Urteil wegen Blockade von »Marsch für das Leben«: Aktivistinnen wollen Kriminalisierung nicht hinnehmen
Von Gitta Düperthal / junge Welt vom 14.05.2021
Eine friedliche Sitzblockade für die Selbstbestimmung von Frauen in bezug auf Schwangerschaft und gegen den »Marsch für das Leben« könne keine Nötigung sein. Das konstatierte die Sprecherin des queerfeministischen Bündnisses »What the Fuck« (WTF), Lili Kramer, am Mittwoch gegenüber junge Welt. »Unser Anliegen ist, festzustellen, dass der Gewaltbegriff dafür nicht haltbar ist.«
Das Landgericht Berlin sah das in seinem Urteil am Donnerstag vorige Woche anders. Der Berufung – das Verfahren hatte eine der rund 100 Feministinnen angestrengt, die im September 2019 an einer Blockade gegen die Demonstration der Rechten beteiligt gewesen war – gab es nicht statt. Vielmehr wurde die Verurteilung vor dem Amtsgericht zu 15 Tagessätzen à 45 Euro bestätigt. Das Gericht habe eine niedrige Strafe angesetzt, sich aber zum Freispruch nicht überwinden können, kritisierte Kramer. Offenbar gerate die Justiz zunehmend unter politischen Druck und verurteile linke Demonstrantinnen in der Weise. Ultrarechts und sexistisch argumentierende, sich als »Lebensschützer« Bezeichnende und Antifeministen würden dagegen geschützt.
Bei einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude protestierten an dem Tag rund 40 Aktivistinnen gegen die Kriminalisierung feministischen Protests. Die »staatliche Rückendeckung« für den »Marsch« müsse endlich aufhören, forderten sie. Man habe es satt, dass fundamentalistische Christinnen und Christen ständig Rückendeckung erhielten, wenn sie Frauen »vorschreiben, was sie mit ihren Körpern tun sollen und was nicht«. Feminismus sei kein Verbrechen, die Blockade eine legitime Form des politischen Protests. Ebenso dürften Schwangerschaftsabbrüche nicht länger kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat dürfe nicht weiter an den entsprechenden Paragrafen 218 und 219 a im Strafgesetzbuch festhalten.
Das Gericht habe den Tatbestand der Nötigung erfüllt gesehen, weil die Polizei behauptet habe, dass sie wegen der Sitzblockade den »Marsch für das Leben« nicht habe umleiten können, erklärte die Sprecherin des Bündnisses. Zugleich aber hätten Einsatzkräfte damals zum gleichen Zeitpunkt eine Demo für Selbstbestimmung aufgelöst, um die Fundamentalisten dort entlangzuleiten – aus Kramers Sicht unrechtmäßig: »Wieso sollte das Recht des reaktionären Marsches mehr Anrecht haben, geschützt zu werden, als die Gegendemo?«
Der Leiter der Polizeibefehlsstelle habe vor Gericht indes wahrheitswidrig behauptet, letztere nicht aufgelöst zu haben. Viele alte und gebrechliche Menschen seien beim »Marsch für das Leben« gewesen, an dem Tag sei es so warm gewesen, so seine Argumentation. Angesichts solch verständnisinniger Aussagen von Polizeizeugen müssen Zuhörerinnen und Zuhörern im Saal die Ohren geklungen haben. »Wir meinen, wer stundenlang nach Berlin fahren kann, um anderen im gebärfähigen Alter das Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen«, sei hinlänglich rüstig, kommentierte Kramer. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der rechten Demonstration hätten eher einen »religiös fanatischen« Eindruck als einen friedlichen gemacht, und etwa 1,20 Meter große, weiß angestrichene Holzkreuze in die Reihen der Sitzblockade gerammt. Bei Linken wäre so etwas als das Tragen einer Waffe eingeordnet und untersagt worden, so Kramer.
Zwei höherrangige Polizisten hätten ein negatives Bild vom Gegenprotest entworfen, schildert sie das Geschehen vor Gericht weiter. Bezogen hätten sich die Polizeigranden auf Dinge, die teilweise schon Jahre zurücklagen oder so nie stattgefunden hätten. Etwa sei von »Raubüberfällen« seitens der Gegendemonstranten die Rede gewesen, gemeint war aber, dass Kreuze entwendet wurden. »Brutale Angriffe von Aktivistinnen durch Glitzer, Trillerpfeifen und Sprechgesänge« habe es gegeben, hieß es auf dem Twitter-Account von WTF belustigt.
»Wir sitzen, weil sie marschieren«, lautet ein Aufruf gegen die Kriminalisierung von Sitzblockaden auf der Petitionsplattform von Campact. Feministinnen sind nicht die einzigen, die davon betroffen sind. Am 3. Oktober 2020 kam es in Berlin-Hohenschönhausen zu mehreren Blockaden gegen einen Neonaziaufmarsch der Kleinstpartei »Der III. Weg«. Auch den Antifaschistinnen und Antifaschisten drohen Verfahren wegen Nötigung. Einschüchtern lassen will man sich nicht: »Wir werden uns weiter Faschos und Antifeministinnen in den Weg setzen, spätestens am 18. September 2021, wenn sie wieder nach Berlin kommen«, bekräftigte Kramer.