Presseerklärung der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş vom 6. Dezember
Artikel 12 der UN-Menschenrechtscharta verbietet willkürliche Eingriffe des Staates in die Freiheits- und Privatssphäre. Demnach sind nur ebensolche Eingriffe zulässig, die auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Der §129 a/b hebelt diese grundlegenden Rechte aus, indem durch den Vorwurf „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ , auch Tätigkeiten wie Demonstrationen zu organisieren, die unter die freie Meinungsäußerung fallen, kriminalisiert werden. Der heutige Prozesstag von Yildiz Aktas machte das wieder einmal deutlich. Die Entscheidung, wer auf der EU „Terrorliste“ landet, ist immer eine politische. Die Gewaltenteilung wird faktisch aufgehoben, indem das Bundesjustizministerium festlegt gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln soll.
Auch heute beim
Verlesen der Inhaltsprotokolle der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung)
wirkt das Ganze wie das Verlesen eines Theaterskripts. Private
Telefongespräche werden nicht nur erfasst, sondern zudem auch im Gericht
öffentlich geteilt. Dass wir jetzt im Gerichtssaal mit über 20 Personen
diesen alltäglichen Gesprächen zuhören, macht die Absurdität umso
deutlicher.
Die Überwachung von Yildiz Aktas reiht sich ein in eine
allgemeines Tendenz, die dazu führt, dass unsere Freiheit und
Privatsphäre immer weiter eingeschränkt wird und technische
Überwachungsmethoden weiter ausgebaut werden. Das Ganze wird dann damit
begründet, angeblich für unsere Sicherheit zu sorgen. Dabei fragen wir
uns: Wieso stellt Yildiz Aktas Engagement für Frauenrechte, welches auch
in der TKÜ hervor ging, eine Gefährdung von Sicherheit dar?!
Anschließend verlas der Richer einen Befund, in dem detailliert aufgelistet wurde, welche Gewalt- und Foltererfahrungen Yildiz Aktas in ihrem Leben bereits überlebt hat. Dabei wurde auch ihr anfänglicher Aufenthalt in einer Geflüchtetenunterkunft angesprochen, der in ihr Erinnerungen an traumatische Gefängnisaufenthalte wieder wach werden lies. Auch die ständige Polizeipräsenz trugen dazu bei. Im Jahr 2012 wurde die Geflüchtetenunterkunft von Neonazis angegriffen: Eine Flasche wird durch ein Fenster geworfen, die Angreifer versuchen zwei Nottüren einzuschlagen und hinterlassen an der Fassade ein ein Meter mal ein Meter großes Hakenkreuz und die Drohung „Rostock ist überall“. Ihr Schriftzug „NW Berlin“ (Nationaler Widerstand) lassen darauf schließen woher die Täter_innen angereist waren. Yildiz und viele andere Menschen flohen vor Folter, Krieg, politischer Verfolgung und anderer Gewalt. Dort, wo sie vor dieser Gewalt Schutz suchten und wohnten, waren sie erneut mit Angriffen von deutschen Neonazis konfrontiert.
Heute, etwa sieben Jahre später, ist der rechte Hass weiterhin groß größer geworden, Faschisierungstendenzen zeigen sich auch auf staatlicher Ebene. Gewalttaten mit einem rechts-ideologischen Hintergrund häufen sich und immer wieder fällt die staatliche Involviertheit auf. Deutlich wird das in der Vergangenheit und aktuell u.A. bei den NSU-Morden, der Ermordung von Oury Jalloh, Rechten Netzwerken innerhalb von Polizei und Bundeswehr und Fotos von Polizeibeamten vor neo-nazistischen Schriftzügen. Gleichzeitig ist die Kriminalisierung gegen emanzipatorische Kräfte stärker als zuvor. Der Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen wie dem VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes), die Verharmlosung massiver Polizeigewalt, z.B. gegen G20-Demonstrant*innen und die Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung machen dieses deutlich. Während Nazis mit ihren Hassparolen Geflüchtetenunterkünfte angreifen, werden Menschen wie Yildiz, die für Frauenrechte kämpfen, überwacht und kriminalisiert. Das sind Beispiele für einen allgemeinen Rechtsruck, der schon längst in der deutschen Staatspolitik verankert ist und auch in der Anklage gegen Yildiz ihren Ausdruck findet.