Während die strafrechtliche Verfolgung Jan Böhmermanns über Wochen Titelthema in den Medien und Debattenthema war, wird die viel gravierendere Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland nicht erwähnt.Dabei befinden sich momentan acht kurdische Politiker in Haft. Ihnen wird beispielsweise vorgeworfen, Konzerte oder Kundgebungen organisiert zu haben, etwa Gedenkkundgebungen nach dem mörderischen Anschlag von Suruc,oder für die Partei HDP Wahlkampf im Vorgang zu den türkischen Parlamentswahlen betrieben zu haben.Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung ist §129 b des Strafgesetzbuches. Die Gefangenen sollen nämlich sog. „Gebietsleiter“ der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Deutschland gewesen sein.
Außen vor bleiben dabei diverse Dimensionen des Konfliktes zwischen der PKK und dem türkischen Staat, beispielsweise die Unterstützung, die letzterer dem Islamischen Staat (IS) durch Waffen, medizinische Versorgung etc. leistet, oder die Leistung der PKK bei der Verhinderung des Völkermordes an den Ezid_innen durch den IS.
Die Inhaftierten, denen keine eigene Beteiligung
an einer Straftat vorgeworfen wird, haben Haftstrafen von drei bis sechs Jahren zu erwarten. Teilweise sind auch schon Urteile ergangen. Mit gleichzeitigen Kundgebungen vor den Knästen, in denen sie inhaftiert sind, und anderen dezentralen Aktionen wollen wir am 30.6. unsere Solidarität mit den Gefangenen nach außen tragen.
Terroristisch agiert unserer Ansicht nach nicht
die PKK, sondern die Türkei, die Bakur, also Nor-
dkurdistan, gegenwärtig dem Erdboden gleich-
macht und Hunderte von Zivilist_innen ermordet.
Am Todestag von Halim Dener, der 1994 von deutschen Bullen in Hannover erschossen wurde, fordern wir angesichts der Situation in Kurdistan:
→ Aufhebung des Verbots der PKK
→ Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch das deutsche Justizministerium
→ Schluss mit dem schmutzigen Deal mit dem Diktator Erdogan