auf die Straße.
Menschenunwürdige Zustände im Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin beenden
Überbelegung, Personalmangel und sanierungsbedürftige Räume sind seit Jahre an der Tagesordnung im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Dennoch erfolgen die nötigen Schritte zur Lösung der Probleme nicht und die Lage spitzt sich weiter zu.
Wir fordern ein Ende der menschenunwürdigen Zustände im Maßregelvollzug und rufen daher zu einer Kundgebung auf: am 24.02.24 um 13 Uhr vor der Senatsverwaltung für Gesundheit, Oranienstr. / Alte Jakobstr.
Patient*innen des Maßregelvollzugs berichten davon das Therapien nicht stattfinden, Hofgänge ausfallen, dass das überlastete Personal keine Zeit für sie habe und es immer wieder verbale und körperliche Übergriffe durch das Personal auf die Patient*innen gebe. Die Enge, Überbelegung der Zimmer, das Fehlen von Therapien und Beschäftigungs-angeboten führe zu mehr Aggression, Depression, Suizidalität und zur Selbstaufgabe der Patient*innen. Ein Angebot an die Patient*innen, das eine Besserung der Symptome und die so genannte Resozialisierung ermögliche, die der Staat angeblich mit diesem System anstrebt, gebe es dort nicht. Im Gegenteil, die derzeitigen Umstände verstärken die Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit. Selbst das Personal und die zuständige Gesundheitssenatorin bezeichnen die Zustände im KMV Berlin als „menschenunwürdig“.
Die katastrophalen Zustände im Maßregelvollzug betreffen nicht nur Berlin. Bundesweit ist das System des Maßregelvollzugs in der Krise. Doch sind es nicht nur die Unterbringungs-bedingungen, die die Frage nach der Vereinbarkeit des Maßregelvollzugs mit der Menschenwürde aufwerfen. Auch die rechtlichen Bedingungen der Unterbringung nach § 63 StGB lassen die Frage der Vereinbarungmit den Grundgesetz aufkommen. So ermöglicht der § 63 es beispielsweise das als psychisch erkrankt geltende Menschen, mit unter jahrelang, ohne Perspektive auf eine Entlassung weggesperrt werden. Im Strafvollzug würden sie nach verbüßen der Freiheitsstrafe entlassen. Im System des Maßregelvollzugs bleibt ihnen diese Möglichkeit verwehrt. Die Unterbringung der Patient*innen unter diesen Bedingungen muss daher sofort beendet werden.
Die Krise des Maßregelvollzugs entsteht dabei nicht im luftleeren Raum. Auch um die Einrichtungen die als Alternative oder Prävention der stationären Behandlung dienen, steht es schlecht. So sind ambulante Angebote wie Krisen-, Sucht-, Migrations-, Psychosoziale- und Familienberatung sowie Angebote der Gewaltprävention unzureichend ausgestattet und von weiteren Kürzungen bedroht. Währenddessen gibt die Regierung so viel Geld wie noch nie für Rüstung und Militär aus und die Vermögen der Reichsten wachsen immer weiter an. Die Gesundheit und das Wohlergehen breiter Teile dieser Gesellschaft haben schlicht und ergreifend keine Priorität. Das muss sich ändern.
Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt auch für Menschen die als psychisch erkrankt gelten. Wir fordern ein Ende der Benachteiligung und Diskriminierung von Menschen die als psychisch erkrankt gelten.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, sofort menschenwürdige Unterbringungsbedingungen für die Patient*innen des KMV zu schaffen.
Wir fordern die Schaffung ausreichender und für alle zugänglicher Unterstützungsangebote, außerhalb des KMVs, die eine Einweisung ins KMV verhindern und eine schnelle Entlassung der Patient*innen aus dem KMV ermöglichen.
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, kommt zu unserer Kundgebung
am 24.02.24, 13 Uhr.
Wer wir sind: Wir sind eine Gruppe von Patient*innen des KMVs und deren Unterstützer*innen und Angehörige, die sich gegen die menschenunwürdigen Unterbringungsbedingungen wehren