Am Morgen des 28. Februar 2017 drangen Beamte des Berliner Staatsschutzes in mindestens zwei Wohnungen in Kreuzberg und Berlin-Mitte ein. Im Raum steht der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Neonazis. Laut Durchsuchungsbeschluss soll der Sänger einer Neonaziband im Dezember 2015 in Berlin-Kreuzberg »mittels eines gefüllten Strumpfes (…) diverse Prellungen« erlitten haben. Nach einseitig geführten Ermittlungen kam es Ende Februar zur Vollstreckung mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse, bei denen auch ein SEK zum Einsatz kam. In mindestens einem Fall wurde während der Durchsuchungen DNA entnommen. Ein weiterer Beschuldigter, der bei der Durchsuchungsaktion nicht zugegen war, hat sich den polizeilichen Maßnahmen bis auf Weiteres entzogen.
Weitere Informationen zu diesem Fall findet ihr auf diesem Blog:
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Besonders hinweisen möchten wir auf den Beitrag „DNA – Worthless or Almighty?“, der sich grundsätzlich mit der DNA-Analyse als Beweismittel im Strafverfahren befasst.
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