Gerichtsprozess: Versuch, antifaschistischen Kiezspaziergang zu kriminalisieren, gescheitert
Von Susanne Knütter
junge Welt vom 12.09.2019
In der Romain-Rolland-Straße im Ortsteil Heinersdorf befand sich die letzte Station des Kiezspaziergangs, den die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Berlin, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Pankow und die Antifa Nordost am 9. März 2017 in Pankow durchgeführt hatten. Ein passendes Ende für eine antifaschistische Spurensuche. Denn auf den französischen Schriftsteller und Pazifisten geht die Maxime zurück: »Pessimismus des Verstandes, Optimismus des Willens.«
Die Sache hatte allerdings ein gerichtliches Nachspiel. In der Verhandlung gegen den Kommunisten Stefan Natke, die am Dienstag vor dem Amtsgericht in Berlin-Moabit stattfand, versuchte die Staatsanwaltschaft, aus dem antifaschistischen Gedenken einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht zu konstruieren. Dem Anmelder des Rundgangs wurde ein Jahr danach vorgeworfen, dieser sei wesentlich anders durchgeführt worden als angemeldet. Im Vordergrund habe die Blockade einer Informationsveranstaltung der AfD gestanden, die zur gleichen Zeit in dem als rechte Kneipe geltenden »Heinersdorfer Krug« stattfinden sollte. Natke bewertete das Verfahren gegenüber jW als Versuch, »antifaschistische Veranstaltungen zu kriminalisieren«.