(junge Welt vom 28.02.2020) Kurdin droht wegen Verurteilung Entzug des Asylrechts. Sie wurde schon als Kind gefoltert
Die Feministin Yildiz Aktas ist am Donnerstag vom Berliner Kammergericht wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sei mit der Verurteilung nach Paragraph 129 b, der die Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« unter Strafe stellt, weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gefolgt, teilten die Anwälte der 51jährigen Kurdin mit. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens kritisierte die aus ihrer Sicht außenpolitischen Hintergründe des Urteils, nachdem der Vorsitzende Richter für die Angeklagte verständnisvolle Worte gefunden hatte, die im Widerspruch zu der Strafe standen. Deutlich habe er in seiner Urteilsbegründung die repressive Politik der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung kritisiert. »Ebenso fand er bewegende Worte für die von Yildiz Aktas in der Türkei erlittene grausame Verfolgung«, so von der Behrens. Nach dem Militärputsch 1980 war ihre Mandantin im Alter von zwölf Jahren als jüngste weibliche Gefangene im berüchtigten Foltergefängnis Nr. 5 in Diyarbakir infhaftiert worden. »Ihr Leben ist geprägt vom Kampf gegen Gewalt an Frauen und dem Einsatz für deren Recht auf Bildung, finanzielle Unabhängigkeit und Gleichberechtigung«, schrieben Unterstützerinnen anlässlich des Verfahrens in Deutschland im Aufruf »Freiheit für Yildiz – Defend Feminism«. Trotz weiterer Festnahmen im Lauf der Jahrzehnte war sie erst 2012 nach Deutschland geflüchtet. Davor war sie zuletzt in hoher Funktion für Frauenrechte in der prokurdischen »Partei des Friedens und der Demokratie« (BDP) aktiv gewesen. Der Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft in Deutschland bezog sich auf die Zeitspanne von Sommer 2013 bis Ende 2014.
Die Verurteilung zeige, dass die Strafverfolgung von vermeintlichen PKK-Mitgliedern »allein im Interesse des Erdogan-Regimes erfolgt, denn die Urteilsbegründung kann die harte Freiheitsstrafe gegen Frau Aktas von zwei Jahren nicht tragen«, betonte Rechtsanwältin von der Behrens. »Im Interesse der Türkei wurde also Yildiz Aktas als erste Frau nach § 129 b StGB wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt; eine Frau, die ihr Leben lang für den demokratischen Wandel in der Türkei, die Anerkennung der kurdischen Identität und für die Selbstbestimmungen von Frauen gekämpft hat.« Aktas drohe mit der Verurteilung auch der Entzug der Anerkennung als Asylberechtigte. »Während etwa die belgische Rechtsprechung anerkennt, dass sich der türkisch-kurdische bewaffnete Konflikt insgesamt einer Beurteilung als Terrorismus entzieht, hat das Berliner Kammergericht heute erneut eine Chance verpasst, ein Umdenken, einen Neuanfang im Umgang mit der kurdischen Minderheit in Deutschland in die Wege zu leiten«, erklärte Koverteidiger Lukas Theune.
Kurdische Frauenrechtlerin muss in Berlin als mutmaßliches PKK-Mitglied vor Gericht. Ein Gespräch mit Lukas Theune (junge Welt vom 25.10.2019)
Interview: Gitta Düperthal
An diesem Freitag beginnt vor dem Kammergericht Berlin der Prozess gegen die Kurdin Yildiz Aktas nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung«. Als solche gilt die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, in der BRD. Ein Prozess wird eröffnet, wenn das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung erteilt . Was wird Aktas vorgeworfen?
Yildiz Aktas wird beschuldigt, sich von Sommer 2013 bis Winter 2014 als PKK-Mitglied strafbar gemacht zu haben. Sie soll Veranstaltungen organisiert, sich an Demonstrationen beteiligt haben und ähnliches. Zuvor hatte sie sich jahrzehntelang als feministische kurdische Politikerin in der Türkei für Frauenrechte eingesetzt. Somit wird hier gezielt eine Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung wegen Mitgliedschaft in der PKK in den Fokus von Ermittlungen genommen.
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Stellungnahme der Kampagnengruppe “Freiheit für Yildiz” zum Auftakt der Hauptverhandlung am 25.10.2019 im Verfahren gegen Yildiz Aktas, vor dem Kammergericht Schöneberg
Heute, am 25.10.2019 begann der Prozess gegen die kurdisch-feministische Politikerin Yildiz Aktaş (51) im Kammergericht Berlin-Schöneberg. Sie wird gemäß den Paragraphen §§129a/b StGB als Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ angeklagt.
Yildiz Aktaş engagierte sich zeitlebens sowohl in der Türkei, als auch in Deutschland, gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und deren Recht auf Selbstbestimmung, Bildung und finanzielle Unabhängigkeit. Schon mit 12 Jahren wurde sie in Dyarbakir, einem für seine Grausamkeiten gegenüber den Insass*innen bekannten Gefängnis, inhaftiert und gefoltert. 2012 flüchtete sie vor der fortlaufenden politischen Verfolgung in der Türkei nach Deutschland und erhielt hier Asyl. Vor ihrer Flucht nach Deutschland im Jahr 2012 war sie in hoher Funktion für Frauenrechte in der prokurdischen „Partei des Friedens und der Demokratie“ (DBP) aktiv.
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Interview in der jungen Welt vom 28.12.2018
Ermittlungen gegen jW-Autor Peter Schaber wegen Paragraph 129 b. Kurdische Bewegung im Fokus der Behörden. Ein Gespräch mit Lukas Theune
Anfang Dezember erhielt jW-Autor Peter Schaber ein Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes: Ihm wird nach Paragraph 129 b StGB die »Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland« vorgeworfen. Konkret geht es um seinen Aufenthalt in Syrien im vergangenen Jahr, bei dem sich Schaber den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG angeschlossen haben soll. Was wissen Sie darüber?
Die Akte von Peter Schaber, die ich mittlerweile einsehen konnte, enthält einen Vermerk des Verfassungsschutzes sowie mehrere Zeitungsartikel. Es gibt auch einen Bericht eines Staatsschutzbeamten über eine Informationsveranstaltung in Berlin-Kreuzberg.
Nach besonders detailreichen Ausführungen klingt das nicht.
Nein, die Akte ist mit ungefähr 60 Seiten sehr dünn. Man muss zudem sagen, dass das Bundesjustizministerium keine Verfolgungsermächtigung erteilt hat. Das bedeutet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sowieso keine Anklage geben dürfte. Allerdings hat die Generalbundesanwaltschaft scheinbar damit angefangen, bei jedem Hinweis, dass sich jemand in Rojava aufgehalten und mit Waffen zu tun hatte, immer gleich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das gab es so vorher nicht. Es kann aber gut sein, dass das Verfahren sang- und klanglos wieder eingestellt wird.
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