Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.
Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Die Öffentlichkeitsfahndung stellt den Genossen an den Pranger und ruft die Bevölkerung zur Denunziation auf. Damit ist die gesamte antifaschistische Bewegung gemeint. Ähnliches kennen wir bereits aus den Fahndungen rund um die Proteste gegen den G20-Gipfel. Die Grundrechte des Beschuldigten werden damit massiv verletzt, es findet eine Vorverurteilung mit Ansage statt.
Denn die Bundesanwaltschaft hatte im Antifa Ost Verfahren bereits zur Urteilsbegründung angekündigt, viele weitere Verfahren eröffnen zu wollen.
Die Art und Weise der Fahndung zeigt den unbedingten Verfolgungswillen der Repressionsbehörden gegen alle Personen und Gruppen, die sich in Leipzig und der Region gegen den Nazi-Terror wehren.
Nach all den Skandalen betreffend der Ermittlungsbehörden ist es vermutlich die Flucht nach vorne, um den Kampf gegen rechts zu kriminalisieren und die Verstrickungen von Beamt*innen in den Neonazi-Sumpf zu verschleiern.
Antifaschist*innen sollen dämonisiert und als sog. Kriminelle abgestempelt werden. Dem stellt sich die Rote Hilfe entgegen. Wir fordern die sofortige Einstellung der Öffentlichkeitsfahndung und der Verfolgung von Antifaschist*innen. Wir sind solidarisch mit allen Betroffenen und rufen alle linken und Grundrechtsorganisationen auf, dieser staatlichen Kampagne öffentlich zu widersprechen.“