Stellungnahme der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ zum dritten Verhandlungstag (01.11.2019) im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş
Am dritten Verhandlungstag im Kammergericht Berlin-Schöneberg wurde von der Verteidigerin Antonia von der Behrens eine Erklärung der Angeklagten Yildiz Aktaş verlesen. In dieser schildert sie ihre Lebensgeschichte, welche von Gewalt und Folter, Kriminalisierung als Kurdin und Unterdrückung als Frau durch die Familie geprägt ist – sowie von feministischen Kämpfen und Solidarität durch andere Frauen.
„Ich würde heute nicht vor Ihnen stehen, wenn ich keine Solidarität von anderen, insbesondere kurdischen, Frauen erfahren hätte. Dank dieser Solidarität konnte ich überleben. Ich würde heute nicht vor Ihnen stehen, wenn ich nicht mein Leben lang widerständig gewesen wäre. In der Aktivität, im Kampf gegen die Unterdrückung von Frauen, gegen die chauvinistische Vernichtungspolitik der Türkischen Republik gegenüber Kurd*innen, konnte ich trotz meinen Verletzungen weiterleben.“ So Yildiz Aktaş in ihrer Erklärung am 01.11.2019 vor dem Kammergericht Berlin-Schöneberg.
Die Angeklagte skizziert auch, wie sie durch die aktuelle Strafverfolgung erneut mit traumatischen Erlebnissen konfrontiert wird: „Meine Vergangenheit konnte ich nie vergessen, immer wieder gab es Situationen in denen Gerüche, Bilder, Situationen mich daran erinnern; doch die Festnahme und Inhaftierung in Deutschland haben das Erlebte wieder zu meinem täglichen Begleiter werden lassen.“
Im Alter von 12 Jahren wurde sie zum ersten Mal festgenommen und im berüchtigten Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert, welches sie einen „eisigen Tunnel“ nennt. Ihr wurde schon in der Türkei vorgeworfen Mitglied der PKK und somit Terroristin gewesen zu sein. Yildiz betont: „Ich war noch ein Kind und wurde von heute auf morgen, ohne zu verstehen warum, zu einer Terroristin.“ In ihren weiteren Ausführungen beschreibt sie die Gewalt und Folter, die sie während ihrer ersten und zweiten Inhaftierung, genauso wie andere Insass*innen des Gefängnisses erfahren hat.
Yildiz hat also bereits als Kind patriarchale Gewalt in verschiedensten Formen überlebt und war jahrelang der Brutalität des türkischen Staates ausgesetzt. Dazu kam ihre anschließende Isolation in der Familie, in welcher sie durch ihre Erlebnisse als weibliche Gefangene als ehrlos galt. Hätte sie im Gefängnis nicht so viel Unterstützung durch Mitgefangene erfahren, so Yildiz Aktaş, wäre sie weder lebendig, noch als fühlender und denkender Mensch aus der Haft gekommen. Eine dieser Mitgefangenen war Sakine Cansiz. „Sie war diejenige, die mich unter ihren Schutz nahm. Sie passte auf mich auf, wusch meine Haare, kochte Suppe für mich. Von ihr lernte ich, wie ich mich bei Gericht verhalten musste. […] Am 9. Januar 2013 ist Sakine Cansiz in Paris [von Handlangern des Erdogan Regimes] ermordet worden.“
In der Gerichtspause herrscht zunächst Stille im Wartebereich, die Wartenden sind sichtlich erschüttert. Eine Zuhörerin sagt dann: „Wir sind berührt und betroffen von Yildiz‘ Geschichte und wütend über dieses Verfahren, in dem sie wieder als Terroristin stigmatisiert wird. Gleichzeitig sind wir beeindruckt von dieser Frau, die den Mut aufbringt hier in diesem Saal vor fünf Richter*innen, dem Staatsanwalt und der Öffentlichkeit ihre Geschichte zu erzählen.“
Auch die anschließende Präsentation der Senatsrichter von Fotos, die auf Yildiz Laptop gefunden wurden, wirft die Frage auf, um welchen Straftatbestand es in diesem Prozess eigentlich gehen soll. Es handelt sich nämlich um Fotos von Sakine Cansiz, welche Yildiz nach deren Ermordung, für eine Ausstellung über Sakines Leben zusammengestellt hatte. Die Stimmung im Saal ist zum Zerreißen. Während Yildiz über die Grausamkeiten des Putschregimes und der feudal-patriarchalen Gesellschaft in der Türkei der 80er und der darauffolgenden Jahre bis zu ihrer Flucht nach Deutschland spricht, scheint es unvorstellbar, dass ausgerechnet sie die Angeklagte im Raum ist. Die Richter*innen blicken zu Yildiz, schauen weg, schauen in die Luft, machen sich Notizen. Die Situation wirkt grotesk.
Mit Yildiz wird in Deutschland eine Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung und somit auch eine Vertreterin der Opposition gegen Erdogan angeklagt. Es ist noch nicht geklärt, ob das Bundesjustizministerium die Verfolgungsermächtigung gegen sie zurücknehmen wird. Klar ist aber, dass sich deutsche Politikerinnen in den letzten Wochen, besonders aufgrund des öffentlichen Drucks und anhaltender Proteste, gezwungen sahen die türkische Vernichtungspolitik zu verurteilen und außenpolitische Konsequenzen anzukündigen. Eine Konsequenz wäre die Kriminalisierung von Aktivistinnen und Folteropfern die nach Deutschland geflohen sind sofort einzustellen.
Wir rufen dazu auf, den Prozess von Yildiz Aktas weiterhin kritisch zu begleiten!
Feministische Solidarität statt Kriminalisierung!
Termine und Hintergrundinfos findet Ihr unter freiheit-yildiz.com