Am Morgen des 28. Februar 2017 durchsuchten Beamte des Berliner Staatsschutzes mindestens zwei Wohnungen in Kreuzberg und Berlin-Mitte und versuchten dabei zwei Beschlüsse zur DNA-Entnahme zu vollstrecken. Im Raum steht der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Laut Durchsuchungsbeschluss soll der Sänger einer Neonaziband im Dezember 2015 in Berlin-Kreuzberg »diverse Prellungen« erlitten haben. Auch eineinhalb Jahre nach der Konfrontation haben die Behörden keinerlei Beweise gegen die Beschuldigten zur Hand: So geht aus den Ermittlungsakten hervor, dass ein DNA-Abgleich nicht dazu geeignet ist, die Frage der Täterschaft zu klären. Trotzdem bestehen die Behörden weiterhin auf diesen erheblichen Grundrechtseingriff, mit fadenscheiniger Begründung.
Wer hat Angst vorm Alibi? Ein Betroffener ist nun seit zwei
Monaten untergetaucht. Er verweist darauf, dass die Ermittlungsbehörden ein Alibi seiner Arbeitsstelle seit geraumer Zeit ignorieren und spricht von einem gezielten Versuch, Aktivist*innen der sozialen Bewegungen durch die Erfassung ihrer DNA nachhaltig einzuschüchtern. Das anhängliche Verfahren gilt dabei nur als Vorwand, um vollendete Tatsachen zu schaffen.
DNA-Entnahmen verweigern!
Denn die Chancen sich rückwirkend gegen eine DNA-Entnahme zu wehren, stehen schlecht: Selbst wenn sich Verdachtsmomente als haltlos erweisen, ein Alibi wasserdicht ist und das Verfahren später eingestellt wird, verbleiben bereits entnommene DNA-Proben bei einer Verfahrenseinstellung in den polizeilichen Datenbanken.
Umso wichtiger ist es deshalb, diese DNA-Entnahmen nicht einfach hinzunehmen. Es ist wichtig, dass wir unsere Leute in so einer Situation unterstützen und zeigen, dass wir ihre Repression nicht einfach hinnehmen. Unsere Öffentlichkeit setzt die Behörden unter Druck und unser Interesse macht den Betroffenen klar, dass sie nicht allein sind! Deshalb fordern wir die Einstellung der Verfahren und rufen zur Kundgebung auf!
Montag | 22. Mai 2017 | 12 Uhr | Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91