§129 gegen zivilen Ungehorsam

Veröffentlich am 13.12.2022

Heute am 13.12. veröffentlichte der Blog der ‚Letzten Generation‘ einen Bericht über Razzien bei Aktivist_innen der Gruppe. Vorgeworfen wird ihnen die Bildung einer kriminellen Organisation nach §129.

In unseren Vorträgen erklären wir den Paragrafen 129 als offenkundigstes Beispiel für politische Repression, schließlich stellt dieser Paragraf (incl Abs. a und b) an sich legales Verhalten unter Strafe. Auch wenn die Vorwürfe schlussendlich nicht für ein Gerichtsverfahren ausreichen, legitimieren sie weitreichende Ermittlungsmaßnamen.

Das liegt nicht an Fehlern der ermittelnden Behörde. Die Hausdurchsuchung durch aggressive Bullen am frühen Morgen ist selbst eine heftige Möglichkeit der Bestrafung . Ob der Wunsch ist, durch überzogene Vorwürfe ins Blaue hinein zu ermitteln und Informationen zu sammeln, mag von Fall zu Fall verschieden sein. Sicherlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, die Aktivist_innen eingeschüchtert und in ihrem Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt zu haben.

Dagegen stellen wir unsere Solidarität gilt den Betroffenen von staatlicher Repression! Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob die Vorwürfe plausibel, oder wie in diesem Fall völlig absurd sind.