Geldstrafe für Antifaschisten

Veröffentlich am 19.03.2021

Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA verurteilt. Berufung angekündigt

junge Welt vom 19.03.2021

Von Felix Schlosser

Am Donnerstag wurde im Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, fortgesetzt. Der erste Termin im November 2020 war wegen eines nicht erschienenen Polizeizeugen entfallen. Tervooren wird von Mitgliedern der Marzahn-Hellersdorfer AfD-Fraktion vorgeworfen, Vertreter der Partei am 26. Januar 2019 während einer bezirklichen Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des deutschen Faschismus auf dem Parkfriedhof in Marzahn genötigt zu haben. Er soll ihnen mit 30 weiteren Antifaschisten den Zugang zu einer Gedenkstele versperrt haben.

Unstrittig ist, dass Antifaschisten bereits vor Beginn der Veranstaltung die Stele für Zwangsarbeiter mit einem Transparent mit der Aufschrift »Den Opfern des Faschismus gedenken, heißt auch den Rechtsruck bekämpfen« versperrten und die Vertreter der AfD, die einen mitgeführten blauen AfD-Kranz ablegen wollten, nicht an die Stele heranließen. Die Protestaktion war nicht öffentlich angekündigt, so dass die anwesenden Politiker, Botschafts- und Heimatvereinsmitglieder von den Antifaschisten überrascht wurden. AfD-Vertreter versuchten – teils auch durch den Einsatz körperlicher Gewalt – zu der Stele zu gelangen, mussten aber unverrichteter Dinge den Heimweg antreten.

Als Zeugen waren zwei der damals anwesenden AfD-Vertreter sowie ein Polizist geladen. Bereits knapp eine Stunde vor Prozessbeginn fanden sich vor dem Gerichtssaal zudem rund 20 Antifaschisten ein, die sich mit dem Angeklagten solidarisierten und mit ihrer pünktlichen Anwesenheit dafür sorgten, dass den zwei AfD-Zeugen Rolf Kessler und Maria Arlt und deren Begleitung im Gerichtssaal kein Platz zur Verfügung stand. Sie mussten vor der Tür warten.

Kessler bezeichnete den Angeklagten mehrmals als »Straftäter« und war sich genauso wie Arlt sicher, ihn unter der Menge der Blockierenden erkannt zu haben. Im weiteren Verlauf nannte Arlt Tervooren einen »Puppenspieler« und einen »Anpeitscher der jungen Leute«. Der Polizeizeuge konnte sich indes nicht an den Angeklagten erinnern. Bei den Zuschauern entstand der Eindruck, dass Staatsanwaltschaft und Richterin es auf eine schnelle Verurteilung des Antifaschisten abgesehen hatten. »Ein von der Verteidigung als Beweismittel eingereichtes Video wurde abgelehnt, die VVN-BdA im Plädoyer der Staatsanwältin immer wieder falsch bezeichnet. Ob der Angeklagte wirklich in der Menge der Blockierenden stand oder nur abseits den bereits vor der Aktion veröffentlichten offenen Brief gegen eine Beteiligung der AfD verlas, wurde nicht zweifelsfrei geklärt«, berichtete ein Zuschauer im Gespräch mit jW am Donnerstag.

Bei der Urteilsverkündung wurde es turbulent: Als die Richterin die AfD als demokratisch gewählte Partei bezeichnete und im Anschluss erklärte, sich nicht mehr an die vom Angeklagten zu Beginn verlesene politische Einlassung erinnern zu können, um sodann eine Strafe von 50 Tagessätzen zu verhängen – was sogar über das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß hinausging – kam es zu lautstarkem Protest der Zuschauer. Auch der Angeklagte sprang wütend auf und wurde daraufhin ebenso wie Teile des Publikums von der Richterin des Saales verwiesen. »Das Gericht ist mit seinem Urteil leider der Normalisierungsstrategie der AfD auf den Leim gegangen«, sagte Tervooren gegenüber jW nach Prozessende. Man werde auf jeden Fall in Berufung gehen.