Am Dienstag, den 24.09.2019 hat der erste Prozesstag vom dritten Heini stattgefunden. Ihm wird hauptsächlich vorgeworfen, bei einer Videokundgebung am Heinrichplatz gegen Polizeigewalt nach dem G20 Gipfel einem Bullen ein Bein gestellt zu haben.
Zunächst hat der Heini seine Prozesserklärung verlesen (siehe unten).
Beim Prozess waren zwei Bullen als Zeugen geladen, wovon einer nicht aufgetaucht ist. Der Richter hat versucht, bei der Befragung des ersten Bullen den Anschein zu machen, dass es ihm um so etwas wie tatsächliche Aufklärung gehen würde. Der erste Bulle hat nicht sonderlich viel Belastendes von sich geben können. Er sei auf dem Weg Richtung Fahrbahn gewesen, um nach Beendigung der Kundgebung die dort verbliebenen ehemaligen Kundgebungsteilnehmer*innen von der Straße zu räumen.
Dabei habe der dritte Heini ihm im Weg gestanden. Der Bulle behauptet, den Heini aufgefordert zu haben zur Seite zu treten. Ja, vielleicht hat der Bulle ihn auch an der Schulter berührt oder ein bisschen geschubst, dass könne er jetzt nicht mehr so klar sagen oder auch nicht ausschließen. Dann sei da auf einmal ein Bein gewesen, was ihm ganz klar von der Seite in den Weg gestellt worden sei. Ob der Bulle das denn gesehen habe? Nein, das hat er nicht. Das sei so sein Gefühl gewesen. Woher er das denn nehmen würde? Na aus der Erfahrung: er könne doch sehen ob ihm jemand ein Bein stellen möchte, er sei ja keine 12 Jahre mehr alt. Ob dem Bullen wohl schon viele Beine gestellt wurden? Er sei daraufhin dramatisch ins Straucheln geraten und habe sich gerade so noch auf den Beinen halten können. Dann sei ihm der zweite Bulle zur Hilfe geeilt und habe den Heini zur Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen.
Das Märchen vom gestellten Bein reiht sich ein in unter Strom gesetzte Türknäufe, Säurekonfetti und allerhand an den Haaren herbeigezogene Storys der Bullen. Auch Polizeigewalt und anlasslose Eskalation seitens der Bullen sind nichts neues. Und mit den 2017 durchgedrückten Gesetzesverschärfungen von §§ 113, 114 zum Widerstand und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamt*innen ist`s für die Bullen und die Justiz noch leichter möglich geworden, ihre Märchen Realität werden zu lassen.
Als Fortsetzungstermin ist der 22.10.2019 angesetzt. Dabei wird der zweite Bulle vernommen werden. Der Termin wird sich möglichweise verschieben, wir halten euch auf dem Laufenden.
Prozesserklärung vom 3. Heini
Von einem, der auszog das Sprechen zu lernen, aber dann…
Es war einmal ein kleiner Junge.
Dieser Junge hieß Heinrich und der lebte in einem kleinen beschaulichen Städtchen.
Heinrich war ein sehr aufgewecktes Bürschlein und ging artig zur Schule und brachte viele gute Noten nach Hause. Hin und wieder auch mal eine zwei, aber nicht sehr oft. Lieber Einsen.
Heinrichs Eltern mochten das mit den Noten sehr gerne und so verlebten sie viele gute Tage.
Eines Tages ging es in der Schule um ein Wort, das hatte Heinrich noch nie gehört.
Das Wort hieß „De-mo-kra-tie“.
Der Lehrer sagte: „Heinrich! Du lebst in einer Demokratie. Weißt du, was das bedeutet?“
Heinrich sagte: „Nein, Herr Lehrer. Aber ich bin mir sicher, und ich hoffe sehr, dass sie mir das in Kürze gütigst erklären werden. Denn ich bin ein sehr aufgewecktes und wissbegieriges Bürschlein!“
Der Lehrer sagte: „Nun gut liebe Kinder, dann spitzt mal die Ohren, nehmt euch die Feder zur Hand, öffnet das Tintenfässchen und los gehts:
In der Demokratie ist das so, dass die Gewalt vom Volke ausgeht.
Das bedeutet, die Menschen haben ein Mitspracherecht, über alles, was in diesem Land geschehen und nicht geschehen soll.“
Das fand das Bürschlein doch höchst interessant. Ganz gerade saß es da plötzlich in der Holzbank unter dem Lehrerpult und schaute nach oben und fragte:
„Herr Lehrer, Herr Lehrer, das finde ich ja höchst interessant. Aber wie funktioniert….“
„Heinrich!“, sprach der Lehrer. „Wirst du mich wohl nicht unterbrechen. Und wenn du eine Meinung abzusondern hast, dann melde dich, und ich werde entscheiden, ob es an der Zeit ist, sie zu hören.“