Pressemitteilung von Civaka Azad
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Verfassungsbeschwerde unseres Vereins in Bezug auf die Durchsuchung unserer Räumlichkeiten am 13. Juni 2018 recht gegeben. Demnach wurde mit der erfolgten Durchsuchung das Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art. 28. Abs. 2 VvB) verletzt. Der Verfassungsgerichtshof Berlin verweist mit dem Urteil die Angelegenheit zurück an das Landgericht Berlin.
Als Civaka Azad e.V. haben wir gegen die Durchsuchung unserer Räumlichkeiten, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen vier Verantwortliche des kurdischen Kulturvereins NAV-DEM Berlin e.V., geklagt. Obwohl sich der Durchsuchungsbefehl auf die Räumlichkeiten des benachbarten Kulturvereins richtete, durchsuchten Polizeikräfte am 13. Juni 2018 auch unsere Büros und beschlagnahmten dabei unsere gesamte technische Infrastruktur. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt nun fest, dass diese Durchsuchung unrechtmäßig war.
Mako Qocgirî, Mitarbeiter von Civaka Azad e.V., erklärt zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin: „Auch wenn dieses Urteil spät getroffen wurde, ist es für uns von großer Bedeutung. Denn es zeigt auf, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine und Aktivistinnen durch die Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden. Wir als Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit verschiedensten Journalistinnen, Politiker*innen und zivilgesellschaftlichen Strukturen im ständigen Austausch. Wir versuchen die hiesige Gesellschaft über die Ereignisse in Kurdistan zu informieren und Dialogkanäle zwischen kurdischen und deutschen politischen Akteuren aufzubauen. Und dennoch werden auch wir und unsere Arbeiten unter einem Generalverdacht gestellt und der Kriminalisierung durch die Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Mit dem Urteil wird deutlich, dass mit den Maßnahmen der Sicherheitsbehörden unsere Grundrechte verletzt wurden. Wir sind davon überzeugt, dass dies kein Einzelfall ist. Um die Kriminalisierung der kurdischen Bevölkerung und die Verletzung ihrer Grundrechte zu unterbinden, muss deshalb dringend das PKK-Verbot aufgehoben werden.“