Pressemitteilung des Bundesweiten Netzwerkes gegen die Todesstrafe & Freiheit für Mumia Abu-Jamal vom 02.04.2023
Am 31. März 2023 wurde dem afroamerikanische Journalisten Mumia Abu-Jamal erneut ein neues Verfahren verweigert. Er war im Sommer 1982 aufgrund höchst fragwürdiger Beweise wegen angeblichen Mordes an einem Polizisten zum Tod verurteilt worden. Richterin Lucretia Clemons befand, entlastende Dokumente, die erstmals im Dezember 2018 aufgefunden wurden, reichten nicht einmal für eine Beweisanhörung aus. Diese Entscheidung, die auf zahlreiche andere höchst fragwürdige Entscheidungen in Abu-Jamals Prozess und seinen Berufungsverfahren folgt, kann nur als Rechtsbeugung bezeichnet werden. Sie tritt zwei eindeutige Präzedenz-Urteile mit Füßen:
a. „Batson-Claim“: Das Urteil des US Supreme Court im Fall Batson von 1986 verbietet es der Anklage, ihr Recht auf die unbegründete Ablehnung von Geschworenen auf rassistische Art anzuwenden. In Abu-Jamals Fall war die Wahrscheinlichkeit, dass der Ankläger eine Person ablehnte, wenn sie Schwarz war, zehnmal so groß wie im Fall einer weißen Person. Das neu gefundene Beweismaterial zeigte, dass der Ankläger systematisch Notizen über die ethnische Zugehörigkeit potentieller Jurymitglieder gemacht hatte. Die Richterin blieb davon unbeeindruckt – der Batson-Claim sei bereits in früheren Berufungen abgehandelt worden und das neue Material sei nicht erheblich und komme zu spät. Abgelehnt!
b. „Verstoß gegen Brady“: 1963 urteilte der US Supreme Court im Fall Brady, dass die Anklage verpflichtet ist, der Verteidigung jegliches Entlastungsmaterial zukommen zu lassen. Hier handelte es sich um den Brief eines Hauptbelastungszeugen an den Staatsanwalt, in dem er nach dem Prozess das Geld anmahnte, dass man ihm schulde. Ferner fand sich ein Briefwechsel unter Justizbeamten über die zweite Hauptbelastungszeugin, in dem die Beschleunigung ihrer wegen Prostitution anhängigen Verfahren und die Berücksichtigung der Tatsache gefordert wurde, dass sie Zeugin in einem „sehr wichtigen“ Verfahren gewesen sei. Alle drei Verfahren gegen sie wurden eingestellt. Doch die Richterin fand in beiden Fällen nichts dabei: Auch enn die Jury hiervon gewusst hätte, hätte sie den Zeugen geglaubt! Außerdem habe es ja noch anderes Belastungsmaterial gegeben.
Kein Rechtsstaat der Welt erlaubt eine Juryauswahl nach ethnischen Kriterien oder erkennt Urteile an, die auf den Aussagen bestochener Zeugen basieren. Amnesty International forderte schon im Februar 2000 einen neuen Prozess für Mumia Abu-Jamal. Seitdem ist etliches entlastendes Material hinzugekommen. Ein neuer Prozess statt Abu-Jamals bedingungsloser Freilassung ist daher als Mindestforderung zu betrachten. Der Kampf darum wird weitergehen.
Für eitere Informationen siehe https://www.freiheit-fuer-mumia.de/ und https://www.dropthecaseagainstmumiaabujamal.com/
Veranstaltungshinweis: Lesung an Mumias 69. Geburtstag am 24.04.2023