Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bekanntgegeben, dass sie die elf Strafverfahren wegen der Internetplattform linksunten.indymedia.org nun ergebnislos eingestellt hat. Weder konnten Beweise gefunden noch die Vorwürfe gegen die Beschuldigten erhärtet werden. Damit zeigt sich mehr als deutlich, dass es sich bei den Repressalien von Anfang an um eine Zensurmaßnahme handelt mit dem Ziel, ein unliebsames Medienprojekt mundtot zu machen und andere unabhängige Journalist*innen einzuschüchtern.
Mehr als zwei Jahre lang hatten die Repressionsbehörden mehrere linke Aktivistinnen mit Hausdurchsuchungen, Verfahren und öffentlichen Verleumdungen überzogen. Bei einer Razzia am 25. August 2017 waren Privatwohnungen und ein autonomes Kulturzentrum in Freiburg durchsucht und dabei zahllose Speichermedien, Computer, Schriftstücke und andere Gegenstände beschlagnahmt worden. Die Maßnahmen richteten sich gegen ein unabhängiges Nachrichtenportal, das in den neun Jahren ihrer Existenz für die linke Öffentlichkeitsarbeit und verlässliche antifaschistische Recherche gewonnen hatte, weshalb auch zahlreiche bürgerliche Journalistinnen regelmäßig auf die Informationen von linksunten.indymedia.org zurückgriffen. Um die hohen Hürden zum Schutz der Pressefreiheit zu umgehen, konstruierten die Strafverfolgungsorgane einen „Verein“, um mittels Vereinsverbot gegen die unbequeme Onlineplattform vorgehen zu können.
Besonders pikant ist die zentrale Rolle, die die zahllosen Strafanzeigen von rechten Politikerinnen, insbesondere prominenten Mitgliedern der AfD, spielten, auf deren Initiative hin die Staatsanwaltschaft hier tätig wurde. Einen weiteren Skandal stellt die Beteiligung des Inlandsgeheimdienstes dar, auf dessen „Erkenntnissen“ das Verfahren beruhte. Der immer wieder durch ungeklärte Verbindungen zu Nazi-Netzwerken ins Gerede gekommene so genannte Verfassungsschutz – damals noch unter der Leitung des wegen rechter Statements geschassten Hans-Georg Maaßen – lieferte den Großteil der „Beweise“ gegen die Presseaktivistinnen und war auch an den erfolglosen Versuchen beteiligt, die bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Festplatten zu entschlüsseln. Diese aktive Einbindung läuft dem staatlichen Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten zuwider.
Bereits im Juni 2018 hatten die Repressionsorgane eine schwere Schlappe erlitten, als der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe die Beschlagnahmungen als unrechtmäßig beurteilte. Mit der Einstellung der Strafverfahren schließt sich nun ein weiterer Rückschlag der Ermittler*innen an.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärte dazu: „Dass die Strafverfahren sang- und klanglos eingestellt werden mussten, belegt erneut, auf was für einer dünnen Grundlage das konstruierte Verfahren gegen das oppositionelle Medienprojekt fußt. Dieser bedeutende juristische Teilerfolg bedeutet allerdings alles andere als eine Entwarnung. Jetzt ist der Zeitpunkt, die öffentlich wahrnehmbare
Solidarität mit den Betroffenen zu verstärken. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung des Verbots von linksunten.indymedia.org
und ein Ende der Angriffe auf die Pressefreiheit.“