Mumia Abu-Jamal: Anfang vom Ende der Gefangenschaft?

Veröffentlich am 27.04.2017

Dramatischer Appell zum fund-raising der Verteidigung

Ein dringender Hilferuf erreichte uns aus den USA. Johanna Fernandez vom Committee to Save Mumia Abu-Jamal ruft in ihrem Schreiben zu unmittelbarer Hilfe auf. Derzeit überschlagen sich die Ereignisse um unsern „Long-Distance-Revolutionary“ und seine rechtliche Vertretung hat alle Hände voll zu tun.

About Mumia Abu-Jamal

Der afroamerikanische Journalist wurde 1981 von der Polizei in Philadelphia (USA) niedergeschossen und 1982 ohne gültige Beweise für den vermeintlichen Mord an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Über Jahrzehnte anhaltende Proteste gegen diesen Akt staatlicher Repression gegen einen engagierten Journalisten haben die Hinrichtung verhindern können. 2011 bestätigte der US Supreme Court, dass die Verurteilung von Mumia nicht rechtmäßig zustande gekommen sei und hob das Todesurteil auf. Trotzdem ist er bis heute in Haft.

Mumia berichtet inzwischen seit Jahrzehnten aus dem Inneren der Gefängnisse. Er war einer der ersten, der die wirtschaftlichen Aspekte der Masseninhaftierung von People of Color hervorhob und den Profitgedanken hinter dem System Knast verständlich machte. Weltweit ist der Kampf des Journalisten inzwischen zu einem Symbol gegen die Todesstrafe und die Masseninhaftierung in den USA geworden, wo immerhin ca. 2,3 Millionen Menschen ihrer Freiheit beraubt werden und sich die Gefängnisindustrie zu einem ökonomischen Motor entwickelt hat.

Gefängniskrankheit Hepatitis C

Im Sommer 2015 erfuhr Abu-Jamal nach monatelanger schwerer Krankheit, dass er genau wie 20% aller anderen Gefangenen im US Bundesstaat Pennsylvania an Hepatitis-C erkrankt ist. Die Gefängnisbehörde verweigert ihm wie auch ca. 6.000 weiteren Gefangenen aus Kostengründen eine Behandlung mit dem Medikament Harvoni, welches statistisch eine Heilungsrate von 80 – 95 % aufweist. Unter katastrophalen Bedingungen verbrachte der Journalist das folgende Jahr in Notaufnahmen und der Krankenstation seines Knastes, dem SCI Mahanoy. Zwischenzeitlich saß er mehrere Monate im Rollstuhl und verlor über 40 Kg an Gewicht. Gleichseitig erreichte er durch seine Anwälte eine einstweilige Anordnung, die inzwischen die Behandlung erzwungen hat. Seine Leber ist jedoch bereits irreversibel geschädigt.

Wird Mumias Verfahren neu verhandelt?

Mumia Abu-Jamal wird in den kommenden Wochen auch einen erneuten Anlauf unternehmen, seine Verurteilung von 1982 aufzuheben. An seinem Geburtstag, dem 24. April 2017, findet in Philadelphia eine juristische Anhörung über Unregelmäßigkeiten in seinen früheren Berufungsverfahren statt. Der ehemalige Bezirkstaatsanwalt Ronald Castille war u.a. daran beteiligt, Mumias Berufung von 1988 gerichtlich zu verhindern. 1994 saß er dann mit Wahlunterstützung der rechten Polizeibruderschaft Fraternal Order of Police (FOP) im Pennsylvania Supreme Court (PASC), um Mumias Klage dagegen abzuweisen.

Die FOP ist seit Mumias Verhaftung von 1981 die treibende politische Kraft, um den kritischen Journalisten in die Todeskammer (und seit 2012 für immer in Haft) zu bringen. Wg. des offensichtlichen Interessenskonfliktes forderte Mumias Verteidgung Castille 1994 auf, sich aus dem Fall zurückziehen. Er weigerte sich und begründete es überraschend offen damit, dass fast alle Richter*innen des PASC Wahlunterstützung
durch die FOP erhalten hätten.

Castille verhielt sich in weiteren Verfahren ähnlich, was dem inzwischen pensionierten Richter vor kurzem zum Verhängnis wurde. Mumias Mitgefangener Terrence „Butter“ Williams konnte nun vor dem US Supreme Court durchsetzen, dass Castille sich in seinem Verfahren aus eben diesem beschriebenen Interessenskonflikt hätte raushalten müssen (Williams v. Commonwealth/). Ob nun auch Mumia am 24. April 2017 einen
neuen Klageweg zugesprochen bekommt?

Vor diesem Hintergrund ruft das bundesweite Free-Mumia-Netzwerk nun wieder verstärkt zu Spenden auf, um die Bewegung in den USA bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: „Mumia“