Hausdurchsuchung

Veröffentlich am 18.09.2014
Versuche möglichst ruhig zu bleiben!
Sofort und solange es noch geht, Freundinnen oder beim EA anrufen.
Diese sollen sich um Anwältinnen und Beobachterinnen kümmern.
Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lies ihn möglichst ruhig und genau durch. Sage den Beamten, sie sollen solange warten.
– Auf welche Namen ist der Beschluss ausgestellt?
– Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
– Wie lautet der Vorwurf bzw. der Verdacht?
– Stehen noch andere Namen auf dem Beschluss?
– Was soll gesucht werden?
– Gibt es einen Haftbefehl?
Bei »Gefahr im Verzug« gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.
Wenn du jetzt noch telefonieren kannst, dann gib diese Information weiter.
Auf jeden Fall hast du das Recht mit deiner Anwältin zu telefonieren. Widersprich der Durchsuchung und lass deinen Widerspruch protokollieren. Durch den Widerspruch ist es den Beamten nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen (Tagebücher, Adressbücher, …) durchzulesen, sie dürfen sie lediglich sichten. Die Papiere müssen versiegelt werden und nur eine Richterin oder ein Staatsanwalt dürfen sie lesen. Auch für ein späteres Verfahren ist der Widerspruch von Nutzen.
Durchsucht werden dürfen nur die Räume von der Person, auf die
der Beschluss ausgestellt ist.
Bei Eheleuten ist das schwierig, weil davon ausgegangen wird, dass sie die Räume der Partnerin oder des Partners jeweils mitbenutzen (trotzdem versuchen). Bei sogenannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften versuchen sie das Konstrukt von Ehe. Die Annahme, du würdest die Räume deines Freundes oder deiner Freundin nutzen, ist eine Unterstellung. Bei Wohn- und Hausgemeinschaften ist völlig klar, dass die Räume von Nichtbeschuldigten nicht betreten werden dürfen. Durchsucht werden dürfen zusätzlich zu den Zimmern der/des Betroffenen nur Gemeinschaftsräume; wie Küche, Bad, Stube, Keller, Dachboden und Nebengebäude, wenn sie der WG zur Verfügung stehen und nicht vermietet sind. Kinderzimmer dürfen nicht durchsucht werden, sondern nur in Augenschein genommen werden. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch die oder den Beschuldigten nehmen sie sich das Recht, doch herumzuschnüffeln.
Es verlangt viel verbale Kraft, die Durchsuchung einzelner Räume
zu verhindern, lohnt sich aber!
Die Beamten versuchen meist alle Räume gleichzeitig zu durch-
suchen. Bestehe darauf, dass du oder eine von dir bevollmächtigte Zeugin in jedem Raum dabei sein kann. Die Durchsuchung also Raum für Raum stattfindet – womöglich haben sie ja etwas mitgebracht (Papiere, Wanzen, …).
Das Anwesenheitsrecht hast du auf jeden Fall, auch wenn von der Polizei üblicherweise Mitarbeiterinnen der Stadt/Verwaltung als Zeuginnen mitgebracht werden. Wenn dir vertraute Beobachterinnen schon herbeigeeilt sind, kannst du sie auch als Zeuginnen benennen. Ebenso natürlich die Anwältin. Wenn die Beamten Unterlagen, die du ständig brauchst, zuBeschlagnahme sichten, entsteht eine Situation, in der du abwägen kannst: Natürlich gilt bei der gesamten Durchsuchung der Grundsatz nicht mit den Herren und Damen zusammenzuarbeiten, aber wenn sie die Papiere lesen dürfen, lassen sie sie unter Umständen da.
Am Ende der Durchsuchung wird ein Durchsuchungsprotokoll
geschrieben. Alles was sie mitnehmen, sollte möglichst genau (Titel, Farbe, Größe und Fundort) aufgelistet werden, damit nichts verwechselt oder hinzugefügt werden kann. Auch wenn nichts mitgenommen wird, muss dies protokolliert werden. Wenn im Protokoll gestrichen wird, sollen Protokollantin und Zeugin die jeweiligen Stellen extra unterschreiben. Du jedoch nicht.
Aus dem Formular muss hervorgehen, dass du mit alldem nicht einverstanden bist und dass du eine richterliche Überprüfung der Durchsuchung beantragst.
Lies das Protokoll in Ruhe durch, damit du alles mitkriegst. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach. Wenn etwas fehlt, verlange, dass es nachgetragen wird, z. B. tatsächlich durchsuchte Räume, beschlagnahmte Gegenstände, widerrechtlich Durchsuchtes, wie z.B. Zimmer anderer Personen, Firmenwagen o. ä. Es ist genügend Zeit, der Tag ist dir sowieso versaut.
Du wirst aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben, solltest es aber bleiben lassen. Im Gegensatz dazu muss der Einsatzleiter und Zeuge auf jeden Fall unterschreiben.
Durchschlag unbedingt aushändigen lassen!
Vollständiger Flyer mit Checkliste: